Jugendliche (18 Jahre) darf nach Ausbildung nicht wieder nach Hause-nun obdachlos

  • Mal bei den Eltern gefragt warum die so handeln?

    Wenn du dich nicht mehr so benimmst (lies: kontrollieren läßt), wie wir (die Eltern) uns das vorstellen, dann wollen wir dich auch nicht mehr sehen, du undankbares Balg... - du, wenn die junge Frau als Pubi-Göre verbal gründlich daneben getreten ist, sollte das mit 18 vergessenvergeben sein.


    Das glaube ich nicht. Ich finde es nur naiv einer jammernden 18 Jährigen zu glauben sie sei schuldlos und ohne das sie was dazu beigetragen habe in diese Notlage geraten.

    Vielleicht ist sie "schuldlos", weil sie heute so ist, wie sie ist... weil sie vor ein Paar Jahren in ihrer pubertären Not nicht gesehen wurde? Klar, sie trägt die Verantwortung für ihr (Nicht-)Tun.


    Huhn,
    so richtig "aufnehmen" würde ich die junge Frau auch nicht. - Die möglichen Ämter, namentlich das Jugendamt, hätten dann keinen Grund zur Eile, für sie eine geeignete Wohnung/WG zu finden... das kann es nicht sein.
    Mir wäre es wichtig, mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich zu sprechen, gern zusammen mit der jungen Frau, um gemeinsam mit ihr einen für alle beteiligten Zeitrahmen abzustecken, in dem sie bei mir wohnen könnte. Voraussetzung wäre für mich, dass das "Mädchen" aktiv ist, z.B. Schule, Weiterbildung an der Volkshochschule, freiwilliges soziales Jahr oder Abendschule.

  • Kann jemand sie vorübergehnd bei sich aufnehmen und sie melden sodass sie von dort aus ihr Leben aufbauen kann: job eigene vier Wände etc?


    Wenn nicht, fällt mir als Akuthilfe die kirchlichen Institutionen eine, Caritas und Co, erst mal ein Dach überm Kopf und was zu essen und dort Info welches Amt dort wo sie ist, zuständig ist.


    Lg


    Paula

  • Und natürlich ist es wichtig zu wissen, warum sich die Eltern nicht kümern wollen!
    Sonst zerfleddern und spekulieren wir nur..und können keine hilfereichen Tipps geben.

    :hae: Was hat ein hilfreicher Tipp mit den Eltern zu tun



    Zuständig ist Jugendamt, Sie muss Hilfe für Junge Erwachsene Beantragen die geht bis 21 im Notfall und unter besonderen Umständen auch länger.


    Eine Unterkunft kann Sie auch über das Jugendamt bekommen, das geht in betreuten Wohnen oder in einer Wohngruppe, eventuell kann Sie auch kurzfristig bei einer Pflegefamilie unter kommen da die Wohngruppen meist auch Wartelisten haben.


    Das muss beim Jugendamt erst mal Antrag gestellt werden, Hilfeplan erstellt werden, Bedarfsplan erhoben werden.
    :tuedelue Viel Arbeit



    Nur dazu muss man mit dem JA zusammen arbeiten, vernünftige Ideen und Vorstellungen haben.
    Es werden Ziele erarbeitet die man erreichen sollte und man muss sich an einigen Regeln und Aufgaben bzw. Auflagen halten.
    Und der Junge Erwachsene muss mit allem einverstanden sein und auch die Vereinbarung Unterschreiben.


    Das einzige wo hier die Eltern herangezogen werden ist die Kostenbeteiligung



    :tuedelue Ach ja :brille Ich hab meinen Großen mit 16 vor die Tür gestellt bzw. aus der Wohnung geworfen.


    Nach einem dreiviertel Jahr Irrfahrten über Pflegefamilie und Wohngruppe ist er jetzt in einem Ausbildungsheim untergekommen.
    Wo er jetzt zum dritten mal die selbe Ausbildung anfängt. Endlich etwas vernünftiger, selbstständiger und auch selbstbewusster geworden ist.
    In zwei Monaten ist es dann in seiner eigenen Hand ob er weiter macht und dann eigenverantwortlich ( unterstützt durch Betreuer ) die Hilfe für Junge Erwachsene beantragt und auch durch zieht.


    Ich hab Ihn auf den ganzen Weg mehr oder weniger begleitet, soweit Ich es konnte und Er es zugelassen hat.


    Es ist sowohl für die Eltern wie auch für die Jugendlichen kein leichter Weg. Und die wenigsten Eltern gehen so ein Weg mit leichten Herzen.
    Es gibt Situationen und Umstände die man ohne Professionelle Hilfe nicht bewältigen kann und man kann hier auch nicht die Fehler nur an einer Seite fest machen.
    Genauso nützt es nichts wenn nur eine Seite bereit ist Veränderungen zu bewirken

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Frage ist, wie die "schulische Ausbildung" (unterhalts)rechtlich einzuordnen ist. Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Bei über 18-Jährigen barunterhaltspflichtig.
    Schulische Ausbildungen wie Abi zählen da nicht zu. Kantig ist es bei Ausbildungen wie Erzieherschule.Hier schließt sich üblicherweise das bezahlte Pflichtpraktikumsjahr an.


    Bedeutet: Wenn die ARGE sagt: Noch kein Jahr gearbeitet, deshalb kein Anrecht auf Arbeitslosengeld - dann könnten hier die Eltern im Senkel stehen. Und da ist das Problem ganz schlicht: Das Mädchen müsste klagen. Und Geld sieht sie erst nach erfolgreicher Klage gegen die Eltern. Alle Ämter können sich in der Konstellation rausziehen, weil sie nicht verantwortlich sind ...
    Um hier definitiv sagen zu können, an welchem Ende der Schnur gezogen werden müsste, müsste man die Feinheiten über diese Ausbildung kennen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht ist sie "schuldlos", weil sie heute so ist, wie sie ist... weil sie vor ein Paar Jahren in ihrer pubertären Not nicht gesehen wurde? Klar, sie trägt die Verantwortung für ihr (Nicht-)Tun.


    Irgend so was. Das ist ein Fall für Profis, nicht für Leute die mit weichem Herz helfen wollen, letzteres kann zu einer Verfestigung des Problems führen.

  • Herzlos?


    Wenn man eine Ausbildung macht und woanders wohnt ist es doch normal danach auf eigenen Beinen zu stehen.


    Die TE hat nicht geschrieben das das Mädel sich um alles gekümmert hat und trotzdem nichts erreicht hat.
    Kenne die Situation nicht - aber ich kann mir vorstellen das falls das Mädel einfach so in den Tag gelebt hat die Eltern schon wissen was sie tun.


    Meine Tochter wird nächstes Jahr 18 und geht in die Ausbildung - klar bin ich für sie da - aber sie macht ihr Ding schon alleine.
    Ich stand mit 17 auf eigenen Beinen - geht prima wenn man will
    Da scheint ja im Vorfeld einiges passiert zu sein was hier nicht geschrieben wurde denke ich mal

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hi,


    ich kann mir gar nicht vorstellen, daß wenn nicht wirklich ein ganz triftiger Grund vorliegt, die Eltern wirklich sagen können "nö, wollen nicht mehr helfen".


    Habe eine Schwester, die ist in ein anderes Bundesland gezogen, hatte auch Probleme mit ihrem Leben...war dann in Therapie, in betreutem Wohnen, macht jetzt Schule nach usw... ist mittlerweile 26. Aber bis dahin "mussten" auch ständig meine Eltern zahlen, sich kümmern usw., bis sie 25 war.


    Bettina