Ich kann nicht mehr

  • gleiche Regelung wie ich bereits vorgeschlagen hatte und nun werde ich um 1000 € ärmer sein, dank seiner Klage.


    Kann mich camper nur anschließen. Du hättest Dich nicht vergleichen dürfen. Was ist denn da im Vorfeld des Verfahrens schief gelaufen? Wurde der Richter nicht über DEINEN Vorschlag VOR der Verhandlung schriftlich informiert? Was hat dein RA da gemacht bzw. nicht gemacht?


    hab ich ernsthaft überlegt, mir die Gerichtskosten per Schadenersatzklage wiederzuholen.


    :daumen


    Den Gedanken find ich schonmal gut. Hast eine RS-Versicherung die zahlen könnte? Schadensersatz = Zivilrecht.
    Weiss jetzt allerdings nicht so genau, ob aufgrund eines Vergleichs - dem Du ja letztlich zugestimmt hast - die Kosten überhaupt im Nachhinein einklagbar wären....


    hm, warten wir mal auf die Profis. Sehr interessant....

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!



  • Ja, ich wollte auch keinen Vergleich. Aber der Richter meinte, es wäre ein "Zwischenvergleich" und wir sehen uns nach den 10 Umgängen wieder. Das hat mich völlig verwirrt und aus dem Konzept gebracht. :crazy
    KV hat PKH bekommen, zumindest hat das der Richter gesagt und ich muss bezahlen in Raten. Na dankeschön.


    EDITH: Kann keine Mail mehr schreiben :hae: Nein, ich habe ASR. Habe eine neue Stelle bekommen und ihn darüber informiert. Um Erlaubnis hab ich nicht gefragt.

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

    Einmal editiert, zuletzt von not_me ()

  • das habe ich auch erst hinterher erfahren - die berühmte vergleichsgebühr. hört sich zunächst "friedlich" an, erfreut aber nur die anwälte. den fehler werde ich nicht mehr machen. auch mich interessiert, ob man 'irgendwann' die anwaltskosten zurück holen kann. mein ex klagte, weil er meinte, ich hätte umgang boykottiert. fakt ist aber, dass er nie angerufen hat. ach, doch: "kannst du mir das bügeleisen, den akkubohrer und die versicherungsunterlagen für den pkw rauslegen?" ein urteil wäre mir viel lieber gewesen. aber wie sagt man, lerne aus fehlern.
    viel kraft für diese GRÜTZE weiterhin mit deinem ex (oh, wie ich sie hasse, diese typen. eigentlich leben sie total egoistisch ihr leben und ... versauen noch zusätzl das der anderen)
    lg

  • Ja, ich wollte auch keinen Vergleich.


    Dann mach doch Deinen Ex nicht finanziell dafür verantwortlich, sondern Deinen Anwalt oder den Richter.


    lg


    Camper



  • Nein, habe keine RS- Versicherung. Ich weiß nicht, was schief gelaufen ist. Der Richter hatte die Info, dass ich nie boykottiert habe, sondern, dass KV schriftlich nachweisbar abgelehnt hat, Umgang fortzuführen. Ich versteh die Welt nicht mehr.... :kopf Dachte auch, es käme erst gar nicht zu ner Verhandlung...aber ich wurde eines Besseren belehrt.

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • Der Richter hatte die Info, dass ich nie boykottiert habe, sondern, dass KV schriftlich nachweisbar abgelehnt hat, Umgang fortzuführen.


    Jetzt ganz direkt: hatte der Richter die Info VOR der Verhandlung, dass DU Vorschläge zum Umgang gemacht hast (die der KV dann boykottierte)? Mir gehts da um den Schriftverkehr VOR der Verhandlung.


    Ähm, andere Frage: gibts bei Vergleich im Familienrecht keine Rechtsmittel? Weiss das jemand?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • betty: soweit ich weiß, kannst du Anwaltskosten nicht zurückholen, da kein Anwaltszwang herrscht.....


    Ich würde das nicht so einfach sausen lassen. Du hattest einen Anwalt, der Deine Vertretung wahr genommen hat und sicher auch Kenntnis von Deinen Vorschlägen hatte. Wenn er nun bassierend auf Deine Vorschläge einen Vergleich "ausgehandelt" hat, ist er meiner Meinung nach Schadensersatzpflichtig.


    Google mal unter Anwaltshaftung. Vielleicht hilft Dir das weiter.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Jetzt ganz direkt: hatte der Richter die Info VOR der Verhandlung, dass DU Vorschläge zum Umgang gemacht hast (die der KV dann boykottierte)? Mir gehts da um den Schriftverkehr VOR der Verhandlung.


    Ähm, andere Frage: gibts bei Vergleich im Familienrecht keine Rechtsmittel? Weiss das jemand?



    Ja, in der Stellungnahme meines Anwaltes stand klar, dass ich KV bei Umzug gebeten habe, uns auf Umgangskontakte zu verständigen und er abgelehnt hat aus diversen (dort auch aufgeführten) Gründen. Der Richter wusste definitiv Bescheid. Auch, dass ich erstmal weiter für begleiteten Umgang bin aufgrund dessen, dass Kind seinen Vater nicht kennt.


    Jetzt der Hammervergleich: Alle 14 Tage 1 Stunde Umgang in Beratungsstelle, danach 1 Std. Elterngespräch, 10x das Ganze. Wie soll da ne Bindung aufgebaut werden?! :frag

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • oh je, rechtlich hab ich keine Ahnung,


    aber ich schick dir eine Portion Kraft vorbei, wird schon!!! :knuddel


    Gruß Jane


    :wink

    "Es gibt Fälle, in denen vernünftig sein feige sein heißt!"

  • Das mit den Kosten als Schadensersatz wird schwierig werden. Du hast ja dem Vergleich zugestimmt - der wird normalerweise nochmal extra vorgelesen und dann werden beide Parteien nochmal gefragt. Da wird dann auch eine Kostenaufteilung drin gewesen sein, der Du zugestimmt hast, oder?
    Ich sehe da kaum eine Möglichkeit. Meine auch, dass Rechtsmittel bei einem Vergleich nicht möglich sind. Aber vielleicht kennt sich da jemand besser aus hier im Forum... Was hat denn Dein Anwalt dazu gesagt? Dem hast Du doch wahrscheinlich gesagt, dass Du es nicht einsiehst - zu Recht!- , von den Kosten etwas tragen zu müssen?

  • Jetzt der Hammervergleich: Alle 14 Tage 1 Stunde Umgang in Beratungsstelle, danach 1 Std. Elterngespräch, 10x das Ganze. Wie soll da ne Bindung aufgebaut werden?!


    Jetzt gehst Du aber wieder ins emotionale über. Etwas, dass Du zu Beginn Deiner heutigen Postings hier vermeiden wolltest. Du wolltest nur die rechtliche Lage bezüglich Deines Vergleichs klären, ohne Emotionen.


    lg


    Camper

  • Hi Not_me,


    erst mal :troest
    1000€ sind eine Menge Geld für eine/n AE. Ich weiß, wie weh das tun kann. Mir steht demnächst evtl. eine 5000€ Rechnung ins Haus. Aber das ist alles nichts gegen das, was Vollebab passiert ist:

    Meine Ex hat mich gefühlte 50x vor den Kadi gezerrt. Ich habe - bis auf die Scheidung ;) - alle Prozesse gewonnen. Aber da sie PKH bekam und das Gericht es nicht der llgemeinheit aufbrummen wollte, habe ich Verfahrenskosten von rund 30.000 Euronen aufgebrummt bekommen. Bis meine Ex irgendwann schriftlich geäußert hat, sie würde mich auch so häufig verklagen, damit ich finanziell ruiniert würde.
    Man muss schon tief Luft holen bei so Sachen ...

    Du siehst: schlimmer geht immer :scared


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Das mit den Kosten als Schadensersatz wird schwierig werden. Du hast ja dem Vergleich zugestimmt - der wird normalerweise nochmal extra vorgelesen und dann werden beide Parteien nochmal gefragt. Da wird dann auch eine Kostenaufteilung drin gewesen sein, der Du zugestimmt hast, oder?
    Ich sehe da kaum eine Möglichkeit. Meine auch, dass Rechtsmittel bei einem Vergleich nicht möglich sind. Aber vielleicht kennt sich da jemand besser aus hier im Forum... Was hat denn Dein Anwalt dazu gesagt? Dem hast Du doch wahrscheinlich gesagt, dass Du es nicht einsiehst - zu Recht!- , von den Kosten etwas tragen zu müssen?



    Naja, das mit den Kosten hat der Richter gleich zu Beginn geklärt und uns einen Zettel zukommen lassen, wo alles aufgeschlüsselt war. Also anrechenbares Einkommen und Ausgaben und so. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben hat der gesagt :hae:


    Mein Anwalt wusste, dass ich keinen Vergleich wollte. In der Verhandlung hab ich ihm das nochmal gesagt. Eben, weil man keine Rechtsmittel hat. Oh man, so eine Schei*e.


    Mein RA hat da auch rumgemotzt und ist auf KV losgegangen, dass Klage nicht nötig war und so...gebracht hats nichts.....jetzt habe ich den Salat.



    Edith: Camper: du hast Recht :rotwerd

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

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  • Warum hat dann Dein Anwalt nicht dazu geraten, Urteil abzuwarten? Da hätte doch vielleicht ähnliches drin gestanden, wie im Vergleich, oder?
    Ich hoffe nicht, dass er allein auf die Vergleichsgebühr aus war. Die ist nämlich tatsächlich nicht ganz unwesentlich.