sorgerecht splitten... welche möglichkeiten?

  • hallo.


    mal wieder hab ich mehrere fragen:


    bin geschieden, 2 kinder (4 und 6). vater gewalttätig gegen mich, psychoterror gegen mich und kinder, gewaltschutz (näherungsverbot) gehabt, kinderschutzbund (hat er abgebrochen) er hatte keine zeit und lust mehr, seit 2 jahren keinen kontakt... er ist in psychischer behandlung, sagt er... ob es stimmt weiß ich nicht. evtl wollte er mich ruhig stellen, weil ich immer recht gutgläubig war... kinderpsychologin der tochter meinte, dass es schlecht sei, dass er sie sieht, weil er erstmal seine therapie (wenn das stimmt) beenden sollte. die große hat durch die situationen posttraumatische belastungsstörungen... hat gesehen wie vater mich schlug usw. war im frauenhaus. keine wirklichen beweise vor gericht. paar sachen gab er freiwillig zu. alles recht durcheinander sorry... nun ja... der kv ruft nicht an, schickt keine karte oder sonst was zu geburtstagen oder weihnachten, ostern, usw. hat aber kinderunterhalt bezahlt... habe die titel. er zahlt aber zu wenig... nur mal so am rande gesagt! ja und er stellt immer steine in den weg. brauche oft unterschriften wegen, op´s oder medikamenten, oder frühförderung, oder schulbesuch (gastantrag) usw. ständig hat er irgendwas nicht erhalten, oder hält unterlagen zurück usw. jetzt würde mich interessieren ob man das sorgerecht auch splitten kann und wie schwer das ist zu bekommem. kv und ich sprechen nicht miteinander! gibt immer nur streit und er hört mir eh nicht zu...


    ich würde gern das sorgerecht haben im normalen lebensbereich wie entscheidung welche schule, op´s, wegen frühförderung... wegen allem braucht man unterschriften vom vater und der will nur macht ausspielen... hat kein interesse... nur mal kurz wenn er will, aber dann wieder abbrechen... er hat nen kontrollzwang... freiwillig gibt er das sorgerecht nie ab, obwohl er ja keinen kontakt hat. hat es sinn? und was ist das mit dem aufenthaltbestimmungsrecht? ich bin bisher umgezogen im ort wo ich wollte, ohne ihn zu fragen. oder ist das eher wegen auswärts?


    ach ja und er will, dass ich meinen namen änder. die kinder sollen aber seinen behalten. ich will ihn aber nicht fragen ob er damit einverstanden wäre wenn die kinder auch meinen bekämen. er hat ja nichts davon. die kinder würden nur gehänselt werden warum ich anders heiße... kann man das auch gerichtlich einklagen?
    lg haley

  • Hallo Hale,


    in Deinem Text lese ich raus, das Ihr Eltern die Elternebene noch lange nicht erreicht habt (durch wen auch immer)


    Also ich habe noch nie eine Unterschrift benötigt, egal ob zur Schulanmeldung o.ä......Anders sieht es bei geplanten OP s aus....aber auch bei denen wird dann der Vater in der Regel zum Narkosegespräch mitgeladen, und muß mit unterschreiben.


    Seit Iht Euch da nicht einig, kannst Du versuchen, die Gesundheitsfürsorge alleinig für Dich zu bestreiten (Anwalt Gericht etc)


    ich würde an Deiner Stelle wenig Öl ins Feuer schütten....damit alle zur Ruhe kommen....bei Notoperationen z.b. wird ja auch auf Deine Unterschrift verzichtet, und einfach operiert ;)


    Versuch mal etwas lockerer zu werden, dann wird alles auch entspannter ;)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • die titel kannst du durch pfändung vollstrecken lassen.


    für die gesundheitssorge solltest du vielleicht erstmal zu gesprächen ins jugendamt bitten und ihm dort erklären wie wichtig euch die gesundheit der kinder sein sollte.
    wenn das weiterhin nichts bringt, wird dir nichts weiter über bleiben als die unterschriften des vaters gerichtlich ersetzen zu lassen und einen anwalt zu involvieren.

  • Hallo Hale,


    die Therapeutin deiner Tochter hat schon recht... das Fortsetzen der Therapie ist nur dann sinnvoll, wenn kein Täterkontakt besteht. - Das würde ich mir bei Bedarf(!) schriftlich geben lassen, fundiert begründet. Vielleicht könntest du die Situation schon vorab mit ihr besprechen.


    Dem "Vater" würde ich Unterlagen nur noch per Einschreiben/Rückantwortschein mit Frist zukommen lassen. Läßt er die Frist verstreichen, stellst du einen Eilantrag vor dem Familiengericht. Oft hat man dort keine Lust, die Unterschrift zu ersetzen.


    Den Unterhalt für die Kinder würde ich pfänden lassen - das ist kein Wunschkonzert.
    Du kämst dann auch aus der "Duldungsstarre" raus.


    Hast du für dich therapeutische Unterstützung oder Hilfe durch den weißen Ring?


    Viele Grüße
    maschenka

  • Um Teile des Sorgerechts zu bekommen, braucht es immer den konkreten Anlass. Beispiel: Eltern streiten sich über die Schule, in die Kind gehen soll. Können sie sich nicht einigen, muss eine Entscheidung her. Da kann das Gericht angerufen werden.
    Um diesen konkreten Anlass kann man dann den Versuch bauen, das alleinige Sorgerecht oder Teile des alleinigen Sorgerechts zu bekommen. Ohne konkreten Anlass scheitern die Anträge auf alleiniges Sorgerecht meist.


    In einem verfahren kann das auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich festgelegt werden (quasi Festlegung, dass die Kinder bei Dir wohnen und nicht beim anderen Elternteil, damit auch der Entscheid darüber, dass Du die Alltagssorge innehältst - mehr Infos zu den Begriffen findest Du hier im Forum im Leitfaden oder wenn Du über die Suchfunktion gehst).
    Bezüglich des Unterhalts solltest Du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Die sorgen dafür, dass der "Titel", den Du hast, "bedient" wird, also gezahlt wird.


    Ansonsten vorsicht mit Formulierungen wie "Täter", die hier eingeführt worden sind. Solche Begrifflichkeiten zu benutzen, ohne dass eine rechtsgültige Verurteilung vorliegt, ist in der Auseinandersetzung problematisch und fällt einem schnell auf die Füße. Den Begriff sollte man Ämtern und Gerichten gegenüber vermeiden - oder beweisen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo,


    danke euch für eure zahlreichen informationen.


    das wir noch nicht auf der elternebene sind weiß ich schon... ist auch sehr schwierig, da der kv keinerlei einsicht hat, kontrollzwang hat, macht auspielt und eben einfach ein spiel spielen will, weil er mit seinem leben nicht klarkommt, ihm langweilig ist, er total unsozial ist und sehr aggressiv, gewaltbereit und gern einen über den durst trinkt. zudem ist rechtsradikal, besaß (?) waffen und munition... er wurde nach umzug in seiner neuen wohnung von der polizei gefilzt, jedoch war er schlau genug sämtliche reichsflaggen, orden, waffen geklaute munition von bundeswehr usw. schnellstens zu entsorgen, oder verstecken! anzeige zog ich aus angst zurück, weil ich damals sowieso so fertig war und nicht mehr konnte. das alles liegt bald 3 jahre zurück.
    falls jemand fragt ob ich nichts gemerkt habe... ich habe ihn anders kennengelernt... er kann sehr gut lügen... vielleicht hatte ich auch einen zu große rosa brille auf... die uhr hat getickt... naiv... blauäugig... bis er er seine aggressivität nicht mehr unter kontrolle hatte... tja und es begann so richtig als ich mit dem 2. kind schwanger war...


    op´s hatte ich schon öffter wegen der kinder... röhrchen, polypen, mandeln... wegen frühförderung alle 3 monate neue anträge... wegen schule kommt erst noch, weil ich einen gastantrag stellen muss und den antrag habe ich vorliegen... darin steht, dass man die unterschrift beider eltern braucht... sorgerechtsnachweis usw. ... hab ich ja nicht und kindergärtnerin meinte, dass der vater bestätigen muss, dass er einverstanden ist! hm...


    danke maschenke für deinen zuspruch!


    wo lass ich die titel vollstrecken? macht das dann das jugendamt, wenn ich die beistandschaft habe? muss ich den vater anzeigen? (will ich nicht unbedingt machen!)


    ich habe momentan keine therapeuthische unterstützung. 2008-2009 hatte ich eine freie gesprächstherapeutin und das tat damals gut. jetzt geht es mir wieder gut... nur wenn der kv sich immer wieder meldet um mir mitzuteilen, dass er noch da ist... dann finde ich das grauenhaft... er meldet sich hin und wieder um mir mitzuteilen, dass er arbeitslos wird und nichts mehr zahlen wird... aber fragen wie es den kindern geht, oder was die krankheiten machen, oder gratulieren... oder sonstiges interesse hat er nicht, in keinster weise! sowas ist doch kein vater! er hatte wohl eine psychotherapie mit medikamtenten (wenn das so stimmt) und wollte dann mal doch wieder seinen kinder sehen... die frage wann er dann mal wieder kein interesse hat!?! hatte ja wie gesagt betreuten umgang den er selber vor allen (gericht, jugendamt, kinderschutzbund) abgebrochen hat. tja und als ich ihm dann sagte, dass er erst seine therapie erfolgreich beendenden solle, kam nichts mehr... auch nicht zum nächsten geburtstag vom kind. allerdings zu meinem geburtstag dann die belohnung, dass er wohl bald arbeitslos ist und nichts bezahlen will. er will auch keine auskünfte dem jugenamt geben.


    nur so viel zur elternebene! die wird wohl leider nie zustande kommen, da er dazu nicht bereit ist! er sagt ja auch ich solle meinen mädchennamen wieder nehmen... egal ob die kinder gehänselt werden, weil sie ja seinen namen tragen.


    naja...


    lg hale

  • Du kannst über die Beistandschaft des Jugendamtes gehen, um den Titel vollstrecken zu lassen (sanfte Methode). Du kannst aber auch bei Gericht eine vollzugsfähige Ausfertigung beantragen (kommt schnell) und dann selbst den Gerichtsvollzieher an Deinem Heimatort beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.