ZitatOriginal von meziel
Häh, verstehe ich nicht! Der Mindesunterhalt ändert sich doch von Rechtswegen!!
Wenn Du gestern fürn Kilo Bananen 1,99 EUro bezahlt hast und es Dir leisten konntest, warum zahlst Du die nicht weiter, obwohl das KG jetzt nur noch 1,49 Euro kostet :frag???
Wenn sich der Mindestunterhalt ändert, ändert sich doch nicht automatisch der Zahlbetrag. Wenn bspw. ein unterhaltspflichtiger ET zu (träumen wir mal...) 350€ verpflichtet wurde, lag er schon vorher über dem MUH. Nicht aus guter Laune heraus, sondern weil er gut verdiente. Da kann er doch nicht jetzt sagen, "ich zahl nicht mehr so viel, weil...". Zahlt jetzt ein unterhaltspflichtiger ET weniger als den MUH, weil er wenig verdient, also bspw. nur 100€, ändert das neue Gesetz daran auch nichts.
Das sind doch immer nur die berühmten Orientierungswerte...
Sonst müßte doch nie berechnet werden und jeder zahlt nur den MUH.
Du kannst neu prüfen lassen, aber wo viel oder auch nichts zu holen ist, ändert sich doch nichts. Dazu müßte doch auch der Selbstbehalt usw. geändert werden.....
Oder ??? :crazy
Das mit den Bananen ist so: Obwohl die jetzt nur noch 1,49€ kosten, kann ich mir trotzdem Bananen für 1,99€ leisten, weil ich immer noch toll verdiene. Da ich dem supernetten Verkäufer aber schon immer ein Trinkgeld gegeben habe von 0,51€, habe ich 2,50€ bezahlt .Damit war gesichert, dass ich immer frische Bananen bekomme (und mein Kind nicht meckert) .
Jetzt ändert sich daran nur, das der Verkäufer 1,01€ Trinkgeld bekommt, um auf die 2,50€ zu kommen, denn ich will ja weiterhin frische Bananen (und kein meckerndes Kind)...... :klimper:lach
Wegen dem UV sehen wir mal, was uns das Amt beschert. Wer zuerst was erhält, schreibe in unser Forum....