Vater Hartz IV was passiert?

  • Der KV hat Hartz IV, was passiert dann wegen Unterhalt?
    Macht der KV dann Schulden, denn das muss er ja irgendwann mal nachzahlen
    oder wie läuft das?
    Wer weis, wie hoch das Geld ist was man bei einem 11 Jährigen vom
    Jugendamt noch bekommt.
    Wie lange bekomme ich da eigentl. diesen Vorschu. oder wie das heißt?
    Habe bisher noch kein Geld vom Jugendamt bekommen....
    Habe irgendwo gelesen bis 12...heißt das bis er 12 ist oder das 12. Lebensjahr auch
    noch?

  • § 1603 BGB
    Leistungsfähigkeit


    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Das heißt jedoch nicht das er davon befreit ist!
    Er unterliegt einer Erwerbspflicht!


    Wenn dein Kind 11 ist, bekommst du noch für ein Jahr Unterhaltsvorschuß, frage mal beim JA nach.


    Gehe zum JA und lasse dich dort beraten.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Hallo, kann Dir nur die erste Frage beantworten: Ja, das JA zahlt den Vorschuss, der dann die Schulden vom KV sind. Bis 6 Jahre sind`s 133,- €, danach dann mehr, weiß aber die genaue Zahl nicht.

  • Danke euch, bedeutet das, wenn ich den Unterhalt nicht annehmen würde
    dann wäre der KV nicht in Schulden?
    Nach dem 12. LJ bekäme ich eh nix mehr, ergo hätte der Vater dann für das
    eine Jahr noch Schulden oder hat der KV eh Schulden, da er bis 18 verpflichtet
    ist zu zahlen??
    Wie ist das eigentl. wenn das Kind eine Behinderung hat, zahlt das Jugendamt
    nicht länger Unterhalt??
    Denke, wenn dann der KV sofern er nen Job wieder hat....aber da
    sehe ich eher keine Chance denn er ist über 50...

  • Ja, das JA zahlt den Vorschuss, der dann die Schulden vom KV sind.


    Nein.


    Wenn der Vater nachweislich nicht zahlen kann, laufen auch keine Schulden beim JA auf.



    Edit vergaß: hast du einen Titel über den Unterhalt?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Was ist ein "Titel"?
    Ich hatte damals sone Art Beistandsschaft beim JA
    und die hat mir dann immer den Unterhalt berechnet...
    Ich war ja nie mit dem KV zusammen etc...
    ergo denke ich ein Titel den bekommt man wenn man
    verheiratet oder so war...
    Als mein Sohn jetzt im Heim war, da liefen bei ihm auch
    keine Schulden auf...und bei mir wurde das Kinderg. eingezogen
    da ich nur von einer kleinen EM Rente und HLU lebe...
    Auch wenn mir das total egal sein kann,
    ob er Schulden dadurch bekommt, denn er kümmert
    sich um den Buben gar net....

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

    Einmal editiert, zuletzt von Gaby73 ()

  • Hallo,


    kann Rovena zustimmen.
    Unterhaltsvorschuss bekommt Kind bis zum 12. Lebensjahr. 160 Euro pro Monat. Wenn das Kind 12Jahre ist und KV immernoch ALG2 bezieht, fällt Unterhaltsvorschuss erstzlos weg :(
    Wenn KV nicht , oder nur sehr wenig zahlen kann, laufen keine Schulden auf.
    Das zu entscheiden liegt aber im Ermessen der Unterhaltsvorschusskasse. Habe da mal ein langes Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin gehabt, die hat mir das so erklärt.


    L.G.
    echse64

  • Unter Umständen könnte Kinderzuschlag nach dem 12. Lebensjahr möglich sein. Kenne ich mich aber auch nicht aus, ist von deinem Einkommen abhängig.


    Edit: Gucksdu

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Habe irgendwo gelesen bis 12...heißt das bis er 12 ist oder das 12. Lebensjahr auch
    noch?


    hallo,


    das heißt, bis er 12 ist. denn das 12.lebensjahr ENDET mit dem 12. geburtstag! wenn er 12 ist, ist er bereits im 13. lebensjahr!


    ergo: dein sohn ist jetzt 11 und bekommt bis zu seinem 12. geburtstag unterhalt nach dem UVG, danach nicht mehr.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo, kann Dir nur die erste Frage beantworten: Ja, das JA zahlt den Vorschuss, der dann die Schulden vom KV sind. Bis 6 Jahre sind`s 133,- €, danach dann mehr, weiß aber die genaue Zahl nicht.


    Das Amt zahlt in Höhe des Unterhaltvorschusses aber nur wenn du bedürftig bist. Hast du Arbeit und verdienst genug dann musste klagen. Der nicht leistungsfähige Unterhaltspflichtige wird dann in Haftung genommen. D.h er muss
    sich dann verstärkt bewerben um wieder in Arbeit zu kommen.


    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • jenpa,


    diese Regelung tritt nur in Kraft, wenn du erhebliches Einkommen, also etwa doppelt so viel wie üblich, hast.
    Grundsätzlich ist der Unterhaltsvorschuss ein Vorschuss des JA weil der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder will.


    Und nocheinmal:
    Es laufen keine Schulden auf!
    Auch die erhöhte Erwerbspflicht ändert nichts daran, da man als AlG II Empfänger dieser sowieso unterliegt und bei Verweigerung der Mitwirkungspflicht (laut unterschriebenem Vertrag zwischen ArGe und Kunde...) Kürzungen hinnehmen muss. Erst wenn dieser Fall eintritt, kann das JA Forderungen stellen.


    Volker :-)