Minijob-400 Euro basis

  • 400 euro abzgl 100 euro freibetrag und nochmal von 300 euro 20% ergibt einen weiteren freibetrag. 100,- + 60 = 160 euro freibetrag.
    400 - 160 euro freibetrag = 240 euro, die als einkommen noch angerechnet werden. das wird von deinem bisherigen bedarf abgezogen.
    ü

  • Die Berechnung bleibt gleich...100 Euro Freibetrag und 20 % des darüber gehenden Betrages auch frei....also 314 Euro , davon nochmal 20 % frei...


    Gruß Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Nee, wenns ein Minijob ist und man nur ab und zu wegen Zuschlägen darüber kommt, wird höchstens eine Pauschalversteuerung durchgeführt. Wenn es regelmässig ist, dann ists ab 401 Euro sv pflichtig.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Soweit ich weiß, darf man 2 x im Jahr über die 400 Euro kommen, aber ansonsten ist es ab dem ersten Euro über die 400 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und hat zur Folge, dass du ganz normal alle Abzüge hast, wie alle arbeitenden Leute. Steuern halt erst nach deiner Lohnsteuerklasse und in diesem niedrigen Bereich dann wohl eher nicht.
    Ich weiß das mit der Anmeldung, weil ich in meinem Laden mehrmals im Jahr ab- und wieder angemeldet werde.... wie z.B. zum Weihnachtsgeschäft.
    Leider! - Ich bliebe lieber immer auf mehr Stunden.
    Mit den zweimal im Jahr - das war jedenfalls mal so, man kann sich aber erkundigen (Krankenkassen, Lohnsteuerstelle)