Amtsbeistandschaft für meine Tochter. Was ist das bitte?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor 2 Wochen beim JC aufstockendes ALG II beantragt - es ist wahnsinn, ich habe insgesamt 86 Kopien dorthin geschickt. Der 1. Brief enthielt 10 Punkte die ich nach reichen muss (waren nochmals 24 Kopien). Der 2. Brief, 1 Tag später, ich HABE mich am Donnerstag um 10:30 Uhr einzufinden um über meinen Job zu sprechen (arbeite im öff. Dienst und die Aufstockung der Stunden dauert halt ewig). Nun gut, habe ja Urlaub und derzeit noch ein Auto - da geht das.


    Heute bekomme ich wieder einen Brief - ich muss begründen warum ich keine Amtsbeistandschaft für meine Tochter im Jugendamt beantragt habe.


    1. weiß ich gar nicht was das richtig bedeutet und für was das gut sein soll. Der KV und ich verstehen uns blendend. Wir haben ein, für uns alle drei, wunderbares Umgangsrecht und Unterhaltsansprüche intern besprochen und ausgehandelt. Der KV und ich waren nicht verheiratet (7 1/2 Jahre zusammen) das Sorgerecht sowie die Vaterschaftsanerkennung haben wir seit der Geburt von Johanna beurkunden lassen.


    Ich dachte eigentlich eine Amtsbeistandschaft ist sinnvoll, wenn man sich mit dem KV nicht versteht und es sonstige Probleme geht. Das habe ich allerdings nicht, auf jeden Fall nicht im Bezug auf den KV, Unterhalt und Umgangsrecht.

  • kümmert sich die beistandschaft nicht um den unterhalt?


    ich musste beim jobcenter angeben was der kv ungefähr verdient. hab gesagt, dass ich das leider nicht weiß. ich musste aber den titel vorlegen, in dem er anerkannt hat, dass er den mindestunterhaltssatz für den kleinen zahlt. ich denke darum geht es deinem jobcenter auch, denn wenn ihr die möglichkeit hättet mehr unterhalt vom kv zu bekommen, bräuchtet ihr ja weniger geld vom jobcenter.


    zahlt er denn weniger als den mindestunterhalt?

  • Die Frage wird gestellt wenn kein oder wenig Unterhalt gezahlt wird.
    Der Papa muss erst für euch leisten, dann der Staat.
    Da hilft leider kien, wir haben uns mit dem Papa gut verstanden und
    er bringt mal ne Platte Milch und einen Korb Äpfel mit.


    Die Beistandschaft ist nicht nur in Krisenbeziehungen gut - ich kennen einige Ex-Paare
    die lassen seit jahren die Berechnung des Kindesunterhalts regelmäßig (alle 2 Jahre)
    über die Beistandschaft laufen - da kann später keiner sagen, da hätte der andere
    irgendwas verschwiegen.


    ich habe auf die o.g. Frage beantwortet:


    Nein, ich habe UVG beantragt und die UVG-Stelle kümmert sich.


    Damit waren sie dann auch zufrieden. Ist bei uns
    alles auf einem Flur Jugendamt, SGBII, UVG-Stelle.
    Trotzdem muss ich die Kopien machen und Frau Meier sagen, was Herr
    Müller hinter ihrem Rücken (3m) macht.

  • Wenn Du staatliche Leistungen bekommst, dann wird als erstes der KV herangezogen.
    Betreuungsunterhalt für Dich, Kindesunterhalt.
    Da das von seinem Einkommen abhängig ist, werden sie das prüfen wollen.


    die Beistandschaft beim JA kümmert sich eben um diese finanziellen Belange und dort muss er seine Finanzen offenbaren.


    Und genau davon wollen sie eine Bestätigung.


    Solange Du alleine zurecht kommst kannst Du alles "unter der Hand" mit dem Vater regeln, kommt der Staat ins Spiel geht das nicht mehr.


    Ist ja auch richtig so.


    Vielleicht kann er aber auch beim Jobcenter seine Angaben machen ?

  • Er zahlt sogar schon etwas mehr als er "müsste" und das habe ich auch angegeben. Sogar als Kopie unserer schriftlichen Vereinbarung.
    Um ehrlich zu sein, bin ich mir sogar sicher, dass er weniger zahlen müsste wenn es eine Stelle berechnen würde.


    Mhm, mal sehen was ich der Sachbearbeiterin antworte. Danke euch schonmal

  • Eigentlich ist das auch so, das JC hat bei mir nichts dergleichen verlangt ... eigenartig. Ja stimmt @ Pani, so lansam erinnere ich mich. Aber wozu das Ganze, wenn sie doch alles eingereicht hat ....

    Einmal editiert, zuletzt von Samadhi ()

  • Betreuunsunterhalt fällt flach, Töchterchen ist schon über 3 1/2 Jahre und ich arbeite ja auch schon wieder seit 2 Jahren.

  • Er zahlt sogar schon etwas mehr als er "müsste" und das habe ich auch angegeben. Sogar als Kopie unserer schriftlichen Vereinbarung.
    Um ehrlich zu sein, bin ich mir sogar sicher, dass er weniger zahlen müsste wenn es eine Stelle berechnen würde.


    Könnte oder müßte ist denen aber zuwenig - da könnte ja jeder irgendwas angeben.


    Da muss schon eine Berechnung her - oder zumindest ein Gehaltsbeleg - ob er sich in der richtigen Stufe der Düsseldorfer Tabelle bewegt.


    Theoretisch könnte er ja auch ein A... sein und dich für dumm verkaufen - wer weiß es schon -
    das Amt nicht - deshalb wollen die Unterlagen.

  • Danke euch. Jetzt weiss ich wenigstens schonmal warum das JC das mit der ABS angeführt hat. :idee