während andererseits sich schön ausgeruht werden kann (SB).
Stimmt nicht so ganz. Dafür gibt es den Abs 2 des § 1603 BGB
Ausruhen, also auf die Couch legen und gar nichts tun, darf er sich nicht.
Er darf sich auch nicht unter Wert auf dem Arbeitsmarkt anbieten, wenn ein, seiner Ausbildung entsprechender Beruf verfügbar wäre, der dann den KU zumindest teilweise, sicher stellen würde und es seine gesundheitlichen Voraussetzungen zulassen. (Ein elernter Dachdecker, der querschmittsgelähmt ist, kann wohl kaum auf seine möglichen Einnahmen als Dachdecker verwiesen werden.)
Er darf auch nicht in seinem Ausbildungsberuf Teilzeit arbeiten. Da wird fiktiv auf Vollzeit umgerechnet, um zumindest eine teilweise Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Ist er arbeitslos, muss er sich bewerben. zwischen 20 und 30 mal im Monat. Da ist das Familienrecht wesentlich strenger, wie das Sozialrecht.
lg
Camper