Klagen oder nicht klagen?

  • Hallo,


    kurz die Vorgeschichte, dann die Frage:


    Der Vater hatte in den letzen Monaten regelmässigen Umgang.
    Der Kleine (frisch 2 geworden) hat sich nach Startschwierigkeiten gut daran gewöhnt und eine Bindung aufgebaut.
    Der Vater ist aus einem Drittland hat anfang des Jahres das Studium vergeigt -> kein Studentenvisum.
    Aktuell läuft bei der Ausländerbehörde eine Verfahren, damit er das Aufenthaltsrecht bekommt (aufgrund des regelmässigen Umgangs).
    Bis jetzt hat er keinen Unterhalt gezahlt.


    Letze Woche kam eine E-Mail von ihm, dass er nun beschlossen hat, wieder ins Ausland zu ziehen (ohne das Ergebnis der Ausländerbehörde abzuwarten).
    Garniert war die Email mit Kommentaren, wie:
    Ein Kind braucht keine materielle Unterstützung oder eine Vater-Kind Beziehung, er wird ihn immer lieben und sich nach ihm sehen...
    Er hat keine Lust seine Lebensziele einem Kind in Deutschland anzupassen...


    Für mich ist das Mass voll.
    Ich habe immer Rücksicht genommen, den Umgang gefördert, beim Unterhalt gefühlte 3 Millionen Augen zugedrückt...


    Ich will nicht mehr zulassen, dass der Kleine wie ein Spielzeug behandelt wird und in seiner Bindungsentwicklung den Launen eines Vaters unterworfen wird, der sich immer wieder als absolut unverlässlich erweist.
    Ich sehe auch keinen Grund mehr aus finanzieller Sicht irgendeine Rücksicht zu nehmen, auf eine Person, die keinerlei Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kleinen nimmt.


    Problem:
    Wenn ich jetzt den Unterhalt einklage oder gar Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatte (und es juckt mich dermassen in den Fingern), wird es für den Vater ziemlich unmöglich wieder nach Deutschland zu kommen (auch nicht zu Besuch).


    Was ist denn jetzt im Interesse des Kindes?
    Zumindest für seine finazielle Versorgung zu kämpfen, mit der Konsequenz, dass der Kontakt zum Vater dahin ist?
    Auf idealistische Wünsche, dass der Vater erkennt, wie besch*** es ist, sein Kind im Stich zu lassen hoffen und gleichzeitig die Vermögenssorge vernachlässigen?


    Ich bin echt nur noch traurig und traue meinem Urteil garnicht mehr.
    Ich hätte mir nie vorstellen können, wie man freiwillig diese Entscheidung treffen kann...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Wenn ich jetzt den Unterhalt einklage oder gar Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatte


    also- eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er zahlen könnte (also über ausreichendes EK und/oder Vermögen) verfügt-
    Grundvoraussetzung dafür ist aber ein bestehender Titel... ich vermute mal, dass beides nicht gegeben ist-
    von daher erübrigt sich dieser Punkt sofort....


    Unterhalt einklagen könntest Du- würde aber auch nur Sinn machen, bei einer gewissen Aussicht auf Erfolg, den ich hier nicht sehe...


    Ich vermute mal, Du hast bisher UV bezogen (ist das richtig? weil, dann musst Du ihn ja schon zur Zahlung von KU aufgefordert haben) dann hat das Ja ja eh schon seine EKVerhältnisse geprüft, und ich vermute mal (Student etc.) er ist nicht leistungsfähig-


    so what? :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich versteh ehrlich gesagt nicht was du von jemandem, der gerade sein Studium vermasselt und wahrscheinlich keine Arbeitserlaubnis hat, da momentan sein Aufenthaltsstatus in der Schwebe ist, einklagen willst.


    Das ist doch komplett aussichtslos. Wozu soll er den verurteilt werden, wenn er nix hat?


    Ich kann verstehen, dass Du sauer auf ihn bist, aber das hat doch jetzt irgendwie ein bisschen was von völlig unfruchtbaren Rachegelüsten.

  • hast du das alleine aufenthaltsbestimmungsrecht und sorgerecht?wenn nicht,dann kümmer dich lieber darum...ich würde eher angst haben das der ntyp den kleinen mit ins ausland schleppt

  • hast du das alleine aufenthaltsbestimmungsrecht und sorgerecht?wenn nicht,dann kümmer dich lieber darum...ich würde eher angst haben das der ntyp den kleinen mit ins ausland schleppt


    Was hat das jetz mit dem Thema zu tun, daß ännchen unter den Nägeln brennt? Nix! :kopf Öl ins Feuer zu giessen hilft hier wenig. Nicht jeder Ausländer ist ein Kindesentführer.


    ännchen
    Versuche - auch wenn es schwer fällt - den kühlen Kopf zu bewahren. Ob du ihn verklagst oder nicht, Du wirst wahrscheinlich kein geld sehen, wenn er ins ausland geht. Höhstend nur wenn er hier bleiben würde. Somit ist die Reaktion "Wenn ergeht, dann verklage ich ihn" nciht zielführend. Dies würde mehr kaputt machen als nützen.
    Reisende soll man nciht aufhalten. Wenn er gehen will, dann wirst du das nciht verhindern können. Es wäre allerdings gut, wenn der Vater irgendwann mal wenigstens mal zurückkommen könnte. Der Vater meines Kindes kann das nciht, weil er 1. nciht mal die Vaterschaft anerkannt hat und 2. ich keine Kontaktdaten habe, um ihn zu erreichen. Damit gibt es gar keinen Anhaltspinkt, auf den man sich bei einer Wiedereinreise berufen könnte.


    Ich weiß, wie sauer Du jetzt bis. Man hat das Gefühl, man trägt dem Herren alles hinterher... aber die Welt dreht sich weiter und du weißt nciht, was morgen kommt. Mach die Türen nciht zu und verbrenne keine Brücken. Beziehe UVG solange es geht, was danach kommt, sehen wir dann.


    Ich weiß, wie es Dir zumute ist - aber versuche es zu "veratmen". Bei Vielen wird es als Schwäche gesehen, wenn man nicht alles knallhart durchsetzt. Ich sehe es als eine Stärke, wenn man weiß, man könnte einem so richtigt ans Bein pi..n - aber man tut es nicht. Ich kenne echt einige Erwachsene, den als Kinder die "wurzeln" gekappt wurden. Manche kamen damit klar, manche gar nicht.


    Ich wünsche Dir und Deinem Sohn nur das Beste
    LG
    Pat

    "Alles, was du besitzst, besitzt irgendwann dich" - Fightclub

  • Ich hab alleiniges Sorgerecht.


    UVG: Das ging solange er studiert hat und war auch nicht einfach, weil es schon das Drittstudium war. Mit der Exmatrikulation fängt die Bürokratie von vorne an und es muss ja jetzt erneut geprüft werden... Das ist ja Teil des Dilemmas. Und mir reisst jetzt der Geduldsfaden. Wieder hinterherlaufen, er rückt keine Kontaktdaten raus (O-Ton: Ich meld mich dann wegen Umgang, solange hab ich keine Lust zu diskutieren), etc.
    Bisher war mir dieser Teil der Verantwortungsübernahme nicht wichtig, weil es eben noch den Umgang gab und ich kein weiteres Minenfeld erzeugen wollte.


    @Schlotterlotte:
    Garnicht so OT ;)
    Ich steck hier wirklich in einer kognitiven Dissonanz, was meine Weltanaschauung angeht...
    Die Frage ist, wo ist die Grenze der Pipi-Langstrumpf-Welt? Darf ich meinem Kind die Chance auf finanzielle Unterstützung des Vaters versagen (Vermögenssorge), weil ich meine privat einen auf Alternativ zu machen???



    @malikaaron:
    Da ist ja nichts mehr in der Schwebe. Er hat die klare Ansage gemacht, dass er weg ist.
    Der Titel jedoch ist weiterhin da. Und es ist auch die Frage, wie der Staat auf die angelaufenen UVG Schulden reagiert.
    Zudem ist ja die Alternative nichts tun.


    Sollte ich klagen geht es mir eigentlich weniger ums Geld, sondern darum ein klares Zeichen zu setzen, dass jetzt Schluss mit aus der Verantwortung ziehen ist. Das der Kleine Rechte hat, die man nicht nach Gusto mit Füssen treten kann.


    Ich weiss es einfach nicht.
    Vielleicht spricht da auch nur unbändiger Frust aus mir, weil mir ja tatsächlich viel mehr zu schaffen macht, dass er sein Kind einfach fallen lässt wie eine heisse Kartoffel, nachdem er vor nem Jahr große Reden über Vater-Kind-Beziehung geschwungen hat.
    An der Stelle bin ich hilflos. Ich kann niemanden zwingen Kontakt zu dem Kleinen zu haben.
    Nichts zu unternehmen würde für mich bedeuten aufzugeben...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

    2 Mal editiert, zuletzt von ännchen ()

  • hast du das alleine aufenthaltsbestimmungsrecht und sorgerecht?wenn nicht,dann kümmer dich lieber darum...ich würde eher angst haben das der ntyp den kleinen mit ins ausland schleppt


    Das was er ihr geschrieben hat, deutet jetzt nicht darauf hin, dass er interesse daran hat das Kind zu verschleppen.


    Und ehrlich gesagt hat der Kaugummi schon keinen Geschmack mehr. :muede


    Jedes mal, wenn es um binationale Eltern geht, die getrennt sind, kommt irgendwer daher und faselt irgendwas von Kindesentführung. :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • Ich sehe es als eine Stärke, wenn man weiß, man könnte einem so richtigt ans Bein pi..n - aber man tut es nicht.


    Dsa mache ich jetzt seit 2 Jahre. Und grade frage ich mich echt wozu?
    Der Kleine wird nicht geschont und darf Ping Pong Ball der Stimmungsschwankungen spielen. Ich werde nicht geschont, versorge uns alleine und bin mehr als einmal dem Umgang hinterhergerannt.
    Der werte Herr wird geschont auf Äffchens und meine Kosten...
    Ist das verantwortungsvoll? Dem Kleenen gegenüber? Mir gegenüber? Der Welt gegenüber?
    Oder ist es nicht doch nur noch kindischer Idealismus und Wunschvorstellungen hinterherrennen?
    Ich würde zu jedem Zeitpunkt die Variante Umgang einklagen bevorzugen, soviel steht fest, aber da ist Kindswohl doch nur ne Floskel im Gesetzestext...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Als UVG-Empfänger bist du verpflichtet, dem Jugendamt über Veränderungen Mitteilung zu machen. Dazu gehört auch eine Adressänderung des eigentlich Unterhaltspflichtigen. Er hat Schulden bei der Allgemeinheit, da du UVG beziehst.


    Im Moment hast Du vielleicht die einzige Chance, jemals noch juristisch einen Titel zu erwirken. Das ist, wenn er später in einem Nicht-EU-Staat lebt, erheblich schwieriger. Besteht aber erst einmal ein Titel, ist er in vielen Staaten durchsetzbar. "Drittland" heißt ja bitteschön nicht, der Vater kommt aus "Taka-Tuka-Land" und wird sein Lebtag Kokosnüsse vom Baum abernten. Genausowenig wie alle sog. Ausländer potentielle Kindesentführer sind, sind sie ihr Leben lang arm oder zahlungsunwillig, nur weil sie nicht in Deutschland leben.


    Für die mögliche Absicherung des Kindes und für die Sicherung der Rechtsposition ist der Versuch, einen Titel zu erlangen, sicherlich eine wichtige Sache.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Titel gibt es schon...


    Dann kannst Du eigentlich derzeit nicht mehr erreichen. Nach seiner mail Kreide fressen und versuchen, immer eine Kontaktadresse zu haben von ihm.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Und den Titel unbeachtet im Wohnzimmer aufhängen?
    Oder doch vollstrecken lassen?
    Das ist die Frage der Fragen?


    Und wie es sich mit den Konsequenzen der Vollstreckung lebt?

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Dsa mache ich jetzt seit 2 Jahre. Und grade frage ich mich echt wozu?
    Der Kleine wird nicht geschont und darf Ping Pong Ball der Stimmungsschwankungen spielen. Ich werde nicht geschont, versorge uns alleine und bin mehr als einmal dem Umgang hinterhergerannt.
    Der werte Herr wird geschont auf Äffchens und meine Kosten...
    Ist das verantwortungsvoll? Dem Kleenen gegenüber? Mir gegenüber? Der Welt gegenüber?
    Oder ist es nicht doch nur noch kindischer Idealismus und Wunschvorstellungen hinterherrennen?
    Ich würde zu jedem Zeitpunkt die Variante Umgang einklagen bevorzugen, soviel steht fest, aber da ist Kindswohl doch nur ne Floskel im Gesetzestext...


    Dann hast du anscheinend seit 2 Jahren Dein Verhalten als Schwäche und von Zugeständnissen geprägt und nicht als Stärke gesehen. Was hättest Du erreicht, wenn du dich seit 2 jahren genau anders verhalten hättest als Du es getan hast? Was wäre jetzt anders/besser gewesen? Wäre das fairer/verantwortungsvoller?
    Ich lese momentan nur heraus, daß Du möchtest, daß sich der Vater anders verhält. Aber du kannst ihn nciht ändern. Ist es das, was du möchtest? Es soll einfach spüren, daß er so mit Dir/Euch nciht umgehen darf? Ist das dann gerecht? Du kannst ihn höhstens bestrafen (und wenn Du Pech hast, nicht nur ihn).


    Versteh mich nciht falsch. Ich möchte Dich nciht kritisieren. Ich verstehe sehr gut, was Dir durch den Kopf geht. Ich möchte lediglich nur anregen und hinterfragen.
    Lass ihn einfach los. Du wirst sowieso jetzt weniger Ärger mit dem Umgang haben, wenn er weg ist... Ein exempel zu setzen ist nur dann gut, wenn man alle Rikiken und Nebenwirkungen kennt und in Kauf nimmt. Lass ihn los, du weißt nie, was kommt


    Viele liebe Grüße
    Pat

    "Alles, was du besitzst, besitzt irgendwann dich" - Fightclub

  • wenn er nicht leistungsfähig war, hat er keine Schulden.


    Teile die unbekannte Wohnort-/Jobveränderung der UVG-Kasse mit - die werden ihn anschreiben....


    Er hat die Schulden, weil es bereits das Drittstudium war. Der Unterhalt wurde einvernehmlich mit der UVG-Kassen-Beauftragten gestundet, da von einem positivem Studienverlauf ausgegangen wurde.
    Ansage des JA, wie es nach dem Studium laufen würde:
    Erst muss der laufende Unterhalt bezahlt werden, dann UVG zurückerstattet, dann Differenz zwischen UVG und Titel an mich.


    Ist das nur bei mir so kompliziert?

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Versteh mich nciht falsch.


    Bestimmt nicht ;)
    Ist doch offensichtlich, dass du die Situation kennst und differenziert betrachtest.
    Allein das hilft, weil es ja verschiedene Baustellen sind, die an mir zerren und ich ja im Eingangspost schon sagte, ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.
    :thanks:


    Hab mich inzwischen auch ein bisschen sortiert ( :flenn im Klo mit meiner Kollegin - mein persönlicher Alptraum).
    Wie lange dauert das denn bis man nicht mehr wütend/frustriert/traurig/hilflos ist?
    Wann geht das schmerzhafte Gefühl weg, dass das eigene Kind von seinem Vater wie ein Stück Sch*** behandelt werden darf?
    Wie lange dauert es, bis man sich von der Vorstellung verabschiedet hat, dass der Kleene noch jemanden hat, der ihn stützt und begleitet?
    Und wie bringt man es den Kleinen bei? Ich kann ja schlecht sagen, dein Vater wollte dich nicht aufwachsen sehen, da versteht ja jedes Kind "Ich war nicht gut genug"...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • wie lange es dauert? ich glaub, das hört nie auf... aber ich weiß, dass man lernt, damit zu leben. Und man lernt damit so umzugehen, dass man dem Kind erklären kann: der Papa wußte sich keinen anderen Weg. Im Herzen bist du aber immer bei ihm - oder so...
    Es werden viele andere Menschen in Eurem Leben wichtig sein, manche länger, manache kürzer - auch daran kann ein Kind lernen.


    Und vielleicht kommts ja auch alles ganz anders. Vielleicht wacht der Papa ja in seiner Heimat wieder auf, und es finden sich dann neue, andere Wege für Kontakte.

  • Grundvoraussetzung dafür ist aber ein bestehender Titel... ich vermute mal, dass beides nicht gegeben ist-
    von daher erübrigt sich dieser Punkt sofort....


    Grundvoraussetzung für eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ist nicht ein bestehender Titel, sondern die Tatsache, dass er keinen Unterhalt bezahlt, obwohl er Unterhalt zahlen könnte.


    Ein Zivilrechtlicher Titel bringt gar nix, wenn strafrechtlich nicht nachgewiesen werden kann, dass er Unterhalt bezahlen könnte, aber nicht will.


    Es gibt zivilrechtliche Titel auch über einen Betrag von 0 €. Wenn aber die KM nachweisen kann, dass er Einkommen und/oder Vermögen hat, das im Zivilverfahren nicht bekannt war, dann kann strafrechtlich sehr wohl eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhatlspflicht von Erfolg gekrönt sein.


    Umgekehrt ist das genauso der Fall. Wenn ein Titel über 250,00 € besteht, der Vater aber weniger, oder nur wenig mehr als 950,00 € bereinigtes Nettoeinkommen und kein Vermögen hat. dann verläuft so eine Strafanzeige in der Regel im Sand.


    Zumindest dann, wenn sich der Unterhaltpflichtige nicht von einem Strafbefehl und/oder einem Urteil in der ersten und zweiten Instanz beeindrucken lässt, und die höheren Instanzen anruft, wenn das Urteil zu seinen Ungunsten gefällt wurde.


    lg


    Camper

  • ich verstehe auch viele leute hier nicht, entweder haben sie soo viel geld das sie auf den unterhalt verzichten können oder sie können das was ich nicht kann, von luft und liebe leben!


    wenn jemand als vater es schafft sein studium zu vergeigen, dann muß er eben nebenbei einen job haben, machen andere genauso.
    es wird immer noch als etwas "besonderes" empfunden wenn sich der vater auch " nur" kümmert, wir sollten froh sein, ich finde das mehr als beschämend!!


    wenn er sein leben nicht nach dem leben des kindes richten möchte, was spricht dann dagegen das du es auch nicht möchtest?
    du ensprichst dann seinen wünschen, oder?


    ich habe 2 verdammte jahre meine gefühle runter geschluckt....mir reichts, ständig nachzugeben.
    ich würd ihn "hochgehen" lassen, der würde schöner aussehen als das feuerwerk zur jahrhundertwende!


    wer nicht will der hat..
    und wer schon hat, der hat keine rücksicht verdient!!