Zum Vollzeitjob zwingen?

  • Hallo
    Wir sind getrennt lebend das Kind lebt bei mir meine Ex hat nen Teilzeitjob und zahlt deshalb keinen Kindesunterhalt kann man sie verpflichten
    sich einen Vollzeitjob zu suchen. Um den Unterhalt unseres Kindes mit zu sichern.


    Danke René

  • Hallo erstmal. Worum geht es dir? Deine Exfrau zu etwas zu zwingen? Oder was willst du bezwecken?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ach so. Ne, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt kann man nicht aufrechnen. Denn das Eine ist fürs Kind, das andere für Mann oder Frau. Steht ihr denn Trennungsunterhalt zu, hast du dich mal beim Anwalt informiert?

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  • Hab ihr das schriftlich ausgemacht? Wenn nein, dann gilt das auch nicht. Kannst ja nichts beweisen. Sprich auf jeden Fall mit deinem Anwalt darüber...

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  • Ne war nur mündlich ausgemacht hab gedacht geht so :( naja muss es halt übern Anwalt gehen hab aber gedacht
    es weis vllt jemand ob es da ne rechtliche möglichkeit gibtwollt mich nur vorher mal ein bißchen schlau machen

  • Hm, hier gibt es bestimmt den ein oder anderen, der da Rat weiß... ich kann dir nur empfehlen, zum Anwalt zu gehen. Und nicht locker zu lassen. Und ALLES schriftlich festzuhalten mit deiner Exfrau. Viel Glück!

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  • Wenn das Kind bei dir lebt, warum verzichtest du dann auf Unterhalt fürs Kind?? Selbst wenn du Trennungsunterhalt zahlen "müsstest" (was ich persönlich anzweifel), dann wäre dieser wohl kaum so lange zu zahlen, bis das Kind 18 wird oder die Erstausbildung abgeschlossen hat.


    Scheint mir n ziemlich schlechter Deal zu sein.

  • ich wollt eigentlich nur meine Ruhe aber es geht scheinbar nicht und Sie rechnet sich "arm" sagt sie hat nen teilzeitjob(ca 850€) und da wär sie nicht über den selbstbehalt raus und müsste nix zahlen deswegen die frage mit nem vollzeitjob

  • Also es kann festgestellt werden, dass sie sehr wohl in der Lage ist, einen VZ-Job auszuüben. Wie das gemacht wird, weiß ich aber nicht. Und dann kann sie dazu angehalten werden. Gezwungen glaub ich nicht. Ich würd mich an deiner Stelle definitiv dagegen wehren, ihr Unterhalt zu zahlen. Hat sie ein kleines Kind zu versorgen oder sonst irgenwelche Gründe, warum sie nir TZ arbeiten kann?

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  • Na dann dürfte sie mit Unterhaltsansprüchen gegen dich eigentlich keine Chance haben... Soll sie doch arbeiten gehen, wenn sie mehr Geld will.


    Edit sagt: Nen kleinen Klatsch im Kopf haben wir alle, kommt nur drauf an, wie weit der Rest im Kopf entwickelt ist... :D

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    Einmal editiert, zuletzt von NiTi ()

  • Davon abgesehen, gibt es den typischen Trennungsunterhalt meines Wissens nach eh nicht mehr.
    Betreuungsunterhalt wäre möglich, wenn das Kind bei ihr leben würdel und unter 3 Jahre alt wäre.


    Und das du deine "Ruhe" haben möchtest, ist zwar verständlich... aber letztendlich ist es Geld, welches deinem Kind zusteht.

  • hey,


    du hast ein schreiben vom RA der Ex bekommen und dieser möchte TU für seine Mandantin - ich würde den RA in einem kurzen zweizeiler fragen auf welcher rechtlichen basis er diesen einfordert - zahlen würd ich erstmal nichts, dazu kann dich nur ein richter zwingen, kein anwalt, keine ex oder sonst wer.
    wie lange wart ihr zusammen/verheiratet?
    wie war die rollenverteilung bei euch in den "guten" zeiten?
    wie alt ist euer kind?
    wie groß ist der unterschied einkommenstechnisch bei euch?
    was hat die RAtte an TU gefordert?
    Was hat die KM vor der schwangerschaft verdient?


    erstmal brauchst du kein RA, lass den anderen erstmal röteln für sein geld, schliesslich muss er eine klage ja auch entsprechend begründen und wie jemand TU fordern kann der gleichzeitig einer gesteigerten erwerbsobliegenheit unterliegt....hmmm, aber vor gericht ist nichts unmöglich.


    deine weiteren schritte sind dann ab zum JA und eine beistandschaft einrichten die machen das alles umsonst für dich und kümmern sich um den KU dieser steht EUREM kind zu und großzügigerweise darfst du nicht darauf verzichten und verrechnet werden darf dieser auch nicht.

  • was hat die RAtte an TU gefordert?


    Muss das sein?


    Rene: O-ton Jugendamt: Zur Arbeit kann niemand gezwungen werden, es gibt hier keine Arbeitspflicht...


    Ich würde einen RA beauftragen das Ganze zu beantworten.

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...