Arbeitsplatzwechsel währen laufender Elternzeit

  • Hallo,
    sicher gibt es schon einige Einträge zu diesem Thema, aber jeder Fall ist anders und so wahrscheinlich auch meiner.


    Ich bin momentan in Elternzeit. Sie endet im April nächsten Jahres. Während und nach der Schwangerschaft gab es schon sehr viele Probleme mit meinem Arbeitgeber. Sicherlich war ich daran nicht ganz unbeteiltigt, aber ich hatte es mir nicht herausgesucht, schon ab der 25. SSW auszufallen und mich bis zur Geburt - 6 Wochen zu früh - ins Krankenhausbett zu legen.
    Letztendlich gab es wegen der Elternzeit einige Überlegungen und Gespräche, was dann zu zwei Jahren Elternzeit führte (da der Betrieb zu klein ist, konnte ich nicht "verlangen" nach dem ersten Jahr zunächst teilzeit zu arbeiten).


    Nach dem ganzen Hin und Her wegen der Elternzeit habe ich dann bei der Jobbörse der Arbeitsagentur für Arbeit eine Stellenausschreibung meiner alten Arbeit gesehen, wo die Stelle die ich besetzt habe vollzeit und UNBEFRISTET ausgeschrieben war. Mein Arbeitsplatz ist also - wenn ich mich nicht ganz täusche - besetzt. Der Betrieb hat (mit mir bzw. meiner Nachfolgerin) 3 Mitarbeiterin und ich wüsste nicht, wo da noch Arbeit für mich wäre, wenn ich im April wiederkomme.


    Jetzt zu meinen Problemen:
    1. Ich weiß nicht, ob ich am ersten Arbeitstag die Kündigung auf dem Tisch habe da für mich keine Verwendung mehr ist. (Vielleicht hat sich ja inzwischen was geändert und sie brauchen mich - glaube ich aber nicht)
    2. Nach dem Verhalten meiner Arbeitskollegen/Arbeitgeber, hab ich nicht wirklich Lust darauf, dort wieder anzufangen. Nachdem die Schwangerschaft bekannt wurde war es nur noch Spießruthenlauf.
    3. Ich habe bereits einige Stellenausschreibungen gefunden (sowohl Teil- als auch Vollzeit), die mich interessieren würden und bereits vor Ablauf der 2 Jahre beginnen würden.


    Was kann ich jetzt tun. Mit hat letztes Jahr bei einer Beratungsstelle für Elterngeld jemand gesagt, dass ich einfach beim Arbeitgeber anrufen kann und auf meinen "freigehaltenen" Arbeitsplatz verzichten kann. Das klang auch ganz toll. Einfach was neues suchen und dann die alte Chefin anrfen und sagen, dass ich auf meinen alten Arbeitsplatz verzichte. Der ist offenbar - ja sowieso weg. Ja und nun hab ich einige Bewerbungen laufen, aber hab allmählich Bedenken, ob ich wirklich so einfach und kurzfristig aus dem alten Vertrag rauskomme, wenn ich denn etwas finden sollte. Hat jemand Erfahrung mit dieser Art den Vertrag zu beenden?


    Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages hab ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen, aber da wäre ich auf gute Laune meiner Chefin angewiesen und da habe ich Bedenken. Und einfach mal nachfragen gestalltet sich für mich schwierig, nachdem Telefonate zum Thema frühzeitiger Arbeitsausfall wegen Krankenhausaufenthalt bis zur Geburt und Arbeiten bereits innerhalb des Mutterschutzes von meiner Chefin ziemlich unhöflich und mit Höreraufknallen beendet wurden. Da bin ich sehr verunsichert und möchte gern vorher alles Möglichkeiten betrachten, die mir zur Verfügung stehen.


    Auch kann ich nicht einfach abwarten bis April ranist, extra mit Kind dahin ziehen (leben wegen der äußeren Umstände momentan bei meinem Vater im Ort) und dann hoffen, dass ich die Arbeitsstelle behalte.


    Also, bin für alle Tipps offen. Und sollte irgendeine Frage offen sein, einfach schreiben.


    PS: Mir ist bewusst, dass das mit dem Elterngeld dann auch ein kleines Problem wird, aber um einen festen Job zu bekommen, verzichte ich auch gern auf einige Monate dieses Bezuges.

  • :hae: Man darf Dir doch gar nicht nach der Elternzeit kündigen und muss Dir Deine alte Stelle wieder geben, oder zumindest eine gleichwertige. Es sei denn, betriebliche Gründe sprächen dagegen, was aber nicht der Fall sein kann, wenn sie jemand Neues eingestellt haben?


    Deswegen, auch wenn Du wechseln willst, nimm Dein Recht in Anspruch. Wenn sie Dich nicht mehr wollen, sollen sie Dir kündigen (Stichwort ALG).


    Trotzdem würde ich mich langfristig nach was Neuem umschauen. mir ging es im alten Job auch so, und die Rückkehr nach der Elternzeit war der Horror.
    Ich hab dann selbst gekündigt (hatte aber schon was anderes).

  • Hi, also soweit ich das rausgefunden habe, können die mir am ersten Arbeitstag die Kündigung auf den Tisch knallen. Na und dann hab ich auch nach 1 Monat keine Arbeit mehr und der Monat wäre dann auch Horror.


    Tja und ich weiß eben nicht, ob eine Kündigung auf mich zukommt oder nicht - was aber aufgrund der geschilderten Umstände wahrscheinlich ist. Ich denke ja, dass die Chefin hofft, dass ich kündige. Aber solange ich nix Neues habe wäre das schön blöd - ich sage nur 3-Moants-Sperre von ALG II.

  • Sie brauchen immer noch einen Grund für die Kündigung!
    Und Du wirst mal ganz fein nicht kündigen, dass müssen sie schon tun.


    Nichtsdestotrotz würde ich mich an Deiner Stelle wohl auch wappnen und mich umsehen.
    Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.



    Selber kündigen würde ich erst, wenn ich was anderes fest hätte.

  • Ich würde folgendes Vorgehen als das "Beste" betrachten-


    1.) neuen Job suchen... falls der gefunden wird, ist alles gut, und dann schriftlich kündigen (Welche Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag???)


    2.) versuchen (sicherheitshalber) das Kind für die erste Woche unterzubringen, und dort "ganz" normal zur Arbeit erscheinen...
    da Du Dir ja sicher bist, dann die Kündigung zu erhalten, würd ich direkt von dort zu einem netten Anwalt für Arbeitsrecht :tuedelue
    Da ist mit Sicherheit was zu holen :brille


    3.) sollten sie dich dann tatsächlich nicht kündigen, hast Du so oder so ein Problem... wenn Du selber kündigst erhälst Du ne Sperre- wenn nicht, hast Du keine Wohnung, und Kind nicht vor Ort untergebracht :ohnmacht:
    Wenn Du es Dir finanziell leisten kannst, würde ich persönlich es so machen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe 1 Monat Kündigungsfrist. Da kann ich nur hoffen, dass ich was finde, wo 1 Monat auf mich gewertet werden kann. Aber dieses "einfach auf den Arbeitsplatz verzichten" habt ihr wohl auch noch nicht gehört?

  • "Sie brauchen immer noch einen Grund für die Kündigung!"

    Für eine fristgemäße Kündigung von 1 Monat brauchen die nicht wirklich einen Grund. Wenn da was von betriebsbedingt drinnsteht wars das für mich. Oder weiß jemand hier mehr als ich? Bin wie gesagt ziemlich ratlos.

  • Ich würde nicht von mir aus kündigen.


    Besteh in Deiner alten Firma einfach auf Dein Recht, einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu bekommen. Falls sie Dir nichts anbieten wollen, können Sie Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der ist dann oftmals mit einer Abfindung verbunden. Die kann je nach Betriebszugehörigkeit und Verdienst auch ganz schön hoch sein...


    Also: Auch wenn Du evtl. gar nicht mehr in die Firma zurückwillst, dann frag trotzdem mal nach, ob es aktuell Beschäftigungsmöglichkeiten für Dich gibt (bitte schriftlich!!!). So kommt der Stein ins rollen... Wenn die nicht von alleine auf das Thema kommen, dann kannst Du ja auch durchblicken lassen, dass Du unter bestimmten Voraussetzungen bereit wärst, einen Aufhebungsvertrag einzugehen.


    Aber bitte achte darauf, dass so ein Aufhebungsvertrag nur sinnvoll ist, wenn Du etwas anderes ins Aussicht hast. Ansonsten droht eine Sperrfrist beim Arbeitsamt, falls Du nach dem Elterngeld auf Arbeitslosengeld angewiesen sein solltest.

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag? Du weisst, daß der sich auf Deinen Antrag hin um die Elternzeit UND das Beschäftigungsverbot vcerlängert, wenn Du einen Zeitvertrag hast?


    Wenn die jemanden FÜR Deine Vertretung eingestellt haben mit unbefristeten Vertrag, dann haben DIE ein Problem, denn die hätten nur jemanden für die Elternzeit als Vertretung einstellen dürfen.


    Stell Antrag auf Vertragsverlängerung so schnell wie möglich, ich glaub das geht nur bis einige Wochen vor Arbeitsbeginn und erscheine dort zur Arbeit wenn Deine Elternzeit zuende ist.


    Da kannste es dann ja ruhig angehen lassen und Dir was Neues suchen...mit dem Wissen kanns Dir auch egal sein, was die Leute denken ;)

  • Für eine fristgemäße Kündigung von 1 Monat brauchen die nicht wirklich einen Grund. Wenn da was von betriebsbedingt drinnsteht wars das für mich. Oder weiß jemand hier mehr als ich? Bin wie gesagt ziemlich ratlos.


    Die müssen das "betriebsbedingt" begründen, siehe Arbeitsrecht.


    Ansonsten schließ ich mich meinen Vorschreiberinnen an.

  • das mit dem Kündigungsgrund stimmt so nicht ganz, denn der Betrieb hat nur drei Mitarbeiter...so wie ich das verstanden habe....da kann der Chef auch kündigen ohne Grund. Kann aber erst am ersten Tag nach der Elternzeit erfolgen und dann muss die Kündigungsfrist abgewartet werden. Du kannst natürlich vorher schriftlich festhalten, dass du auf die Stelle verzichtest....das würde ich aber erst machen, wenn ich was neues habe, wenn du sowieso nicht mehr dort arbeiten willst. Kannst du aber schriftlich einreichen und musst keinen persönlichen Kontakt mehr aufnehmen. Würde ich mir aber gut überlegen, denn dann hast du wieder Probezeit und bei deiner alten Stelle hast du das nicht, zumal du ja bis zum Schluss Elterngeld bekommen würdest. Würde ich mir genau hochrechnen.

  • :thanks: für Eure vielen Antworten. Genau all diese Dinge hab ich auch schon ansatzweise bedacht - wenn auch hier und da noch nicht bis zu Ende:

    Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag? Du weisst, daß der sich auf Deinen Antrag hin um die Elternzeit UND das Beschäftigungsverbot vcerlängert, wenn Du einen Zeitvertrag hast?

    Soweit ich das bisher gelesen habe, muss meine Chefin da zustimmen (Elternzeit habe ich für 2 Jahre und auf drei Jahre verlängern). Und das ist unter besagten Umständen eher unwahrscheinlich. Außerdem fällt ja nach zwei Jahren das Elterngeld weg. Da gibt es zwar noch dieses Bundeserziehungsgeld. Aber da dürfte mein kleiner Sonneneschein auch nicht in die Kita. Und auf den Platz mussten wir schon so lange warten :-(


    Was meinst Du mit Zeitvertrag? Also ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.


    Der wäre dann auch weg und der Teufelskreis (keine Arbeit ohne Betreuung und kaum Finanzierung Betreuungsmöglichkeite ohne Arbeit) würde von vorne beginnen.

    Wenn die jemanden FÜR Deine Vertretung eingestellt haben mit unbefristeten Vertrag, dann haben DIE ein Problem, denn die hätten nur jemanden für die Elternzeit als Vertretung einstellen dürfen.

    Und wie soll ich das beweisen? Hab zwar damals extra beim Arbeitsamt die Stellenausschreibung ausgedruckt und in meinen Unterlagen, aber bringt es mich echt weiter, wenn ich nachweise dass anstatt einer Elternzeitvertretung eine unbefristete Stelle vergeben wurde?





    das mit dem Kündigungsgrund stimmt so nicht ganz, denn der Betrieb hat nur drei Mitarbeiter...so wie ich das verstanden habe....


    da kann der Chef auch kündigen ohne Grund. Kann aber erst am ersten Tag nach der Elternzeit erfolgen und dann muss die Kündigungsfrist abgewartet werden. Du kannst natürlich vorher schriftlich festhalten, dass du auf die Stelle verzichtest....das würde ich aber erst machen, wenn ich was neues habe, wenn du sowieso nicht mehr dort arbeiten willst. Kannst du aber schriftlich einreichen und musst keinen persönlichen Kontakt mehr aufnehmen. Würde ich mir aber gut überlegen, denn dann hast du wieder Probezeit und bei deiner alten Stelle hast du das nicht, zumal du ja bis zum Schluss Elterngeld bekommen würdest. Würde ich mir genau hochrechnen.

    Richtig verstanden. Winzig kleiner Betrieb, wo bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen nicht greifen. Wenn ich schriftlich auf die Stelle verzichte, muss ich da eine Frist einhalten. Und wenn die Frau Chefin dann ankommt, dass sie doch aber angeblich ganz fest mit meiner Rückkehr gerechnet hat, habe ich dann wieder den Ärger - oder?


    Ach man ist das alles kompliziert :rolleyes: und zum :kotz


    Werde mir wohl mal ein Herz fassen müssen und eine Mail oder eine Brief schreiben müssen, ob mir ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden kann und wie wir weiterverbleiben wollen.

  • da kann der Chef auch kündigen ohne Grund


    Nein, nicht hierzulande, noch sind wir hier nicht in den USA.


    Soweit ich das bisher gelesen habe, muss meine Chefin da zustimmen


    Nein, er MUSS der Vertragsverlängerung bei Zeitverträgen zustimmen. Aber da Du einen unbefristeten Vertrag hast ist das für Dich nicht relevant!


    Und wie soll ich das beweisen? Hab zwar damals extra beim Arbeitsamt die Stellenausschreibung ausgedruckt und in meinen Unterlagen, aber bringt es mich echt weiter, wenn ich nachweise dass anstatt einer Elternzeitvertretung eine unbefristete Stelle vergeben wurde?


    Naja, es dürfte relativ leicht nachzuweisen sein, daß er eine neue Kraft eingestellt hat und da er so blöd war diese Stelle nicht zu befristen für die Zeit Deiner Elternzeit!!!! haste sehr gute Karten.


    Die Kuh hat ja nun wirklich alles falsch gemacht.


    Hat unser Verwaltungschef auch mit mir probiert hat meinen Chef dazu gezwungen mir hochschwanger mitzuteilen, daß ich nicht wiederzukommen brauche. Mein Chef meinte, er wurde sogar mit Konsequenzen bedroht, da er sich weigern wollte.
    Ich hab dann ein freundliches Telefonat mit der Gewerkschaft geführt und der nette Herr meinte auf den Prozeß würde er sich freuen, den hätte er seit über 10 Jahren nicht geführt, weil die Rechtslage so eindeutig war...naja, mein Vertrag wurde natürlich verlängert, die Vertragslaufzeit verdoppelt, weil ich nur noch Halbtags arbeite und ach ja, der Verwaltungsdirektor ist inzwischen gegangen :tuschel worden


    Ich sag ja Charma!!!

  • genau das ist das Problem...nix Betriebsrat oder Gewerkschaft ...weil der Betrieb zu klein ist....Kündigungsschutz erst ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern, die in diesem Fall nicht da sind. Also wohl Kündiung ....wenn sie ordentlich ist ohne Grund möglich. Zwar erst nach der Elternzeit, aber dann schon.