Wechsel der Lohnsteuerklasse und Lohnsteuererklärung.

  • Hallo,


    ich habe mich dieses Jahr getrennt und als ich ausgezogen bin und mich auf der Anmeldebehörde angemeldet habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich zum Jahresanfang die neue Lohnsteuerklasse bekomme. Ich hatte mit minem Noch-Ehemann Klasse 4 gehabt und jetzt würde ich 2 bekommen. Ich habe nichts schriftlich beantragt, kann ich mich darauf verlassen?


    Zu Lohnsteuererklärung.


    Ich muss sie mit meinem Noch-Ehemann machen aber wie teilt man die Rückzahlung dann auf. Ich sehe nicht ein, dass er das Geld teile, was ich z. B. für Hort ausgegeben habe usw.


    Ich wünsche allen Frohe Weihanchten auch wenn das Thema weniger weihnachtlich ist. :winken:

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Du bist aber verfplichtet ( wg der ehelichen Solidarität)Dich noch zusammen nach der SplittingTabelle veranlagen zu lassen... Und da wird so gerechnet: beide Verdienste werden zusammengerechnet , durch zwei geteilt und dann jeweils versteuert. da kann man eigentlich nur teilen.

  • Ich finde es aber ziemlich doof, wenn ich das Geld teilen soll was ich für den Hort ausgegeben habe, sind immerhin 200 € monatlich und das halbes Jahr lang ...

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zelda74 ()


  • ich habe mich dieses Jahr getrennt und als ich ausgezogen bin und mich auf der Anmeldebehörde angemeldet habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich zum Jahresanfang die neue Lohnsteuerklasse bekomme. Ich hatte mit minem Noch-Ehemann Klasse 4 gehabt und jetzt würde ich 2 bekommen. Ich habe nichts schriftlich beantragt, kann ich mich darauf verlassen?


    Hallo Zelda,


    ich verlasse mich bei Ämtern niemals auf mündlich Aussagen ;)
    Ich habe mich auch dieses Jahr getrennt, und bin nach Absprache mit meinem Steuerberater zum Finanzamt gegangen um meine Steuerklasse zu ändern. Mein Mann hatte es so gemacht wie du, und sich nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Im Computer des Finanzamtes hatte er immer noch Steuerklasse 5....
    Mal ganz davon abgesehen, dass es keine Steuerkarten für 2011 gibt und du ne Änderung auf deiner 2010er bekommst. Das geht doch gar nicht, wenn du deine 2010-Karte nicht dabei hattest :hae:


    Gruß
    teufelshen

  • Tja - das ist das Los der getrennten.....Ist bei mir nicht anders gewesen... Und das war nicht nur ein halbes Jahr sondern es waren über 3 Jahre...


    du könntest Dich auch mit dem Vater einigen, daß er die Hälfte der Kosten für denHort übernimmt..

  • Tja - das ist das Los der getrennten.....Ist bei mir nicht anders gewesen... Und das war nicht nur ein halbes Jahr sondern es waren über 3 Jahre...


    du könntest Dich auch mit dem Vater einigen, daß er die Hälfte der Kosten für denHort übernimmt..


    Warum 3 Jahre???


    Er wird die Kosten nicht übernehmen können, er zahlt auch nur 100 € Unterhalt.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • HAllo Zelda,


    bei uns ist es ähnlich, ich musste zum Personalbüro, meine Lohnsteuerkarte abholen und beim Finanzamt für 2011 umschreiben lassen. Denn die Lohnsteuerkarte 2010 gilt noch für das Jahr 2011. Das Finanzamt will für 2012 die Karte auf dem elektronischem Wege gleich dem Arbeitgeber zukommen lassen.


    Bei der gemeinsamen Veranlagung habe ich meinen Lohnsteuerberater darum gebeten, bei der Abschreibung den Differenzbetrag auszurechnen, den ich alleinig erhalten hätte wegen meinem Studium. Denn diese Kosten würde ich gerne wieder zurück erhalten, da ich sie auch alleinig finanziert habe und dieser Betrag wird nämlich wegen Verpachtung (von der ich nichts habe, da das Pachtgrundstück mir nicht gehört) verrechnet. So habe ich einen Überblick und habe eine Basis zum Reden.


    VG Meradog

    Die Liebe ist wie ein Strick. Wenn er zerreist, kann er wieder zusammengeknotet werden. ...Aber die Enden werden sich niemals wieder dort zusammenfinden..


    Wenn du über die Vergangenheit nachdenkst, erinnere dich lieber daran, warum du manche Dinge getan hast, als zu grübeln, was du besser gelassen hättest.

  • Das Finanamt wird Dir sagen: lassen sie sich doch getrennt veranlagen...... Dem steht aber das Familienrechtliche Gebot zur Solidarität gegenüber-... Und Dein Mann könnte in dem Fall dann verlangen von dir den Nachteil den er ohne Splitting hat ersetzt zu bekommen.... Oder willst Du nur wg der Steuerklasse anrufen?


    Die wird automatisch geändert zum nächsten Januar eines jahres wenn man sich umgemeldet hat...

  • Hallo,


    innerhalb des Trennungsjahres, ist ein Wechsel der Steuerklasse, nur mit Zustimmung beider Eheleute möglich.


    Du hast hinterher die Möglichkeit das über Steuererklärung, natürlich getrennt zu erledigen.


    Das Gesetz der ehelichen Solidarität, kann man in Anspruch nehmen, wenn der eine wesentlich schlechter gestellt wäre und die damit verbundenen Einbußen gegen gute Sitten verstoßen würden.


    Ich empfehle dir eine Beratung im Bürgerbüro, oder wie das bei Euch heißt.


    Gruß
    Christian

  • Idefix - was meinst Du mit Trennungsjahr in dem Zusammenhang? Wenn man sich also zum 01.10.2010 getrennt hat dann wäre das Trennungsjahr erst am 01.10.2011 rum----


    Und es wäre nicht so , daß man da in dem Zeitraum nicht die Steuerklasse wechseln kann ohne Zustimmung....Man müsste sogar wenn man nicht mehr gemeinsam wohnt..


    Es geht im Steuerrecht immer um das Kalenderjahr der trennung...


    Soll heißen : ich trenne mich am 01.10.2010 und ziehe zum 01.11.2010 aus - dann habe ich mich umgemeldet und muss ab dem januar 2011 die Steuerklassen neu wählen... Sie eben 2 oder 1 und er auch 1 ... so wäre es hier...


    IM Kalenderjahr der Trennung darf ich nicht einfach so wechseln... das ist aber was anderes als das Trennungsjahr..



    Was ist denn ab 2011 anders wenn ich fragen darf ? Daß man keine Steuerkarte mehr hat ? Ist vollkommen irrelevant - es gibt dann ne Benachrichtigung an den AG zb..

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()


  • Gerade dazu gibt es anderslautende Urteile ..... Man muss die Eheliche Solidarität beachten.. Sonst kann einen Ehemänchen auf Schadenersazt verklagen. Das könnte zu einem MInusgeschäft Hier für die Frau werden...

  • Warum 3 Jahre???


    Er wird die Kosten nicht übernehmen können, er zahlt auch nur 100 € Unterhalt.


    Warum drei Jahre ? weil ich drei Jahre den Hort allein bezahlt habe..... Wir aber nicht offiziell getrennt waren aber eigentlich getrennt gewirtschaftet haben.. Und natürlich gemeinsam veranlagt wurden und versteuert.... Und da haben wir immer die Erstattung einfach geteilt...

  • Hallo und frohe Weihnachten :-)


    Ja, Du kannst Dich darauf verlassen, dass war bei meiner Trennung damals auch so. Ich bin auch in die Steuerklasse 2 hineingekommen.


    Was ich noch zusätzlich gemacht hab : Ich habe meine Jungs komplett auf meine Steuerkarte genommen. Das ging auch ohne Probleme, muss ich nur jedes Jahr neu beantragen.

  • Das darf man nur wenn der Vater nicht mindestens 75% des Tabellenregelunterhaltes zahlt für die Kinder.....