Nachzahlung wird nicht übernommen!

  • Hallo,


    ich habe grade einSchreiben unserer ARGE hier bekommen.


    Meine Nachtahlung der Betriebs- und Heizkosten wird nicht übernommen.


    Weil ich ja rein rechnerisch ein Guthaben habe welches sie mir nächsten Monat auch noch abziehen. :wow


    ANgeblich habe ich meine Abschläge nicht ordnungsgemäß weitergeleitet, ja klar mein Vermieter bucht die Miete
    jeden Monat selber von meinem Konto ab.


    Und dann hab ich mal die Rechnung von denen angeschaut.
    Laut der ARGE zahle ich 130 Euro an BHK (Betriebs- und Heizkosten)
    tue ich aber nicht ich muß nur 120 Euro zahlen und das wissen die doch auch.
    Die ARGE hat doch eine Kopie meines Mietvertrages.


    Also Widerspruch einlegen, nochmal den Mietvertrag beilegen.
    Kann man das irgendwie beschleunigen, die Nachzahlung wurde schon von meinem Konto abgebucht
    und das Geld fehlt jetzt natürlich.


    Ich hab echt das gefühl da sitzt eine Analphabetin.


    LG Lille



    War doch etwas positives dabei, Ich hab seit Januar einen Durchlauferhitzer für Warmwasser.
    Hab ich auch jedesmal brav mit angegeben. Ich hab auch schon dreimal dran erinnert jetzt krieg ich
    es endlich rückwirkend gezahlt.

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

    Einmal editiert, zuletzt von Lille75 ()

  • Meine Nachtahlung der Betriebs- und Heizkosten wird nicht übernommen.

    Heizkosten werden meines Wissens hier bei uns(Bayern) gar nicht mehr übernommen.
    Mein ehemaliger SB meinte zu mir,dass ich Glück hatte die Heizkosten im Oktober eingereicht zu haben,dann nun gäbe es keinen Zuschuss mehr :frag

    Einmal editiert, zuletzt von be there ()

  • Hast du in dem Zeitraum worauf sich die Nachzahlung Betriebskosten etc bezieht, Leistung von der Arge bezogen ?


    Wenn nein erhälst du keine Nachzahlung wenn ja müssen die zahlen. Einfach alle nötigen Papiere in Kopie nochmals einreichen
    bzw dem Bescheid sofort widersprechen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hast du in dem Zeitraum worauf sich die Nachzahlung Betriebskosten etc bezieht, Leistung von der Arge bezogen ?

    Ja hab ich. Bin seit 2009 bei dem "Verein".


    Es ist nur eine Frechheit das die sich selbst ein Guthaben errechnen und das mir dann abziehen.


    Hatte letztes Jahr noch ein Guthaben, das haben die ja auch sofort einkassiert/abgezogen.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Hast du in dem Zeitraum worauf sich die Nachzahlung Betriebskosten etc bezieht, Leistung von der Arge bezogen ?


    Das stimmt nicht. Wenn ich ab April 11 H4 bekomme und die Abrechnung für 2010 im Mai kommt, dann müssen sie zahlen. Ein Guthaben würde ja auch abgezogen werden.


    Also UNBEDINGT Widerspruch einlegen!



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Heizkosten werden meines Wissens hier bei uns(Bayern) gar nicht mehr übernommen.


    Gelten denn die Gesetze SGB nicht für alle Bundesländer ? Das die Zahlung in der Höhe begrenzt wird, kann ich vertsehen aber das diese garnicht mehr gezahlt werden, glaub ich nicht. Gerade weil die Heizkosten und Warmwasser ja die größte Summe der Nebenkosten ausmachen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wenn die Wohnung angemessen ist, müssen muss die Heizkostennachzahlung mit übernommen werden.


    Guthaben dürfen sie natürlich anrechnen....ich glaube, dass bei dir das ganze in den 120 bzw 130 liegt.
    Du zahlst 120 Euro an den Vermieter, bekommst aber 130 Euro von der Arge....somit bekommst du 120 Euro im Jahr zuviel.


    Das ziehen , oder verrechnen sie jeztz wohl....

  • Gelten denn die Gesetze SGB nicht für alle Bundesländer

    ich weiß nicht.Der SB meinte nur,das ich eben Glück hatte,meine Nachzahlung noch rechtzeitig eingereicht zu haben

  • Das stimmt nicht. Wenn ich ab April 11 H4 bekomme und die Abrechnung für 2010 im Mai kommt, dann müssen sie zahlen. Ein Guthaben würde ja auch abgezogen werden.

    Hier muss ich dir widersprechen. Nur mal als Beispiel, du hast 2010 gearbeitet und keine Leistung aus Hartz,Wohngeld etc bezogen,
    wirst aber im jahr 2011 hilfsbedürftig und beziehst Leistung , wird deine Betriebskostenabrechnung nicht für 2010 übernommen.
    Guthaben jedoch,werden mit verrchnet, mag für viele ungerecht sein, ist aber nun mal so.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
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    N.V.Peale

  • heizkosten werden überall übernommen, strom wird nicht übernommen.


    guthaben gehört dem amt und wird abgezogen. nachzahlungen werden in einem normalen rahmen übernommen. ich kann jetzt nicht anfangen, wenn ich immer 50 eur bezahlt habe und meine, den nächsten winter brauche ich es in allen zimmern von morgens bis abends muckelig warm und habe dann 100 eur im monat. ;-)
    wenn es ein härterer winter war und man dann 10 eur mehr im monat hat, ist das so ein ein normaler rahmen.


    dann gibts ja noch das warmwasser, welches rausgerechnet wird. auch da kann man ja mal mehr verbraucht haben?!

  • Ich bekomme von der ARGE für Unterkunft und Heizung


    324 Euro
    Tatsächliche Kosten sind aber 515 Euro, da aber meine Jungs durch Kindergeld und Unterhalt-
    vorschuß sooo viel verdienen wird mir bei das bei meiner Miete abgezogen.


    Und ja bis letztes Jahr hatte ich 130 Euro gezahlt für BHK. Das wurde aber geändert vom Vermieter
    und das hab ich der ARGE auch mitgeteilt.
    Daraufhin habe ich dann ja auch 10 Euro weniger von der ARGE bekommen.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • uch


    324 Euro
    Tatsächliche Kosten sind aber 515 Euro, da aber meine Jungs durch Kindergeld und Unterhalt-
    vorschuß sooo viel verdienen wird mir bei das bei meiner Miete abgezogen.


    Gibt es bei euch eine Ombudsstelle ? Dann suche dieseauf und lass deinen Bescheid nachrechnen. Bei mir ist dies auch so, das Einkommen meiner Tochter wird auch von der Gesamtleistung voll abgezogen. Ist leider so.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Und ja bis letztes Jahr hatte ich 130 Euro gezahlt für BHK. Das wurde aber geändert vom Vermieter
    und das hab ich der ARGE auch mitgeteilt.
    Daraufhin habe ich dann ja auch 10 Euro weniger von der ARGE bekommen.


    :hae: Ähm, wieso sagts du denn, die Änderung wurde vom Jobcenter nicht berücksichtigt?


    Ist aber meines Erachtens hier auch unrelevant, da es sich doch bestimmt um die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 handelt, oder? Und da waren doch die Abschläge noch 130,00 EUR, oder?!


    Also: aus welchen Gründen errechnet sich denn ein Guthaben?

  • Ich habe bis Juli letzten Jahres 130 und ab dann 120 Euro gezahlt.


    Habe auch ab August dann weniger von der ARGE bekommen.
    Nach der jetzigen Aufrechnung soll ich aber weiterhin den gleichen Betrag von der Arge
    bekommen haben.


    Auch hatte ich etwas mehr an Heizkosten als das Jahr davor.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Nach der jetzigen Aufrechnung soll ich aber weiterhin den gleichen Betrag von der Arge
    bekommen haben.


    Na, das lässt sich ja belegen :-)


    Und natürlich hast du dieses Jahr höhere Heizkosten. Ist ja überall teurer geworden. Das wissen die aber auch.


    Also ich seh da keine Schwierigkeit das durchzubekommen. Ist halt "nur" nervig wenn die Fehler machen und man dann lange ohne Geld dasteht.


    :troest


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo,


    nur mal zur Erklärung...wenn jemand in 2010 keine Leistungen vom Jobcenter bekommen hat und jetzt im Leistungsbezug ist und jetzt die Abrechnung von 2010 fällig wird, dann hat derjenige jetzt einen Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung 2010....


    Bei der Berechnung spielt es eine Rolle, welche Höhe im laufenden Bezug übernommen wurde...Beispiel 120 Euro...davon 60 Euro Heizkosten und 60 Euro Nebenkosten.....Verbrauch war weniger als 60 Euro Heizkosten...dann wird die Erstattung zurück gefordert..denn es wurden ja mehr übernommen als verbraucht wurden.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...