Berechnung ergänzend H4

  • Hallo Ihr Lieben,


    hier sind doch einige, die "nur" ergänzend Harz 4 bekommen.


    Mögt ihr mir mal erzählen, wieviel bei euch vom Einkommen angerechnet werden?


    Ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch. :frag


    Hier werden gerade auf einen Bruttolohn von 500 Euro 100 Euro Freibetrag abgezogen und 72,06 Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Kann das sein?



    Ich bedeanke mich schon mal


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!


  • Dürfte nicht ganz richtig sein.


    100,00 € gelten für die ersten 400,00 €


    20 € gelten dann für den Betrag von 401,00 € bis 500,00 €


    Sozialversicherung weg ist auch ok.


    dann müsste aber noch eine Versicherungspauschale von 30,00 € abgezogen werden


    dazu noch die Kosten für den ÖPNV oder alternativ 0,30 € je Kilometer zum Arbeitsplatz und zurück, falls notwendig.


    Das dürfte es dann aber sein.


    lg


    Camper

  • Und wie verhält sich das bei Auszubildenden?


    Ein Auszubildender mit 500 € brutto hat ca 350,00 € Netto + KG von 184,00 €. Falls der Kindesvater leistungsfähig ist und Unterhalt bezahlt, sind ihre/seine Einnahmen sogar noch höher. Aber auch schon ohne eventuellen Unterhalt ist man nicht mehr ALG-II abhängig.


    Also ist sie/er nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, sondern lediglich noch Mitglied der Haushaltsgemeinschaft.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Die Versicherungspauschale ist in dem Freibetrag von bis zu 100 Euro enthalten, selbst wenn man weniger als 100 Euro dazu Verdient bekommt man die nicht nochmal extra Angerechnet.
    Die 30 Euro Pauschale bekommen nur Bezieher die gar kein eigenes Einkommen haben.
    Insgesamt kannst du dich hier http://www.sozialleistungen.in…zaehlt-als-einkommen.html ganz gut Informieren


  • dazu noch die Kosten für den ÖPNV oder alternativ 0,30 € je Kilometer zum Arbeitsplatz und zurück, falls notwendig.


    Das dürfte es dann aber sein.


    Werbungskosten, Fahrgeld usw. ... alles schon mit den 100 € abgegolten.


    Die 30 Euro Pauschale bekommen nur Bezieher die gar kein eigenes Einkommen haben.


    Stimmt so nicht. Die gar nichts haben, bekommen auch nichts. ;)
    Es bekommt der Hilfeempfänger, bei dem anrechenbares Einkommen abzuziehen ist. Z. Bsp. AlgI oder Kindergeld, wenn es den Bedarf vom Kind übersteigt und somit dem ET als Einkommen angerechnet wird.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Und wie sähe das aus, wenn jemand in der Elternzeit (aber ohne Elterngeld, dafür Kindergeld fürs Kind, UVG und ALGII für die Mutter) eine Aushilfstätigkeit annimmt, bei der der Lohn natürlich von der Arbeitszeit abhängt?


    Dann würde doch auch die Freimenge von 100€ greifen und zusätzlich die 20% oder ist das jetzt ein Denkfehler?