keine Unterhaltspflicht des Vaters, denn er sei leistungsunfähig?

  • Ich bin mächtig sauer momtan, ich bin alleine mit 4 kleinen Kindern, mein Ex hat ein Alkoholproblem, daher die Firma in Insolvenz geführt und befindet sich seit Februar fast nur in Krankenhäusern....
    Auf jeden Fall zahlt er ja keinen Unterhalt, kann er vermutlich momentan auch nicht, ABER: Er ist offiziell noch Eigentümer eines halben Privathauses und eines zwar alten , aber immer Geschäftshauses.
    Vermutlich wird das zwar alles zwangsversteigert, ist aber ncoh nicht.
    Und nun kommt von einer Dienststelle für Finanzen der Freibrief für ihn.
    Sie haben leistungsunfähigkeit festgestellt, es bestand daher von November bis Juni keine Unterhaltspflicht und es können auch später im Nachhinein weder von mir noch vom Jugendamt Forderungen erstellt werden... Tja und dann habe ich unter der Hand noch erfahren, dass er 2 nicht abgetretene auch nicht gepfändete LEbensversicherungen hat.
    Ich bin so sauer, irgendein Typ kommt da ohne richtig zu recherchieren zu so einem Urteil und gibt ihm schriftlich den Freibrief.....
    Ich habe den Menschen angerufen, dass ich schon denke, dass noch VErmögen da ist, aber am Telefon darf er mir gar nicht sagen, blabla, cih soll mein Anliegen schriftlich vorbringen, Habe ich auch getan, bringen wird es zwar nichts.



    Hat noch jemand ein ähnliches Schreiben von der Dienststelle, die über dem Jugendamt, über der Unterhaltsvorschussstelle ist erhalten, wonach der Vater beim Jugendamt nichts mehr zurückzahlen muss?
    KARIN)

  • hallo karin,


    wenn du von der unterhaltvorschußkasse unterhalt bekommst kann es doch egal sein ob der KV es irgendwann mal zurückzahlt oder nicht....sloange du nicht ganz ohne unterstützung dastehst......
    ansonsten kenn ich die problematik nicht so kann dir also nicht wirklich helfen
    wünsch dir viel kraft und glück
    LG
    sonja

  • nein so ganz egal kann es mir auch nicht sein, da ich ja noch die Differenz zwischen seiner Unterhaltspflicht ca. 840 Euro gesamt und dem Unterhaltsvorschuss (nur 551 Euro für alle 4) irgendwann evlt. einklagen hätte können. So wie es aussieht kommt der zwar eh nimmer auf die Beine, aber wer weiss, auch wenn er jetzt Millionen erben würde, würde er das Geld nie zahlen müssen aufgrund diesen Schreibens. Und wenn mal so ein SChreiben existiert, dann ist es ein leichtes für die Zukunft einfach ein weiteres zu erhalten. Das stinkt mir gewaltig. Wenn ich 100 %ig wüsste, er hat einfach gar nichts, dann wäre es ja ncoh einigermassen okay, aber da er die Häuser und Lebensversicherungen hat, nervt mich das gewaltig und ich bin so machtlos!
    KARIN

  • hallo,


    also das ist ja wirklich der hammer. wenn du weisst, das da doch evtl. noch vermögen ist, dann solltest du zu einem anwalt gehen und das ganze nochmal prüfen lassen, das wäre noch die möglichkeit, die du hast.


    ein versuch ist es zumindest wert.

  • Liegt für den KU ein Titel vor?


    Ich würde an deiner Stelle schnellstens einen Anwalt aufsuchen und ihm die Sache schildern.
    Wenn du noch keinen Titel hast, kann sich der Anwalt auch gleich drüm kümmern.
    Wichtig ist, dass du schnell die Ansprüche der Kinder anmeldest. Zuerst kommt der KU, dann dürfen alle anderen Gläubiger sich hinten anstellen. Du musst es aber einfordern, von alleine kommt da sicher nichts.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich bin ja wegen allem bei einer Anwältin. Wir haben keinen Titel, denn er hat nichts unterschrieben. Sie wollte Klage einreichen zusammen mit dem Jugendamt. Aber das hat nun eben alles keinen Sinn, weil wir den Prozess verlieren würden momentan.

  • Der Vater muss alles einsetzen, um KU zu sichern. Dazu gehören u.U. auch die Kapital-LVs, sofern er nicht nachweisen kann, dass er sie zur Altersvorsorge angelegt hat. Sprich mal deinen Anwalt drauf an, der kann dir dann erklären, ob sie mit einbfließen oder nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Sag mal, bist du leistungsfähig? Leben deine und/oder die Eltern des KV noch?


    Wenn ihr beide nicht leistungsfähig seid, denn kann die Unterhaltspflicht auf die Großeltern übergehen. Lass dich diesbezüglich vielleicht mal von deinem RA beraten.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum