Prozesskostenhilfe auch möglich trotz Job bei Unterhaltsklage?

  • Bräuchte mal kurz Eure Erfahrungen bitte.
    Ich arbeite Vollzeit, bekomme aber nur wenig Gehalt raus. Bekomme ich, wenn ich nun zum Anwalt gehe und eine Unterhaltsklage anstrebe,
    trotz dem ich arbeite auch Prozesskostenhilfe? Dass das dann berechnet werden muss ist mir klar, ich meinte generell ob die Möglichkeit
    überhaupt besteht oder die von haus aus sagen, nö, du arbeitest, zahl grundsätzlich selber.


    :thanks: im Vorraus.... :)

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen


  • Ich arbeite Vollzeit, bekomme aber nur wenig Gehalt raus. Bekomme ich, wenn ich nun zum Anwalt gehe und eine Unterhaltsklage anstrebe,
    trotz dem ich arbeite auch Prozesskostenhilfe?


    Ja natürlich bekommt man auch als Berufstätiger PKH/VKH. Kommt halt auf die Höhe des Einkommens an. Soviel ich weiß, kann man sämtliche Ausgaben, die man hat vom Einkommen abziehen. Bleibt danach weniger als 540 € übrig, kriegt man PKH, vorausgesetzt die Klage ist nicht mutwillig und hat Aussicht auf Erfolg (sieh auch §114 ZPO). So isses auch bei mir.

  • PKH bedeutet ja nicht automatisch, dass man Gerichtsverhandlungen "für lau" bekommt. Die PKH ist auch dafür da, ein zinsfreies Darlehen bei geringem Einkommen zu ermöglichen.
    So ist es auch bei mir. Ich habe PKH beantragt, die haben meine Anwalts- und Gerichtskosten beglichen und ich habe dann einen Ratenzahlplan erhalten, weil mein Einkommen zwar gering, aber nicht niedrig genug ist, um die PKH komplett beteiligungsfrei bewilligt zu bekommen.


    Versuch es auf jeden Fall, alles ist besser, als die dicken Gerichtskosten auf einen Batzen tragen zu müssen.

  • Ja, Chancen hast Du allemal, auch Kinder werden mit einbezogen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Na das lässt ja zumindest hoffen. :)
    Danke Euch...
    Genau um das Thema "die Kosten komplett, möglichst auf einmal tragen" gehts ja. Das kann ich nun mal nicht, selbst wenn ichs wollte nicht. :(
    Aber ich werd mich wohl dann doch mal zum Anwalt trauen und nachfragen wie es damit aussieht.

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  • Hallo la luna 78,
    also ich arbeite bei Gericht und kann den Vorpostern nur zustimmen. Ich habe zwar schon lange nicht mehr mit Verfahrenskostenvorschuss zu tun (ich arbeite jetzt im Handelsregister) und zwischenzeitlich gab es auch einige Änderungen, aber bei einem geringen Einkommen unter Abzug sämtlicher monatlicher Belastungen und wenn du über kein nennenswertes Vermögen verfügst, kannst du auf einen positiben Bescheid durch das Gericht rechnen.
    Viel Glück!!

  • es gibt im netz irgendwo ein tool namens pkh fix; wird von einem sehr kompetenten menschen/juristen gepflegt und ermöglicht die eigene berechnung des pkh-anspruchs.

  • soweit ich informiert bin, bekommst du auf jeden fall prozesskostenbeihilfe, da ja im prinzip nicht du, sondern dein kind klagt, du vertrittst es ja nur als sorgeberechtigter. und das einkommen deines kindes sollte ja nur die höhe des kindergeldes sein, was du zwar auch verwaltest, aber eigentlich fürs kind ist.
    frag einfach mal deinen anwalt.

  • Vielen lieben Dank :)
    Ich werde wohl wirklich mal versuchen meinen Anwalt zu erreichen und nachfragen.
    Das letzte mal, als ich die bekommen hatte, war ja schon 2000 bei der Scheidung aber seit dem dürfte sich durchaus auch was
    verändert haben und abgesehen davon hab ich damals ja noch nicht gearbeitet weil der Kleine ja erst 6 Wochen alt war.


    röschen
    Danke für die Info. :)
    Na beim Einkommen, bzw. dem, was nach den Abzügen davon übrig bleibt, denke ich nicht, dass ich damit zu hoch liege.
    Komm ja eh kaum um die Runden. Von da her... :ohnmacht:


    @aMrio
    Danke für den Tip, werd ich mal danach suchen. :)


    ulrichc
    Ja, so in etwa hatte ich mir das eben auch gedacht. Ich vertrete ja die Interessen der Kinder, nicht meine eigenen.

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  • Ja, so in etwa hatte ich mir das eben auch gedacht. Ich vertrete ja die Interessen der Kinder, nicht meine eigenen.


    PKH kann auch verweigert werden, wenn die Forderung mutwillig ist.


    Ein Beispiel. Papa hat aus seinem Vollzeitjob 1100,00 € bereinigtes Netto und zahlt 150,00 € Unterhalt. Damit liegt er an seinem Selbstbehalt und die Forderung nach mehr Unterhalt wäre mutwillig, sofern der Papa alles über seine Einkünfte und/oder sein Vermögen mitgeteilt hat.


    lg


    Camper

  • Stimmt, ja. Das ist schon verständlich aber ich bekomme ja GARKEINEN Unterhalt!
    Ich hab das vor einigen Jahren aufgrund Kraftlosigkeit meinerseits aufgegeben, ihn hinterherzulaufen, wurde auch nie vom Gericht festgesetzt oder sowas. Inzwischen ist es aber halt so, dass ich, trotz Vollzeitjob in dem ich sehr wenig verdiene, wohl oder übel drauf angewiesen bin und fast schon so handeln MUSS. :(

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  • Wenn es um Kindesunterhalt geht, solltest Du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Die kümmern sich drum. Das kostet Dich nichts. Klagst Du auf Unterhalt, ohne vorher eine Beistandschaft beauftragt zu haben, sollen die Gerichte eigentlich die PKH/VKH verweigern: Du hast nicht den vom Gesetzgeber eigentlich vorgeschlagenen und finanzierten Weg eingehalten und klagst unnötig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hmmm, also das JA hier hat mir aber "eigentlich" genau das Gegenteil gesagt. :hae:
    Die Dame meinte, ich solle tatsächlich erst eine Unterhaltsklage anstreben, damit der von KV zu zahlende Betrag sozusagen schriftlich festgelegt ist und
    erst DANN können sie eine Beistandschaft übernehmen, sonst müsste ja sozusagen das JA erst Klage gegen den KV einreichen um überhaupt festzustellen
    wieviel Unterhalt er denn zahlen muss. DAS würde aber das JA nicht tun, dass ist MEINE Angelegenheit, die ich vorab beizubringen habe. :frag
    Ämter...... da werd mal ernsthaft einer schlau draus... :wand

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  • Liebe La-Luna,


    du darfst dich jetzt nicht vom JA abwimmeln lassen - auf gar keinen Fall!
    Du hast das RECHT auf eine Beistandschaft bzgl Heranziehung des KV zum Unterhalt und Beistandschaft beantragst du einfach formlos schriftlich. In dem Moment wo du den Antrag auf Bestandschaft gestellt hast greift diese bereits ohne dass du eine Bestätigung hast. Die Bestätigung kommt aber nachträglich. Die Dame vom JA die dann die Beistandschaft für dein Kind hat schreibt den KV an dass er eine erhöhte Verpflichtung zur Leistung des Mindestunterhalts hat und dass er seine Einkünfte für die Berechnung dort offen legen muss. Erst wenn er sich weigert beim JA den Kostenfreien Unterhaltstital zu unterzeichnen und die Beistandschaft aber nach dem bereinigten Netto festgestellt hat was er zu leisten hat wird die Beistandschaft den Weg zum Gericht gehen. Wenn du selbst Klage einreichst wirst du garantiert abgewiesen weil du den kostenfreien Weg der Beistandschaft nicht gegangen bist. Das JA DARF die die Beistandschaft zum Kindesunterhalt nicht verweigern!!!!
    Sollte dies der Fall sein kannst du deine Anwältin bitten das JA nochmals dazu aufzufordern.


    Ich hab die Beistandschaft beim JA und bei unserem KV ist selbst die Beistandschaft machtlos - ERGO keine Chance vor Gericht da nix zu holen ist es sei denn ich kann Beweisen was mir bzgl. seiner Einkünfte alles so zugetragen wurde was ich aber nicht kann!


    Liebe Grüße und bereichte mal was den Antrag bringt!