Unterhalt Strafanzeige

  • Hallo Leute,


    allgemeine Frage:


    Ist das JA im Rahmen einer Beistandschaft dazu verplichtet Strafanzeige wg. Unterhaltsverletzung einzureichen oder muss der Eltern, bei dem das Kind lebt, dies machen?


    Mir wurde vom JA nahegelegt Strafanzeige einzureichen, aber ich frage mich grad, warum das JA das nicht selbst macht. Sie haben ja die Aufgabe, den KU einzuholen.



    Klärt mich auf, bitte! :-)

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Das JA könnte eine Klage einreichen. Strafanzeige muss aber vom Betroffenen ausgehen.
    Warum JA die Strafanzeige der Klage vorzieht - das müsstest Du erfragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungt führt ja in keinem Fall dazu, dass Geld fliesst.
    Der Vater wird strafrechtlich belangt (Geldstrafe oder gefängnis), weil er gegen ein Gesetz verstossen hat.
    Das Jugendamt vertritt vermutlich den Standpunkt, dass es nicht ihre Aufgabe ist, weil es dadurch nicht zu einem Geldfluss kommt.

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Naja, die Frage ist ja, warum das Jugendamt zur Strafanzeige auffordert. Der TS geht es ja um den Geldfluss. Den könnte das JA versuchen zu erreichen, indem eine Klage eingereicht wird (nachdem die JA-üblichen Mittel anscheinend versagt haben). Strafanzeige sieht da nach Abwälzung der Arbeit bzw. des Problems aus. Oder es wird vermutet, es gäbe eine positive zahlungsreaktion, wenn die Staatsanwaltschaft den Angezeigten vorlädt ...


    Wie gesagt: Es wäre wohl gut, die Intention hinter der JA-Aufforderung zu erfragen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es gibt durchaus Unterhaltszahlende(oder eben nicht zahlende) die erst nach einer Anzeige aktiv werden
    Ich würde nochmal beim Jugendamt nachhaken warum du Anzeige erstatten sollst und nicht sie das machen.
    Und dann auf zum Anzeige erstatten. Es ist ja schließlich das Geld des Kindes welches nicht kommt.

  • Die Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungt führt ja in keinem Fall dazu, dass Geld fliesst.



    FALSCH!


    Ein Freund von mir (ich mag es selbst kaum glauben :rotwerd ) saß deswegen solange, bis Freunde für ihn den bis dahin aufgelaufenen Betrag aufgebracht und für ihn gezahlt haben.



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Okay, ich habs falsch formuliert ;)


    Die Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung führt in keinem Fall dazu, dass die Zahlung als DIREKTE gerichtliche, juristische Konsequenz folgt.


    Ich hab einfach versucht den Unterschied zwischen Familienrecht (BGB) und Strafrecht (STGB) klar machen...
    * BGB führt zum Anspruch und zur Durchsetzung des Anspruches
    * STGB führt zur Strafe
    ...um zu zeigen, warum sich das Jugendamt diese Anzeige nicht zuständig fühlt.

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Ok, danke für eure Antworten.


    Der konkrete Fall ist der. KV wurde mittels Gerichtsurteil zu Unterhalt (ab 2/2009) verpflichtet. Laut JA bezieht er seit 2005 bis derzeit ALG II und ist nicht leistungsfähig. OK.
    KV hat aber seit 2008 eine qualifizierte Ausbildung im Handwerk, ist grad mal 30, also jung, Single, ortsungebunden. Ich frage mich also wieso es dem JobCenter seit 3 Jahren nicht gelingt einen Unterhaltspflichten mit erhöhter Erwerbspflicht zu vermittlen. Das dürfte doch kein Problem sein. Wie schafft man es praktisch mit einer vernünftigen Ausbildung 3 Jahre nicht so vermittelbar zu sein, dass man Unterhalt zahlen kann?


    Ich habe wieder geheiratet und beziehe deswegen kein UHG mehr. Mir scheint es irgendwie, dass seit dem das JA nicht mehr so wirklich was in Sachen Unterhaltseinbringung tut. ("Fließt ja auch kein Unterhaltsvorschuss mehr, kann uns ja nun egal sein - Verhalten"). Wie muss ein Unterhaltfspflichtiger eigentlich beim JA "beweisen", dass er sich um Arbeit bemüht, um Unterhalt zu zahlen? Oder reicht dem JA die Mitteilung "derzeit ALG II-Bezug" vom JobCenter, warum egal. ?


    Das JA meinte nun, ich könne ja Strafanzeige stellen. Macht das in o.a. Fall überhaupt Sinn? Was passiert nach einer Strafanzeige? Wird er dann verpflichtet, 8h am Tag Bewerbungen zu schreiben? Oder umzuziehen?

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  • Also bei meinem Freund war es so, dass die Dame vom JA ihn aufgefordert hat, Bewerbungsbemühungen vorzulegen. Hat er nicht, oder nicht ausreichend und dann wurde er irgendwann von zwei freundichen Herren abgeholt...


    Diese Dame war wohl sehr angagiert. :D Gibt wohl auch andere, weswegen ich bislang von einer Beistandschaft abgesehen habe und mir einen Anwalt genommen habe. Wäre für dich ja vielleicht auch eine Überlegung.


    Demnächst werde ich speziell zu diesem Thema mehr posten können, da mein KV seit April nix mehr bezahlt. Über Ecken habe ich erfahren, dass er nun H4 bezieht. Meine Anwältig meint, das geht gar nicht. Er ist Elektriker und hat grad eine Weiterbildung zum Techniker gemacht...


    Da ich ja offiziell nicht von seiner Arbeitslosigkeit weiß, hat die RAin ihn jetzt erstmal zur Zahlung aufgefordert.



    Schaun wir mal, einer Anzeige bin ich nicht abgeneigt...


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Naja, die Strafanzeige kann 2 versch. Konsequenzen haben
    1) Seine Nicht-Leistungsfähigkeit wird bestätigt udn nix passiert
    2) Seine Nichtleistungsfähigkeit wird in Frage gestellt (Beweise?) und er muss Strafe zahlen (nicht an dich!) oder ins Gefängnis


    Im 2ten Fall wird er natürlich schauen, dass er sich nen Job sucht und zahlt, um nicht nochmal verknackt zu werden.
    Im ersten Fall wirst du dir vor lauter Frust die Kugel geben.


    Wenn du also wirklich der festen Überzeugung bist, er ist leistungsfähig und das Gericht das auch so sehen wird, versuchs.


    Wie gesagt, Vorraussetzung ist, dass das Gericht ebenfalls der Ansicht ist, er ist leistungsfähig und drückt sich...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • 2) Seine Nichtleistungsfähigkeit wird in Frage gestellt (Beweise?) und er muss Strafe zahlen (nicht an dich!) oder ins Gefängnis


    Die Staatsanwaltschaft muss aber den Beweis erbringen, dass er selbstverschuldet Leistungsunfähig ist.


    Der KV braucht in diesem Fall nur seinen Hartz-IV Bescheid vorlegen. Damit ist er strafrechtlich leistungsunfähig. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft bringt Beweise, dass er arbeiten könnte, aber nicht will, nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.


    Die Staatsanwaltschaft geht dabei, wenn sie alles richtig macht so vor.


    Sie holt bei der Agentur für Arbeit und bei der ARGE/dem Jobcenter Auskunft darüber ein, ob dem Beschuldigten Stellen angeboten worden sind, wenn ja, ob er sich auf diese Stellen beworben hat, wenn nein, warum er die Stellenangebote abgelehnt hat.


    Dann holt sie noch Auskunft darüber ein, wass er als Hilfsarbeiter verdienen könnte, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die einem Hilfsarbeiterjob entgegen sprechen und inwieweit ihm in diesen Dingen ein Job angeboten wurde. Da Hilfsarbeiterjobs in der Regel mit 7,00 € bis 9,00 € bezahlt werden, ist er meist nach wie vor leistungsunfähig.


    Hat der Beschuldigte einen guten Anwalt der bereit ist, notfalls die höherin Instanzen anzurufen, gehen diese Strafverfolgungen meistens in die Hose.


    Nur wenn der Beschuldigte das Urteil in der ersten oder zweiten Instanz akzeptiert, ohne das Urteil durch das OLG oder den BGH überprüfen zu lassen, sitzt er in der Regel ein, sofern er nicht bezahlen kann.


    Geht das Ganze vor das OLG, wird es in den allermeisten Fällen an die zweite Instanz zurück verwiesen und das OLG sagt dann genau, was die zweite Instanz in Bezug auf einen Schuldspruch zu beachten hat. Daran hat sich dann die zweite Instanz zu halten.


    Die erste und die zweite Instanz sprechen meist so "Shock and Awe" -Urteile, die dem Beschuldigten Erfurcht einflößen sollen. Wehrt er sich dagegen mit einem guten Anwalt für Strafrecht an der Hand, dann kommt bei den meisten Anschuldigen gar nichts raus. Es sei denn, er hat verschleiertes Einkommen und/oder Vermögen.


    lg


    Camper

  • Danke, Camper und ännchen, eure Antworten sind hilfreich.


    Mit anderen Worten... meine Tochter wird nie Unterhalt bekommen, auch wenn ihr Vater eine qualifizierte Ausbildung hat, gesund und ortsungebunden ist, aber "clever" genug ist, stets strafrechtlich leistungsunfähig zu bleiben und als Handwerker inoffiziell natürlich viel Arbeit findet und Geld verdienen kann.


    Was wären denn Beweise, dass er vorsätzlich nicht arbeiten will, um keinen Unterhalt zu zahlen? Gibts die überhaupt?


    Naja... kein Unterhalt ans Kind, später auch kein Unterhalt von Kind an KV... ::)

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    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Was wären denn Beweise, dass er vorsätzlich nicht arbeiten will, um keinen Unterhalt zu zahlen? Gibts die überhaupt?


    Wenn Du ihm einen Arbeitsplatz anbieten kannst, und er die Annahme dieses Arbeitsplatzes verweigert. z. B. Leg ihm einen Arbeitsvertrag vor, wenn er nicht unterschreibt, ist er fällig. Natürlich nur, wenn der Arbeitsplatz auch reel vorhanden ist und ein Einkommen garantiert, dass er KU zahlen kann.


    Oder wenn er Vermögen im Ausland gebunkert hat. Aber das muss alles bewiesen werden.


    lg


    Camper

    4 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ein Freund von mir (ich mag es selbst kaum glauben :rotwerd ) saß deswegen solange, bis Freunde für ihn den bis dahin aufgelaufenen Betrag aufgebracht und für ihn gezahlt haben.

    Das ist absoluter Qutsch. Nichtzahlen des KU ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft,deswegen muss
    er lange noch nicht zahlen.
    bist du dir 100% sicher das der KV zahlungsfähig ist ? Ansonsten nützt dir die Strafanzeige garnichts.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale