Wert von Titeln

  • während andererseits sich schön ausgeruht werden kann (SB).


    Stimmt nicht so ganz. Dafür gibt es den Abs 2 des § 1603 BGB


    Ausruhen, also auf die Couch legen und gar nichts tun, darf er sich nicht.


    Er darf sich auch nicht unter Wert auf dem Arbeitsmarkt anbieten, wenn ein, seiner Ausbildung entsprechender Beruf verfügbar wäre, der dann den KU zumindest teilweise, sicher stellen würde und es seine gesundheitlichen Voraussetzungen zulassen. (Ein elernter Dachdecker, der querschmittsgelähmt ist, kann wohl kaum auf seine möglichen Einnahmen als Dachdecker verwiesen werden.)


    Er darf auch nicht in seinem Ausbildungsberuf Teilzeit arbeiten. Da wird fiktiv auf Vollzeit umgerechnet, um zumindest eine teilweise Leistungsfähigkeit zu erreichen.


    Ist er arbeitslos, muss er sich bewerben. zwischen 20 und 30 mal im Monat. Da ist das Familienrecht wesentlich strenger, wie das Sozialrecht.


    lg


    Camper

  • aber, WENN du du den ausstehenden unterhalt regelmäßig anmahnst, verfällt er ja auch nicht, sondern wächst als schuldenberg


    Zumindest bis er berechtigt eine Abänderungsklage anstrebt, und diese auch vor Gericht durchsetzt.


    lg


    Camper


  • So meinte ich das nicht camper, UET hat den Luxus des SBs - davon kann so etlicher BET nur träumen.


    Juwi, ICH mahne da gar nix mehr an - meiner vergisst auch den KU nicht - zumindest nicht, dass ich nicht drauf verzichte. Dafür kommt der GV zu oft vorbei :winken:
    Mir gehts da ganz allgemein drum.


    Genau camper, aber bis zum heutigen Tage hab ich auch geglaubt, dass der Titel UNANTASTBAR ist, solange er nicht abgeändert wird.
    Ich muss da echt mal meine RAin fragen...


    Edit: Zitieren hat oben nicht geklappt

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • So meinte ich das nicht camper, UET hat den Luxus des SBs - davon kann so etlicher BET nur träumen.


    Die Moral von der Geschicht?


    Nur noch nach einem potentiellen UET Ausschau halten, dessen notwendiger Selbstbehalt nach Zahlung von KU gesichert ist.


    lg


    Camper

  • Kleines Update, vielleicht weiß jemand von Euch einen Rat...


    Wie haltet Ihr es denn bei "versteckten" Guthaben, zum Beispiel dem protzigen Schlitten, der nicht auf den Ex, sondern auf seine Muhddi angemeldet ist... DA kann man ja nix mehr machen, richtig?
    Wieso verstecken dann nicht alle Schuldner ihre Schätze, dann bräuchten wir alles keine Gerichtsvollzieher und damit auch keine Titel mehr.... Oder?

  • Wer steht im Fahrzeugschein?
    Das muss ja nicht die gleiche Person sein, auf die das Auto gemeldet ist, oder?


  • Es wird langsam interessant für mich..
    Du schreibst er bezieht Hartz4. Was steht auf dem Titel? Ich denke wenn man am existenzminimum lebt muss kein Unterhalt gezahlt werden (bzw. kann halt nicht). Ich hab mir das immer so vorgestellt, das ein Titel erwirken in der arbeitslosen Zeit sinnlos ist. Und da höchstens dann draufstehen würde, das er nicht zahlfähig ist.. Auch das mit der Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung in der Kombi mit alg2 des KV würde mich sehr interessieren. Habe davon echt keine Ahnung... Und bei uns sieht es ja auch so aus das der KV der großen entweder ständig alg2 bezieht, oder nur einen minijob hat. Zu einem Anwalt wollt ich nicht rennen, da ich halt der Meinung war das eine Titulierung nichts bringt, wenn da nichts zu holen ist?! Anscheinend täusche ich mich ja, und würde mich somit über genauere Infos freuen!! :) Man hört ja immer nur das man nicht zahlfähig ist wenn alg2 bezogen wird oder minijob..

  • DER die Füße küssen? Ich glaub ich brech gleich. Warum soll ich dafür, dass mir das Kind entfremdet wird auch noch brav Unterhalt zahlen? Ich übernehme sehr gern die Betreuung unseres Kindes, dann braucht sich meine Ex nicht mehr um die Verpflegung/Bekleidung usw. zu kümmern. Das will sie aber nicht - sie will noch nicht einmal, dass unser Kind und ich Umgang haben. Dann kann ich auch nicht helfen - wenn die deutschen Richter endlich mal beginnen würden danach zu schauen, wo es einem Kind nach der Trennung besser geht (emotional und wirtschaftlich) und der Grundsatz "Kinder gehören zur Mutter" endlich auf den Müllhaufen der Geschichte geschickt würde, wäre so manchem Kind viel eher geholfen.


    Und es bringt sehr wohl etwas wenn du Unterhalt zahlst. Klar, der Mutter wird es angerechnet.. Aber dann zahlst DU als Vater, für die KINDER, und nicht tausend fremde Steuerzahler für deine Kinder!!!!! Ne....


    Bei der Unterhaltszahlung geht es auch net darum wie sich die Elternteile "lieben" sondern schlicht und ergreifend um das RECHT der Kinder. Keinen cent unterhalt zahlen wollen, aber Kind zu sich holen wollen... Was n Machtkampf. :essen

    Liebe Grüße von Sapi

    Einmal editiert, zuletzt von sapi ()

  • Wie haltet Ihr es denn bei "versteckten" Guthaben, zum Beispiel dem protzigen Schlitten, der nicht auf den Ex, sondern auf seine Muhddi angemeldet ist... DA kann man ja nix mehr machen, richtig?


    Die Staatsanwaltschaft könnte per Hausdurchsuchung lediglich mal nachschauen, in welchen Händen sicher der Fahrzeugbrief befindet.


    Befindet er sich in den Händen Deines Ex, dann sind er und Muddi auf jeden Fall in erheblicher Erklärungsnot.


    lg


    Camper

  • Wie haltet Ihr es denn bei "versteckten" Guthaben, zum Beispiel dem protzigen Schlitten, der nicht auf den Ex, sondern auf seine Muhddi angemeldet ist... DA kann man ja nix mehr machen, richtig?


    Stimmt, wenn sie den Fahrzeugbrief hat, endet ein Pfändungsversuch. Dann gibt's da noch Leasing, Mietwagen, Firmenwagen.


    Jeder, der gepfändet wird, versucht natürlich irgendetwas von den Gläubigern zu retten. Als Trick kann man das nicht bezeichnen, es ist eine logische Reaktion.


    Die ganze Pfänderei könnte man sich eh längst schenken. Eigenes Auto, Immobilien und Geldbestände sind sowieso blitzschnell weg, praktisch auf Knopfdruck. Darüber hinaus ist kaum mehr etwas pfändbar. Konsumgüter und gebrauchte Haushaltsgegenstände sind heute relativ zur durchschnittlichen Schuldenhöhe lächerlich wenig wert, unpfändbar. Goldbarren und wertvollste Münzsammlungen hat doch eh keiner.

  • Dann gibt's da noch Leasing, [...], Firmenwagen.

    Wird beides als Einkommen angerechnet.
    Wenns so einfach wäre würden alle Selbständigen einen Mercedes 600 E V12 Bi-Turbo AMG Edition fahren, 1.200 EUR monatl. Leasingrate abdrücken und dafür Unterhalt sparen.
    Geht aber nicht so einfach...


    Gegen Mussi ist man aber machtlos.
    Genauso wie gegen Ehefrau mit Gütertrennung.
    Diese Schlupflöcher gibt es nunmal...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Wird beides als Einkommen angerechnet.


    Erhöht bloss das fiktive Einkommen. Ein Firmenwagen ist und bleibt nicht pfändbar, ganz egal ob er dem Pflichtigen irgendwie als Einkommen eingedrückt werden kann. Genauso wenig wie Stuhl und Schreibtisch im Firmenbüro, auf dem der Schuldner sitzt. Das Unterhaltsrecht geht da von ganz anderen Vorstellungen aus, aber das Vollstreckungsrecht kann sich der Realität nicht so leicht entziehen, da wird auf reales statt fiktives Einkommen zugegriffen. Obwohl ich es befürworten würde, wenn fiktives Einkommen gepfändet werden könnte. Das kriegt der Gläubiger. Fiktiv natürlich. So schliesst sich der Kreis der juristischen Faktizitäten, bis alle wieder auf dem Boden der Tatsachen landen.

  • Erhöht bloss das fiktive Einkommen.

    Klar, aber das ist doch egal, oder nicht?


    Gehen wir davon aus der werte Herr hat ein bereinigtes Netto pro Monat von 1.000 EUR.
    Also würden 50 EUR Unterhalt fällig, weil ihm eben 950 EUR Selbstbehalt zustehen.


    Jetzt wird aber der Mercedes als fiktives Einkommen draufgerechnet.
    So werden es plötzlich 1.000 EUR + 1.200 EUR macht 2.200 EUR bereinigtes Netto.
    Damit hätte er dann ca. 350 EUR Unterhalt zu bezahlen.


    Also ist das doch definitv eine Verbesserung für das Kind!


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Fiktives Einkommen pfänden besser fürs Kind?

    :hae::hae::hae:


    Hast du meine Rechung gesehen?
    Es wird reales Geld gepfändet.
    Der vorgebliche Selbsbehalt wird angegriffen!


    Wenn er 1000 EURO hat, steigt durch das fiktive Einkommen sein Einkommen und er muss mehr Unterhalt zahlen.
    Er sinkt dadurch nicht unter den Selbstbehalt, weil der eben fiktiv erhöht wurde.


    Also : Besser fürs Kind.
    Papa bleiben dann eben keine 950 EUR mehr sondern entsprechend weniger zum Leben.
    Aber dafür hat er ja auch den schönen Leasing- / Firmenwagen.


    Ist doch eigetnlich ganz einfach?
    Oder?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

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  • zum Beispiel dem protzigen Schlitten, der nicht auf den Ex, sondern auf seine Muhddi angemeldet ist... DA kann man ja nix mehr machen, richtig?


    Gerichtsvollzieher bezüglich des Wagens ansticheln - ggf. Fahrzeugschein/brief zeigen lassen und in der EV (wurde die jetzt schon geleistet?) SPEZIELL nach dem Wagen fragen lassen. Da fangen die meisten dann zu zittern an, wenn was faul ist (falsche eV).


    @exjurist


    Nachdem der GV erfolglos dort war (meistens so), wirds doch erst interessant :brille

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Gerichtsvollzieher bezüglich des Wagens ansticheln - ggf. Fahrzeugschein/brief zeigen lassen


    Das dürfte schon geschehen sein. Sonst wüßte die Posterin ja nicht, dass er auf Muddi angemeldet ist.


    lg


    Camper