Persönliches Erscheinen vor Gericht - und wenn nicht?

  • Hallo,


    Also mein Ex ist psychisch krank und macht dann so in seinen leider häufiger werdenden Schüben einfach was er will. Ich möchte mich scheiden lassen. Würde dann irgendwann halt die Scheidung einreichen (Trennungsjahr läuft Okt 2011 aus) und dann schicken die ja nen Termin... soweit ich gehört habe einige Zeit im voraus.
    Ich hab da gerade so ne Horrorvorstellung im Kopf (also alles theoretisch, noch nicht passiert): Der Termin ist angerückt, mein Ex erscheint nicht vor Gericht - weil er halt grad mal wieder "Wichtigeres vorhat". Neuer Termin wird angesetzt. Ex kann nicht kommen, weil er in der Klinik ist per Gerichtsbeschluss. Termin muss verschoben werden.... usw.


    Wie soll man sich denn so bitte scheiden lassen? Hat jemand Erfahrungen wie lange man wegen Krankheit die Scheidung so rauszögern kann?
    Und wer zahlt die zusätzlichen Gerichtskosten, wenn mein Mann nicht erscheint?
    Zwischen der Entlassung aus der Klinik und dem neuen Schub lag jetzt mal gerade eine Woche! Ich geb ihm noch 3 Wochen dann hat er die nächste Zwangseinweisung - jede Wette.
    Gut bis Oktober ist noch Zeit, ich werde auf jeden Fall versuchen, den Versorgungsausgleich zu regeln (beim Notar). Da bekommt man ja recht kurzfristig nen Termin und kann den in eine gesundere Phase legen. Wenn mein Ex mitmacht...


    Aber mit der Scheidung sehe ich momentan wirklich große Schwierigkeiten - das ist ja wie Lotto spielen, dass man mal nen Termin hat, wo der Ex vor Gericht erscheinen kann.
    Was meint ihr, was kommt da an Ärger auf mich zu?


    lg
    teufelshen

  • sorry, ich will dir nicht wegh tun und dich auch nicht verunsichern, aber mir hat mal in einem unabhängigen RA gespräch gesagt
    "das es auch möglich ist, wenn medizinische gründe und weiteres mehr ein hindernis darstellen",
    eine scheidung auch durchaus 5 jahre hinausgezögert werden kann......
    steinige mich, aber das hat er gesagt.

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • es ist ein persönliches Erscheinen nicht notwendig um geschieden zu werden.
    solltet im vorfeld alles geregelt sein.


    mein ex wurde in abwesenheit geschieden, in folge dessen bekam seine ex
    das alleinige sorgerecht.
    sein desinteresse war ja offensichtlich.


    lg forevermine