Sorgerechtsregelung in NEUER Ehe?

  • hoffe, es kann mir jemand aus erfahrung vllt. meine frage beantworten.


    sachlage:
    ich bin alleinerziehend mit 2 kindern,(beide verschiedene väter), habe für beide das alleinige sorgerecht.


    wie würde es aussehen, wenn ich einen neuen mann (keiner der kindsväter) heiraten würde?


    tritt dann automatisch ein gemeinsames sorgerecht in kraft, auch wenn er nicht der vater der kinder ist?



    danke ganz lieb für antworten u. hilfen


    die try... :wink

  • danke mela für die schnelle antwort.


    u. wie sieht es aus, wenn ich mit dem neuen mann das gemeinsame sorgerecht haben MÖCHTE? geht das überhaupt?


    o. können da die "alten väter" "verrückt" spielen? (klingt doof, aber mir is grad keine andere formulierung eingefallen... :rotwerd )



    liebe grüße try...

  • Hallo,


    so ich das bei befreundeten Ehepaaren in der Situation richtig mitbekommen habe geht es nur über Adoption, d.h. aber auch: es ist nix mehr mit Unterhalt, Umgang oder Erbe im Bezug auf die biologischen Väter. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass die sich zu Recht querstellen.


    Aus eigener Erfahrung als Kind in einer solchen Beziehung würde ich sagen: Das spielt im Alltag nicht so eine Rolle solange der biologische Vater kein totales Arschloch ist. Und je nach Alter möchte man als Kind auch Umgang mit seinem Vater haben und der wäre dann abgeschnitten.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • naja, wenn der neue mann die kinder adoptieren würde, dann müßten ja die väter da auch zustimmen, o.? das werden sie hier in diesem fall aber keineswegs tun.


    u. ja, der 2. vater ist ein absolutes A********, deswegen hab ich nächste woche nen termin zur "umgangsberatung", weiß vllt. jemand, wie das dort abläuft?
    paßt jetzt wohl nich hier zum thema, kann das trotzdem hier stehen bleiben o. lieber nen neuen thread eröffnen?


    danke u. liebe grüße try... :wink

  • Na da brauchst Du keine Angst zu haben.... wenn Du was "falsches" machst, dann rücken wir es wieder richtig :engel Aber ne Strafe hast Du nicht zu erwarten.... :brille :klimper

  • Hallo,

    Zitat

    Original von try2survive
    naja, wenn der neue mann die kinder adoptieren würde, dann müßten ja die väter da auch zustimmen, o.? das werden sie hier in diesem fall aber keineswegs tun.


    So ist es. Aber nicht sorgeberchtigte Eltern bzw. Partner stören im Alltag wenig. Vieles geht einfach so auch in Absprache (z.B. Abholen von Schule, Kindergarten vielleicht auch Arztbesuche), bei anderem ist das eh wurscht: essen, einkaufen schlafen bringen ... Was dann noch bleibt ist doch im Grunde ok oder?


    Grüße,
    Grünschnabel

  • das is schon richtig grünschnabel, es gäbe da ja auch keinerlei probleme, da wir uns absolut einig wären in allen bereichen.


    mir gehts halt lediglich um die absicherung, wenn mir mal was passieren sollte, daß die kinder zum beispiel nicht zu ihren vätern müßten, sondern in dem dann gewohnten umfeld bleiben könnten.
    könnten sie das denn, wenn ich das alleinige sorgerecht behalten muß?(also keine adoption stattfinden würde)
    denn wenn mir was passiert, hängt das sorgerecht ja erstmal in der luft sozusagen...
    ach mann, das is alles so kompliziert, auszudrücken, da noch viiiieeelll mehr Sch***** anliegt... :(


    trotzdem danke u. liebe grüße try... :wink

  • Hallo try,


    genau darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
    Wenn ich mit dem Partner zusammenwohne und die Kinder dort ihr Zuhause haben.
    Was geschieht, wenn mir etwas passiert. Kann man das durch ein Testament regeln? Bei uns ist kein Vater mehr da, meine Kinder wären dann Waisen. Kommen die Kinder dann zu Oma und Opa oder Tanten oder Pflegefamilien oder gar ins Heim???


    Hat dann das Jugendamt das Aufenthaltbestimmungsrecht?
    Sollte und kann man das frühzeitig regeln?


    LG Maritta

  • Hallo,
    da würde ich einen Anwalt fragen, wie man das geschickt absichern kann. Und vielleicht haben die Väter ja nichts dagegen. Denn so ein Kind krempelt ja den Alltag ganz schön um und wenn man das bisher nicht hatte ist das manchem vielleicht schon zuviel. Vielleicht sind sie ja ganz froh über eine Reglung die den Status quo erhält auch wenn du nicht mehr bist?


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Da der neue Partner nicht automatisch mit der Hochzeit das Sorgerecht für die Kinder bekommt, die ja auch nicht seine sind, kann man ihm eine Vollmacht ausstellen. Die muss allerdings - wie ich letztens irgendwo gelesen habe - jedes halbe Jahr erneuert werden.


    Man kann für den Fall des Falles ein Sorgerechtstestament machen (am besten mit Notar/Anwalt). Das JA muss es auf jeden Fall mit in Betracht ziehen und prüfen, ob der Wunsch des verstorbenen Elternteils zum Wohle der Kinder ist. Meistens werden die Kinder nicht aus dem Haushalt des Stiefvaters genommen, wenn der bereit ist, sich um die Kinder zu kümmern. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.
    Ganz sicher geht man aber nur mit einer Adoption.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Zitat

    Original von Maritta1968



    Was geschieht, wenn mir etwas passiert. Kann man das durch ein Testament regeln? Bei uns ist kein Vater mehr da, meine Kinder wären dann Waisen. Kommen die Kinder dann zu Oma und Opa oder Tanten oder Pflegefamilien oder gar ins Heim???



    Hallo Maritta,


    die sorgeberechtigten Eltern können erklären, wer im Falle des Ablebens die elterliche Sorge (Vormundschaft) erhält, bzw. wo die Kinder leben sollen.


    Das Familiengericht muss dies dann (vorrangig) zu beachten.


    Du kannst somit ein sogenanntes "Sorgetestament" abgeben. Das Schreiben muss handschriftlich(!) abgefasst sein und mit Ort und Datum unterzeichnet sein.


    Bei alleinerziehenden Müttern ist es dann ja meist so, dass es einen Vater gibt. Dieser kann natürlich auch das Sorgerecht für sich begehren. Es bedarf dann aber einer gerichtlichen Entscheidung.


    Wenn dann z.B. ein "Sorgetestament" vorliegt mit der Erklärung, dass die Mutter wünscht, dass das Kind beim, Stiefvater aufwächst, dieser die Vormundschaft erhält und das Kind schon jahrelang mit ihm in einem Haushalt aufwächst, wird dies dann sicherlich vom Familiengericht beachtet.


    Gruß


    Grinsekatze :brille