Anwalt Hannover gesucht ...

  • hi,
    suche einen GUTEN fachanwalt für Kindesunterhalt (und später auch Umgang und Aufenthaltbest.recht)
    primär gehts um Kindesunterhalt weil der KV lügt, falsche Angaben gemacht hat etc.
    Habt ihr gute Erfahrungen gemacht? KV hat guten Taktiker...
    Danke u VG

  • Hallo,




    ich war auch nach der Trennung damals beim Anwalt wegen Unterhalt, hätte aber lieber im Nachhinein zum Jugendamt gehen sollen, da kostenlos. Da mein Kind diesen Sommer die nächste Altersstufe erreicht hatte, war ich nun beim JA zwecks Neuberechnung und die Sachb. hat sich super gekümmert und den richtigen Ton in den Schreiben getroffen. Auf die Anwaltschreiben hatte der KV vorher nie reagiert, nach den Schreiben vom JA lief es auf einmal...




    Es gibt da aber eine Gemeinschaftskanzlei beim Amtsgericht um die Ecke...




    Viel Erfolg und alles Gute.:strahlen


    juni70

  • Wenn Du die Möglichkeit hast, Gehaltsabrechnungen zu kopieren, dann nutze die Gelegenheit (die letzten 12 Monate). Ansonsten auch alle Verträge wie Riesterrente, da dies auch bei ihm abgezogen werden kann - bei Dir natürlich auch...


    War bislang selbst bei 2 Anwälten, man muß verdammt aufpassen, daß richtig gerechnet wird, vielleicht versuchst Du es auch beim Jugendamt, da das Asurechnen dann kostenlos ist. Beim Anwalt kann man für eine Erstberatung zw. 75,- - 200 ,- Euro rechnen, außer Du hast kein Einkommen und Vermögen.


    Toi Toi Toi
    Hexenmama

  • Das aktuelle Familienrecht sieht vor, dass Kindesunterhalt zuerst übers Jugendamt, Beistandschaft, geklärt wird. Man darf zwar über den Anwalt gehen, es ist aber nicht hilfreich und zusätzlich teuer. Bekommt das Jugendamt die Sache nicht geklärt, zieht das JA für das Kind vor Gericht. Die Gerichte entscheiden im Normalfall so, wie das Jugendamt zuvor vom Unterhaltspflichtigen gefordert hat. (Nur wenn der neue Argumente bringt, die er vorher nicht mitgeteilt hat, ist es schon mal anders. Dann trägt er aber trotzdem die Kosten, weil er seiner Auskunftspflicht dem JA gegenüber nicht(rechtzeitig) nachgekommen ist.)
    Wenn es also nur um Kindesunterhalt geht, ist der Weg übers JA zu empfehlen. Hat man allerdings einen Anwalt beauftragt, darf das JA nicht aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • DANKE
    Juni70: schick mir mal ne pn - wen meinst du??
    @all: habe im rahmen der beistandschaft vom JA den KU errechnen lassen. So, ergibt (um ne zahl zu nennen) stufe 6. da er aber 3 kids hat (ich mit ihm 1) ist es stufe 5.
    nun hat er im antrag gelogen, macht fahrtkosten geltend, hat widersprüchl angaben gemacht. das JA will klagen und ins streitige verfahren gehen, weil er eigentlich in stufe 7 ist. ich habe im zuge der rechtschutzversicherung 1 beratung frei und wollte meine erfolgsaussichten checken lassen bzw. meine max. kosten rechnen lassen...
    nun weiß ich, dass er wieder vater wird - also kind 4 von frau nr. 3. coole nr. das heißt, das JA sagt, wenn diese dame betreuungsunterhalt bekommt u kind nr. 4 = insgesamt 5 unterhaltsberechtigte - dann würde sich mein ganzer stress, aufwand u kosten nicht lohnen, weil dann wenn kind nr 4 da ist, wohl eh auf herabsetzung abzielt.
    wie seht ihr das????
    ich brauche halt einen fuchs als anwalt - nur als beratung!!
    lg


    (und das JA findet das nicht männlich, sondern peinlich und verantwortungslos. lauter baustellen in der vergangenheit u nun macht er die 3. auf. aber das ist anderes thema.)

  • (Nur wenn der neue Argumente bringt, die er vorher nicht mitgeteilt hat, ist es schon mal anders. Dann trägt er aber trotzdem die Kosten, weil er seiner Auskunftspflicht dem JA gegenüber nicht(rechtzeitig) nachgekommen ist.)


    ist das so?? also, wenn er JETZT kind nr 4 (gerade mal lfruchtwasseruntersuchung gelaufen) verschwiegen hat und gehaltserhöhung ... dann muss er trotzdem kosten tragen???
    was ich auch nicht verstehe, das JA sagt, sie würden gern ins streitige verfahren gehen, ICH müsste als mama aber zahlen. wieso habt ihr alle andere infos???
    LG

  • Der Anwalt kann Dir nüscht mehr sagen als das Jugendamt. Letztlich sogar weniger.
    Wenn das JA klagt, dann zieh das durch.


    Kinderunterhalt geht übrigens vor. Die Mutter des jüngsten Kindes kann Betreuungsunterhalt erst bekommen, wenn der Kindesunterhalt für alle Kids gedeckt ist.


    Kind 4 verschweigt er rechtlich nicht. Er kann es erst geltend machen, wenn es geboren ist. Dazu muss er dann eine Änderungsklage herbeiführen. Ist halt sein Problem, wenn er jetzt nicht auf üblichem Wege sich mit dem JA auf den Unterhalt einigt.


    Du müsstest nur zahlen, wenn der Prozess verloren geht. Das ist bei der Konstellation unwahrscheinlich. Er muss vollständige Unterlagen dem JA vorlegen. Macht er das nicht und JA klagt, verliert er den Prozess. Punkt. Wenn Du eh Rechtsschutz hast, wie Du schreibst, setz Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Die müsste das Ding eigentlich finanzieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.