Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • Und was ist mit der Kita bei seinem Vater? Wer hat denn nun zu bestimmen ob das Kind in den Kindergarten darf oder nicht? Hat das jetzt auch der Vater? Oder kann ich auch bei der Kita anrufen und sagen ich möchte nicht das der Kleine dort in den Kindergarten geht und das das zu beachten ist da ich ja noch das ASR habe? Oder kann das der Vater jetzt auch allein entscheiden? Er möcte ja nicht das der Kleine dort nun wieder in den Kindergarten geht. Es soll da ja auch nichts gefestigt werden solange nicht alles klar ist.


    Das ist es ja, was mir so quer im Magen liegt: ASR --> Entzug ABR ?? Wer entscheidet nun ? Irgendwie passt das alles nicht so richtig zusammen. Nun gut, er ist ja nun schon dort im Kindergarten, du hast dies quasi stillschweigend genehmigt. Beim GSR müsstest du solch eine Entscheidung (Kita) ggf, vom Gericht "ersetzen" lassen, aber beim ASR ?? -Kannst du ja eigentlich entscheiden, wie du möchtest ?? Hhmm...es ist schon spät.. Ich denk drüber nach...


    Gute Nacht....

  • Das ist es ja, was mir so quer im Magen liegt: ASR --> Entzug ABR ?? Wer entscheidet nun ? Irgendwie passt das alles nicht so richtig zusammen. Nun gut, er ist ja nun schon dort im Kindergarten, du hast dies quasi stillschweigend genehmigt.


    Das ist es ja, ich habe es nämlich nicht genehmigt! Ich wusste bis zu der Gerichtsverhandlung ja nicht einmal wie der Kindergarten hieß und der Kleine war ja jetzt auch nun schon wieder 6 Wochen bei mir und ging davon auch schon 4 Wochen wieder hier in seinen "alten" Kindergarten!!! Ich möchte auch nicht,dass er schon wieder in einen anderen Kindergarten muss!
    Dieses ganze Hin und her geht doch jetzt erst mit dem Gericht los.


    Gute Nacht und Danke schön :-)

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Es gibt keinen, aber auch wirklich keinen Grund warum der Kleine nicht bei mir leben sollte! Er hat hier genauso wie bei Papa alles was er braucht! Ich denke vielleicht auch ein bißchen mehr! Denn hier hat er seinen Bruder,den er bei seinem Vater nicht hat! In dem Kindergarten in dem er hier ging gehen auch zwei Cousinen und ein Cousin von ihm (zwei Kinder von meinem Bruder und ein Kind von meiner Schwester).


    ist das jetzt der Grund warum das kind nicht beim Vater leben sollte? Sorry wenn ich es überlesen haben sollte, aber für mich erliest sich kein Erkennbarer Grund warum das kind nicht beim Vater leben sollte. Er hat doch auch Rechte, es ist auch sein Kind. :Hm


    Vielleicht gehts noch um etwas anderes?


    LG :strahlen

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • Deine RAin scheint alle fachlichen Voraussetzung für einen Familienrechtsstreit zu haben. Ich spekuliere mal, dass sie auch überrascht wurde, von den Anträgen des KV.


    Was hat deine RAin für Anträge gestellt? -Klageabweisung ? -Dies müsste im Verhandlungsprotokoll bzw. Beschluss stehen. Hast du das Verhandlungsprotokoll bzw. den Beschluss schon ? Steht die Stellungnahme des JA und Verfahrenspfleger im Protokoll oder Beschluss?


    Welche Anträge stellt der KV in seiner Klageschrift ?


    Wurde dir oder deiner RAin schon die Stellungnahme des Verfahrenpflegers zugestellt. Was sagt dieser ?


    Hat die Richterin ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben?


    Wie genau hat die Richterin im Beschluss den vorübergehenden Entzug des ABR formuliert bzw. begründet (Paragraphen ???).


    Die Richterin kann/darf dir nicht ohne weiteres das ABR entziehen, zumal du das ASR hast und eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB scheint hier überhaupt nicht ersichtlich. Auch nicht in puncto Bindung u. Kontinuität. Aber so blöd wie es klingt: Sie ist halt "nur" Richterin beim Amtsgericht, ohne ihre "Fehler" wären die Richter beim OLG und BGH arbeitslos.


    Schreib dir alle Fragen auf, die du an deine RAin hast. Und besprich sie am Freitag nochmal mit dieser. Verfasse nochmal eine Art Stellungnahme zum Geschehen, ähnlich wie hier im Forum und maile sie der RAin vor eurem Termin zu. So kann sie nochmal drüber lesen und ggf. nachsehen, wenn sie etwas aus eurem Gespräch "vergessen" hat.


    Die Angelegenheit mit der Kita müsstest du auch nochmal mit der RAin besprechen. Oder steht in der Vollmacht, dass der KV alle Entscheidungen das Kind betreffend allein und ohne deine Zustimmung treffen kann, wenn er das Kind betreut ? Für mich auch nicht nachvollziehbar: DAs Kind war bereits bei euch wieder in seiner alten Kita und die Richterin reißt es da jetzt auch wieder raus durch den Entzug des ABR? -Oder war diese TAtsache zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht gegeben udn erst anschließend ist der Kleine wieder dorthin gegegangen?


    Du sagst das Kind war seit 6 Wochen wieder bei dir, bis der Beschluss erging. Wie oft hat der KV sein Kind in dieser Zeit gesehen? Hast du das Kind nach einem UmgangsWE "einfach" bei dir behalten, nachdem du die Vollmacht widerrufen hast?

  • Was hat deine RAin für Anträge gestellt? -Klageabweisung ? -Dies müsste im Verhandlungsprotokoll bzw. Beschluss stehen. Hast du das Verhandlungsprotokoll bzw. den Beschluss schon ? Steht die Stellungnahme des JA und Verfahrenspfleger im Protokoll oder Beschluss?


    Meine Rechtsanwältin hat Antragsabweisung gestellt.


    Protokoll:


    Die Verhandlung wird zunächst für ca. 10 Minuten unterbrochen,zwecks Anhörung des Kleinen!


    Den Beteiligten wird sodann dargelegt,dass die Anhörung nicht ergiebig war. ( wie denn auch? Man steckt so einen kleinen Menschen ganz allein in einen wildfremden Raum mit zwei wildfremden Menschen) Das ist keine kindgerechte Anhörung. Der Kleine hat "seinen" Verfahrenspflger vorher nie gesehen!


    Meine Anwältin rügte die Zuständigkeit des Gerichts.


    Beide Beteiligte werden intensiv angehört.


    Der Bericht des Jugendamtes (Vaters) vom 24.11.2010 wird den Beteiligten zur Einsicht im Termin überreicht.
    (dazu muss ich sagen, wir hatten nicht wirklich Gelegenheit in den Bericht zu schauen, mussten ihn ja wieder abgeben)


    Trotz intensiver Erörterung kann eine einvernehmliche Regelung nicht erreicht werden.

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  • Anfang November kam erst eine . Einstweilige Anordnung für das alleinige ABR. Eine Woche später kam die zweite: Antrag auf das alleinige ABR und GSR.


    Eine schriftliche Stellungnahme vom Verfahrenspfleger gibt es nicht. Er hat doch den Jungen erst zehn Minuten vor der Verhandlung das erstemal gesehen.


    Sachverständigengutachten gibt es auch nicht.



    Gründe:


    Das Kind lebte in den ersten Lebensjahren bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter.
    Es bestand zunächst regelmäßiger Kontakt zum Kindesvater,
    später nahm der Antragsteller den Jungen wöchentlich, bzw. jeweils Freitags bis Sonntags (teilweise auch länger) zu sich.
    Nach übereinstimmenden Angaben der Beteiligten haben diese die Betreuung so gehandhabt,
    dass dieser sich- in etwa gleichem Umfang- mal bei dem einen ,mal bei dem anderen Elternteil aufhielt.
    Auf der Grundlage einer zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarung wurde der Lebensmittelpunkt von dem Kind im Haushalt des Antragstellers begründet.
    Die Vereinbarung sieht vor, dass sich das Kind - vorbehaltlich eines Widerrufes durch die Antragsgegnerin- im Zeitraum vom 01.01.2010-01.01.2011 im Haushalt des Antragstellers aufhält.


    Die Vereinbarung wurde zehn Monate umgesetzt,
    in dieser Zeit bestanden regelmäßige Besuchskontakte zur Mutter.



    Das sind die Gründe! Wobei es NICHT stimmt das es bei der Verhandlung übereinstimmigkeiten gab.


    "später nahm der Antragsteller den Jungen wöchentlich, bzw. jeweils Freitags bis Sonntags (teilweise auch länger) zu sich.
    Nach übereinstimmenden Angaben der Beteiligten haben diese die Betreuung so gehandhabt,
    dass dieser sich- in etwa gleichem Umfang- mal bei dem einen ,mal bei dem anderen Elternteil aufhielt."


    Das entspricht nicht der Wahrheit, auch habe ich da nicht zugestimmt.Denn der Kleine ging ja hier in den Kindergarten und er wurde in der Zeit vom Vater immer 14 tägig von Donnerstag Nachmittag bis Sonntag geholt.Habe auch gesagt das der Kindergarten es ja auch bezeugen kann dass der Kleine immer da war!



    Am 29.11.2010 hat das Amtsgericht beschlossen: (abgeholt hat sein Vater den Kleinen dann am 10.12.2010, ohne vorherige Absprache.Ich wusste nicht einmal wie,wann und wo er den Kleinen abholen wollte.Er stand dann plötzlich vor der Tür)


    Das ABR für den Kleinen wird im Wege der einstweiligen Anordnung dem Antragsteller übertragen.


    Im übrigen verbleibt die elterliche Sorge bei der Kindesmutter.


    Von der Erhebung von Gerichstkosten wird abgesehen, ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

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  • Die Angelegenheit mit der Kita müsstest du auch nochmal mit der RAin besprechen. Oder steht in der Vollmacht, dass der KV alle Entscheidungen das Kind betreffend allein und ohne deine Zustimmung treffen kann, wenn er das Kind betreut ? Für mich auch nicht nachvollziehbar: DAs Kind war bereits bei euch wieder in seiner alten Kita und die Richterin reißt es da jetzt auch wieder raus durch den Entzug des ABR? -Oder war diese TAtsache zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht gegeben udn erst anschließend ist der Kleine wieder dorthin gegegangen?


    Du sagst das Kind war seit 6 Wochen wieder bei dir, bis der Beschluss erging. Wie oft hat der KV sein Kind in dieser Zeit gesehen? Hast du das Kind nach einem UmgangsWE "einfach" bei dir behalten, nachdem du die Vollmacht widerrufen hast?



    Ja, die Vollmacht war so ausgestellt, das der Vater auch ohne meine Zustimmung alles regeln kann/konnte was das Kind betrifft. Wäre sonst ja auch schwierig geworden wenn er jedesmal eine Unterschrift von mir hätte holen müssen.


    Der Kleine war bei der Verhandlung hier schon 3 Wochen wieder in seinem Kindergarten,das habe ich auch vorgetragen.


    Auch hat meine Rechtsanwältin vorgetragen das der Kleine dort beim Gericht schon sagte: "Lass uns jetzt nach Hause fahren und XXX (sein Bruder) abholen.Ich will jetzt nach Hause) Die Anwältin war ja dabei als er das sagte.


    Der KV hat sein Kind da jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag gesehen.


    Nein, ich habe die Vollmacht am 24.09.2010 widerrufen und habe den Kleinen dann Anfang November abgeholt und ihm (dem Vater) auch gesagt das der Kleine dann bei mir bleibt.Das wusste er aber auch schon seit dem 24.09.2010.

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  • Er hat doch auch Rechte, es ist auch sein Kind


    Natürlich ist es auch sein Kind,das habe ich auch nie bestritten.Ich habe dem Vater auch nie den Umgang verweigert, sondern bin "seinen" Wünschen eigentlich immer gerecht geworden!


    Dem halbjährigem Wechselmodell 2008 nach der Trennung habe ich ihm gewährt, weil er es wünschte! Danach kam der Kleine hier in den Kindergarten und da war so ein Wechselmodell nicht mehr möglich. Der Vater hat ihn dann alle 14 Tage von Donnerstagnachmittag bis Sonntagnachmittag zu sich genommen. Von Freitag bis Sonntag wäre ihm zu wenig gewesen,also habe ich dem auch zugestimmt und es auch mit dem Kindergarten vereinbart das der Kleine dort alle 14 Tage Freitags nicht käme. Dann meinte sein Vater das es ihm noch zuwenig wäre und er wolle wieder das Wechselmodell.Ich solle den Kleinen eine Woche hier in den Kindergraten geben und er würde den Kleinen bei sich dann eine Woche in den Kindergarten geben. Da war ich aber nicht mit einverstanden.Ich habe seinem Vater angeboten er könne wenn er möchte den Kleinen jedes Wochenende haben,damit war der Vater nicht einverstanden,weil er auch sein freies Wochenende brauche. So blieb es bei den 14 tägigen Besuchen.
    Immer wenn irgendetwas dazwischen kam habe ich zugestimmt. Es ging immer danach wie oder was der Vater wollte. Das war auch in den letzten Monaten so! Zum Beispiel Dienstags bekomme ich eine SMS in der steht das seine Schwester heiratet und ob er den Kleinen schon vorher bringen kann als abgemacht? Ich habe immer zugestimmt. Obwohl ich manchmal nicht nachvollziehen kann wieso oder warum der Kleine nicht mit kann zur Hochzeit von der Tante? Meine Schwester hat auch geheiratet,ich habe aber alle Kinder mitgenommen.


    Ich möchte auch gar nicht mehr gefragt WARUM der Kleine nicht weiter beim Vater leben sollte. Auch wenn der Kleine beim Vater gut versogrt wird/ist kenne ich meinen Sohn auch sehr gut und es ging ja schon Wochen vor dem ganzen Gerichtsmist so das der Kleine immer wieder geäußert hatte das er hierbleiben möchte bei Mama und seinen Geschwistern! Und das ohne das irgendjemand hier etwas von bei Papa wohnen oder Mama wohnen geäußert hat.
    Ich habe doch selber in den letzten 6 Wochen gemerkt wie der Kleine aufgeblüht ist.

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  • Ok. Soweit so gut. Welche Begründung führt der KV in seiner Klage an, warum ihm gerade im Wege der einstweiligen Anordnung (eAO) das ABR übertragen werden soll ?

  • Als Begründung hat er ja seine "Lügen" aufgetischt die ich ja schon erwähnte! Der Kleine wäre seit seinem 6. Lebensmonat im Wechselmodus bei ihm und das ich mit dem Kleinen völlig überfordert wäre!!! Meine Rechtsanwältin hatte ja auch daraufhin Antragsabweisung gestellt und auch die ganzen Belege von Ärzten, Physiotherapeuten usw. ans Gericht gefaxt und auch dazu geschrieben das somit die Eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers nicht richtig ist! Nur von meinem Jugendamt hatten wir noch keinen Bericht, da der Sachbearbeiter der hier zuständig ist krank war und wir ja auch nur 2 Wochen Zeit hatten bis zur Verhandlung!

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  • nun er beantragt das gsr und alleiniges abr weil das kind seinen lebensmittelpunkt, bei ihm den vater hat. das wurde auch schriftlich festgehalten. der rest über widersprüche etc, ist daher heute irrelevenat. durch die vollmacht hatte er als betreuender elternteil die möglichkeit auch die kita anzumelden, da dies in seinen bereich fällt. mir ist ein ähnlicher fall bekannt, wo der mutter im vorfeld erstmal zum kindeswohl abr entzogen wurde und auf den vater übertragen wurde. im zweiten schritt wurde das sorgerecht wochen später geklärt, auch zu seinen gunsten.
    so wird es hier sein: er will das gsr und sichert sich erstmal das abr damit die mutter ihm nicht noch ein zweites mal das kind entzieht. seine argumentation: das kind hat seinen lebensmittelpunkt seit einem jahr bei ihm, mit vorgelegter vollmacht etc. das kind lebte bereits vorher bei ihm.
    egal wieviel zeugen du meinst vorweisen zu können, er hat genausoviele und tausende mehr. er hat den ersten schritt gewonnen und ich denke das wird er auch in den nächsten schritten tun. ich denke auch nicht das es eine überlegung ist, die er von heute auf morgen getroffen hat sondern die schon länger dort brodelte. ich glaub auch das sich bis zum nächsten termin die strukturen weiter festigen werden in deinem sohn. der umgang sollte gefordert werden, aber der vater wird angst haben das du das kind wieder einbehältst und versuchst zu manipulieren wie bereits in der vergangenheit....

  • Dass es jetzt kleine Unstimmigkeiten bzgl eurer Einigkeit gibt, im Protokoll, sehe ich nicht soo tragisch. Vielmehr fehlt mir in dem Protokoll die Begründung deiner RAin, weshalb sie/ ihr Ablehnung des Antrages begehrt. _Hat deine RAin vor der Verhandlung zur Klage auf Erlass einer eAO bereits schriftlich Stellung bezogen ? Wenn ja, gut -so könnte man der Richterin vorwerfen, dass sie eurer Vorbringen nicht gewürdigt hat, auch wenn eurer Vortrag in der mündlichen verhandlung nicht en detail protokolliert wurde bzw. die Abweisung der Klage nicht mehr en detail begründet.

  • egal wieviel zeugen du meinst vorweisen zu können, er hat genausoviele und tausende mehr


    Ich habe Atteste mit komplettem Datensatz über Monate von Ärzten und Physiotherapeuten die eindeutig belegen das ich wöchentlich mit dem Kleinen bei Ihnen war! Wie soll der Kleine da bei seinem Vater gelebt haben??? Auch habe ich die Bescheinigung vom Kindergarten das der Kleine immer dort war! Die gleiche Frage: Wie soll der Kleine da bei seinem Vater gelebt haben???


    Also solche Beweise wird der Vater NICHT vorlegen können!!!!

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  • das ist mittlerweile irrelevant. momentan geht es um die zukunft des kindes und nicht um seine vergangenheit. die gilt es zu planen. momentan hat das kind seinen lebensmittelpunkt beim vater: es wird dort mittlerweile gemeldet sein, in die kita geht es dort. bis es zu einer weiteren verhandlung kommt (wann in 8-10 wochen? oder länger?) ist das kind weiterhin in seiner umgebung eingelebt und gefestigt. der vater muss so souverän und kühl rechnend aufgetreten sein, dass er seinen ersten antrag mit fliegendnen fahnen duchgeboxt hat. im nächsten schritt arbeitet er am gsr, dabei gibts sicher auch keine gründe warum er das nicht bekommen sollte. und im paralellschritt arbeitet er am alleinigen abr, welches er momentan nur hilfsweise hat. er hat die kontinuität, er hat fakten geschaffen die nun nicht mehr zu überwinden sind.
    du hast noch nicht gesagt, was gegen einen weiteren verbleib des kindes beim vater spricht? meines erachtens nanntest du keine gründe.

  • Ich denke nicht das er den Kleinen so einfach an/ummelden kann, denn er hat bis jetzt "nur" das "vorläufige" ABR ,ob er es am Ende ganz bekommt steht noch in Frage! Und das ASR liegt noch bei mir, ich denke daher nicht das er den Kleinen da so einfach ohne meine Zustimmung ummelden oder anmelden kann!

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  • Ok...also gab es bereits ein Schreiben der RAin vor der mündlichen Verhandlung. (Unsere Beiträge haben sich überschnitten)


    Der KV hat seine "Lügen" also nur mit einer Versicherung an Eidesstatt glaubhaft gemacht. Hat er zudem Beweise, dass du mit dem Kind überfordert bist ?

    DAs Gericht hat die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln (bei Sorgerechts- und Umgangssachen), wobei sich das Gericht -je nach Eilbedürftigkeit - mit einer vorläufigen Klärung des Sachverhalts begnügen darf. --> Meiner Ansicht nach mangelt es hier schon an der Eilbedürftigleit bzgl der Übertragung des ABR (vor dem Hintergrund, dass du das ASR inne hast und eine Verienbarung vorm JA getroffen wurde: der Staat als Wächteramt hat sich in diesem Zusammenhang nicht über private Vereinbarungen im Wege der eAO hinwegzusetzen, wenn keine Gefährdung nach § 1666 BGB gegeben ist. Das ist im Übrigen nicht nur meine Ansicht, sondern auch die des Bundesverfassungsgerichts.

  • So sieht es bspw. das OLG Thüringen:


    Vorläufige Anordnungen sind nach dem Thüringer Oberlandesgericht (2 UF 257/05) in Familiensachen unter der Voraussetzung zulässig, dass ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, welches ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen, die Interessen nicht mehr genügend wahrnehmen würde und eine Entscheidung im Sinne der zunächst vorläufigen Maßregel wahrscheinlich ist. Für einen vorläufigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gelten gemäß § 1666 BGB besonders hohe Anforderungen. Eine solche vorläufige Maßnahme kommt folglich nur in Betracht, wenn sie zum Wohle des Kindes unumgänglich ist und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss. Vorläufige Ermittlungsergebnisse müssen die Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr zwingend gebieten.

  • Es war aber nicht zum Wohle des Kindes und das Kind lag hier ja auch gar keinen Gefahren aus . Ich denke auch nicht das hier hohe Anforderungen vorlagen!
    Wir ( meine Rechstanwältin, mein Sachbearbeiter vom Jugendamt und ich) gehen auch sehr davon aus das die Ricterin unsere Anträge gar nicht gelesen hat.

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