Sollte man im Sorgerechtsverfahren alle Gründe gegen das SR des anderen Elternteils vorbringen?

  • Ich bin derzeit unentschlossen, was das betrifft.
    Einerseits denke ich mir, vielleicht reicht es aus, wenn ich SCHWEIGE.
    Denn das, was der Vater bisher GEGEN mich vorgebracht hat, ist Unsinn, und das ist belegbar.
    Aber ich habe einige gute Gründe, die ich gegen ihn vorbringen könnte, die WAHR sind.
    Ich möchte nur am Ende nicht so dämlich wie er aussehen, weil ich über den Vater "schlecht" geredet habe, auch wenn es wahr ist.


    Würdet ihr alles vorbringen, was ihr habt?
    Oder wenigstens wirklich die allerwichtigen Gründe?
    Oder würdet ihr in einem Fall wie meinem, in dem ihr mit falschen Vorwürfen überschüttet wurdet, die widerlegt werden können, einfach schweigen und zusehen, wie er sein eigenes Grab schaufelt?


    Auf den Alleinsorgeantrag von ihm sind wir noch nicht wirklich eingegangen, darum könnte man darauf noch gut antworten.


    Was seine Vorwürfe gegen mich betrifft, haben wir einfach mitgeteilt, dass es Beleidigungen und Verleumdungen sind, mehr nicht.

  • hi was sagt denn deine anwältin dazu?


    ich sag es mal so rein ausem bauch raus. wenn man mich fragt würd ich sacvhlich schon was sagen. wenns denn wirklich schwerwiegende gründe sind. ansonsten hat das dreckwäsche waschen vor gericht ehr keinen sinn.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ich würde nur Dinge vortragen, die relevant fürs Sorgerechtsverfahren sind, alles andere ist "schmutzige Wäsche waschen"

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ich würde nur Dinge vortragen, die relevant fürs Sorgerechtsverfahren sind, alles andere ist "schmutzige Wäsche waschen"


    Ja, das ist halt so eine Sache - wo fängt Schmutzwäsche an und wo hört sie auf?
    Und was ist für das Gericht ein wichtiger Grund, was ist für MICH ein wichtiger Grund.

  • :idee Schreib doch mal alles runter, was du nicht als "Schmutzwäsche" bezeichnen würderst und wir schauen mal drüber, ob das dann nicht doch in diese Kategorie fallen könnte.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • hi was sagt denn deine anwältin dazu?


    Offen gesagt - meine RAin hat mir schon mitgeteilt, dass sie für VKH nur so viel arbeitet wie sie verdient, und das ist eben weniger als bei Selbstzahlern. Das hat mir, wenn ich ehrlich bin, in den letzten Monaten auch einiges an Ärger mitverursacht. Hätte ich alleine entschieden, dann hätte ich den miesen Umgang sehr viel schneller klären lassen. Meine RAin hat es sehr, sehr lange herausgezögert, weshalb der Umgang irgendwann auch nicht mehr klappen konnte, selbst wenn ich gesagt hätte - sch*iß drauf, ich nehm' den Beschluss wie er jetzt ist, bevor gar kein Umgang stattfindet und mir das Ding um die Ohren fliegt. Der Beschluss ist mir VOOOOOLL um die Ohren geflogen, und das hat auch damit zu tun, dass meine RAin nicht in die Pötte gekommen ist, um das Problem zu klären.


    Ich habe entschieden, dass ich meine Gründe SELBST vortrage, ob meine RAin das jetzt gut findet oder nicht.
    Es ist MEIN Kind, MEIN Sorgerecht, MEIN Leben.
    Dazu hat sie bisher nicht so viel Brauchbares beigetragen.


    :idee Schreib doch mal alles runter, was du nicht als "Schmutzwäsche" bezeichnen würderst und wir schauen mal drüber, ob das dann nicht doch in diese Kategorie fallen könnte.


    Das ist ein guter Vorschlag, das mache ich mal. Muss ich mal die nächste Stunde zusammenfassen, was mir direkt einfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • meine RAin hat mir schon mitgeteilt, dass sie für VKH nur so viel arbeitet wie sie verdient, und das ist eben weniger als bei Selbstzahlern.


    Die würde ich nie wieder beauftragen.


    Scheint ja nicht korrekt abzurechnen, denn Streitwert ist Streitwert, ob VKH oder nicht.


    L.G. Tani

  • und dein recht der tante rechtsanwältin mal eben zu kündigen. such dir mal was ordentliches. sorry aber bei so einer aussage der dame wäre ich da schon lange weg udn hätte doch mal sanft bei gewissen kammern angeklopft. nee das geht ja mal gleich gar nicht.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Die würde ich nie wieder beauftragen.


    Scheint ja nicht korrekt abzurechnen, denn Streitwert ist Streitwert, ob VKH oder nicht.


    L.G. Tani


    Ich habe ihr auch letzte Woche schon mitgeteilt, dass ich alles mit ihr abbreche, wofür ich keine VKH bekomme.
    Ich werde nach und nach umsatteln.
    Finanziell kann ich mir einen Wechsel jetzt nicht mehr leisten.
    Ich könnte nur entscheiden, ich kicke sie aus dem Sorgerecht und mache alles alleine - Anwaltszwang besteht da, meines Wissens nach, nicht.
    Wenn's schiefgeht, bleibt immer noch das OLG, für das ich einen neuen RA nehmen kann, auch wenn das unschön wäre.

  • Es sei denn Deine Anwältin hat eine Zulassung fürs OLG.


    Das hat sie.
    Aber ich denke, beim Sorgerecht zum OLG würde ich in jedem Fall eine andere RAin nehmen.

  • Ich muss sagen, ich finde die Aussage deiner RA ganz schön dreist. Sie darf dich nicht schlechter behandlen als einen selbst zahlenden Klienten! Damit hat sie dir eine Grundlage gegeben zu versuchen einen anderen Anwalt zu bekommen. Man kann mit VKH nicht so einfach wechseln, wenn sie einmal bewilligt ist, weil das für den Staat natürlich doppelte Kosten wären. Aber wenn sie nicht korrekt arbeitet und Termine verbummelt, dann liefert sie dir damit eine rechtliche Grundlage zu wechseln.


    Da du eh schon am Umsatteln bist, wie du sagst, würde ich den neuen RA einfach mal fragen, ob er dir nicht dabei helfen kann, das Mandat zu übernehmen. Mit einer RA, die einen so behandelt und du dich nicht wirklich ernst genommen fühlen kannst, ist das Vertrauensverhältnis zerstört.


    Was das eigentliche Thema des Threads betrifft, ich würde dem Anwalt (meines Vertrauens) schon alle Fakten die ich irgend vorbringen kann liefern. Den RA hast du dann dafür zu entscheiden, was davon sinnvoll ist, es vor Gericht mit zu verwenden.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Ich denke, ich werfe jetzt einfach mal nach und nach hier Gründe rein, die ich gegen den Vater vorbringen könnte, auf die der eine oder andere springen kann, wenn er möchte und mir entweder :daumen oder :hm... zurufen darf, am besten mit Begründung. Die Gründe entsprechen nicht der Reihenfolge der Wichtigkeit.



    1. GRUND


    Der Vater verschuldet sich immer wieder in hohem Maße, weshalb er auch wiederholt den Unterhalt nur (sehr) unpünktlich zahlen kann. Dabei hat er mir schon als Grund angegeben, dass er seine Kreditlinien alle ausgeschöpft habe und er deshalb später zahlen würde. Er zahlt zwar dann auch irgendwann, wenn er wieder als Selbständiger Geldeingang hat, aber jedesmal, wenn das Geld nicht kommt, kann ich mir schon denken, dass er sein wohl recht gutes Einkommen (das er nicht offenlegen möchte, weshalb noch immer kein Unterhalt korrekt berechnet werden konnte) zum Monatsanfang verprasst hat. Er verfügt über einige Konten, mindestens 5 oder 6, und die müssen ja dann alle komplett ausgeschöpft sein - bis zum Anschlag seiner Dispolimits, die vermutlich nicht gering sind.


    Als er sowieso schon komplett verschuldet war und seine damalige Partnerin ihn schon zum Sparen aufforderte und sich zum Verzicht bereit erklärte, buchte er zwei teuere Urlaube und bestellte sich einen damals gerade neuen VW Tiguan mit Komplettausstattung bis zum Anschlag (schätzungsweise damals 40.000 Euro). Den hat er dann tatsächlich auch gekauft, obwohl unsere Kleine unterwegs war, als er noch widerrufen hätte können. Und das, weil ihm sein BMW, der noch gut lief und optisch wie technisch einwandfrei war, wohl überdrüssig geworden ist.


    Ich denke, mit Geld kann er überhaupt nicht umgehen. Wirtschaften ist nicht seine Stärke - vielleicht auch gerade, weil er wohl gut verdient und mit so viel Geld nicht umgehen kann, sich vielleicht sogar für NOCH reicher hält als er eigentlich ist.


    Ich weiß, dass das OLG Karlsruhe in einem Fall, in dem der Elternteil sich ständig verschuldet hat, zumindest die Vermögenssorge ausgeschlossen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • 2. GRUND


    Er war zumindest noch 2008 onlinespielsüchtig. Das nahm er so ernst, dass er sogar Urlaubsvertretungen für andere übernahm. Damals erzählte er seiner Ex, er müsse schwerstarbeiten bis spät in die Nacht und kam nicht nach Hause, weil er diese Onlinespiele spielen "musste". Das führte auch zu erheblichen Einkommenseinbrüchen, was sein Schuldenproblem natürlich noch verschärfte. Ob er das überwunden hat, weiß ich nicht. Zu meiner Zeit fiel mir davon nichts auf, aber ich verließ auch das Haus meistens in der Woche früher als er und kam oft erst um 20 Uhr vom Job. Ich kann nicht einmal sagen, ob er in der Zeit überhaupt arbeiten gegangen ist. Es gab Fälle, da kam ich in seine Wohnung, da war er auch tagsüber da, obwohl ich dachte, er wäre in seinem Büro.


    Sehr spekulativ, aber dass er süchtig war, das steht fest. Man findet davon auch Spuren im Internet.




    es zählt nur das, was wirklich beweisbar ist.


    da kann er soviel erzählen, wie er will, wenn da nichts dran ist, kümmert das keinen richter.


    Er musste bisher exakt NICHTS beweisen, aber der Richter schrieb in sein letztes Protokoll über die letzte Verhandlung, er werde wohl ein Gutachten aufgrund der Behauptungen des Vaters anordnen. Dieses Gutachten wurde diesen Monat tatsächlich angeordnet, obwohl wir derzeit nur von Behauptungen reden.

    2 Mal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • Den erstenGrund solltest Du keinesfalls anführen. Als gegnerischer Anwalt sage ich dann: Die Mutter ist bis heute nicht in der Lage, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, braucht VKH, ist beständig in Geldnöten. Der müsste die finanzielle Sorge aberkannt werden ...


    Und dann? Diskutiere das mal in einer Verhandlung aus ...


    Aus Deinem Studium weisst Du doch: Du brauchst einen substantiellen Vortrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • 3. GRUND


    Zu meiner Zeit trank er täglich mehrere Gläser Alkohol. Erstaunlicherweise war er sogar in der Lage, mehrere Gläser Wein, mehrere Gläser Sekt und mehrere Flaschen Bier innerhalb kurzer Zeit zu trinken, ohne auch nur ansatzweise alkoholisiert zu erscheinen. Das tat er zB einmal nachmittags auf der Einschulungsfeier seines Neffen. Hätte er nicht gesagt, dass er stockbesoffen ist, hätte man es ihm nicht angemerkt.


    Ich musste ihn einmal sogar nach einer Saufparty früh morgens ins Krankenhaus fahren, weil er Krämpfe bekam, nachdem er einen über den Durst getrunken hatte. Ich selst war dazu in der Lage, mit dem Auto zu fahren, weil ich eben nichts getrunken hatte. Er wollte damals nicht, dass ich mit in sein Krankenhauszimmer komme und schickte mich raus, wenn die Ärzte kamen, um ihn zu untersuchen. Ich erfuhr damals auch nicht, was los war. Weiß aber auch nicht, ob er damals schon selbst wusste, was war. Jedenfalls wurde er wenige Wochen später operiert, und ich meine, dass er mir damals gesagt hat, dass er die Bauchspeicheldrüse entfernt bekommen hat, weil die schmerzte, wenn er zu viel Alkohol trank.


    Eineinhalb Jahre später erlaubte ich es mir einmal, ihm einen Überraschungsbesuch zu erstatten. Ich war vorher sonst immer angekündigt, war alles bestens in der Wohnung. Aber an dem Tag war alles versifft, es stank, der Boden war verschmiert, als ob mehrre Bauarbeiter durchgelaufen wären, und es standen drei leere Bierkästen da, um die sich die Eintagsfliegen versammelten. Es war echt eklig, und ich hatte vorher noch nie Bierkästen bei ihm gesehen.

  • 2. GRUND


    Er war zumindest noch 2008 onlinespielsüchtig.


    Wenn Du das so vorträgst, wird Dir das Gericht kein zweites Mal im Verfahren das Wort erteilen.


    Du musst Substantielles vortragen: Wo geht es um Sorgerechtsfragen?
    Wo hat/würde das GS nicht ausgeführt werden können?
    Und: Nachweis, dass Ihr garantiert nicht zusammenarbeiten könnte. Das allerdings dürfte leicht fallen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 4. GRUND


    Ich habe in einem anderen Thread ja schon erzählt, dass er wollte, dass ich mit ihm einen Arbeitsvertrag schließe, um einen vermeintlichen Lohn fürs Nichtstun von ihm bekomme - als Ersatz für Unterhalt. Das wollte er dann von der Steuer absetzen. Wollte mir natürlich weismachen, dass das komplett legal sei.


    Als ich nicht mitmachen wollte, sagte er mir, dass er dann wahrscheinlich mit seiner 17-jährigen Tochter einen solchen Vertrag schließen würde und sich von ihr aber den gezahlten "Lohn" zurücküberweisen lassen würde. Ich glaube kaum, dass er die Mutter um Einverständnis gebeten hätte, mit der er GSR teilt(e). Ich muss echt sagen, dass ich Angst davor hätte, dass er sowas mit unserer Tochter machen würde. Damit wäre ich absolut nicht einverstanden. Ob er es mit seiner anderen Tochter in die Tat umgesetzt hat, weiß ich nicht. Ich habe versucht, es ihm auszureden.


    Jedenfalls hat er mit einer seiner Ex-Partnerinnen mal solch einen Vertrg laufen gehabt und ließ sich das Geld von ihr zurücküberweisen. Für seine Ex suchte er damals in aller Not einen Ersatz, der das mitmacht.