Beschiss beim KU

  • Leute ich bin grad auf 180... :wuetend :angry :wand


    Ich hatte meinen Ex im letzten Frühjahr angeschrieben wegen einer Gehaltsüberprüfung und Neuberechnung von KU.


    Er schickte zwei Zettel statt 12 Lohnbescheide plus den letzten Steuerbescheid. Mir schrieb er, ich solle mich freuen, er würde nun 4000 netto monatlich verdienen und zahlte ab damals dann auch den KU entsprechen DT.


    Nun habe ich beim Aufräumen eben jene Zettel in die Finger bekommen und mal genauer gecheckt. Wenn ich richtig liege, verdient der Kerl 4700 (!!!) im Monat, was heißen würde, er hat uns betrogen bzw. seinen Sohn.


    Blöderweise habe ich das vor einem Jahr nicht weiterverfolgt, weil er sich eh schon so affig hatte mit seinen Lohnbescheiden und ewig rumdiskutiert hatte.


    Was mache ich jetzt, wenn sich herausstellt, dass er zu wenig KU gezahlt hat?
    Mich darauf berufen, dass ich ihn vor einem Jahr rechtmäßig angeschrieben habe und bis dato auf die Zettel warte? Klingt unglaubwürdig, oder? Rückwirkend wird da wohl nix zu machen sein?
    Ich denke, ich könnte ihm ein bissel drohen mit Lohnpfändung falls er nicht freiwillig nachzahlt, zum Anwalt rennt der glaube ich nicht mehr, da hat ihn einer beim Betreuungsunterhalt damals beschissen und nur Geld abgezockt.
    Am Donnerstag bin ich jedenfalls definitiv auf dem JA.


    Ach, ich könnte mich so ärgern... :wand :wand :wand

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj,


    sofort argieren... JA oder Anwalt. Du kannst Ansprüche bis zu drei Jahre im Nachhinein stellen. Wenn er zuwenig gezahlt hat, ist eine Nachzahlung sofort einzufordern...

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Hmm aber was hast DU jetzt mit seinen Lohnstreifen zu tun? Ich dachte das wird alles berechnet vom Jugendamt? :Hm


    Also mir wurde damals gesagt, dass ich den Unterhalt "SCHRIFTLICH einfordern" soll (da gings aber um normalen Unterhalt) und dies dann ab dem Tag 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden kann.... wie das aber in so einem Fall ist, weiss ich nicht .Ruf doch mal beim JA an...


    Evtl. ist es ja nicht mal "seine Schuld", er hat ja nichts "verschwiegen" in dem Sinne... oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

  • Hm...ja haste, sunny.


    Also, ich hatte ihn angeschrieben wegen der Lohnbescheide, ganz regulär, wie man bzw. frau das eben so darf und tut.
    Auf dem JA hier habe ich eben nicht die besten Erfahrungen gemacht, zumal mein Ex neben seinem Lohn Einnahmen aus Aktien usw. hat (er ist Banker!!!), die vom JA haben aber nur seine 12 Lohnzettel begutachtet damals.


    ER hat mir lapidar mitgeteilt, er würde jetzt 4000 netto verdienen, keinen genauen Betrag, keine Unterlagen. Nach meiner zufälligen Rechnung vorhin verdient er aber über 4400 netto, was heißen würde, meinem Sohn steht mehr Unterhalt zu.


    Sunny, der Mann hat NOCH NIE freiwillig eine Gehaltserhöhung angegeben, also glaube ich nicht, dass es bei ihm ein Versehen war!

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  • Na ja ich würde mich aber auf Aussagen von dem dann auch nicht verlassen, wenn er so unzuverlässig ist :frag


  • Quelle: Die neue Düsseldorfer Tabelle , 2. Auflage, Falken-Verlag
    ...sagt hierzu : Unterhalt für die Vergangenheit...
    "....kann ein so genanntes Auskunftsbegehren , welches zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs verlangt wurde, den Unterhaltsverpflichteten schon in Verzug setzen. Dabei handelt es sich schlicht um das Verlangen einer Auskunft über die Einkommens-und Vermögensverhältnisse, damit der Unterhalt berechnet werden kann.
    Der Unterhalt wird ab dem 1. des Monats, in dem das Verzugs- oder Auskunftsschreiben bzw. die Klageschrift..." (Beweislage!) "...zuging, geschuldet, sofern der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bereits bestand..... ."
    D.h. für meine Begriffe, für die Vergangenheit sieht es nicht so gut aus. Hast du eine Kopie deines Anschreibens an ihn ? Immerhin warst du ja "zufrieden" mit seiner Antwort und hast nichts weiter unternommen. Ich vermute, so wird es das JA sehen.
    Auf jeden Fall würde ich sofort eine Prüfung anstreben über das JA, damit er "in Verzug" gesetzt werden kann. Wenn das JA zickt, würde ich schon sagen, du hast einen begründeten Verdacht, das er viel mehr verdient als vor xxx Monaten beim JA angegeben . :angry

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hi,


    ich habe das grade so ähnlich durch. Mein Ex hat von Anfang an zu wenig gezahlt. Da er auf und davon war, ich froh war überhaupt etwas zubekommen, habe ich das mit der Überprüfung schleifen lassen. Asche auf mein Haupt. Nun habe ich Unterlagen zugespielt bekommen, aus denen hervorgeht wo er arbeitet, was er verdient. Mein Anwalt hat alles genau aufgestellt und berechnet, waren 1900€ Fehlbetrag auf 6 Jahre.
    Mein Anwalt erklärte mir, dass die Chance alles zu bekommen, schlecht steht, aber man könnte es ja mal versuchen. (Hat ja auch irgendwas belehrendes für meinen Ex) Also gemacht getan.
    Er, mein Ex, lehnte erst einmal ab. Die Beträge hat er dann geteilt. Einmal in die Summe der letzten Jahres, also der letzten 12 Monate. Die hat er auch überwiesen. Sein Fehler war, genau zu bestimmen für welchen Zeitraum dieser Fehlbetrag gezahlt wurde. Erst einige Tage später bekam mein Anwalt Post der gegnerischen Partei mit dem Hinweis des Zeitraumes. Nun kommt es dicke für meinen Ex. Er hätte es auf der Überweisung kennzeichnen müssen, somit hat mein Anwalt dieses Geld genommen und die ältesten Unterhaltsschulden damit beglichen. Und somit hatten wir die Möglichkeit zusätzlich die aktuellen Schulden, weniger als 3 Jahre altper Pfändung einzuklagen. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 verschiedene Paar Schuh.


    Also, rechtlich kannst du 3 Jahre rückwirkend verlangen.


    Also viel Glück
    LG Stellabetty

  • Zitat

    Original von Stellabetty
    Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 verschiedene Paar Schuh.


    Also viel Glück
    LG Stellabetty


    Bei dir waren das ausnahmsweise mal keine verschiedenen Schuhe !
    Glückwunsch, solche Beispiele sind leider viel zu selten. :brille

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  • Hi,


    naja. Ich bin auch sehr froh dadrüber. Mir ist es fast noch wichtiger, dass mein Ex jetzt gesehen hat, dass sein Verhalten Konseqenzen hat. Die Konseqenz eines Kindes hat er bis heute nicht wirklich erkannt und kapiert.
    Leider, denn jetzt 4 Wochen später, bekam ich Drohungen von ihm. Entweder ich überweise das Geld zurück oder mein Sohn lernt ihn mal richtig kennen. Damit habe ich gerechnet und war trotzdem total geschockt. Mein Freund hat ihn zur Rede gestellt und aufgefordert weitere Drohungen zu unterlassen. Die Polizei und mein Anwalt sind darüber informiert.


    Ich habe in dem Streit ums Geld gewonnen, mein Sohn hat verloren, denn damit hat es ihn es nur noch weiter von seinem Vater entfernt.


    Aber man und frau müssen irgendwann Prioritäten setzten.


    In diesem Sinne
    Stellabetty


  • :radab
    Das kann ja wohl nicht wahr sein....-war mein erster Gedanke. Aber leider weiß ich, dass es so sein kann. :(
    Ich wundere mich immer wieder, zu was manche ET im Streit um das bißchen Geld fähig sind. Und nicht kapieren, was sie damit anrichten. Wozu das ganze ? Meistens entscheiden sie sich doch bewußt für ein Kind, und treten dann so nach dem kleinen Menschen , das werde ich nie verstehen ! Klar, oft geht es nur um Machtspielchen mit dem betreuenden ET, aber verstehen die wirklich nicht, was sie damit anrichten ?
    Da ist es durchaus nachvollziehbar, wenn viele gar nicht wegen dem Geld aufs Amt gehen und sich so durchquälen. Aber Sinn macht das nicht ! Auf Jahre wird das Leben schwer gemacht, was überhaupt nicht sein müßte. Traurig traurig !
    Auch SEIN Sohn lernt ihn dann richtig kennen, das hat er wohl vergessen, dass es nicht nur dein Sohn ist , sondern auch sein Fleisch und Blut ! :angry:angry


    Das es deinen Sohn noch weiter von seinem Vater entfernt hat, kann ich kaum glauben, denn: geht es denn noch weiter ?


    Ich könnte mich jetzt hier richtig doll aufregen, so ein A........ !!!!
    Man darf sich irgendwie nie über sowas wie diesen Erfolg freuen, da kommt gleich ein bitterer Nachgeschmack ! :wand

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