Muss nochmal fragen... 2 Jobs, alleinerziehend,Vater Insolvenz angemeldet... bekomme ich von irgendwoher noch Hilfe?

  • Kinderzuschlag bekommen ganz wenige in Deutschland. Wenn du einen Anspruch auf ALGII hast, dann hast du in der Regel zu wenig für Kinderzuschlag!


    Ist blöd, ist aber so! Das ganze Kinderzuschlagsgesetz ist nur gemacht worden, um von der Armut abzulenken. Eine Wohltat für die Medienberichte halt.
    Den ganzen Irrsinn hätte man sich auch sparen können.

    Echt hammer, dass man dann trotzdem den Kinderzuschlag nicht bekommt....

  • Zitat von »RobertK«
    Echt hammer, dass man dann trotzdem den Kinderzuschlag nicht bekommt....


    habe ich so nicht geschrieben, war wohl ein Zusatz von Carabinchen82


    Die Anforderungsvoraussetzungen für den Kindeszuschlag sind sehr eingegrenzt. Entweder hat man zuviel oder zu wenig!


    Kannst ja gerne mal nachlesen auf der Seite der Bundesagentur.


    http://www.arbeitsagentur.de/n…emein/Kinderzuschlag.html

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Hallo,


    irgendwie wird hier die ganze Zeit was überlesen......Das Kind ist 3 ! Also besteht auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß in Höhe von 133 Euro...Und das ist mehr als ausgerechnetes ALG II von 126 Euro und ein vorrangiger Anspruch.....Und man kann sich den Antrag beim Jobcenter sparen, wenn nicht vorher der Unterhaltsvorschuß beantragt wurde.




    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Wenn du Leistungen vom Jobcenter bekommst und zusätzlich Geld für Möbel beantragen möchtest, wurde mir zumindest immer gesagt, das man dir dann etwas wie einen Kredit gibt, der dir dann in monatlichen Schritten von den Leistungen abgezogen bekommst.
    Der UHV wird dir dann auch nahegelegt, zusätzlich aber dann von den Leistungen abgezogen (+/- 0). Sprich, es ist ein Antrag mehr, entspricht aber dann nicht dem, das du die 133,- mehr bekommst.


    Wenn das Jobcenter dir das Wohngeld versagt, würde ich zur Gemeinde gehen und die nach Wohngeld fragen. Je nach Gemeinde bieten die dieses auch an.



    Also mein Selbstbehalt wurde auch nach dem Nettoeinkommen aus Gehalt, Kindergeld und Unterhalt zusammen gerechnet. Alles was unter 1300,- Einkommen ist, wurde aufgestockt. Vielleicht ist das aber auch unterschiedlich.


    Probieren würde ich es auf jedenfall - nein sagen können sie immernoch.

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • Hallo,


    frag in eurem KiGa wer (Adresse + Ansprechpartner) für die Beitragseinstufung zuständig ist. Bei uns ist das das Jugendamt. Dort schickst Du einen 2 Zeiler hin und schickst Deine letzte Lohnabrechnung + den Minijob hin und bittest um Neueinstufung.


    Ich weiss nicht, wo Do wohnst, aber hier könnte ich Dir keine großen Hoffnungen auf große Ersparnis machen. Ich habe mit allem zusammen (Nettogehalt + Unterhalt + Kindergeld) ein Einkommen von rd. € 1800,00, zahle aber auch mehr Miete als Du und habe 2 Kinder. Hier gibt es 9 Beitragsstufen und ich bin eingestuft auf Stufe 5. Hätte ich nicht den Geschwisterbonus da mein großer Sohn in den Hort geht (im KiGa daher nur halber Beitrag) müsste ich 180,00 + Essengeld zahlen. Essensgeld müssen hier selbst die H4-Empfänger zahlen.


    Gruß!

    möchte mal wieder Palmen sehen


    und immer :sleep:sleep:sleep

  • Ich würde auch


    a) Unterhaltsvorschuß beantragen - Jugendamt - 133 Euro Monatlich (max. 72 Monate)
    b) Beistandschaft zum Thema Unterhalt beim Jugendamt einrichten, dann bist du das Thema los und hast es in gute Hände gelegt
    c) beim Jugendamt eine Teil- oder Vollkostenübernahme der Kindergartengebühren stellen


    Bei c) wird manchmal ein bißchen rumgezickt (zumindest hier) - lass dich nicht auf die Plame bringen - bleib ruhig.
    Vielleicht gibt es bei euch auch einen Verein oder eine Initative die bei solchen Anträgen unterstützt
    und zur Seite steht ???