meine lieben...
hab gerade mal im inet gestöbert und bin jetzt echt baff, das ist wirklich so????????????
Hab einen Beitrag wegen Stalking und Umgang gelesen.
Das Umgangsrecht
Ein Umgangsrecht (oder auch Besuchsrecht) hat ein Elternteil immer. Das bedeutet im schlimmsten Fall, auch ein Mörder, ein Vergewaltiger, ein Krimineller etc. bekommt immer ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Auch gegen den Willen der Kinder.
Ein paar Infos zum Umgangsrecht:
Auseinandersetzungen oder Streit zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschließen.
Der zum Umgang berechtigte Elternteil hat das Recht, von dem anderen Elternteil Auskunft zu erhalten über persönliche Umstände des Kindes, wie z.B. schulicher Werdegang (Zeugnisse, Stundenpläne), Krankheiten etc.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist zum Wohlverhalten verpflichtet, muss alles tun, um den Umgang zu fördern und für das Kind angenehm zu machen.
Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob die Ablehnung des Kindes nicht nur aus Loyalität zum betreuenden Elternteil erfolgt, oder ob eine Beeinflussung besteht. Diese Beeinflussung wird dem Stalking-Opfer immer unterstellt, sobald die Kinder gegen den anderen Elternteil aussagen.
In solchen Fällen ordnet das Gericht in der Regel einen "geschützten Umgang" an.
Es gibt z.B. die Möglichkeit, den Umgang erst einmal unter Vermittlung des Jugendamtes stattfinden zu lassen, evtl. an einem "neutralen" Ort und im Beisein einer Beamtin des Jugendamtes.
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich u.U. wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 Strafgesetzbuch).
Das Umgangsrecht ist für den Stalker das Machtinstrument schlechthin. Wann immer er will, kann er dieses Umgangsrecht nutzen, um Informationen über das Opfer zu erlangen und gegen dieses zu verwenden.
Das Umgangsrecht bietet nicht nur Gefahr für das Stalkingopfer, sondern möglicherweise auch für die Kinder. Hier kommt es darauf an, um welchen Stalkingtyp es sich handelt.
Handelt es sich um rachsüchtige oder stark kontrollsüchtige Stalker, so könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass er den Kindern etwas antut, um die Frau zu bestrafen.
In diesem Fall ist auf jeden Fall ein betreuter Umgang zu beantragen.
Frau S.Horn, http://www.gegenstalking.de
schiel zu Mela, hoffe hab richtig Quelle zitiert!