Die Strafen sind hier in Deutschland für Kindermörder/Kinderschänder/Vergewaltiger zu gering, nach meinem persönlichen Rechtsempfinden.
Ja?
Ich finde §211 ausreichend. Nur sind es oft Verurteilungen wegen anderer Tötungsdelikten und lebenslänglich ist ja nicht bis zum LebensEnde. Vielleicht sollten die Richter das auch mal durchziehen.
http://www.bka.de/pks/pks2010/…s2010_imk_kurzbericht.pdf Seite 21