Zum Vollzeitjob zwingen?

  • Muss das sein?
    Ich würde einen RA beauftragen das Ganze zu beantworten.


    wäre schon interessant was der knilch an TU fordert, damit man genauer raten kann ob der TS bereits jetzt für teures geld einen eigenen beauftragen muss oder ob er erstmal so schaut

  • gefordert hat sie noch nix ich soll meine verdienst der letzten 12 mon bis zum 05.09. offen legen
    hatten im Mai 17. hochzeitstag und hatten das klassische rollenbild sie war die letzten 14jahre immer auf teilzeit
    unser sohn ist 16 und der gehaltsunterschied beträgt ca 850€ wobei ich einen gemeinsamen kredit alleine abzahl

  • ah ok und welche rechtliche basis hat der RA dir genannte, dass du deine einkünfte offen legen musst?


    wenn die KM 850 Euro verdient und du ca. 1700 Euro noch unbereinigtes netto, dann wird es wohl ziemlich mau werden mit dem TU


    1700 Euro
    - berufsbedingte Aufwendungen (wie viele KM einfache Strecke legst du jeden Tag zur Arbeit zurück?)
    - Altersvorsorge (was hast du für LV´s, Riester, Tilgungen?) bis 4 % vom Brutto kann hier abgezogen werden
    - Eheprägende Schulden (über welchen Betrag reden wir hier?)
    - und heute gab es hier irgendwo einen Link, dass man bei der Betreuung eines Kindes wohl pauschal nochmal 250 Euro abziehen kann, ich würde ihm erstmal den Mindest-KU in Abzug bringen, das wären bei einem 16-jährigen 334 euro


    Der SB gegenüber deiner EX beträgt 1050 Euro - kommen wir dahin?
    Weiterhin unterliegt deine Ex noch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit...


    sieht so schlecht nicht aus für dich...

  • Zitat von »bimbambule«
    Muss das sein?
    Ich würde einen RA beauftragen das Ganze zu beantworten.



    wäre schon interessant was der knilch an TU fordert, damit man genauer raten kann ob der TS bereits jetzt für teures geld einen eigenen beauftragen muss oder ob er erstmal so schaut


    Na, trotzdem muss man doch nicht gleich jemanden als "Ratte" bezeichnen, oder? :frag

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • wieso "RA"= Rechtsanwalt ohh ja "tte" hat sich leider noch verirrt - egal...


    was mir noch einfgällt - wie sind eure Steuerklassen? Hast du noch III und sie V? --> Ändern - sofort!

  • die höhe der raten beträgt 300€ und wenn ich das mal überschlag mit den LV wird da nicht viel über bleiben
    Ich hoffe mal das ich da eingermaßen "sauber" aus der sache rauskomm und je länger ich drüber nachdenk werd ich mal mit dem kindesunterhalt beim JA nachfragen
    aber er wird dann ja auch nix bekommen wenn sie nicht verpflichtet werden kann Vollzeit zu gehen
    Haben noch 3/5 steuerklassenwechsel geht nur zum Jahresanfang ansonsten muss ich sofort den steuerwertenvorteil zurückzahlen und das geld hab ich jetzt nicht

  • ah ok und welche rechtliche basis hat der RA dir genannte, dass du deine einkünfte offen legen musst?
    - berufsbedingte Aufwendungen (wie viele KM einfache Strecke legst du jeden Tag zur Arbeit zurück?)
    - Altersvorsorge (was hast du für LV´s, Riester, Tilgungen?) bis 4 % vom Brutto kann hier abgezogen werden


    noch offen die fragen, wenn du sie beantworten möchtest schön ansonsten ok


    mach das mit dem JA, du hast damit keinerlei arbeit - die frage ist ja warum die km nicht vollzeit arbeiten geht - vielleicht muss diese frage ein richter klären, aber die obliegt der km wie sie das handhaben möchte...


    Zitat

    Haben noch 3/5 steuerklassenwechsel geht nur zum Jahresanfang ansonsten muss ich sofort den steuerwertenvorteil zurückzahlen und das geld hab ich jetzt nicht


    mit dem steuerwertenvorteil kenne ich mich nicht aus, ich würde sofort von der III in die IV gehen, spätestens bei der nächsten steuererklärung kann es dir auf die füsse fallen, während EX alleinveranlagt und 3000 euro wieder bekommt, kannst du 3000 euro nachzahlen, mal überspitzt gesagt. woher hast du diese info mit dem steuerwertenvorteil und über welche höhe reden wir hier?
    Ich denke der user babbedeckel kann dir hierzu vielleicht noch das ein oder andere sagen...

    Einmal editiert, zuletzt von immortelle666 ()

  • was hat die RAtte an TU gefordert?


    was der knilch an TU fordert,


    Du hast irgendwie eine ekelige Ausdrucksweise- sorry.


    Aber ansonsten, geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Es kann nicht sein, dass das Kind bei dir lebt und du für sie noch zahlen sollst.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • steuerklassen haben wir noch 3/5 war eigentlich so abgesprochen wir zahlen gegenseitig nix und wir lassen die klassen so bis 31.12
    fordern tut der RA auskunft nach §1361 Abs 4S.4 , 1605 BGB
    und an LV und rente sind es 125€ arbeitsweg beträgt 4km
    die info mit dem steuerwertenvorteil hab ich telefonisch vom Finanzamt


  • Du hast irgendwie eine ekelige Ausdrucksweise- sorry.
    Aber ansonsten, geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Es kann nicht sein, dass das Kind bei dir lebt und du für sie noch zahlen sollst.


    find ich nicht, ausser du würdest ratten als ekelhaft titulieren - was aber hier nichts zur sache tut. ekelhaft finde ist es, wenn das gemeinsame kind beim anderen partner lebt, man selbst nur halbtags arbeiten geht und dann noch die frechheit besitzt unterhalt zu fordern - das ist ekelhaft und richtig ekelhaft, ja direkt zum brechen ist es, wenn dies dann noch ein richter ausurteilt - natürlich im namen des deutschen volkes
    :kotz:kotz:kotz:kotz:kotz:kotz:kotz


    aber ich glaube auch hier kann der user babbedeckel lobeshymnen anstimmen


    @TS, ich würde mich nochmal schlau machen wegen einem sofortigen Steuerklassenwechsel, ansonsten komt das böse erwachen anfang 2012, wenn ich mich recht erinnere hattest du schonmal ne mündliche abmachung mit der km und genau wegen dieser abmachung hast du diesen beitrag eröffnet

  • ausser du würdest ratten als ekelhaft titulieren - was aber hier nichts zur sache tut.


    Ne, finde ich nicht ekelig- hatte sie sogar als Haustiere.


    Aber auch Anwälte der Gegenseite sollte man nicht so titulieren.


    Natürlich ist es eine Frechheit, dass da noch Geld gefordert wird, aber ich habe gelernt zu jedem Menschen, vor allem denen, die mir frech gegenübertreten, freundlich zu begegnen.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • mmmh??? Fair??? von meiner seite aus ? oder wie ist es gemeint?
    ja mündlich dieses Jahr alles so zu lassen aber ich I... habs halt nur mündlich


    wie gesagt du hast es nur mündlich und einen wirklichen nachteil sehe ich nicht wenn du es sofort umstellst im gegenteil, dadurch kommt die km langsam in den bereich wo ku fließen kann...wären wa schon bei 1050 netto und bei dir wären wir bei 1500 netto, jetzt zieh noch deine altersvorsorge, schulden und berufsbedingte aufwendungen ab....ergo du brauchst keinen anwalt du brauchst einen steuerklassenwechsel und eine beistandschaft beim JA. das geld was du in einen RA pumpst kannst du gleich ins FA pumpen und hast auf dauer mehr davon...

  • Ja.



    Also du erwartest von ihr Kindesunterhalt. Vollkommen verständlich. Absolut OK. Da bin ich voll bei dir. Meinem KV schenke ich nicht einen Cent der unserem Sohn zusteht.


    Das sie Trennungsunterhalt verlangt, empfinde ich auch als unter aller Sau! Echt jetzt. Sie betreut kein Kind, also kann sie selbst für sich sorgen. Als ich mich von meinem Mann damals getrennt habe, habe ich auch auf Unterhalt verzichtet. Damals hätte ich etwas bekommen. Fand ich moralisch aber nicht vertretbar für mich. Wir hatten keine Kinder, ich hab gearbeite und so haben wir den Hausstand geteilt und gut.


    Du siehst ich steh ganz auf deiner Seite. :wink


    Aber Tatsache ist ja auch, dass du eine Steuerklasse hast, die du nur hast, weil du eine EHEFRAU zuhause hast. Die hast du da ja nun nicht mehr. Und sie hat diese schlechtere Steuerklasse, weil sie einen EHEMANN zuhause hat, der für sie sorgt. Das hat sie ja nun auch nicht mehr. Wenn ich mir so eure Nettogehälter angucke müsste das so ca 200 Euro ausmachen. 200 Euro, die du ja eigentlich zu Unrecht mehr hast. Weißt wie ich mein?


    Vielleicht beruhigt dich das ja ein bischen. Kannst das ja erstmal als KU sehen ;)


    Wie Trennungsunterhalt berechnet wird, kann ich dir nicht sagen. Da habe ich keine Ahnung von und ich denke da solltest du einen RECHTSANWALT beauftragen. Keine Ratte, das sind Tiere und können nicht lesen und schreiben und haben davon so wenig Ahnung wie ich ;) Unterhaltsberechnungen hängen von so vielen Dingen ab, da kann dir hier wirklich niemand wirklich Auskunft geben. Und dann entscheidet letztendlich der Richter. Und die entscheiden auch unterschiedlich. Da gibt es wohl keine Tabelle wo man alle Fakten eingibt und unten kommt immer das Gleiche raus. :frag



    Sag mal, bei 850 Euro netto... kann es sein, dass sie ergänzend H4 beantragt hat? :hae: Dann MUSS sie nämlich versuchen bei dir was zu holen....



    Und wegen der Beistandschaft beim Jugendamt...ich kann immer nur wieder sagen, die arbeiten oft auch nicht so engagiert wie Anwälte. Mein KV hat noch ein weiteres Kind. Die Mutter hat eine Beistandschaft. Ich habe einen Anwalt. Ich bekomme 225 Euro vom KV, die andere bekommt 133 Euro UVG. Das JA meint der arme Junge hätte nix und kann da nix für und muss auch nix dafür tun um das zu ändern :radab


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    2 Mal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Frechheit ist jetzt relativ. in den letzten 14 Jahren wars ja offensichtlich in Ordnung, dass sie nur Teilzeit arbeiten geht, und so einfach ist das nicht immer, die Stunden mal eben aufzustocken. (hier wird ja direkt unterstellt, sie WILL nicht. Mal auf die Idee gekommen, dass es vielleicht einfach nicht geht? Die Dame wird ja kaum Anfang 20 sein :brille da ist das mit der Jobsuche auch nicht zwangsläufig einfacher).


    Wieviel der TE jetzt wirklich verdient geht aus den Zahlen nicht hervor, er schrieb nur, dass der UNTERSCHIED 850 Euro beträgt. Das lässt so ziemlich alles offen, u.a. die Möglichkeit, dass sie noch ergänzend Leistungen bezieht und somit gezwungen ist, den Unterhalt zu fordern.


    Edit hat grad die Zahlen gefunden :) Ändert aber nichts daran, dass sie evtl noch Leistungen beziehen könnte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    2 Mal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • ich hab es mit den steuerklassen als unterhalt empfunden es sind in etwa 200€ unterschied von den steuerklassen her
    nur seh ich nicht ein auf KU zu verzichten und dann noch TU zu zahlen wobei sie bei der trennung gesagt hat das sie so weiter
    arbeiten gehen wird da es ihr so wie der job zeitlich ist gefällt und das war für mich damals Ok sie stellt keine forderung und ich auch nicht
    ob sie H4 beantragt hat weis ich nicht
    Sie könnt sich ja auch noch theoretisch einen 400€ job suchen

  • Sie könnt sich ja auch noch theoretisch einen 400€ job suchen


    Der in den meisten Fällen einen berufsbedingten Aufwand (Werbungskosten) verursacht, die eben jene 400,00 € fast komplett auffrisst.


    Lass sie einen 400,00 € Job finden, der 15 km von Ihrer Wohnung weg ist, dann hat sie familienrechtlich einen Aufwand von 9,00 € pro Arbeitstag.


    Was glaubst Du, was dann am Ende noch rein rechnerisch übrig bleibt? Abgesehen muss so ein 400,00 € Job erst mal gefunden werden. An was hast Du denn dabei gedacht?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • ich muss jetzt mal was zu der Steuerklasse sagen.......er kann wohl St.Kl. III behalten und sie IV, denn am Jahresende wird sowieso noch zusammenveranlagt und dann wird Steuerkontentrennung beim FA beantragt. Wenn er jetzt die Steuerklasse wechseln würde, dann würde alles bisherige rückgerechnet, dazu ist AG verpflichtet. Also nicht besonders gut. Und da er sowieso merh als Ex verdient, kann sie sich gegen Zusammenveranlagung eh nicht wehren. BEi einer Berechnung des Unterhaltes wird natürlich dieser Steuervorteil mit berücksichtigt.


    Also @immortelle: bitte erst jemanden Rat geben, wenn du sicher bist das es stimmt ;) Ansonsten besser lassen

  • Es kann nicht sein, dass das Kind bei dir lebt und du für sie noch zahlen sollst.


    Doch,in Deutschland ist es möglich


    Na dann dürfte sie mit Unterhaltsansprüchen gegen dich eigentlich keine Chance haben...


    Schön wär´s



    find ich nicht, ausser du würdest ratten als ekelhaft titulieren - was aber hier nichts zur sache tut. ekelhaft finde ist es, wenn das gemeinsame kind beim anderen partner lebt, man selbst nur halbtags arbeiten geht und dann noch die frechheit besitzt unterhalt zu fordern - das ist ekelhaft und richtig ekelhaft, ja direkt zum brechen ist es, wenn dies dann noch ein richter ausurteilt - natürlich im namen des deutschen volkes
    :kotz:kotz:kotz:kotz:kotz:kotz:kotz


    Ich hab alles schon erlebt,auch mit Gerichts verfahren.
    Als KM mein Kind mir abgegeben hat ,hat sie gemeint ,dass ich für das Kind nicht mehr zahlen brauch,aber seine RAtte sagte dass ich für sie (KM)weiter zahlen soll.Es kam zu gerichts verhandlung,und in dem Beschluss wurde ich Aufgefordert TU zu zahlen.Von dem Einkommen wurde Abgezogen:SB,Fahrkosten,konkrete Betreuungskosten,sowie Kinderbetreuungspauschale in höhe 200 Euro(Das kind leidet an ADHS und aufgrund seiner Aufmerksamkeitsstörungen einer besondere Betreuung bedarf -"10.3 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt").
    Das alles wurde von Netto abgezogen,Rest wurde als TU angerechnet.
    Die KM wurde Aufgefordert KU zu zahlen,da aber TU lag viel höher als KU ,am ende habe ich bezahlt.
    Nach der Scheidung wurde sie verpflichtet Vollzeit zu Arbeiten,verdient aber unter SB,also die alle Kosten Trage weiter ich(Wennigstens brauche jetzt nichts für KM zu zahlen).Bis 12 LJ bekomme noch UVS.
    Besonders Ärgerlich ist ,Dass KM hat Next,er arbeitet auch und zusammen leben viel besser und ruhiger.
    Wenn ich daran denke,dann fehlt mir noch Gesetz wo die Männer verpflichtet werden mit Kopftuch zu laufen.


    TS Deine Rente wird auch aufgeteilt,also schnell wie möglich Scheidungs anreichen,je schneller desto höher wird "deine" Rente :D


    auch TU brauchst nicht mehr zu Zahlen

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)