Sorgerecht nach dem Tod des Vaters meiner Zwillinge mit meinem Lebensgefährten teilen! Was muss ich tun?

  • Wie schon aus der Überschrift zu entnehmen ist, sind meine Zwillinge seit letztem Jahr Halbwaisen. Ich war mit dem Vater meiner Zwillinge zum Zeitpunkt seines Todes noch verheiratet, aber schon seit fast 3 Jahre von ihm getrennt. Die Scheidung war schon eingereicht, aber mein verstorbener Mann hat sie rausgezögert.


    Ich bin mittlerweile seit guten 1 1/2 Jahren mit meinem Lebensgefährten liiert und er ist meinen Zwillingen ein wundervoller Stiefvater und mir ein wundervoller Partner. Wir wollen nicht heiraten und er will die Zwillinge auch nicht adoptieren, weil das in der Familie meines verstorbenen Mannes nur Probleme und Stress auslösen, den die Zwillinge nur ausbaden müssten und das wollen wir beide nicht. Aber ich würde mir mit meinem Lebensgefährten gerne das SR für die Zwillinge teilen. Ich weiss leider, dass wenn mir heute was passieren würde, dass das Gerangel um die Zwillinge losgehen würde und das möchte ich schon im Keim ersticken. Und da mein Lebensgefährte meinen Zwillingen mehr Vater ist, als es ihr eigener Vater je war, habe ich auch keinerlei Bedenken dabei. Ich würde nur gerne wissen, wie ich das anstellen muss, was ich machen muss und wenn er das SR hat, werden die Zwillinge dann auch auf seine Lohnsteuerkarte gesetzt. Wir haben nämlich vor zusammen zu ziehen, mein Lebensgefährte arbeitet im öffentlichen Dienst und daher hätte er so gesehen mehr davon, wenn die Zwillinge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen werden würden.


    Kennt sich damit jemand aus oder hat eine Internet-Adresse oder ähnliches für mich, wo ich mich informieren kann, weil ich suche mir seit ner guten Woche die Finger wund!

  • Hallo,


    ich fürchte das ist nicht möglich.
    Was du machen kannst ist ein Sorgerechtstestament in dem du festlegst wo die Kinder nach Deinem evtl. Tod leben.
    Ob dem aber stattgegeben wird entscheidet wohl das Jugendamt bzw. das Gericht.


    Auf die Lohnsteuerkarte wird er die Kinder wahrscheinlich auch nicht bekommen es sei denn er adoptiert sie.


    Bekommen die Kinder denn Halbweisenrente vom verstorbenen Vater?

  • Zumindest ob ihr heiratet oder nicht, würde ich mir von der Familie der Kinder nicht vorschreiben lassen.


    Ansonsten vielleicht doch nochmal über Adoption nachdenken.


    Wenn der Stiefvater die Kinder mit versorgt, kann es noch sein, dass es in der Steuererklärung eine Anlage SU oder so gibt, wo Unterhalt für Hilfsbedürftige abgesetzt werden kann.
    Vielleicht bringt euch das was?

  • Wenn mein Lebensgefährte die Zwillinge adoptieren würde, müssen die Beiden dann auch seinen Nachnamen annehmen, oder können sie ihren jetzigen Nachnamen behalten?
    Und müsste ausser Jugendamt oder Gericht noch sonst jemand sein Einverständnis zur Adoption geben?

  • Also ich glaube, das Du nach dem Tod des Vaters das alleinige Sorgerecht hast und somit entscheidest nur Du ob Dein Partner die Kids adoptieren soll.


    Ich glaube nicht das die Ex-Schwiegereltern irgendwas dagegen machen können, es sei denn sie gehen vor Gerich und es gibt trifftige Gründe.


    Verbessert mich, wenn ich falsch liege.

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • kuschel


    Genau, das wollte ich wissen. Ich habe das ASR.


    Das Problem an der ganzen Sache ist halt, dass mein jetziger Lebensgefährte mit meinem verstorbenen Mann verwandt ist und es da halt auch noch etwas mehr Stress in der Familie gibt. Wir hatten uns aber schon vor dem Tod meines Mannes sehr gut verstanden, aber uns nie getraut mehr daraus werden zu lassen, weil mein verstorbener Mann was mich und die Zwillinge anging sehr extrem war. Mein Lebensgefährte war nach dem Tod meines Mannes, der einzige, der sich wirklich für mich und die Zwillinge interessiert hat und dann wurde mehr daraus. Ich weiss, dass das nicht einfach ist, aber es war nicht geplant oder ähnliches!


    Das Kindeswohl wäre durch die Adoption absolut nicht gefährdet, sondern im Gegenteil noch besser gesichert. Weil dann das Gezerre um die Zwillinge wenn mir was passiert oder ich ins KH muss, erledigt wäre. Ich müsste somit nicht immer Vollmachten an meinen Lebensgefährten ausstellen.

  • Hallo Ml2A!


    Also (wenn ich mich irre, dann bitte korrigieren!) soweit ich das Familienrecht kenne, wird es schwierig bis unmöglich sein, dass dein Lebensgefährte die Kinder adoptieren kann, wenn ihr nicht verheiratet seit. Eine Adoption in eurer Situation wird in der Regel nur genehmigt, wenn ihr heiratet.


    Das Sorgerecht jemandem zu übertragen, der mit den Kindern nicht verwand ist, ist nicht möglich. Du kannst lediglich eine Verfügung treffen, dass dein Lebensgefährte für die Kinder Entscheidungen treffen darf, solltest du aus irgendeinem Grund vorrübergehend nicht dazu in der Lage sein. Das solltest du auch dringend tun!


    Ansonsten ist die Rechtslage meines Wissens so, dass bei deinem Tod (oder bei Verlust der Erziehungsfähigkeit) die Kinder unter Amtsvormundschaft kämen und das JA mit dem Familiengericht darüber entscheidet, wer die Sorge für die Kinder übertragen bekommt oder ob die Kinder in Obhut genommen werden. In diesem Fall hätten die Großeltern als direkte Verwandte deutlich die besseren Karten, sofern sie gesundheitlich dafür in Frage kämen. Dein Lebensgefährte hätte nur geringe bis garkeine Aussichten in irgendeiner Weise in dem Prozess berücksichtigt zu werden, selbst wenn du eine entsprechende Verfügung treffen würdest.


    eine Adoption beinhaltet in der Regel eine Namensänderung - zumindest war es früher so. Wie die Situation jetzt ist, kann dir eine Rechtsauskunft beantworten oder auch das Standesamt.


    Gruß Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Ohne Heirat geht nichts. Nach der Heirat hat dein Mann auch ohne Adoption das sogenannte "kleine Sorgerecht" für die Kinder, §1687 BGB. Mehr braucht man eigentlich auch nicht. Überschätze das Sorgerecht nicht.

  • irrtum exjurist: er hat garkein recht oder irgendwelche sorgerechtsbefugnisse. er kann vollmachten seitens der te bekommen. aber sorgerechtssachen betreffen ihn nicht. es gibt weder ein großes noch ein kleines sorgerecht. es gibt nur alleiniges oder gemeinsames sorgerecht. das andere ist ein altes ammenmärchen von dem du hier erzählst.

  • Ich würde nur gerne wissen, wie ich das anstellen muss, was ich machen muss und wenn er das SR hat, werden die Zwillinge dann auch auf seine Lohnsteuerkarte gesetzt. Wir haben nämlich vor zusammen zu ziehen, mein Lebensgefährte arbeitet im öffentlichen Dienst und daher hätte er so gesehen mehr davon, wenn die Zwillinge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen werden würden.


    :hae: Woher hast du die Information, dass dein Lebensgefährte deine Kinder auf seine Lohnsteuerkarte bekommt, wenn er das SR hat?
    M. W. interessiert sich das Steuerrecht nicht für die Frage des SR. Steuerlich berücksichtigt werden leibliche Kinder, dazu gehören auch Adoptierte und auch Kinder des Ehepartners, aber unabhängig der Frage, wer das Sorgerecht hat.

  • §1687b BGB


    spricht aber schon dafür , das ein ehegatte dinge des alltäglichen lebens des kindes mitentscheiden darf


    und bei gefahr in verzug alle rechtshandlungen betreff des kindes vornehmen darf ( und den sorgeberechtigten ET dann unterrichten muß)

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • http://www.allein-erziehend.ne…php?page=User&userID=1026 mclaneindiehard


    Mein Lebensgefährte und ich sind davon ausgegangen, dass das zusammen hängt mit SR und Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.



    @exjurist:


    Ich überschätze das Sorgerecht nicht! Es geht mir lediglich darum, dass die Zwerge nicht in ein Gezerre um die Beiden geraten. Weil die Familie von meinem verstorbenen Mann und meine Familie verstehen sich nicht besonders. Da würde es nur darin enden, dass es vor Gericht geht und eine regelrechte Schlammschlacht um die Zwillinge entstehen würde, in der eine Familie definitiv den Kürzeren ziehen würde und den Allerkürzesten würden die Zwillinge ziehen. Deshalb möchte ich meinem Lebensgefährten das gemeinsame SR ermöglichen.

  • irrtum exjurist: er hat garkein recht oder irgendwelche sorgerechtsbefugnisse.


    Doch, nach der Heirat, hier der Anfang des Paragrafen, der das beschreibt:


    Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.


    Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.


    Wird gemeinhin als sogenanntes "kleines Sorgerecht" bezeichnet.

    Einmal editiert, zuletzt von exjurist ()

  • Ich überschätze das Sorgerecht nicht! Es geht mir lediglich darum, dass die Zwerge nicht in ein Gezerre um die Beiden geraten.


    Solange du existierst, kann kein Gezerre losgehen. Für den Fall deines eigenen Todes in den verbleibenden Jahren bis zur Volljährigkeit der Kinder kannst du eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Die ist zwar nicht bindend, aber immerhin wird sie geprüft werden. Das Verbleiben der Kinder bei der bisher betreuenden Person (dem überlebenden Ehegatten, der nicht leiblicher Vater des Kindes ist) steht aber wenig entgegen. Ich glaube, in dem Punkt machst du dir zu viele Sorgen.

  • mclaneindiehard


    Mein Lebensgefährte und ich sind davon ausgegangen, dass das zusammen hängt mit SR und Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.


    :frag Mir wäre dies neu. In keinem Formular des Finanzamts wird nach dem Sorgerecht gefragt.
    Wenn es euch um die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte geht, müsst ihr heiraten oder er muss die Kinder adoptieren. Eine Sorgerechtsübertragung bzw. Beteiligung am SR reicht hierfür nicht.

  • hallo,


    was ich machen muss und wenn er das SR hat, werden die Zwillinge dann auch auf seine Lohnsteuerkarte gesetzt. Wir haben nämlich vor zusammen zu ziehen, mein Lebensgefährte arbeitet im öffentlichen Dienst und daher hätte er so gesehen mehr davon, wenn die Zwillinge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen werden würden.


    lohnsteuerkarte und sorgerecht sind zwei unterschiedliche paar schuhe!


    mein mann ist nicht vater der kinder, ich habe das ASR und beide kinderfreibeträge an ihn übertragen. das mußte ich sogar, vom finanzamt vorgeschrieben, da er die lstkl. 3 hat und ich in der 5 bin. da bei lstkl. 5 keine kinderfreibeträge zugelassen sind, hat er also 2 volle kinderfreibeträge auf der karte (der bio-vater der buben zahlt keinen unterhalt, deshalb konnte ich mir die zwei hälftigen freibeträge zurückholen!)


    um die kinder auf der lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, müßt ihr allerdings verheiratet sein. sonst ist dein lebensgefährte zwar ein guter stiefvater, kann auf deine erklärung hin auch entscheidungen treffen, aber vor´m finanzamt wird er immer noch als eigenständige person gesehen. so ist das nunmal!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • casha hat es richtig beschrieben , war bei mir genauso ...


    mann kl3 ,ich kl5 ,ich ASR, und kein unterhalt vom vater


    nach der heirat hat er dann meinen jüngsten auf die lohnsteuerkarte bekommen... nach dem sorgerecht fragt das FA nicht!