Hallo ihr Lieben,
bin nach meiner Elternzeit leider Arbeitslos geworden. Habe mich 30 Stunden gemeldet. Man hat mich gefragt. Danach bemißt sich ja das ALGI.
Nun schicken sie mich in eine Maßnahme zum Bewerben. Da bin ich mit Fahrtzeit dann min. 40 Std. unterwegs. 6 Std. Maßnahme plus 2 Std. Pendeln.
Da kann ich mich doch gleich 40 Stunden melden, wenn mein Sohn sowieso den ganzen Tag dann in den KiGa muß!
Wieso frägt man mich dann überhaupt und sagt nicht gleich: 30 Std wird man nix finden - Sie müssen 40 Std?
Wälze grad das SGBIII, aber finde nix