Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Im Internet werde ich da gerade nicht so richtig schlau draus
Also folgende Situation: ich bin seit etwas über einem Jahr vom KV getrennt. Er ist damals nur knapp 3 km von uns weggezogen. Jetzt kristallisiert sich jedoch immer mehr raus, dass 1. die Wohnung (ist noch die, in der wir zu dritt gewohnt haben) langsam zu teuer für mich wird, 2. der Arbeitsweg einfach zu lange ist (fahre einfach fast 45 Minuten) und ich 3. ab September wieder Vollzeit arbeiten muss und somit die Zeit mit meinem Sohn sehr knapp wrden würde. Jetzt habe ich vor zum 1. Ki-Ga-Jahr umzuziehen.
Meine Frage ist folgenden: wie weit darf der KV da mitreden? Ich würde im "schlimmsten Fall" ca. 20 Minuten von ihm wegziehen....hätte dadurch aber wesentlich weniger Mietkosten und einen kürzern Weg zur Arbeit (nur noch knapp 20 Minuten einfach) und somit auch mehr Zeit. Ich habe zwar imt dem KV schon drüber geredet und versuche soviel Rücksicht auf die Beziehung zu seinem Sohn Rücksicht zu nehmen, aber ich muss ja nun auch mal an meine Zukunft (auch in finazieller Hinsicht) denken. Weiss jemand von Euch wie sowas geregelt ist? Im Internet hab ich bisher nur Sachen gefunden, bei denen es um Umzüge von 100km aufwärts geht....und meinen Anwalt will ich jetzt noch nicht fragen.
Wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
LG Christine