Hallo liebe Foris,
heute hatte ich leider den Bescheid vom Gericht im Briefkasten. Die Justizobersekretärin bittet um eine Stellungnahme zu den Forderungen des Anwalts der Gegenseite.
Zur Erinnerung: eine Umgangsregelung wurde bereits mit dem Jugendamt geschlossen. Das war vor 4 Monaten. Die Regelung wird lt. JA dann erweitert, wenn der KV den Umgang nach bestehender Regelung wahrnimmt (was er bisher nicht wirklich tut!). KV fordert aber viel mehr Umgang. Die Kids sind 1 und knapp 3 Jahre alt.
Nun meine Frage: brauche ich für diese Stellungnahme bereits einen Anwalt? Warum muss überhaupt eine Stellungnahme abgegeben werden? Dachte man trifft sich gleich vor Gericht? Könnte es sein dass das Gericht den Prozess "abwendet" weil ja bereits eine Regelung besteht und die Forderungen des RA des KV dermassen utopisch sind dass man darüber erst gar nicht verhandeln wird?
Ich habe echt keine Ahnung und würde mich über Hilfe freuen.
Danke fürs Lesen.
LG,
Kiki