Kleinunternehmer - Rechnung stellen. Wer kennt sich aus?

  • Hi,
    ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis und soll jetzt für drei Monate noch Texte für jemanden schreiben. Es wird am Ende des Monats jeweils eine Rechnung gestellt. Ich arbeite also freiberuflich nebenher, werde aber kein Gewerbe anmelden, weil unnötig. Soweit hab ich auch verstanden, dass ich keine Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer berechnen muss, weil ich nicht mehr als 17.500 Euro aufs Jahr gesehen damit verdiene.
    Nun meine Frage: Im Netz kursieren unterschiedliche Auffassungen, ob auf der Rechnung die Steuernummer zu stehen hat oder nicht. Weiß das jemand genau? Es geht wohl darum, ob das Finanzamt die Rechnung in der Steuererklärung anerkennt oder nicht ... Vielleicht kann ja jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen.


    Danke schonmal.


    Liebe Grüße
    Lanie

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Ich hab bis vor einem halben Jahr nebenher was dazuverdient.


    Auf meinen Rechnungen stand immer meine Steuernummer drauf und unten stand ein Satz, dass ich nicht verpflichtet bin Umsatz- und Mehrwertsteuer zu berechnen, da es sich um einen geringfügigen Verdienst unter 17500 Euro/Jahr handelt.

  • Steuernummer, Rechnungsdatum, Lieferdatum, Rechnungsempfänger, Leistungsbeschreibung und wer die Rechnung stellt müssen genannt sein.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ja, du musst deine Steuernummer trotzdem angeben.


    Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist vorbehaltlich der §§ 33 und 34 UStDV auch erforderlich, wenn:


    beim leistenden Unternehmer die Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, = das ist die Kleinunternehmerregelung..


    Quelle: Bundesministerium für Finanzen


    Wenn du nicht möchtest, dass Hunz und Kunz deine Steuernummer hat, dann kannste ne Umsatzsteuer - identifikationsnummer beantragen, mit der kann keiner wirklich etwas anfangen!!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Ich meine auch, dass die Steuernummer im Briefkopf Pflicht ist. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich einen Anwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater fragen. So teuer kann diese kleine Frage ja wohl nicht sein.


    LG


  • Wenn du nicht möchtest, dass Hunz und Kunz deine Steuernummer hat, dann kannste ne Umsatzsteuer - identifikationsnummer beantragen, mit der kann keiner wirklich etwas anfangen!!


    Kann man denn mit der Steuernummer anderer Blödsinn anstellen? Und wenn ja, welchen?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Steuernummer, Rechnungsdatum, Lieferdatum, Rechnungsempfänger, Leistungsbeschreibung und wer die Rechnung stellt müssen genannt sein.


    Gruß,
    PapaT



    und bis wann die Rechnung bezahlt werden muss

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • dann kannste ne Umsatzsteuer - identifikationsnummer beantragen

    Eine Umsatzsteueridentifikationsnr. setzt voraus, daß du auch Umsatzsteuer berechnest und abführst. Genau das ist hier aber nicht der Fall ;)


    Kann man denn mit der Steuernummer anderer Blödsinn anstellen?

    Nein. Damit kann man keinen Blödsinn treiben.


    und bis wann die Rechnung bezahlt werden muss

    Upps, genau, hatte ich vergessen. Und zwar sollte der Fälligkeitstag benannt werden. Also nicht nur "in 14 Tagen" sondern "bis zum 12.02.2011".


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Das hab ich alles schon recherchiert - aber ne Formulierung wie "Zahlbar ohne Abzüge innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum" passt auch, oder? Ist doch auch eine konkrete Frist?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • na man kann mit hilfe der steuernummer ne menge über jemanden herausfinden.. beim Finanzamt.. und das dann gegen den verwenden...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • "Zahlbar ohne Abzüge innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum"

    Also irgendwas war da... Es gibt eine Grund warum man den Satz ergänzen sollte. Und zwar "Zahlbar ohne Abzüge innerhalb 14 Tagen bis zu 12.02.2011". Aber den genauen Grund habe ich vergessen :rotwerd. Studium ist schon länger her... ;)


    na man kann mit hilfe der steuernummer ne menge über jemanden herausfinden.. beim Finanzamt.. und das dann gegen den verwenden...

    Also nur weil man eine Steuernummer kennt erteilt das Finanzamt doch keine Auskünfte? Ist dir das etwa so ergangen? Ich habe von sowas noch nie gehört.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ok ... danke euch allen für die schnellen Antworten.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Also irgendwas war da... Es gibt eine Grund warum man den Satz ergänzen sollte. Und zwar "Zahlbar ohne Abzüge innerhalb 14 Tagen bis zu 12.02.2011". Aber den genauen Grund habe ich vergessen :rotwerd. Studium ist schon länger her... ;)



    Gruß,
    PapaT


    ich meine, dass es wegen dem genauem Datum nicht richtig ist. Es muss oder sollte immer das genaue Datum draufstehen bis wann die Rechnung zu zahlen ist

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • PapaT... ich habs mal selbst ausprobiert.. und Auskünfte bekommen. Am Telefon! Mag sein,dass das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ist, aber wie gesagt, es hat geklappt..


    und zu dem Satz, von dem du nicht mehr weißt warum er drunter stehen sollte.. ich weiß es jetzt auch nicht genau, könnte mir aber vorstellen, dass es damit zusammenhängt, dass man so eigenmächtige Skonto - Abzüge seitens des Rechnungsempfängers verhindert... aber ob das so ist.. k.A.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
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