Warum hat er den Umgang abgesagt? Hast du deine Anwältin darüber Informiert? Was hat Sie darüber gesagt? Es gibt meiner Erfahrung nach nur wirklich ganz wenige Richter die Im Zweifelsfall bei Aussage gegen Aussage dem KV glauben. Aber ich habe nie behauptet das es solche Fälle nicht gibt. Als erstes einmal hälst du deine ANwältin für Fähig und vertraust du dir auch? Führst du ein Umgangstagebuch? Hast du den KV mal gefragt ob er was dagegen hätte wenn du die Übergabe Filmst?
Er hat seinen Urlaub über den Umgang gebucht und auch in der Umgangsverhandlung nicht gesagt, dass er da Urlaub macht. Zwei Tage nach der Verhandlung kam seine Absage. Dieses Wochenende heute findet statt, weil ich eine Alternative wollte, sonst hätte er wohl erst Mitte September wieder Umgang gemacht - und dann gleich zwei Nächte hintereinander. Das konnte ich mir nicht vorstellen, dass das eine gute Idee ist.
Meine RAin meinte, jeder darf mal Urlaub machen, aber wenn man nur ein Umgangswochenende im Monat hat, dann finde ich es nicht in Ordnung, gerade da seinen Urlaub zu machen. Er ist selbstständig und hätte das auch anders steuern können.
Ich führe ein Umgangstagebuch, aber obwohl ich meine Daten schon ans Gericht geschickt habe, interessiert das niemanden.
Der Vater möchte beim Umgang nicht gefilmt oder anderweitig gesehen werden. Aber ich sorge immer dafür, dass meine Freundin dabei ist, und sie hat das heute auch gesehen. Aber sie ist eben meine Freundin - als neutraler Zeuge gilt sie dann sowieso nicht.
Ich hoffe, er macht das Gutachten im Sorgerecht mit, dann wird vielleicht der Psychologe wenigstens als objektiver Außenstehender mal draufschauen können. Bisher war jedenfalls ausnahmslos KEINE Übergabe gut. Wie es mir scheint, entwickelt die Kleine auch derzeit eher eine Bindung zur Next als zum Vater, vermutlich weil sie sich auch mehr um sie kümmert.