Stalking und Umgang

  • meine lieben...


    hab gerade mal im inet gestöbert und bin jetzt echt baff, das ist wirklich so????????????


    Hab einen Beitrag wegen Stalking und Umgang gelesen.


    Das Umgangsrecht
    Ein Umgangsrecht (oder auch Besuchsrecht) hat ein Elternteil immer. Das bedeutet im schlimmsten Fall, auch ein Mörder, ein Vergewaltiger, ein Krimineller etc. bekommt immer ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Auch gegen den Willen der Kinder.


    Ein paar Infos zum Umgangsrecht:


    Auseinandersetzungen oder Streit zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschließen.


    Der zum Umgang berechtigte Elternteil hat das Recht, von dem anderen Elternteil Auskunft zu erhalten über persönliche Umstände des Kindes, wie z.B. schulicher Werdegang (Zeugnisse, Stundenpläne), Krankheiten etc.


    Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist zum Wohlverhalten verpflichtet, muss alles tun, um den Umgang zu fördern und für das Kind angenehm zu machen.


    Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts. In solchen Fällen prüft das Gericht, ob die Ablehnung des Kindes nicht nur aus Loyalität zum betreuenden Elternteil erfolgt, oder ob eine Beeinflussung besteht. Diese Beeinflussung wird dem Stalking-Opfer immer unterstellt, sobald die Kinder gegen den anderen Elternteil aussagen.


    In solchen Fällen ordnet das Gericht in der Regel einen "geschützten Umgang" an.


    Es gibt z.B. die Möglichkeit, den Umgang erst einmal unter Vermittlung des Jugendamtes stattfinden zu lassen, evtl. an einem "neutralen" Ort und im Beisein einer Beamtin des Jugendamtes.


    Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, macht er sich u.U. wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 Strafgesetzbuch).



    Das Umgangsrecht ist für den Stalker das Machtinstrument schlechthin. Wann immer er will, kann er dieses Umgangsrecht nutzen, um Informationen über das Opfer zu erlangen und gegen dieses zu verwenden.


    Das Umgangsrecht bietet nicht nur Gefahr für das Stalkingopfer, sondern möglicherweise auch für die Kinder. Hier kommt es darauf an, um welchen Stalkingtyp es sich handelt.


    Handelt es sich um rachsüchtige oder stark kontrollsüchtige Stalker, so könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass er den Kindern etwas antut, um die Frau zu bestrafen.


    In diesem Fall ist auf jeden Fall ein betreuter Umgang zu beantragen.


    Frau S.Horn, http://www.gegenstalking.de
    schiel zu Mela, hoffe hab richtig Quelle zitiert!

  • Deutsche Gesetze und Urteile sind irgendwie nicht immer logisch, was?!


    Kennt eigentlich jemand den TV-Spot, in dem die Mutter mit den Kids vor der Gefängnismauer ganz laut "Happy Birthday" ruft oder singt und dann kommt die Aussage mit der Gefängnisstrafe für Raubkopierer?
    So makaber stelle ich mir die Situation vor, wenn Kinder Umgang mit ihrem psychopathischen Vater haben müssen - und Stalker haben ein psychisches Problem!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Sind denn die meisten Stalker Väter, oder was ist los?


    Der Zusammenhang ist mir arg schleierhaft!


    Das es durchaus viele gibt davon, will ich nicht bestreiten, aber das viele davon auch Väter sind, die Umgang mit ihren Kindern haben, stelle ich einfach mal in Frage!

  • Ich korrigiere mich wie folgt:


    Stalker = beide Geschlechter


    Andersrum trifft es natürlich genauso zu.


    Alles klar?

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  • :daumen

  • Jepp Zaubermond,


    da kannst noch so vom Ex durch Stalking belästigt werden, davon wird sein Umgangsrecht nicht beeinflusst. Als Opfer-Elternteil hast das halt auszuhalten bis zu einem gewissen Punkt.


    Bei uns wird es nur noch betreuten Umgang trotz psychischer Erkrankung geben, aber der ist ja auch immer mit der Perspektive verbunden, das Kind wieder allein zum Umgangsberechtigten zu lassen.


    Deutschland, Deine Gesetze. Und das alles fürs Kindeswohl! :wand :Hm :wand



    Lieber Gruss
    -stubenhai-

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Aber mal ganz ehrlich: wenn die Gesetze sagen wir mal strenger wären, d.h. man die Möglichkeit hätte, dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang wegen jeder Kleinigkeit zu untersagen, hätten dann viele umgangsberechtigte Eltern eigentlich noch eine Chance, ihre Kinder zu sehen?


    Man kann sich über Einzelfälle streiten, aber strengere Gesetze würden voll nach hinten losgehen - zum Leid der Kinder mal wieder.

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  • Ich finde das hört sich alles doch recht logisch an und ist doch das, was die Meisten hier veruschen zu vermitteln. Der Streit, der zwischen den Eltern herrscht, hat rein gar nichts bei den Kindern zu suchen, ergo kann einem Elternteil auch deswegen nicht das Umgangsrecht verweigert werden, bzw. wird dies verweigert, kann er/sie dafür haftbar gemacht werden. Und das ist auch gut so.


    Zaubermond, sei mir nicht böse, ich kenne ja Deinen Ex nicht und sicherlich reicht meine Vorstellungskraft gar nicht aus, um das Ausmaß seiner psychischen Probleme zu erkennen. Aber ich bin, trotzdem er Dich damals so unter Druck gesetzt hat, fest davon überzeugt, dass er ein umso besserer Vater sein kann. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass er a) die Vaterschaft anerkennt, b) Dir das Zeichen dafür gibt, dass eine Beziehung zwischen Euch für ihn nicht mehr in Frage kommt bzw. c) auch daran arbeitet, was er da für einen Mist verzapft (hat).


    Auch ein "Mörder" kann ein guter Vater sein, warum auch nicht. Wieviele Bankräuber gibt es, die Familienväter sind/waren und das nur für ihre Familie taten, weil sie einfach keinen anderen Ausweg sahen.


    Meziel, ich glaube es geht hauptsächlich um die persönliche Geschichte von Zaubermond, dessen Ex schon so Anwandlungen von Stalking besitzt.

  • Manchmal tut man eben auch aus Liebe und Verzweiflung und Schmerz, den anderen verloren zu haben, viele dumme Dinge, die man im Normalfall nicht getan hätte...

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  • ...der zaubermond hatte das allgemein gesehen und NICHT nur speziell auf meinen Fall bezogen.


    Mein KV zahlt nicht, erkennt die Vaterschaft weiterhin nicht an und ist "durch den Wind". Liebe Sunny, das ist eben so. Mal sehen wie es weitergeht.


    Ich verstehe diese Rechtsprechung trotz allem nicht aber das ist eben auch so. ;)


    nice day!

  • Hmm, ein schwieriges Thema,


    klar, der Einzelfall und seine Folgen muss besehen werden, nicht jedes "Stalking" ist ein rechtfertigender Grund für Umgangsverweigerung.


    Und unter Stalking ist auch wirklich nur das massive Verfolgen des anderen zu sehen. Und nicht das Nachgucken am KiGa, um das Kind zu sehen


    Aber was passiert denn beim Opfer??? Das ständige Gefühl verfolgt zu werden, Angstzustände, Suizidgedanken........ Ja bitte, da kann man sich doch nicht frank und frei dem Kind widmen, solche Verdrängungskünstler gibt es einfach nicht.


    Es ist also keine Bagatelle, und Stalking ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit, der mich natürlich dann auch beschränkt, mich meinem Kind, das genug unter der Situation leidet, auch voll zu widmen. Ohne dass ich es will.


    Und wer schon nicht aufpasst, dass das Kind in einer ruhigen Atmosphäre nach der Trennung aufwächst, wird in den allerwenigsten Fällen das Kind mit der Trennungsgeschichte in Ruhe lassen (m.E. und auch selbst erlebt)


    Lieber Gruss
    -stubenhai-

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Ich hoffe....ich darf hier grade mal eine Frage in den Raum werfen??!!
    Es ist nicht so das ich später nicht möchte das mein (unser) Kind seinen Vater kennenlernt...allerdings hab ich schon gewissen Ängste da ich weiß das er drogenabhängig ist und meiner Meinung nach nicht in der Lage ist anständig auf unser Kind auf zupassen.....habeich da irgenwelche möglichkeiten?? Ich will den Kontakt nich ganz unterbinden aber unter Aufsicht wäre mir das ganze lieber!!!


    Sry und danke!! :klimper

  • MarenKa,


    Du kannst auf dem JA betreuten Umgang beantragen.

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