Unterhalt für bedürftige Eltern

  • Hallo
    Die Kinder werden zu Unterhaltsleistungen für Ihre Eltern zumeist herangezogen, wenn die eigenen Mittel der Eltern wegen einer Heimunterbringung nicht mehr ausreichen.
    Mich würde interessieren ,wie ist es aber ,wenn ein ET,kein Unterhalt vorher für das Kind gezahlt hat .
    Muss das Kind später auch Unterhalt zahlen.
    Ich lebe mit mein Sohn,die KM interessiert sich überhaupt nicht(zahlt auch nicht)für das Kind,muss er dann irgendwann Unterhalt für sie zahlen?
    Wenn ja,kann man es vermeiden wenn sie jetzt kein Unterhalt für ihn zahlt?

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Das ist meines Wissens nach genauso wie beim Unterhalt von Eltern für Kinder :frag Geht nach dem Einkommen ,selbstbehalt etc. Wir hatten das als meine Mama Pflegebedürftig wurde ,da wurden alle Geschwister überprüft ob sie zahlen können - am Ende musste keiner von uns zahlen ,das Sozialamt hat dann die Kosten übernommen ,der andere teil kam von der Pflegeversicherung .

  • Wir hatten das als meine Mama Pflegebedürftig wurde ,da wurden alle Geschwister überprüft ob sie zahlen können -


    Das ist richtig,aber bei mir ist was anderes,die KM interessiert sich überhaupt nicht,und zahlt auch nicht,also nimm sie kein teil am Erziehung des Kindes,warum müsste er dann Unterhalt zahlen?

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Es gibt da einige Urteile, dass in solchen Fällen kein Unterhalt an den Elternteil zu zahlen ist. Gib deiner Suchmaschine mal "Elternunterhalt" ein, dann findest du einiges dazu

  • Sollte KM irgendwann ,wenn dein Kind Erwachsen ist und sein eigenes Geld verdient mal auf die eine oder andere Art bedürftig werden ,und KM selber lebt dann von Hartz IV dann fragt keiner danach ob sie sich um dein Kind gekümmert hat oder sich gar interessiert hat ,sondern beschreitet nur den Behördenweg ,alle Verwandten und Anverwandten auf ihre Zahlungsfähigkeit hin zu überprüfen ,und wen dein Kind über ausreichend Einkommen verfügt um zahlen zu können ,so wird er dann zahlen müssen ,aber da gibt es dann ja auch noch den Weg Wiederspruch ein zu legen.

  • Eltern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen ihren Kindern gegenüber nicht nachkommen, müssen von diesen auch nicht unterstützt werden.
    dieses ist ein Ausschlusskriterium.


    Gibt es auch etliche Urteile dazu.


    Mich hatte das auch mal interessiert.


    Sie haben dadurch sozusagen ihre Ansprüche verwirkt.

  • Sollte KM irgendwann ,wenn dein Kind Erwachsen ist und sein eigenes Geld verdient mal auf die eine oder andere Art bedürftig werden ,und KM selber lebt dann von Hartz IV dann fragt keiner danach ob sie sich um dein Kind gekümmert hat oder sich gar interessiert hat ,sondern beschreitet nur den Behördenweg ,alle Verwandten und Anverwandten auf ihre Zahlungsfähigkeit hin zu überprüfen ,und wen dein Kind über ausreichend Einkommen verfügt um zahlen zu können ,so wird er dann zahlen müssen ,aber da gibt es dann ja auch noch den Weg Wiederspruch ein zu legen.


    Es kann nicht sein ,dass KM schuldet dem Kind Unterhalt,zahlt nicht,aber Kind muss für sie aufkommen.


    Das ist nicht logisch. :frag

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Soweit ich bisher informiert bin, muß das Kind nicht aufkommen, wenn der nun bedürtige ET keinen Unterhalt gezahlt hat. Nur welche Belege muß ich dann bereit haben, um dies zu beweisen?

    Hallo Sandra,
    ist das so? Höre ich zum ersten Mal so etwas. Das würde mich jetzt auch interessieren und wie du bereits fragtest, wie dies dann beweisen? Kennt sich jemand aus?


    LG
    Moschus

    Das Leid brachte die stärksten Seelen hervor. Die aller stärksten Charaktere sind mit Narben übersäht.

  • kann nicht sein ,dass KM schuldet dem Kind Unterhalt,zahlt nicht,aber Kind muss für sie aufkommen.


    Das kommt wohl eher darauf an, ob sie leistungsfähig war und nicht gezahlt hat, oder ob sie nicht leistungsfähig war.


    lg


    Camper

  • es gibt neue urteile dazu, das auch wenn der elternteil nie gezahlt hat für ein kind genau von diesem kind dann trotzdem unterhalt bekommt. diese art der argumentation, das für einen selbst nicht gezahlt wurde, das gibts so nicht mehr so einfach.

  • Hallhalli.......
    .......das habe ich gefunden:


    Gründe für die Nicht-Unterhaltspflichtigkeit von Angehörigen
    Nach § 1611 BGB gibt es Gründe dafür, dass die formale Unterhaltspflicht eines Angehörigen nicht in Kraft tritt. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Elternteil nicht um den Unterhalt der Kinder oder des Kindes gekümmert oder den/die Zahlungspflichtigen schwer beleidigt hat. Sollte der jetzt Bedürftige seinen Lebensunterhalt und sein Vermögen fahrlässig aufs Spiel gesetzt haben, dann entfällt die Zahlungsverpflichtung ebenfalls. Und zwar für alle Verwandten!


    ......da ich selbst für meinen pflegebedürftigen Vater aufkommen sollte zu dem seit dem 5.Lebensjahr an kein Kontakt mehr hatte, weiß ich das es bei nicht kindsunterhaltzahlenden & bei nicht kümmernden Elternteilen zu Urteilen kommen kann, das Kinder von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren Eltern frei gesprochen werden können....


    Gruß...........zeitreise

    Stufen


    Alle Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen,
    auf denen wir
    in die Höhe steigen


    -Friedrich Nietzsche-



    :strahlen

  • .da ich selbst für meinen pflegebedürftigen Vater aufkommen sollte zu dem seit dem 5.Lebensjahr an kein Kontakt mehr hatte,


    Na im Falle, dass dein Vater für dich Unterhalt gezahlt hat, wüsste ich nicht, weshalb du jetzt für ihn nicht unterhaltspflichtig sein solltest. Dass du seit dem 5. Lebensjahr keinen Kontakt mehr hattest, dürfte dabei wohl kaum eine Rolle spielen. Wieso auch? Schließlich sollst du nur für ihn zahlen und nicht Kontakt zu ihm haben. Genau das hat dein Vater für dich ja auch getan (wenn er gezahlt hat, was leider nicht im Thread steht, sonst gilt es natürlich nicht).

  • Das kommt wohl eher darauf an, ob sie leistungsfähig war und nicht gezahlt hat, oder ob sie nicht leistungsfähig war.


    Ja.Wie soll ich antworten?
    Laut Gerichts Beschluss,wäre die KM in die Lage aufgrund ihres Profiles(Ausbildung ,Berufserfahrung)als vermittelbar einzustufen sei,und ein Nettoeinkommen erzielen könnte,dass sie dazu in die Lage versetzt den Mindestunterhalt zu zahlen.In Wirklichkeit hat sich nichts geändert ,sie verdient weiterhin unter SB,und keine kann sie zwingen das zu ändern,des wegen würde mich interessieren ,ob Junior irgendwann für sie Unterhalt zahlen müsste.

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Vieleicht erkundigst du dich mal bei einem RA . Man kann ja auch verhindern das Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt :frag Ansonsten werden bevor der Staat dann in die Tasche greift erstmal die Kinder zur Kasse gebeten ,ebenso alle anderen Verwandten , ist leider die übliche Vorgehensweise .Aber wie Alt ist dein Kind denn und was veranlasst dich zu der Frage ?

  • Laut Gerichts Beschluss,wäre die KM in die Lage aufgrund ihres Profiles(Ausbildung ,Berufserfahrung)als vermittelbar einzustufen sei,und ein Nettoeinkommen erzielen könnte,dass sie dazu in die Lage versetzt den Mindestunterhalt zu zahlen.In Wirklichkeit hat sich nichts geändert ,sie verdient weiterhin unter SB,und keine kann sie zwingen das zu ändern,des wegen würde mich interessieren ,ob Junior irgendwann für sie Unterhalt zahlen müsste.


    Hat das Gericht auch festgestellt, wo sie arbeiten könnte? Ein konkretes Stellenangebot?


    Das habe ich schon im Mai 2006 die Staatsanwaltschaft gefragt. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. Damals ging es allerdings um Unterhaltspflichtverletzung.


    Leider ist es im Zivilrecht so, dass man beweisen muss, dass man solche Stellen nicht kriegt, selbst wenn man sich 50 x im Monat auf derartige Stellen bewirbt.


    Hätte das Gericht die Beweislast umgekehrt und du hättest konkrete Stellenangebote vorlegen müssen, beweisen müssen, dass Du auch bereit bist, ihr bei der Stellensuche zu helfen, dann hätte der Gerichtsbeschluss anders gelautet.


    Im Fall eines Sozialgerichtprozesses, um den handelt es sich ja, würde ich als UET genau so argumentieren.


    Aber Du hast doch jetzt noch die Möglichkeit, fern außerhalb aller Gerichtsbeschlüsse, hilf ihr doch, eine Stelle zu finden, die ihrer Qualifikation entspricht. Sag dazu noch, dass der Untehalt ja auch nicht ewig währt und sie dann mit dem überschüssigen Geld machen kann, was sie will.


    Hergott, auch hier im Forum sind hochqualifizierte Menschen beiderlei Geschlechts, die über kurz oder lang in Hartz IV landen, wenn sie sich nur Stellen nach ihrer Qualifikation suchen. Die KM hängt zumindest nicht am Tropf des Staates.


    Und wenn es wirklich so einen Beschluß gibt, warum sagst Du ihr nicht, sie soll sich an die ARGE wenden, die ARGE zahlt den Unterhalt, denn es ist ja ein Titel. Vielleicht hilft die ARGE dann ihr einen Job zu finden, der ihrer Qualifikation entspricht und der tatsächlich das Einkommen einbringt, den das Gericht glaubt gefunden zu haben.


    lg


    Camper

  • Diese ganze Diskussion könnte man sich schenken, wenn der Staat und die Gesellschaft wieder zu mehr Verantwortungssein bereit wäre. So etwas darf es in einem so reichen Industrieland wie Deutschland garnicht erst geben. Das Kinder für ihre Eltern dermaßen aufkommen müssen, ist Mittelalterpolitik. Nichts anderes...

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Hat das Gericht auch festgestellt, wo sie arbeiten könnte? Ein konkretes Stellenangebot?


    Auf Antrag gegen Seite wurden zwei Zeugen aus der Arbeitsagentur verhört,sie haben bestätigt ,dass es möglich sei einkommen zu erzielen ,dass nach Abzug SB auch KU gezahlt sein könnte.

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • die KM interessiert sich überhaupt nicht(zahlt auch nicht)für das Kind,muss er dann irgendwann Unterhalt für sie zahlen?


    Nein! Da gibt es schon Urteile.





    OT


    Vielleicht sollte dieser Fred auch an die Kinder vom Camper1955 zugespielt werden.

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Auf Antrag gegen Seite wurden zwei Zeugen aus der Arbeitsagentur verhört,sie haben bestätigt ,dass es möglich sei einkommen zu erzielen ,dass nach Abzug SB auch KU gezahlt sein könnte.


    Steht das auch so im Beschluss oder wurde zumindest im Protokoll so festgehalten?


    Wie gesagt, dann könnte die Kindesmutter noch jetzt zur ARGE gehen und den Titel vorlegen. Hat die ARGE so eine, oder günstigerenfalls sogar mehrere Stellen, wovon sich die KM nur eine auszusuchen, und sich zu bewerben braucht, dann ist es absolut kein Problem.


    Ich bedaure glatt, nicht die Mutter Deines Kindes zu sein. So einfach hätte ich es auch mal haben müssen.


    Was hat denn die Mutter Deines Kindes für eine besondere Ausbildung, dass sie mit ihrer Bewerbung laut Agentur für Arbeit offene Türen einrennt?


    lg


    Camper