Was steht uns zu?

  • Ich hätte da mal eine Frage an euch. Was steht mir und dem kleinen zu? Ich bin noch in Elternzeit und gehe erst im November wieder arbeiten...halbtags. Der kleine kommt im August in den Kindergarten und ist somit vormittags gut versorgt. Im Moment bekomme ich mal mehr mal weniger Geld von meinem Mann immer kleckerweise! Jetzt würde mich mal interessieren was uns so zusteht?! Mein Mann ist selbstständig und verdient recht gut...ich möchte nicht das ihr das falsch versteht sobald ich kann gehe ich wieder arbeiten! lg Nele74

  • hallo.


    wohnt ihr denn getrennt von deinem mann? wurd denn irgendwann mal unterhalt tituiert? läuft die scheidung? evtl hast du anspruch auf sozialleistungen, aber natürlich nur wenn dein mann nicht genug zahlen kann.

  • Wir wohnen getrennt...wo er wohnt weiss ich nicht er meldet sich nicht um nichts. Ich war beim Anwalt und habe somit das Trennungsjahr amtlich gemacht. Wie sieht es eigentlich mit den eigenen Eltern aus ...müssen die mich finanziell unterstützen wenn sie es theoretisch könnten? lg Nele

  • wie stehts denn um den verdienst deines mannes? ich würde sonst einfach mal den versuch bei der arge starten. vielleicht steht dir was zu und wenn hast du zumindest keine zeit verschenkt.


    die sache mit den eigenen eltern... also ich war auch mal der meinung dass die eltern bzw die kinder einen unterstützen müssen wenn sie es denn könnten.


    ich selbst bin auch noch in elternzeit und bekomme ergänzend "hartz 4" das ist nicht viel was man von dort bekommt. aber immerhin schon mal ein anfang. und nach dem verdienst meiner eltern hat sich von dort noch keiner erkundigt.


    wichtig wäre aber auch dass ihr so schnell wie möglich den kindesunterhalt regelt und auch tituliert!

  • Im Moment bekomme ich mal mehr mal weniger Geld von meinem Mann immer kleckerweise!


    Erstatte doch Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Deinen Noch-Mann, wenn er nicht zahlt, obwohl er, wie du glaubst, könnte.


    Die kümmern sich dann schon darum, dass die Adresse des Kindesvaters und sein Einkommen festgestellt wird.


    Wenn Du Glück hast, wird er alleine schon durch die Vorladung bei der Polizei zahlungsfreudiger.


    Wenn Du Pech hast, stellt die Staatsanwaltschaft das Ganze wegen geringfügiger Schuld ein, aber du hast zumindest seine Adresse.


    Um nun wieder anderen Usern vorzubeugen, die sagen, hier rate ich dazu, selbst bin ich aber nicht bereit gewesen den Unterhalt zu bezahlen, antworte ich gleich im voraus. hier vermutet die Kindesmutter zumindest, dass der Vater zahlen könnte, aber nicht will.


    Strafrecht ist vollkommen unabhängig von Zivilrecht. Wenn die Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass er zahlen könnte, aber nicht will, dann hat ein deutsches Gericht auch das Recht. den Kindesvater in den Knast zu schicken.


    Er hat aber genauso das Recht, sich dagegen zu wehren.


    Es ist also nicht sicher, ob die TS hier an (mehr) Geld kommt, aber eine Möglichkeit dazu, feststellen zu lassen, ob Zahlungsfähigkeit besteht, ohne dass die Kindesmutter ewig lange warten muss, bis Gerechtigkeit im Sinne der deutschen Rechtsprechung vorhanden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • zahlt ja mal mehr mal weniger...ich komme über die Runden. Ich will auch nicht das es irgendwie böse ausartet,denn ich denke der kleine wäre der leidtragende, deswegen bin ich auch super nett zu ihm so das mir schon alles sagen ich bin blöd. Ich will keinen Streit und auch nicht umbedingt das alles irgendwie nur noch über Anwälte oder Ämter läuft. Dachte es gibt so einen Betrag der mir einfach zusteht....er verdfient wirklich genug! Also vom Amt eine Bezuschussung kriege ich da auf keinen Fall! Ich will ja gerade nicht das meine Eltern für mich einspringen müssen...ich denke auch das bei meinem Mann jetzt nicht mehr alles so mit rechten Dingen abläuft. Deswegen halte ich auch die Füsse still, will nicht das er nachhern Stress deswegen macht und mich mit dem kleinen erpresst....er hat mir ja auch schon gedroht er haut mit dem kleinen in die Türkei ab.Ist auch so ne Sahce die Anwältin sagte darauf nur ...so lange ich keine Beweise hab kann ich nichts machen! Auch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht...das kann bei Anfachten voll nach hinten losgehen :kopf lg Nele


  • Erstatte doch Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Deinen Noch-Mann, wenn er nicht zahlt, obwohl er, wie du glaubst, könnte.

    Das macht nicht viel Sinn, denn es liegt kein Titel vor. Camper,als Fachmann solltest du das aber wissen.




    Ich rate vielmehr, gehe zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Den erhälst du,sollte der KV nicht zahlen,die
    nächsten 72 Monate. Das ist der einfachste Weg,die kümmern sich dann schon um den KV.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • bei so einer drohung verstehe ich dich aber auch nicht mehr. wen er das wirklich für eine lösung hält kann ihm nicht allzuviel am kindeswohl liegen.


    kann dir da wirklich nur nochmal zur anwältin raten. lasst alles gerichtlich regeln was zu regeln ist. bei solchen äußerungen hört der spaß echt auf. da würde ich, an deiner stelle, nicht einfach so drüber wegsehen.

  • Das macht nicht viel Sinn, denn es liegt kein Titel vor. Camper,als Fachmann solltest du das aber wissen.


    Wieder so ein Irrtum, dem viele unterliegen.


    Ein Titel ist keine Voraussetzung für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und deren gerechter Verfolgung.


    Es gibt nur zwei Voraussetzungen, um Anzeige erstatten zu können.


    Zahlungsunwilligkeit bei gleichzeitiger Leistungsfähigkeit.


    Strafrecht hat mit Zivilrecht überhaupt nichts zu tun. Ein bestehender Titel ist also keine Voraussetzung für eine Strafanzeige und deren Strafverfolgung. Dieselbe Anzeige könnte theoretisch jemand auch innerhalb einer bestehenden Ehe machen, wenn ein Elternteil z. B. 4000,00 € Einkommen hat, aber davon dem anderen Elternteil und/oder den Kindern nichts oder zu wenig abgibt.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • :hae: Ich erinnere mich schwach an : Deine Eltern können nicht hinzugezogen werden in der Schwangerschaft und den ersten 6 Jahren - das hat was mit dem Paragraph 218 zu tun !


    ich rate dir geh' zu Pro Familia, Frauen helfen Frauen oder ähnliches - zum reden über Ängste - zum Rechte klären - evtl. auch eine Empfehlung für einen besseren Anwalt ...


    (Jugendamt und Unterhalt empfinden die Väter gleich als Bedrohung) würd' ich nicht sofort machen - aber für das A-Amt musste das sowieso vorlegen,
    als Mutter hast du übrigens nicht das Recht auf Unterhalt zu verzichten - weil ist nicht dein Geld sondern das des Kindes ....



    :wink Grüße,

    [font='Comic Sans MS, sans-serif'][b]Es ist Unsinn- sagt die Vernunft - Es ist was es ist - sagt die Liebe


  • Ein Titel ist keine Voraussetzung für eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung und deren gerechter Verfolgung.

    Du solltest die Gesetzbücher richtig lesen und nicht so einen gequirlten Mist von dir geben. Solange kein Titel vorliegt wird der
    Staatsanwalt nicht tätig. (das weiss ich aus erster Hand). Freilich kannste Anzeigen noch und nöcher stellen nur leider bringen
    sie keinen Erfolg.
    Anders sieht es aus,wenn ein Titel vorliegt.Dieser muss bedient werden. Sollte dies nicht geschehen, stellt dies eine Unter-
    haltspflichtverletzung dar und kann vom Staatsanwalt verfolgt werden.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • glaube mir darüber hab ich nicht so einfach hinweggesehen....er bekommt den kleinen auch nicht alleine! Und habe mit der Anwälin geredet aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist niccht so einfach durchzu kriegen....und kann bei Beantragung auch voll nach hinten losgehen. Er sieht ihn aber nie alleine, darauf wird geachtet. Aber meistens muss ja erst was passieren, das man das Recht auf seiner Seite hat. :kopf Aber ich passe auf meinen kleinen :engel auf wie eine Löwin, das kannst du mir glauben. :-) lg Nele

  • will nicht auf das Geld für den kleinen verzichten..das steht Ihm zu...es geht darum das ich auf das Geld für mich verzichte, sobald ich wieder arbeiten kann! Ich will mit erhobenen Hauptes für "mich" selber sorgen. Lg Nele

  • Liebe Nele,


    das hab ich jetzt verstanden, wollte es nur nicht unerwähnt lassen - weil einem schnell ein Strick draus gedreht wird ...


    wünsch dir viel Kraft und vor allem Erfolg auf deinem Weg


    :strahlen, liebe Grüße

    [font='Comic Sans MS, sans-serif'][b]Es ist Unsinn- sagt die Vernunft - Es ist was es ist - sagt die Liebe

  • Du hast doch einen Anwalt-
    der muss ihn doch grds. zur Vorlage seiner Unterlagen, und zur Zahlung auffordern....
    Ist das geschehen?


    Was den Unterhalt für das Kind angeht, kannst Du das auch vom Anwalt auf das JA übertragen-
    dann müsstest Du da einen Termin machen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Du solltest die Gesetzbücher richtig lesen und nicht so einen gequirlten Mist von dir geben. Solange kein Titel vorliegt wird der
    Staatsanwalt nicht tätig. (das weiss ich aus erster Hand). Freilich kannste Anzeigen noch und nöcher stellen nur leider bringen
    sie keinen Erfolg.


    Dann sag mir doch bitte mal, in welchem Gesetzbuch ich das nachlesen soll. Welches Gesetz? Welche Paragraphen? Welche Quellen hast du aus erster Hand?


    Und warum soll eine Anzeige nichts bringen, wenn ich weiß, er hat ein sehr hohes bereinigtes Netto und/oder Vermögen zahlt aber nicht.


    Auch in dem aktuell gegen mich laufenden Verfahren steht nichts mehr von einem bestehenden Titel drin. Da steht nur noch drin, dass ich zählen hätte können, aber nicht gewollt habe.


    Sollte Dir das ein Anwalt erzählt haben, dann würde ich schleunigst den Anwalt wechseln.



    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • hier kann m.E. nach keine Strafanzeige gestellt werden, da sich der Vater nicht "...dauerhaft...." der Unterhaltszahlung entzieht-
    in diesem Fall ist lediglich die Höhe strittig....



    siehe auch OLG Koblenz
    oder auch hier


    ich würde davon ausgehen, dass (neben der Leistungsfähigkeit) vor allem die Dauerhaftigkeit hier fehlt, um auch nur annähernd Aussicht auf Erfolg zu haben :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Und warum soll eine Anzeige nichts bringen, wenn ich weiß, er hat ein sehr hohes bereinigtes Netto und/oder Vermögen zahlt aber nicht.

    Nochmal,du bist hier im Strafrecht,da ist nix mit vermuten oder ich glaube,da zählen nur Beweise/Fakten.


    Also ein Titel.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Also ich hab während der Elternzeit zusätzlich zum Elterngeld und UV noch Wohngeld bekommen.
    Ich frage mich wie jemand darauf kommt, dass die Eltern mit herangezogen werden. Du bist doch über 25 und auch kein Pflegefall also ist es absolut egal, was deine Eltern für finanzielle Mittel haben.
    Falls dein Einkommen nicht so hoch ist, wird die dann auch der Kitaplatz bezahlt. Denke wenn dein Elterngeld ausgelaufen ist, kannst auch noch ergänzendes Hartz IV beantragen