Aufenthaltbestimmungsrecht

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Im Internet werde ich da gerade nicht so richtig schlau draus :-)


    Also folgende Situation: ich bin seit etwas über einem Jahr vom KV getrennt. Er ist damals nur knapp 3 km von uns weggezogen. Jetzt kristallisiert sich jedoch immer mehr raus, dass 1. die Wohnung (ist noch die, in der wir zu dritt gewohnt haben) langsam zu teuer für mich wird, 2. der Arbeitsweg einfach zu lange ist (fahre einfach fast 45 Minuten) und ich 3. ab September wieder Vollzeit arbeiten muss und somit die Zeit mit meinem Sohn sehr knapp wrden würde. Jetzt habe ich vor zum 1. Ki-Ga-Jahr umzuziehen.


    Meine Frage ist folgenden: wie weit darf der KV da mitreden? Ich würde im "schlimmsten Fall" ca. 20 Minuten von ihm wegziehen....hätte dadurch aber wesentlich weniger Mietkosten und einen kürzern Weg zur Arbeit (nur noch knapp 20 Minuten einfach) und somit auch mehr Zeit. Ich habe zwar imt dem KV schon drüber geredet und versuche soviel Rücksicht auf die Beziehung zu seinem Sohn Rücksicht zu nehmen, aber ich muss ja nun auch mal an meine Zukunft (auch in finazieller Hinsicht) denken. Weiss jemand von Euch wie sowas geregelt ist? Im Internet hab ich bisher nur Sachen gefunden, bei denen es um Umzüge von 100km aufwärts geht....und meinen Anwalt will ich jetzt noch nicht fragen.


    Wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.


    LG Christine

  • also ich habe noch nie gehört,das es bei bei 20 miunten entfernung probleme gibt,da müßen wohl größere dimensionen(entfernungstechnisch) vorliegen.denke dein anwalt wird dir dasselbe sagen :-)

  • ich denke das eigentlich auch, aber irgendwie mach ich mir wohl immer viel zu viel gedanken, was der kv dazu sagt. ich fahr immer auf der schiene: bin ich nett zu ihm, ist er nett zu mir/uns...

  • hab da was gefunden,aber uralt

    Zitat

    Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters


    Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.


    OLG Dresden, 10 UF 433/02

  • wer hat denn das aufenthaltsbestimmungsrecht du,er,ihr beide?
    wenn du das alleinige hast:

    Zitat

    *** Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. ***


    hier steht noch mehr
    http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

  • 20min ist eine relative Angabe.


    Wenn es sich um 10-20KM handelt dürfte es je nach Situation kein Problem geben.


    Ist nur für den KV unangenehm. Statt 3Km (locker mit dem Kinderwagen) muss er jetzt mit dem KFZ fahren.
    Wenn er kein Auto hat wird er noch mehr Probleme haben.


    Du solltest Dir vorher Gedanken darüber machen wie das mit dem Umgang gestaltest. Vielleicht übernimmst Du eine Strecke.

  • Habt Ihr denn das gemeinsame Sorgerecht?


    Da das Kind noch nicht mal drei Jahre alt ist, muss es weder an einen anderen Kindergarten noch an eine andere Schule gewöhnt werden. Der Vater kann zwar trotzdem das ABR beantragen und das Kind zu sich nehmen wollen, muss es dann aber sehr gut begründen - die Chance es zu erhalten ist sehr klein.


    Deine Argumente für den Umzug (näher zum Job, mehr Zeit für's Kind) sind mit recht großer Wahrscheinlichkeit die besseren.


    Hätte der Vater denn überhaupt etwas dagegen einzuwenden? Vielleicht fände er es ja auch ganz in Ordnung so (ist schließlich zum Wohle des Kindes) und wünscht sich nur eine Beteiligung an Fahrtkosten und - zeiten?

  • also ich denke wir haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht....echt ne gute frage...scheidung war ja noch nicht und deshalb ist das noch nicht richtig gergelt...


    es handelt sich sagen wir um ca 20km, KV hat ein auto und (auch wenn das manchen nicht so gern hören) ist grossverdiener, sprich er kann sich die fahrerei locker leisten, im gegensatz zu mir, sobald ich nämlich wieder vollzeit arbeiten gehe, habe ich weniger geld zur verfügung als jetzt mit dem trennungsunterhalt und das obwohl ich ja zwei leute versorge....


    natürlich ist es mir auch lieber, wenn der kv einverstanden ist....im endeffekt denke ich, ist das wieder was, was individuell entschieden werden müsste, oder? ich meine, wir wohnen in einem vorort von münchen, würde ich jetzt wieder nach muc ziehen und dann dort innerhalb umziehen, können strecken von 45 minutenitdem auto INNERHALB der stadt entstehen....


    ich bin halt der meinung, warum soll ich dazu verpflichtet sein, so nah wie möglich bei ihm wohnen zu bleiben, obwohl es finanziell und zeitlich nicht geht, während er wie gott in frankreich lebt???

  • @MarlenE: ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich hoffe, dass er meine Argumente versteht....hab es ihm schon gesagt, aber leider muss er über alles immer erst ein paar Tage nachdenken...


    Lukas würde einfach im neuen Ki-Ga-Jahr in einen neue Gruppe kommen, ich mein, das machen tausende von Kindern jährlch mit, dass sie in eine andere STadt ziehen, aber bei Scheidungskindern wird da ein riesen Drama draus gemacht, ob die das verkraften...so krieg ich das zumindest gerade in unserer Krippe mit, kaum weint Lukas beim Abgeben, heisst das, zu Hause stimmt was nicht...

  • Hi,


    Also ich beschäftige mich zur Zeit mit einem Umzug.


    Und du darfst bis zu 100km umziehen, das ist kein Problem....


    Das einzige was du beachten mußt, ist das der Umgang ermöglicht werden kann und das dürfte bei deiner Entfernung kein Problem sein....


    Sag es ihm freundlich und rechtzeitig, schildere ihm deine Gründe und dann müsste das machbar sein...


    Wünsche Euch viel Erfolg!! :strahlen

  • Och, notfalls würde ich wegen 5 km klagen, wenn ich dafür einen guten Grund hätte. Die Lösung sieht doch eher anders aus: frühzeitig informieren und beim Umgang ein annehmbares Angebot machen. Warum sollte er dann nein sagen? Einträglich ist besser. Und wenn er einen guten Vorschlag ablehnt hättest du gute Agumente vor Gericht.

  • ich bin halt der meinung, warum soll ich dazu verpflichtet sein, so nah wie möglich bei ihm wohnen zu bleiben, obwohl es finanziell und zeitlich nicht geht, während er wie gott in frankreich lebt???

    Nein verpflichtet bist Du nicht. 20Km sind ja eigentlich kein Ding. Wenn beide ein KFZ haben.


    Nun das wie Gott in Frankreich hättest Du ja auch haben können ... oder?

    Die Lösung sieht doch eher anders aus: frühzeitig informieren und beim Umgang ein annehmbares Angebot machen. Warum sollte er dann nein sagen?

    Genauso funktioniert es. Ich würde eher ein Problem sehen wenn es 100km sind. Da geht Zeit und Geld drauf.


    Rede mit Ihm.

  • Ich glaube nicht, dass ein solcher Umzug (20 Min. oder 20 km) verboten werden kann. Umgang ist ja weiterhin möglich und in einer Großstadt wäre ein Umzug von einem Ende zum anderen Ende oft das gleiche Ergebnis, wie du schon schreibst...


    Außerdem wird einem Vater, der Umgang hat, wohl auch nicht verboten, umzuziehen oder liege ich da falsch? Auch wenn er dann statt 10 plötzlich 20 km zu fahren hat, oder?
    Der KV von uns zieht demnächst um, gut die Entfernung vergrößert sich nur um 2-3 km (insgesamt dann wohl knapp über 10 km), aber gefragt werden die Mütter/Kinder da ja auch nicht. Nicht falsch verstehen: wir wollen gar nicht gefragt werden.
    Bei so einer geringen Änderung der Entfernung ist es, so finde ich, einfach akzeptabel - vor allem, wenn beide Auto haben und das Kind dann den Vorteil, dass die Mutter weniger Zeit mit dem hin und her verbringt als vorher! :-)