110 EUR und dann geschieden??

  • Ich hab mal eine Frage für einen Freund.


    Er ist von der KM seit knapp 1,5 Jahren getrennt. Sie hat die Scheidung eingereicht und alle Unterlagen sind soweit eingereicht.
    Allerdings lief und läuft es mit den beiden nicht gut. Es gibt Stress mit und wegen dem neuen LG der Mutter. Oft haben Sie versucht ihm völlig haltlose Beträge in Rechnung zu stellen.


    Nu hat sie angerufen und ihm einen Termin für die Scheidung genannt. Allerdings mit der Anmerkung: "Du musst dann noch 110 EUR bezahlen und dann ist die Scheidung durch"


    Kann das so sein? Mitlerweile ist er sich in dem Punkt nämlich komplett verunsichert.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

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  • Hi - Du, sie kann ihm keinen Scheidungstermin nennen. Das macht das Gericht und das stellt den Termin per Post zu.


    Für mich klingt das nach "freikaufen". Zahl 110 (warum eigentlich so ne komische Summe. :hae: ) Euro und ich stimme der Scheidung zu, bzw. reiche sie über nen Anwalt ein.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hi - Du, sie kann ihm keinen Scheidungstermin nennen. Das macht das Gericht und das stellt den Termin per Post zu.


    Für mich klingt das nach "freikaufen". Zahl 110 (warum eigentlich so ne komische Summe. :hae: ) Euro und ich stimme der Scheidung zu, bzw. reiche sie über nen Anwalt ein.


    Ich hab ihm auch schon gesagt, bevor er kein Termin vom Gericht/Anwalt genannt bekommt soll er nicht damit rechnen. Sie klang wohl so, dass sie den Termin einfach schön wüsste und ihm das direkt mal unter die Nase gerieben hat. Hab ihm auch gesagt, dass er nur "offizielle" Sachen zahlen soll, aber interessieren tuts uns schon, was sie da schon wieder versucht

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Wozu soll er an sie etwas bezahlen. Rechnung kommt vom Gericht und Anwalt.
    Rechnung Gericht kommt auch erst nach der Scheidung.
    Kosten lassen sich anhand der Streitsumme (legt Gericht fest) ausrechnen.


    Wenn sie Geld will und da eine Rechnung schreibt für die Scheidung ist das strafbar. Je nachdem warum sie die Rechnung stellt.

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  • Rechnung kommt vom Gericht und Anwalt.


    Er wird da also noch eine Rechnung bekommen? Anwalt hat er nicht, aber sie.
    Weißt du auch welche Summen da noch auf ihn zukommen.


    Sie wollte ihm auch schon mal die kompletten Kosten der Scheidung in Rechnung stellen, obwohl sie die eingereicht hat.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Nochmals. Sie kann garnichts in Rechnung stellen. Vermutlich muss er nichtmal ihren Anwalt zahlen da i.R. die Kosten gegenseitig aufgehoben werden.


    Kosten weiß ich nicht da ich die Streitsumme nicht kenne.
    Könnte so um die 200 Euro liegen wenn nicht geregelt werden muss.
    Dies sind die Gerichtskosten.
    Er soll an seine Zukünftige Ex nichts bezahlen.

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  • Vielleicht wollte sie so einen Teil (oder gar alles) der Gerichtskosten wieder holen, die sie ja erstmal bezahlen muss, wenn sie die Scheidung eingereicht hat.


    Bei uns war die Summe 320 €, und diese Kosten muß erstmal der bezahlen, der die Scheidung einreicht. Die dachte, sie wäre so schlau und holt sich den Anteil von ihm gleich wieder. Aber er soll einfach die spätere Rechnung vom Gericht abwarten.

  • die sie ja erstmal bezahlen muss, wenn sie die Scheidung eingereicht hat.


    Nein das ist nicht so.
    Er bekommt eine eigene Rechnung vom Gericht.
    Das hat nichts damit zu tun wer die Scheidung beantragt hat. Die Kosten werden in der Verhandlung verkündet.

  • Als mein EX von seiner EX geschieden wurde, bekam er vorm Gerichtssaal nen Wisch in die Hand, zahlte ungefähr diese 110,- € fürs Gericht, dann gings rein, Scheidung und fertig. Kann also schon so sein.

  • Ich meinte auch nicht, dass es in Ordnung ist an die Exfrau die Gerichtskostenrechnung zu zahlen.
    Ich las bei unserem Verfahren in einem Anwaltsbrief der Gegenseite, dass sie die Gerichtsgebühren (von eben ca. 300 €) beim Einreichen der Scheidungsklage bezahlt haben.
    Später bei der Abrechnung waren es sowieso etwas über 500 €, die insgesamt aufgelaufen waren (als Gerichtskosten), von denen ich dann die Hälfte hätte zahlen müssen.
    Also nahm ich an, diese Frau wollte dem einfach ein bisschen vorgreifen und wollte schon gleich ein bisschen "Vorschuß" auf die spätere Zahlung haben, damit sie nicht alles vorstrecken muß.
    Ich meinte damit, dass ich es nicht für gut befinde, wie sie verfahren ist. Ich wollte nur meine Meinung über den Ablauf sagen und meine Meinung, wie diese Summe zustande gekommen sein KÖNNTE.


    Sorry! wenn ich falsch liege, ist ja auch nur eine einfache Vermutung gewesen.

  • Nu hat sie angerufen und ihm einen Termin für die Scheidung genannt. Allerdings mit der Anmerkung: "Du musst dann noch 110 EUR bezahlen und dann ist die Scheidung durch"


    So stehts im Eingangsthread, ich les da nix von, dass das Geld an die EX geht, sondern dass sie ihm halt mitgeteilt hat, was dort auf ih zu kommt. :frag

  • Ich kann jetzt auch nicht beurteilen wie sie es gemeint hat, es wäre ihr aber zutrauen, dass sie das Geld von ihm direkt wollte. Es wäre nicht die erste Forderung dieser Art gewesen.


    Ich habe ihm jetzt gesagt, dass er nur "offizielle" Rechnungen vom Gericht und/oder Anwalt zahlen soll. Damit kann er wohl nichts falsch machen.

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  • Oft haben Sie versucht ihm völlig haltlose Beträge in Rechnung zu stellen.


    So stehts im Eingangsthread, ich les da nix von, dass das Geld an die EX geht



    Habe ich so interpretiert das es Rechnung für die Kosten des Anwalts oder ähnliches sind.

  • Ich mach jetzt mal einen extra Thread auf, vielleicht könnt ihr ja nochmal helfen.


    Jetzt kam tatsächlich die Ladung mit der Scheidung, aber der arme Kerl wird immer verwirrter.
    Der Ladung lag die Berechnung für den Versorungsausgleich bei. Im Grunde ist das ja ein Buch mit sieben Siegeln.
    Aber eines versteht er nicht:
    Scheinbar hat seine Ehefrau mehr Entgeltpunkte als er. Und das versteht er nicht, denn er war ja immer Vollzeit arbeiten und sie war teilweise in Elternzeit bzw. hat geringfügig gearbeitet. Und wir dachten bisher immer, dass die Entgeltpunkte mit der Arbeiszeit zusammenhngt.
    Außerdem steht in der Berechnung noch "Nach Kapitalwerten hat der Ausgleich in Höhe von x.xxx EUR zu Lasten der Ehefrau zu erfolgen."


    Hat das jetzt irgendeine Bedeutung für ihn?


    LG Bianka

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