Unterhaltsreform 2007

  • Habe zu diesen Thema hier nichts gefunden, deshalb mal ein wenig gesucht:


    I. Ziele der Unterhaltsreform
    Zum 01.07.2007 soll das neue Unterhaltsrecht in Kraft treten. Der aktuelle Entwurf der Regierung (kurz: BGB-RegE), wirkt sich in allen Unterhaltsbereichen aus. Das neue Unterhaltsrecht hat nach den Vorstellungen des Gesetzgebers drei Ziele:



    Förderung des Kindeswohls


    Dieses Ziel soll u.a. dadurch erreicht werden, dass die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten, d.h. die Frage, welche Personen vor anderen Berechtigten unterhaltsrechtlich vorzuziehen sind, geändert wird. Minderjährige unverheiratete Kinder und ihnen gleichgestellte privilegierte volljährige Kinder sollen einen absoluten Vorrang erhalten. Nach der Begründung des Regierungsentwurfes dient auch die Besserstellung der kinderbetreuenden, nicht miteinander verheirateten Eltern der Förderung des Kindeswohles.


    Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe


    Dieses Ziel soll u.a. dadurch erreicht werden, indem die Erwerbsobliegenheit bei Betreuung von Kindern erhöht wird.


    Vereinfachung des Unterhaltsrechts


    Dies Ziel soll dadurch gewährleistet werden, dass es nunmehr eine gesetzliche Definition des Mindestunterhaltes gibt. Außerdem gibt es eine Neuregelung des Kindergeldes und der schon oben angesprochenen Rangfolge im Unterhaltsrecht.


    Mindestunterhalt nach drei Alterstufen


    Gemäß § 1612a Abs. 1 S. 3 BGB - RegE ergibt sich eine altersabhängige Staffelung des (Mindest-)Unterhalts, wobei des Gesetz drei Alterstufen zulässt. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres wird ein Kind in die erste Alterstufe, vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres in die zweite Alterstufe und für die Zeit vom 13. Lebensjahr an in die dritte Alterstufe eingestuft (vgl. §1612a Abs. 1 S. 3 BGB-RegE). Der monatliche Mindestunterhalt beträgt für die erste Alterstufe 87 % eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrages (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB – RegE); daraus folgt derzeit, dass das Kind einen Mindestunterhalt von 265,00 EUR hat; für die zweite Alterstufe beträgt der Mindestunterhalt derzeit 304 € und für die dritte Alterstufe 356,00 €. Beachten Sie, dass diese Regelung nicht zwingend immer eine Verbesserung mit sich bringt, da nach Abzug des Kindergeldes vom Mindestunterhalt der zu zahlende Betrag niedriger als der derzeit gezahlte Betrag in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der RegelbetragsVO ist. So ist der „Mindestunterhalt“ der ersten Alterstufe nach der RegelbetragsVO abzüglich Kindergeldes: 276,00 € - 77,00 € Kindergeld = 199,00 €; gemäß §1612a Abs. 1 Nr. 1 ist der Zahlbetrag: 265,00 € - 77,00 € = 188,00 €.


    Neue Rangfolge: Kinder gehen vor


    Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltsverpflichtete außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt nun für die Frage der Rangfolge §1609 BGB - RegE. Hier wird geregelt, welcher Unterhaltsberechtigte vorrangig Unterhalt erhalten soll. Wenn ein Unterhaltsverpflichteter nicht allen Berechtigten Unterhalt zahlen kann, dann gehen die minderjährigen unverheirateten Kinder und ihnen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kinder vor. Erst danach folgt die Ehefrau, die das Kind betreut.



    Quelle: 123recht.de

  • Heißt für mich im Klartext:


    - weniger KU bzw. UV für betreuenden Elternteil


    - Ehefrau bzw. Ex-Ehefrau zieht den kürzeren, wenn KV mehre Kinder hat (Kinder haben Vorrang)


    - Ehefrau soll früher arbeiten gehen, wenn KV nicht leistungsfähig



    Hat aber vielleicht auch einen Vorteil, für die Mütter/Väter, die ALGII bekommen, denn jetzt wo es einen gesetzlichen Mindestunterhalt gibt, muss die Arge den auch ansetzen. Bisher gehen die doch von 170 Euro aus, wenn mich nicht alles täuscht, oder?
    Wie gesagt, nur ne Vermutung!

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Diese Neustaffelung der Altergruppen finde ich total bescheuert.
    Wenn ein Kind normal mit 6 in die Schule kommt,. braucht es auch mehr Unterhalt. Der Schulkram kostet ja ordentlich.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • das hieße ja dass ich in zukunft weniger für die kids bekomme!!!


    ich finde das unverschämt!!!!



    da wird man bestraft wenn man kinder bekommt!!!


    :nudelholz :nudelholz :nudelholz :nudelholz :nudelholz

  • Zitat

    Original von Kaj
    Diese Neustaffelung der Altergruppen finde ich total bescheuert.
    Wenn ein Kind normal mit 6 in die Schule kommt,. braucht es auch mehr Unterhalt. Der Schulkram kostet ja ordentlich.


    Kaj,


    wo liegt das Problem? Ein Kind ist doch mit Vollendung des 6. Lebensjahres in der 2. Unterhaltsstufe.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Die Altersgruppen waren doch vorher genauso gestaffelt!? :Hm


    Aber wie sieht das jetzt aus?
    Das bedeutet das mein Ex ab Juli weniger zahlen muss?
    Es ist doch jetzt festgelegt das er 199€ Zahlen muss.


    Ist das jetzt hinfällig? :schiel

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ja, ihr habt recht. Aber müssen die auch schreiben "bis zur Vollendung des 6. LJ" statt 0 - 5, 6 - 11, 12 - 18?


    Ich war verwirrt... :rolleyes:


    Vergebt mir...biiiiiiiiiiiittttttttttteeeeeeeee :anbet :anbet :anbet

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  • Zitat

    Original von moni
    Die Altersgruppen waren doch vorher genauso gestaffelt!? :Hm


    Aber wie sieht das jetzt aus?
    Das bedeutet das mein Ex ab Juli weniger zahlen muss?
    Es ist doch jetzt festgelegt das er 199€ Zahlen muss.


    Ist das jetzt hinfällig? :schiel



    Das Gesetz ist noch nicht durch, befindet sich gerade im Bundestag bzw. Bundesrat! Es ist aber davon auszugehen, dass es so durch geht und ohne weitere Verzögerungen am 01.07.2007 an den Start geht!


    Dann sind die 199 Euro hinfällig bzw. reduzier sich auf 188 Euro

  • Kaj,


    hab ich mir schon gedacht... Mir ist das auch schon des öfteren passiert...



    Habe einen Link, der den Gesetzesentwurf klar darlegt... Es dauert ein wenig bis ich mich durchgearbeitet habe - ich werde es mal mit Interesse lesen und mit dem alten vergleichen... Es dauert nur ein wenig.


    Wen es interessiert, der sollte es selbst auch lesen und vielleicht mit dem aktuellen Gesetz vergleichen...


    http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601830.pdf

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Also ich war eigentlich auf dem Stand das dann erstmal der Titel geändert werden muss.
    Das würde dann auch erklären warum der KV den Titel nur für die erste Altersstufe unterschrieben hat und nicht gleich die anderen mitgemacht hat.


    Weil es ja auf 199€ festgelegt wurde, so steht es ja in dem Wisch...


    Ich muss da auch nochmal nachlesen.
    Weniger Unterhalt würde für mich nämlich bedeuten das sich das alles auf meine bevorstehenden Anträge auf BAföG und Wohngeld auswirkt und nochmal neue Anträge, nee muss nich sein... :rolleyes:

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von moni
    Also ich war eigentlich auf dem Stand das dann erstmal der Titel geändert werden muss.
    Das würde dann auch erklären warum der KV den Titel nur für die erste Altersstufe unterschrieben hat und nicht gleich die anderen mitgemacht hat.


    Weil es ja auf 199€ festgelegt wurde, so steht es ja in dem Wisch...


    Ich muss da auch nochmal nachlesen.
    Weniger Unterhalt würde für mich nämlich bedeuten das sich das alles auf meine bevorstehenden Anträge auf BAföG und Wohngeld auswirkt und nochmal neue Anträge, nee muss nich sein... :rolleyes:


    Wenn Du keinen dynamischen Titel hast, wirst Du ihn ändern müssen.


    Wenn der Unterhaltspflichtige nach Gesetzeskraft den Unterhalt reduziert, wirst Du meines Wissens nach keinen Gerichtsvollzieher finden, der die Vollstreckung durchführt! Von potenziellen Rückzahlungen bzw. Verrechnungen ganz zu schweigen!


    Ich bin aber gerade auf der Suche nach Übergangsregelungen u.ä.!
    Scheint aber keine zu geben!

  • Schöne Sch.....!!!!! :radab


    Dann hab ich also wieder die ganze Rennerei. :hm...

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von moni
    Schöne Sch.....!!!!! :radab


    Dann hab ich also wieder die ganze Rennerei. :hm...


    Wieso Rennerei?


    Lass das doch das Jugendamt machen!


    Ansonsten ist es ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht! Dafür braucht man nicht mal nen Anwalt!

  • @ meziel


    Weniger UV ? Wieso das, und für welche Altersstufe ?
    Das die Arge mit 170 € rechnet, versteh ich nicht, wie du das meinst.
    :frag Stehe vielleicht bißchen auf der Leitung...?? :rotwerd


    @ moni


    Der Zahlbetrag ist nicht automatisch hinfällig, sondern wird meines Wissens nach erst geändert, wenn ein ET den Titel bzw. das Urteil neu überprüfen /berechnen läßt.


    Und was ist mit den Nicht-privilegierten volljährigen Kids ? Die gehen weiterhin "baden".
    Meines Erachtens sind die dauernden Änderungen immer nur ein hin-u. herschieben der verschiedenen Variationen, mal der eine, mal der andere.....
    Und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit: wenns so einfach wäre! Zu den AE-freundlichen Arbeitszeiten hatten wir doch erst ein Thread...
    Ich weiß, :anbet allen kann man es nicht recht machen, ich erkenne aber keine Verbesserung... ::)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • @ all


    Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil dazu verpflichtet wurde, den Mindestunterhalt von xx € zu zahlen, war er doch auch in der finanziellen Lage dazu. Wieso sollte er nun "heruntergesetzt" werden ? Wenn er den MUH nicht zahlen konnte bis jetzt, hatte er doch sowieso einen niedrigeren Betrag ??? :frag

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


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  • Sorry, UV sollte eigentlich steigen, denn jetzt so der Mindestunterhalt festgelegt ist, müsste das Jugendamt davon ausgehen und nicht mehr vom Regelsatz der untersten EInkommsstufe!


    Heißt also: UV sollte meines Erachtens nach auf 188,00 Euro steigen!


    Bei ALG II gelten alle im einem Haushalt i.d.R. als Bedarfsgemeinschaft.
    Die Sätze für Kleinkinder lagen meines Wissens nach bei 170,00 Euro.
    Alles was der Zahlungsempfänger mehr an Unterhalt bekommen hat, wurde quasi als Einkommen gewertet und somit verrechnet!


    Auch das sollte sich jetzt ändern, denn mit dem neuen Unterhaltsgesetz gibt es wieder den Mindestbedarf, der bei 265,00 liegen wird!

  • Zitat

    Original von chaosmaus
    @ all


    Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil dazu verpflichtet wurde, den Mindestunterhalt von xx € zu zahlen, war er doch auch in der finanziellen Lage dazu. Wieso sollte er nun "heruntergesetzt" werden ? Wenn er den MUH nicht zahlen konnte bis jetzt, hatte er doch sowieso einen niedrigeren Betrag ??? :frag



    Häh, verstehe ich nicht! Der Mindesunterhalt ändert sich doch von Rechtswegen!!


    Wenn Du gestern fürn Kilo Bananen 1,99 EUro bezahlt hast und es Dir leisten konntest, warum zahlst Du die nicht weiter, obwohl das KG jetzt nur noch 1,49 Euro kostet :frag???

  • Also, wer schlechter wegkommt, kann ja auf sein Gewohnheitsrecht pochen...würde ich jedenfalls versuchen.


    Außerdem kann es nicht sein, dass die Mehrwertsteuer erhöht und der KU runtergesetzt wird. Das wäre total kontraproduktiv in Sachen Geburtenratensteigerung. Muss denen in Berlin wohl mal gesagt werden... :radab

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  • @meziel


    Warum ich die Rennerei hab?


    Also, ich bin gerade dabei BAföG und Wohngeld für meine schulische Ausbildung die im August beginnt zu beantragen.
    Da wird auch der Unterhalt für meinen Sohn mit eingeplant...


    Alles klar?
    Ich darf dann sehen wenn das mit der Wohngeldberechnung nicht mehr passt das ich wieder zur ARGE rennen darf und zusehen darf wie ich dann an mein mir zustehendes Geld kommen darf... :wand


    Ich krieg da grad echt die Kriese. :radab
    Hab gestern diese Anträge ausgefüllt und nen Rappel bekommen.
    Und wenn sich das ändert, na Prost Mahlzeit... :kopf

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    (Johann Wolfgang von Goethe)