Vaterschaftstest via Urteil - Kosten vermeiden!? Hilfe!

  • @ Tessi: geniess das Gefühl wenn Du das Ergebnis in den Händen hältst. ;)
    Obwohl ich mich frage, ob er dann alles zahlen muss, denn er hat ja offensichtlich gelogen...

    Ich schwanke immer zwischen Lachen und Weinen, was den Test und die ganze Situation angeht...


    Laut Beistandschaft muss er alles zahlen - Gutachten und Gerichtskosten... aber ich warte erstmal ab... in ca 2 Wochen dürfte das Ergebnis da sein und dann will ich eh nochmal zur Beistandschaft... Hab da noch so einiges auf dem Herzen...
    Werd hier bei Gelegenheit auch mal nen Thread dazu eröffnen...

  • Mich würde diese Frage auch sehr Interressieren, wenn auch in meinen Fall in eine Komplett andere Richtung.


    Ich (KV) würde gerne der Vaterschaft meines Sohnes anerkennen. Aber die KM ist noch Verheiratet und zumindest Offiziell noch mit den Ehemann zusammen Lebend (nur Offiziell) Wer muss die Gerichtskosten und evt. Vaterschaftsgutschaten bezahlen wenn ich vor Gericht ziehe? Gibt es irgendeine Chance das Außergerichtlich zu klären wenn sich alle 3 Parteien (eher Unwahrscheinlich) einigen? Ich bin gerne bereit für mein Kind zu Zahlen (bzw. tue das bereits zur Zeit über meinen Einkommensselbstbehalt hinaus) aber ich würde gerne auch Rechte haben und vor allen mein Kind sehen können. Ich weiß das ich eh zum Anwalt muss aber würde gerne vorher Tipss hören bzw. ob sich jemand in so einen Fall auskennt. Das Jugendamt hilft mir nicht, die meinten die hatten so einen Fall noch nicht und könnten mir da auch nicht helfen. :radab


    P.S. Die Prozeßkostenbeihilfe muss meines Wissens nur 4 Jahre zurück gezahlt werden und hier http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html und hier gibts noch paar Infos http://www.infodienst-schuldne…H-Rechenbogen-2009-07.pdf

  • Also ich war in einer ähnlichen Situation.
    Und es ist nicht korrekt was hier gesagt wird bzw. das JA


    Ich habe damals einen Bluttest Privat gemacht das Blut wurde durch Kinder und Hausarzt entnommen mit Fingerabdruck etc. Und ins Labor geschickt.
    Der Test war Negativ das Gutachten habe ich damals als ich die Beistandschaft für meine Tochter mitgenommen.
    Ich sagte ihnen das 2 in Frage kommen wovon ich einen Privat ausschließen konnte.
    Da mir das JA das labor empfohlen hatte wurde der Bericht in unsere Akte gelegt und später dem Gericht geschickt.
    So das zudem, Tests würden vor Gericht nicht anerkannt werden.


    Die Gerichtlichen Test unterscheiden sich soweit das mehr Allele untersucht werden wie in privaten.


    So hätte ich den Privaten test nicht gemacht. Und beide bei der Beistandschaft zum Testen angegeben, wären beide gleichzeitig gestestet worden und ich hätte nix bezahlen müssen weil ich die Wahrheit gesagt habe.
    Du wirst nur zum Zahlen ausgefordert bzw. Verurteilt wenn du 2 angibst und keiner davon der Vater ist und du wissentlich lügst.


    Den privaten Test haben wir bei www.Vaterschaft.de machen lassen.
    Die Schicken dir die Pullen für das Blut mit den Blätter zun wo Name etc und Fingerabruck drauf muss. Damit gehst du zum Arzt der von dir den Ausweis sehen muss will und alles dort Einträgt auch Personummer.
    Kosten lagen bei 500 euro.


    So und das Gericht hat diesen Test voll anerkannt und den 2. Vater getestet.
    Das Ergebniss war Postitiv und die Kosten wurden von der Beistandschaft getragen.
    Ich musste keine PKH oder sonstwas beantragen.