200 Euro weniger wenn man arbeitet ?

  • Hallo


    Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Meine Cousine ist verheiratet ( LSK 5 ) und hat zwei Kinder und Mann.


    Sie bekommen
    Wohngeld = 160 €
    Kindergeldzuschlag : 205 €
    Ermäßigung KIGA-Gebühren : 200 €


    Sie würde so gerne wieder arbeiten, aber so wie sie sich nun informiert hat, würden sie dann 200 € weniger haben als jetzt.


    Aufgrund der Betreuungszeiten schafft sie 20-25 Stunden die Woche, je nachdem wie weit der Job weg ist.
    Jede einzelne Stelle würde für sich den Verdienst anrechnen und sie würden bei z.B. 400€ Einnahmen 560 € verlieren + Sprit welches sie nun nicht braucht.



    Sie bat mich mal hier zu fragen, denn sie würde gerne zuverdienen, was arbeiten, was dazuverdienen.


    Knapp 200 Euro draufzuzahlen können sie sich nicht leisten.


    Ist das so rechtens , dass jede Kasse für sich wirtschaftet ?


    Bei LSK 5 etwa 650€ raushaben netto, bei nur 20-25 Stunden , dann wären sie +- 0 , aber wie soll sie das schaffen ?


    Hat jemand einen Tipp ?


  • Sie kann doch jederzeit auf Steuerklasse 4 wechseln. Dann siehst sie genau, was ihre Arbeit wert ist.


    lg


    Camper

  • Sie kann doch jederzeit auf Steuerklasse 4 wechseln. Dann siehst sie genau, was ihre Arbeit wert ist.


    lg


    Camper

    Das Ja, aber es wird dann nur noch schlimmer, weil ihr Mann dann monatlich weniger verdient, Steuerklasse 5 ist halt wirklich ernüchernt.


    LG Karolina

  • Und ihr Mann darf auch nicht wechseln.
    Also darf schon, aber er hat noch zwei Kinder, für die er Unterhalt bezhalt und irgendwie darf er sich da nicht schlechter stellen ? ( weiss ich nicht soo genau )
    Sie leidet echt darunter, denn sie würde so gerne was machen.


    Kindergeldzuschlag läuft wohl noch 2,5 Jahre und danach würde sich zumindest ein 400€ Job lohnen sagt sie.
    Damit es +- 0 ist und sie rauskommt und was für sich macht.

  • Kindergeldzuschlag : 205 €


    Bei LSK 5 etwa 650€ raushaben netto, bei nur 20-25 Stunden , dann wären sie +- 0 , aber wie soll sie das schaffen ?


    Hat jemand einen Tipp ?


    Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass man plötzlich der Kindergeldzuschlag wegfällt, die ganzen Kiga-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn die Einkommenshöhe gleich bleibt.
    D.h. sie hätte ohne o.g. Sozialleistungen ca. den gleichen finanziellen Rahmen wie jetzt?


    - Stolz sein, dass sie nicht mehr darauf angewiesen ist.
    - Stolz sein, einen eigenen Anspruch auf Alg I zu realisieren.
    - Seinen Beitrag zur Rentenversicherung leisten...


    Auf eigenen Füßen stehen.


    Was wäre ich froh!

  • Das Ja, aber es wird dann nur noch schlimmer, weil ihr Mann dann monatlich weniger verdient, Steuerklasse 5 ist halt wirklich ernüchernt.


    Sorry, verdienen tut er nach wie vor das Gleiche. Er bekommt nur weniger Netto vom Brutto.


    lg


    Camper

  • Sie hat einen Arbeitsvertrag, den sie aber erst wieder erfüllen kann, wenn das Kleineste Kind im Kindergarten ist und nicht nur stundenweise in der Krippe.
    Sie wird dann wieder Vollzeit arbeiten.


    Jede Stelle für sich würde die z.B. 400€ rechnen und jeweils würde dann das Geld wegfallen.


    Das sind dann 560€, wobei nur 400€ verdient werden.


    Das ist ja das Problem.


    Leider , so kenne ich es, bekommt man beim Amt gerne mal auch falsche Infos, daher meine Frage hier für sie, ob sich jemand auskennt.

  • Und ihr Mann darf auch nicht wechseln.
    Also darf schon, aber er hat noch zwei Kinder, für die er Unterhalt bezhalt und irgendwie darf er sich da nicht schlechter stellen ? ( weiss ich nicht soo genau )


    Er stellt sich nicht schlechter, da er den gleichen Bruttoverdienst hat.


    lg


    Camper

  • Danke für den Link, den leite ich gleich weiter.


    @ Camper : Ich habe da nicht viel Ahnung, aber wenn er weniger hat und sie dadurch mehr, dann ist es doch genauso wie vorher , oder nicht ?

  • @Camper


    aber er würde die Kinder schlechter stellen, da sich sein Netto dann ändert.


    Außerdem ist es vom Staat so gedacht, dass in einer Ehe einer zu Hause bei den Kindern bleibt. (Über Sinn und Unsinn dieses Wunsches kann beliebig gestritten werden)


    Sie könnte aber ehrenamtlich arbeiten gehen.

  • @ Camper : Ich habe da nicht viel Ahnung, aber wenn er weniger hat und sie dadurch mehr, dann ist es doch genauso wie vorher , oder nicht ?


    Kommt darauf an, was er noch an KU-Verpflichtungen hat So kann aus 100 % Leistungsfähigkeit leicht ein Mangelfall werden.Sind die Beträge tituliert, dann kann er zur ARGE gehen und (ergänzendes) ALG II beantragen, oder Wohngeld oder sonstiges.


    Aber Steuer und Sozialabgaben sind nun mal vom Brutto abzuziehen, da beisst die Maus keinen Faden ab.



    lg


    Camper

  • Da ist sie gerade auf der Suche.


    Aber ist doch bescheuert, wenn diese Stellen sich absprechen würden, dann würden Steuergelder gespart und die Familie hat vielleicht noch ein paar Euro mehr.
    Sie will unabhängig sein, will arbeiten, aber sie können es sich nicht leisten.


    Verrückt !

  • aber er würde die Kinder schlechter stellen, da sich sein Netto dann ändert.


    Wenn sich die Frau trennt, dann ist er im nächsten Jahr Steuerklasse 1, das kommt in etwa Steuerklasse 4 gleich.


    Wer würde in diesem Fall die Kinder schlechter stellen?


    lg


    Camper

  • Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
    Meine Cousine ist verheiratet ( LSK 5 ) und hat zwei Kinder und Mann.


    Wieviel verdient denn der Mann?

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • 1900 € netto.
    Ist also bei den Großen eh schon Mangelfallberechnung.


    Er hat leider vor 2 Jahren ( da war sie mit Nummer 2 schwanger ) seinen sehr gut bezahlten Job verloren, weil die Fimra pleite ging.

  • hieße ca 1650 € in Steuerklasse 4.


    Sind die Beträge tituliert, dann ab zur ARGE/dem JC und (ergänzendes) ALG II beantragen.


    Wie viele Kinder sind es denn? Wie alt sind sie? Hat die Cousine mit dem KV auch gemeinsame Kinder?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Naja, so ganz blicke ich nicht durch.


    - Sie hat zwei Kinder - mit diesem Mann ?
    - und ist mit einem Mann verheirat, der noch zwei weitere Kinder hat


    Er verdient 1900 Euro netto - ist ja nicht ganz schlecht


    Sofern alle Kinder von ihm sind, sind doch alle gleich zu behandeln bei der Errechnung des KU´s


    Wie sieht denn die KU-Berechnung aus?


    Das evtl. der Kindergeldzuschlag wegfällt ist klar. Irgendwo ist nunmal eine Grenze erreicht.
    Aber zu überprüfen wäre die KU-Zahlung und ob die KU-Zahlung auch bei der Errechnung des Wohngeldes mit einfließt.

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  • er hat 2 aus früherer Beziehung, und 2 mit ihr.
    Wäre seine alte Firma in der er war nicht pleite gegangen, so hätte er auch alle bedienen können.


    Ist alles vom Gericht nun ausgerechnet worden und dank Wohngeld, Kindergeldzuschlag und der Ermäßigung für den Kindergarten kommen sie hin, brauchen sie kein H4.
    Kindergeldzuschlag ist ja dafür da, um eben H4 zu vermeiden, so sagte sie mir.


    Dennoch ist es eng und sie würde gerne dazuverdienen und eben auch rauskommen und weg von den staatlichen Leistungen.
    Und eigentlich sollen vor allem auch seine größeren Kinder den vollen Unterhalt bekommen, was derzeit nicht geht.


    Daher rechnen sie ja hin und her, aber da sie LSK 5 hat und eben nur 20 Stunden , maximal, wenn es ganz in der Nähe wäre 25 Stunden arbeiten kann, lohnt es sich nicht.
    Eher im Gegenteil, da alleine bei nur 400€ Verdienst 560€ wegfallen würden, dadurch dass es 3 Stellen sind, bei denen sie das Einkommen angeben muss und jeder Stelle wohl egal ist, dass die andere diesen Verdienst schon verrechnet.


    Das ist das Problem, vor dem sie steht.

  • er hat 2 aus früherer Beziehung


    Was zahlt er denn für die großen und sind diese Beträge tituliert? Wie alt sind diese Kinder und die Kinder der Cousine?


    lg


    Camper