Alleiniges Sorgerecht mit Zustimmung, Vollmacht

  • Hallo,
    ich wende mich heute mit einer für uns wichtigen Frage zu. Mein letzter Termin beim Jugendamt brachte leider nicht wirklich den Erfolg. Mein Ex und ich waren gemeinsam dort. Um es kürzer zu fassen, er war damit einverstanden, dass Sorgerecht abzugeben, sodass ich das alleinige habe. Die Frau vom Jugendamt konfrontierte ihn allerdings damit, dass es 3000 Eruo kosten würde, auch wenn wir uns einig sind.
    Da er in Insolvenz mit seiner 1-Mann Firma ist könne er das nicht entscheiden. Eine Zusicherung, dass ich die Kosten gesamt trage, auch die bei ihm auflaufen, wollte er nicht zustimmen.
    Ende vom Lied war, dass ich eine Vollmacht bekommen habe, dass ich alles möglich allein regeln kann (umgeänderte Vollmacht für Pflegeeltern beim Jugendamt). Eine Kopie vom Personalausweis habe ich leider nocht nicht von ihm erhalten. Seine Vollmacht kann er aber sobald es ihm nicht passt, widerrufen.
    Ich würde weiterhin gern das alleinige Sorgerecht haben, Umgang findet regelmäßig 3 mal die Woche für mehrere Stunden statt und soll auch weiterhin so bleiben.
    Wie kann ich denn jetzt vorgehen? Ich selbst würde wahrscheinlich Prozesskostenbeihilfe erhalten, könnte die Kosten aber auch so irgendwie mit Hilfe meiner Mutter stemmen.
    Ich hoffe auf baldige Erfahrungsberichte bzgl. des Sorgerechts und der Vollmacht (wie viel die wirklich "wert" ist).
    Vielen Dank im Voraus,
    Road

  • Die Frau vom Jugendamt konfrontierte ihn allerdings damit, dass es 3000 Eruo kosten würde, auch wenn wir uns einig sind.


    Quatsch, 3.000 Euro ist der (fiktive) Streitwert, anhand dessen könnt ihr euch die Gebühren ausrechnen lassen - bei jedem RA. Ich müsste genau nachsehen, soweit ich mich erinnere um die 500 bei nur einem Anwalt. Habt ihr das falsch verstanden, oder ist die Dame vom JA wirklich dermaßen daneben???

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Hallo,
    nein falsch verstanden haben wir nichts. Sie meinte, die 3000 Euro werden aufgeteilt und jeder zahlt dann 1500 Euro. Deshalb glaub ich schon, dass sie 3000 Euro meinte.
    Dann werd ich wohl nochmal mi dem Papa vom Kleinen reden.
    Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich die Kosten allein trage?
    LG

  • Im Grunde genommen rentiert es sich tatsächlich nicht, falls der KV nicht auf den Mond oder sonstwohin auswandert :-)


    Zitat

    Sie meinte, die 3000 Euro werden aufgeteilt und jeder zahlt dann 1500 Euro. Deshalb glaub ich schon, dass sie 3000 Euro meinte.


    Auweia, dann hat sie wirklich keine Ahnung, hab mal eben gegoogelt: http://fokus-familienrecht.blo…ren-wann-erhoht-sich.html

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Ich möchte euch nicht zu Nahe treten, aber es pbliegt ja mir bzw. uns, wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen möchte. Die Entscheidung steht für mich und egal ob ich ein oder zwei Unterschriften brauche, das steht nicht zur Debatte und war auch nicht Teil meines Anliegens. Danke sehr!


    Edit: Bedeutet, dass dieses Verfahren bei einem gemeinsamen Anwalt dann rund 660 Euro kostet?

  • Hm muss mal nachharken :rotwerd


    Ich wusste nicht das diese Sache Geld kostet?? :wow Davon hat mir niemand etwas beim JA gesagt. Und wieso beauftragt ihr einen Anwalt??


    Sofern beide Elternteile einverstanden sind, brauch kein Anwalt hinzugezogen werden!


    Ich habe ein Schreiben des Vaters mit der Zustimmung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf mich, seinen Perso (in Kopie) und meinen formlosen Antrag mit der Bitte mir das alleinige Sorgerecht zu übertragen dem Gericht überreicht. Ich bekam nun ein Schreiben, das das Jugendamt noch herangezogen wird und die Sache bis zu 3 Monaten oder länger dauern kann.


    Also keine Kostenmitteilung, kein Anwalt!

  • Hallo


    Ich habe mir die restlichen Antworten des Beitrages nicht Durchgelesen.



    In meinem Fall war es so:
    KM und ich waren uns nach viel Streiterei einig, das unser Sohn bei mir am besten Aufgehoben ist. Naja, einig waren wir uns eigentlich nicht, aber KM wollte unter allen umständen vermeiden, das es zu einem Gerichtsprozess wegen der Elterlichen Sorge kommt. Den sie aufgrund der vorgeschichte und ihrer aktuellen Probleme sowiso nur schwer hätte gewinnen können. Sie erklärte sich mit dem Verzicht auf das Sorgerecht einverstanden. Das wurde auch dem Antrag auf Alleinige Sorge hinzugefügt. Daher verzichtete das Gericht darauf, ein psychiatrisches Gutachten meiner Ex zu erstellen.
    Um die Verhandlung sind wir trotzdem nicht rumgekommen. Denn nur ein Richter kann einem Elternteil das Sorgerecht aberkennen. Zwar kann das bei Jugendamt, Familiengericht oder Standesamt beantragt werden, und findet im Prozess dann berücksichtigung, aber ein Verfahren ist nötig. Auch wenns recht kurz und Schmerzlos war... 15 Minuten, dann war es vorbei... Wobei 10 Minuten für die Anträge auf Prozesskostenhilfe verwendet wurden.


    Der Streitwert eines solchen Verfahrens beträgt wie vom Jugendamt angegeben 3000 Euro. Also 1500 je Seite.
    Wenn du sagst, dein Ex ging mit seiner Firma Insolvent, sollte sein Einkommen nicht allzu hoch sein. Möglicher weise hat er ebenfalls Anspruch auf Prozesskostenhilfe? Und selbst wenn er die 1500 zahlen müsste, soll das doch nicht dein Problem sein, oder?
    In meinem Fall erhielten KM und ich Prozesskostenhilfe. Davon wurde auch mein Anwalt bezahlt. Ging also alles zu lasten des Steuerzahlers, damit danke an euch alle.
    Und ganz ohne Anwalt solltest du nicht vor Gericht erscheinen. Noch dazu wenn du das Sorgerecht möchtest. Ein Anwalt kann dich entsprechend deines Falles Beraten. Er hilft dir da durch, sagt dir genau welche möglichkeiten du hast und was als nächstes zu tun ist.
    Ob die Gegenseite einen Anwalt hat oder braucht, musst du nicht entscheiden. Ich kann dir nur Raten: Rede mit einem Fachanwalt für Familienrecht darüber.


    Was diese Vollmacht angeht, ist ja schön und gut. Aber wenn das jederzeit wiederrufen werden kann, was ist, wenn du und dein Ex euch plötzlich nicht mehr Versteht? Oder du in zwei Jahren jemanden für einen Neuanfang findest und umziehen möchtest oder musst? Inklusive Kindergarten/Schulwechsel des Kindes... oder dein Ex eines Morgens aufwacht und einfach nur aus einer Laune herraus diese Vollmacht anuliert?


    Plötzlich könnte er dir in allen Bereichen, die auch nur etwas mit dem Kind zu tun haben Steine, ja ganze Gebirge in den Weg legen. Ständig wären Mediatoren und Jugendamtgespräche nötig, um wenig befriedigende Kompromisse zu zu schliesen. Und gelingt dies nicht landet ihr sowiso wieder vor dem Familiengericht.


    Mir Persönlich wäre diese Vollmacht zu unsicher. Wenn das Kind bei dir lebt und du einen nervenaufreibenden Sorgerechtsstreit jetzt vermeiden kannst, solltest du das auch tun.
    Solange ihr euch einig seid, euch gut Versteht ist das alleinige Sorgerecht nur eine formelle Angelegenheit. Er kann sich ja Trotzdem mit seiner Ansicht was wichtige Bereiche des Kindes angeht, einbringen. Nur wenn eure Meinungen eben nicht (mehr) Miteinander vereinbar sind, kannst du auch gegen oder ohne seinen Willen entscheidungen treffen.
    Ich denke, so eine eindeutige Regelung schützt das Kind auch ein Stück weit, falls es zu Streit zwischen den Eltern kommen sollte. Es kann dann nicht auf den Schultern des Kindes ausgetragen werden.


    LG

  • @Bin Papa:


    Ich weiß nicht, ob du meinen Text gelesen hast, aber MIR ist die Vollmacht auch zu wenig. Ich habe nie gegenteiliges erwähnt!
    Wir waren noch nie vor dem Familiengericht. Dinge, die du in deinem letzten Abschnitt erwähntest, sind mir völlig fremd. Auch wenn das bei euch so lief, solltest du das nicht gleich alles auf andere übertragen.
    Weiterhin hatte ich auch nicht vor, wenn das zu Gericht geht, ohne Anwalt dort aufzutauchen. Wieso mir nicht egal ist, dass der Papa vom Sohn zahlen muss? Weil das die Voraussetzung ist, dem zuzustimmen :)


    LG

  • Nachdem mein Ex-Mann zugestimmt hatte, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme, habe ich mir diese Zustimmung von ihm schriftlich geben lassen und dieses (über einen Anwalt) zusammen mit einer Erklärung, warum wir uns so entschieden haben, bei Gericht eingereicht.


    Das Gericht informiert automatisch das Jugendamt und dort musste ich dann mit meiner Lütten (damals 6) hin. Die Mitarbeiterin war sehr einfühlsam und ist toll mit meiner Tochter umgegangen.
    Ich konnte die ganze Zeit dabei sein. Nach dem Gespräch mit uns hat die Mitarbeiterin auch nochmal mit meinem Ex telefoniert und sich von ihm bestätigen lassen, dass er auch wirklich damit
    einverstanden ist.
    Danach hat sie eine schriftliche Empfehlung, dass mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden soll, dem Gericht zukommen lassen.
    Daraufhin mussten weder meine Tochter noch mein Ex-Mann bei dem Gerichtstermin dabei sein. Ich selbst (ohne Anwalt, der wurde aufgrund der Empfehlung des Jugendamtes wieder "ausgeladen")
    war ca. 10 Minuten bei der Richterin und hatte danach das alleinige Sorgerecht.


    Zu den Kosten: ich weiß leider nicht mehr ob bzw. was ich an Gerichtskosten bezahlen musste. Aber 1500,00 € waren es mit Sicherheit nicht, daran könnte ich mich noch erinnern.


    Ich wünsch Dir viel Glück,


    Nele

  • Also, Leute, nachdem es ja nicht mal die Dame vom JA auf die Reihe bekommt nochmal zur Info:


    die genannten 3.000 Euro bzw. 1.500 Euro sind der Streitwert. Da fürs Sorgerecht kein exakter "Wert" in Euro definiert werden kann, wird dieser in der Regel mit 3.000 Euro beziffert.


    Die Gerichtskosten und Anwaltskosten errechnen sich aus dem Streitwert, Tabellen dazu finden sich im Internet, haben aber mit dem Streitwert selbst nix, aber auch gaaar nix zu tun. Das wäre auch ziemlicher Quatsch, ich erkläre das anhand eines Beispiels: Mann kauft sich ein Auto um 10.000 Euro, Auto geht gleich kaputt, Verkäufer will aber nichts von Schadensersatz, Wandlung etc. wissen. In diesem Fall ist der Streitwert 10.000 Euro. Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich natürlich NICHT auf den Streitwert von 10.000 Euro, sonst bräuchten sich Käufer und Verkäufer ja gar nicht erst vor Gericht streiten, die dabei entstehenden Kosten sind natürlich niedriger, rentierte sich ja sonst gar nicht.


    Was es exakt kostet, kann man z.B. hier nachschlagen (ist gleich der erste Google-Link): http://www.nuernberger-schluen…osten/rechenbeispiel.html
    Gibt aber auch tausenderlei andere Seiten dazu: http://www.google.de/#hl=de&q=…=&oq=&fp=a175e2da902f2e1b

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.