Unterhaltsreform 2007

  • Zitat

    Original von meziel


    Häh, verstehe ich nicht! Der Mindesunterhalt ändert sich doch von Rechtswegen!!


    Wenn Du gestern fürn Kilo Bananen 1,99 EUro bezahlt hast und es Dir leisten konntest, warum zahlst Du die nicht weiter, obwohl das KG jetzt nur noch 1,49 Euro kostet :frag???


    Wenn sich der Mindestunterhalt ändert, ändert sich doch nicht automatisch der Zahlbetrag. Wenn bspw. ein unterhaltspflichtiger ET zu (träumen wir mal...) 350€ verpflichtet wurde, lag er schon vorher über dem MUH. Nicht aus guter Laune heraus, sondern weil er gut verdiente. Da kann er doch nicht jetzt sagen, "ich zahl nicht mehr so viel, weil...". Zahlt jetzt ein unterhaltspflichtiger ET weniger als den MUH, weil er wenig verdient, also bspw. nur 100€, ändert das neue Gesetz daran auch nichts.
    Das sind doch immer nur die berühmten Orientierungswerte...
    Sonst müßte doch nie berechnet werden und jeder zahlt nur den MUH.
    Du kannst neu prüfen lassen, aber wo viel oder auch nichts zu holen ist, ändert sich doch nichts. Dazu müßte doch auch der Selbstbehalt usw. geändert werden.....
    Oder ??? :crazy


    Das mit den Bananen ist so: Obwohl die jetzt nur noch 1,49€ kosten, kann ich mir trotzdem Bananen für 1,99€ leisten, weil ich immer noch toll verdiene. Da ich dem supernetten Verkäufer aber schon immer ein Trinkgeld gegeben habe von 0,51€, habe ich 2,50€ bezahlt .Damit war gesichert, dass ich immer frische Bananen bekomme (und mein Kind nicht meckert) .
    Jetzt ändert sich daran nur, das der Verkäufer 1,01€ Trinkgeld bekommt, um auf die 2,50€ zu kommen, denn ich will ja weiterhin frische Bananen (und kein meckerndes Kind)...... :klimper:lach


    Wegen dem UV sehen wir mal, was uns das Amt beschert. Wer zuerst was erhält, schreibe in unser Forum....

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • okay Frau chaosmaus,


    Danke fürs köstliche Lachen :lach! Mein Chef denkt schon, ich dreh ab weil ich mich vorm Rechner tot lache!


    Was den Unterhalt angeht, haste Du natürlich auch recht!


    Es wird wohl alles neu gerechnet werden und es kommt jau auch zum 01.07.2007 eine neue Unterhaltstabelle des OLGs raus.


    Der Mindestunterhalt ist aber in der Realität, das was alle zahlen ( Einkommesklasse 6! Der Anteil derer, die weit darüber liegen, ist wohl eher kleiner, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • @ meziel


    Der Mindestunterhalt ist, wenn ich dich richtig verstehe, keine Realität, so dass ihn alle erhalten würden.
    Ich z.Bsp. war vor der Beantragung des UV mit 63€ dabei (bzw. mein Sohn) , und ich kenne einige AE , die weniger als den MUH bekommen, einfach weil der andere Elternteil zu wenig verdient.Oder noch weitere Kinder hat ....
    Da habe ich in einem anderen Thread schon mal mein Herz ausgeschüttet drüber... :heul:nudelholz

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  • Ein Mindestunterhalt kann natürlich nur dann gezahlt werden, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist! Ansonsten springt das UVG ein, zumindestens für 72 Monate !


    Und wenn du mich persönlich fragst:


    Wer aktuell die 199,00 Euro, bei einem Kind, ohne Frau etc. nicht zahlen kann, der will nicht zahlen! Ausnahmen: Arbeitslos!


    Klingt vielleicht ein wenig arrogant, aber 1100 Euro sind im Monat zu verdienen, egal bei welcher beruflichen Ausbildung.

  • ich habe mal nachgelesen bezüglich der Änderungen der Anrechnung von Kindergeld.


    Es ist in der Tat so, dass sich der Kindesunterhalt verringern kann, wenn dieser Gesetzesentwurf durchgeht...


    Ich zitiere mal den aktuellen Text:


    § 1612b BGB
    Anrechnung von Kindergeld


    (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Hälfte anzurechnen, wenn an den barunterhaltspflichtigen Elternteil Kindergeld nicht ausgezahlt wird, weil ein anderer vorrangig berechtigt ist.


    (2) Sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet, so erhöht sich der Unterhaltsanspruch gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil um die Hälfte des auf das Kind entfallenden Kindergelds.


    (3) Hat nur der barunterhaltspflichtige Elternteil Anspruch auf Kindergeld, wird es aber nicht an ihn ausgezahlt, ist es in voller Höhe anzurechnen.


    (4) Ist das Kindergeld wegen Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht anzurechnen.


    (5) Eine Anrechnung des Kindergelds unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten.


    Wichtig ist hier vorallem Abs. 5, der besagt, dass Kindergeld nicht angerechnet wird, wenn der Unterhalt nicht mindestens 135 % des Regelbetrags erreicht... Das ist bei dem Gesetzesentwurf nicht mehr der Fall.


    Im Klartext heißt das dann: Das Kindergeld wird angerechnet, auch wenn der Unterhaltspflichtige weniger als 135 % des Regelbetrags entrichtet.


    Jetzt der neue Gesetzesentwurf:


    㤠1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
    (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
    1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
    2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.
    In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.
    (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.“



    noch etwas bezüglich bestehender Titel:


    㤠[35]
    Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum dieses Gesetzes und Fundstelle im Bundesgesetzblatt] gelten folgende Über- gangsvorschriften:
    1. Ist über den Unterhaltsanspruch vor dem … [einset-zen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] rechtskräftig entschieden, ein vollstreckbarer Titel errichtet oder eine Unterhaltsvereinbarung getroffen worden, sind Umstände, die vor diesem Tag entstanden und durch das Ge- setz zur Änderung des Unterhaltsrechts erheblich geworden sind, nur zu berücksichtigen, soweit eine wesent- liche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar ist.


    ups... die Quelle der Änderungen:


    http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601830.pdf
    Seiten 8 und 9

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

    Einmal editiert, zuletzt von elseberta ()


  • :bet:anbet Diese Worte in die Gehörgänge der KV / KM und der Anwälte, die herunterhandeln bis zum :tot


    Den UV gibt es aber nur, wenn der KV oder die KM gar keinen Unterhalt zahlen, bei "nur weniger" habe ich nichts bekommen . Und ab 12 gibt es ja sowieso nichts mehr. :rolleyes:

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  • Zitat

    Original von chaosmaus


    :bet:anbet Diese Worte in die Gehörgänge der KV / KM und der Anwälte, die herunterhandeln bis zum :tot


    Den UV gibt es aber nur, wenn der KV oder die KM gar keinen Unterhalt zahlen, bei "nur weniger" habe ich nichts bekommen . Und ab 12 gibt es ja sowieso nichts mehr. :rolleyes:



    Also entweder bin ich naiv oder verstehe etwas nicht :frag!


    Es gibt doch ne Unterhaltstabelle, da steht drin was bei welchem Einkommen gezahlt werden muss! Das vergleicht man mit der Lohnabrechnung und schwwuupps weiß man was bezahlt werden muss!


    Seit wann verhandelt ein Anwalt mit dem Unterhaltspflichtigen??


    Und ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber UV muss gezahlt werden, solange der Regelsatz abzzgl. KG nicht vom Unterhaltspflichtigen geleistet werden kann.

  • Zitat

    Original von meziel


    Wer aktuell die 199,00 Euro, bei einem Kind, ohne Frau etc. nicht zahlen kann, der will nicht zahlen! Ausnahmen: Arbeitslos!


    und was ist mit denen, die sich nicht um Arbeit bemühen - warum auch immer - und sich dadurch ihre Leistungunfähigkeit mehr oder weniger "erschleichen"?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum


  • :kicher Also bei der o.g. Auswahl entscheide ich mich mal für "naiv". (Sorry) :pfeif
    Bis zu dem Satz "..... weiß man, was bezahlt werden muß" stimmt alles. Dann fängt das Drama aber an. Denn der unterhaltspflichtige Elternteil hat keine Lust zum zahlen. :aetsch Oder kein Geld . Oder beides.Oder will dem anderen ET eins auswischen......Na jedenfalls, wenn nichts mehr geht und auch das JA nicht mehr helfen kann / will, stellt man im allgemeinen einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und trägt den zum Gericht. Dann erbarmt sich ein Anwalt und setzt sich mit dem säumigen ET in Verbindung. :nanana Dieser sieht das aber gar nicht ein und nimmt sich auch einen Anwalt. Wenn du Pech hast, einen sehr guten . Der hat dann tolle Einfälle. :idee Hat der säumige ET viell. noch ein Kind, muß dieses möglichst eine besondere Schule besuchen. :dribbel Auch kann die Ehefrau nicht arbeiten, da sie sich um die Hausaufgaben des Sprößlings kümmern muß.....Sind alles Extra-Ausgaben. Dein Anwalt dagegen hat wenig Lust, sich so sehr zu plagen, denn er kriegt ja nur den kleinen finanz. Satz, den es bei PKH eben gibt. :tongue:
    Oder der säumige ET verklagt sein Kind, wenn es dann schon etwas älter ist, denn es könnte sich durch Nebenjobs wie Zeitung austragen und kellnern seinen Unterhalt sichern und müßte dem säumigen ET nicht das Geld unverdienterweise aus der Tasche zerren wollen. Dann rennst du auch zum Anwalt.
    Dann gibt es noch die Möglichkeit, das der säumige ET mal untertaucht. :nixwieweg Da hilft auch nur Anwalt.......
    Genug der Beispiele, obwohl mir noch eine Menge dazu einfällt. :radab:kopf:batsch
    Nach Monaten, das können durchaus mehr als 12 werden, kriegst du einen Vergleich (den anzunehmen ist meist ein Fehler) oder ein Urteil , was du dann, auch wenn du von der Summe enttäuscht bist, hinnimmst. Denn wenn nicht, entsteht ein unkalkulierbares Kostenrisiko (was die ganze Sache nicht wert ist) . Außerdem bist du langsam weichgekocht und hast auf "Kindergarten" keine Lust mehr. :angry
    Falls der säumige ET noch nicht genug "gespielt" hat, siehst du immer noch keinen müden Cent und klagst.... :wuetend:wand:wand auf (Lohn)-pfändung..... . :heul


    Bei dem UV will ich jetzt auch nichts falsches behaupten. Ich kann nur meine Erfahrung wiedergeben.
    Die Gerichte bzw. JÄ haben sich bei uns im östlichen Teil der ehemaligen Mauer mit der Umsetzung der für uns neuen Gesetze etwas schwer getan. Tlw. aus Unsicherheit, da mußte ja auch erstmal umgeschult werden usw., teils aus Übervorsichtigkeit. :frag
    Bei meiner Großen bekam ich damals die Auskunft, das die UV-Ämter nicht in den gerichtlich gefaßten Beschluß eingreifen könnten. Also kein UV. Dann gab es Geld vom KV, unter dem MUH selbstverständlich...! Aber ich hatte ja die Aussage vom Amt. :laber Und besser wußte ich es damals auch nicht.
    Bei meinem Sohn ging der Unterhalt etappenweise runter, und das JA empfahl mir, auf einen Teil des Unterhalts freiwillig zu verzichten, :hm... sonst könnte es passieren, der KV klagt gegen den bestehenden Titel und bekommt Recht, da er inzwischen ALG I ( damals noch "normales" Arbeitslosengeld) erhielt. Und zu allem Glück sitzt seine neue Freundin im Vorzimmer eines Anwalts. :brille:crazy Das ging nach Monaten des Wartens auch schief, denn er wollte auch den geringen Betrag nicht zahlen.
    Endlich "durfte" ich UV beantragen....... :schwitz
    Die nächst Etappe beginnt, wenn er 12 ist. :flenn

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  • @ Kaj
    ... da bin ich ja froh, dass ich das nicht alleine so empfinde ! :wand

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  • Nee, echt, das empfindest du nicht alleine so.


    Ist wie mein Ex, der sich erst um jeden beschissenen Cent streitet, obwohl er netto über 4000 im Monat verdient, und sich dann aus Trotz und Feigheit seiner Ollen gegenüber nicht mehr ums Kind kümmert, frei nach dem Motto: ich zahl doch, was willst du denn... :radab


    Wir sollten uns mal auf einen Kaffee treffen... :drink

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • @ moni
    habe in "Die neue Düsseldorfer Tabelle , 2.Auflage, Falken -Verlag"
    auch was gefunden wg. der Anpassung:
    ..."Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Regelbetrag-Verordnung , die am 01.Juli 1998 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit der dynamisierten Anpassung der Unterhaltssätze geschaffen. Die Regelbetrag-VO passt die Regelbeträge (=Richtsätze der ersten Einkommensgruppe für die ersten drei Altersstufen der DT) entsprechend der allgem. wirtschaftl. Entwicklung und Geldentwertung in regelmäßigen Abständen an. Dies ist zum 01.Juli 1999 erstmalig geschehen. Die Anpassungen sollen nunmehr alle zwei Jahre erfolgen.
    Dies bedeutet, dass der Unterhalt auf Antrag als Vomhundertsatz des Regelbetrages festgesetzt werden kann .
    Ist der Unterhalt so als Prozentsatz festgesetzt worden, kann der Unterhaltstitel bei einer Anpassung der Sätze durch die Regelbetrag-VO dynamisch ohne Mitwirkung des Gerichts angepaßt werden. Die Unterhaltstitel werden entsprechend der durchschnittlichen Nettoeinkommensentwicklung dynamisiert."


    Ich würde also abwarten . :schiel

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  • Zitat

    Original von Kaj


    Wir sollten uns mal auf einen Kaffee treffen... :drink


    :drink Die Idee ist gut !

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  • Hallo allerseits,


    Finde interessant was ihr alle so zum Unterhalt schreibt.


    Meine Erfahrungen damit: Ich bin seit fast 4 Jahren alleinerziehend und habe bisher im Höchstfall vom KV 43 € pro Monat und Kind erhalten und auch das nur ein halbes Jahr.


    Ansonsten immer nur Unterhaltsvorschuss vom JA und den bekommt man bis ein Kind 12 wird (weil sie dann ja sie billiger sind :batsch). Seit dem bekomme ich nur noch für meinen Kleinen 170 € im Monat Unterhaltsvorschuss , der fällt aber auch bald weg, gibts ja nur für ne begrenzte Zeit. :kopf
    Und das beste, der KV arbeitet wieder und weigert sich weiterhin seine finanzielle Situation darzulegen. Der Beistand des Jugenamtes hat mich jetzt gebeten einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen, mit den Worten: Sonst müssen Sie, wenn es vor Gericht geht, unter Umständen die Gerichtskosten tragen". :radab,


    Zur Zeit verdiene ich ganz gut und hab echt die Nase voll :kotz von dieser Gesellschaft. Wenn ich endlich mal ne Idee hab :bet, möcht ich gerne mit den Kindern abhauen, damit die nicht irgendwann für ihren Erzeuger, der sich nicht kümmert, zahlen müssen oder für die Rente für die Poltiker und Kinderlosen die sich jetzt auch nicht drum Scheren wie es uns geht. :batsch


    Liebe Grüße :blume