Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • In dem Beschluss stehen ja auch als Gründe nur die Äusserungen des Vaters drin! Von meinen Äusserungen wird nicht ein Wort darin erwähnt!


    Für mich sieht das alles aus wie Schmu! Irgendetwas läuft da nicht richtig, da kann mir einer sagen was er will!


    Die Richterin auch noch sehr jung, kommt aus dem gleichen Dorf wie der Vater und ist Richterin auf Probe und übersieht die Tatsachen das die Eidesstattliche Versicherung des Vaters nicht der Wahrheit entspricht! Ich denke mal sie hat die Berichte die sie von meiner Anwältin bekommen hat nicht einmal gelesen! Sie hat doch sogar meine Anwältin bei der Verhandlung zweimal mit falschem Namen angesprochen!!!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • EinfachIch,


    der Punkt ist, es werden jetzt Fakten für die längere Zukunft geschaffen.


    Ich kann deiner Argumentation folgen, nur ist dieser großzügige Umgang spätestens mit Schulbeginn hinfällig - und somit deine Gesamtargumentation, denn spätestens vor Schulbeginn muss eine endgültige Entscheidung über den tatsächlich gelebten Lebensmittelpunkt des Kindes gefällt werden - und die Kontinuität liegt eben aufgrund der Vollmacht beim Vater.


    Man kann auch nicht zu einem Kindergartenkind sagen, du mußt nicht zum Vater mitgehen, wenn du das nicht willst - das spricht nicht für die Bindungstolleranz. :nanana


    Wenn ich ein gemeinsames Kind aus welchem Grund auch immer für ein Jahr zum Vater gegeben habe, würde ich nie und nimmer das Goldstück, das sich dort auch eingelebt und Freunde gefunden hat, wieder rausholen, mit der Begründung "Absprache" und "Vollmacht" und "Möglichkeiten der Umgangszeiten"; eher würde ich mir überlegen, wie ich unter den gegebenen Umständen den Umgang anders gestalten könnte; vielleicht könntest du statt 5 halber Tage, 2 bis 3 Tage ganztags arbeiten - auch dann wäre das nur eine Übergangslösung bis zum Schuleintritt.


    So wie es jetzt läuft, wäre ihm dieser aufgrund seines Konfliktes, gründlichst versaut.
    Dabei kann es dem Kind egal sein, wer dies zu verantworten hat - es würde sich schuldig fühlen...

  • Ich kann deiner Argumentation folgen, nur ist dieser großzügige Umgang spätestens mit Schulbeginn hinfällig - und somit deine Gesamtargumentation, denn spätestens vor Schulbeginn muss eine endgültige Entscheidung über den tatsächlich gelebten Lebensmittelpunkt des Kindes gefällt werden - und die Kontinuität liegt eben aufgrund der Vollmacht beim Vater


    Bis der Kleine zur Schule kommt sind es noch über einundhalb Jahre! Er wird ja nächsten Sommer erst 5. Und warum ist meine Gesamtargumentation dann hinfällig? Nur weil er dann zur Schule kommt ist sein Bruder dann doch immernoch zuhause und die Beiden würden dann ja auf die gleiche Schule gehen.

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  • Wenn ich ein gemeinsames Kind aus welchem Grund auch immer für ein Jahr zum Vater gegeben habe, würde ich nie und nimmer das Goldstück, das sich dort auch eingelebt und Freunde gefunden hat, wieder rausholen, mit der Begründung "Absprache" und "Vollmacht" und "Möglichkeiten der Umgangszeiten";


    Er ist hier genauso intergriert und eingelebt wie bei seinem Vater. Auch hier hat er seine Freunde, Familie, Oma und Opa, Cousins, Cousinen usw. Hatte ich erwähnt das er "sehr" oft und länger bei mir war? Das er in dieser Zeit eigentlich fast zum selben Umfang bei mir war wie bei seinem Vater? Ich glaube schon mehrmals!

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  • Ich habe aber die "Handfesten" Beweise wie die Wahrheit tatsächlich ist!


    Von Kind wegreißen war überhaupt keine Rede. Habe mit dem Vater am 24.09.2010 darüber geredet das der Kleine ab dem 01.11.2010 zurück nach Hause kann und er war damit einverstanden!


    Nein, er war nicht damit einverstanden: Er brauchte nur noch etwas Zeit, um das Kind nocht schnell in deren "Kontinuität" zu festigen, indem er es noch schnell in eine umliegende Kita schickte und ganz nebenbei noch schnell die Klage (einstweilige Anordnung) vorzubereiten. -mich wunderts nicht ! -Denn: Der KV ist sicherlich hinterlistig, was sich schon in seiner Äußerung ggü. der TS zeigt: " Sage dem JA, du weißt nicht, wer der Vater ist, dann kannst du Unterhaltsvorschuss kassieren und ich steck dir noch was zu." --> Da hätten schon die Alarmglocken (Trau dem nicht übern Weg) läuten sollen. Das geht schon in Richtung (versuchte) Anstiftung zum (Sozial-) Betrug.


    Vorsicht, vorsicht ! Mir kommt da einiges spanisch vor.


    Du sagtest: Der KV weiß noch nicht genau, ob du den Kleinen in 2 Wochen sehen kannst/darfst ?


    Wie verhät es sich mit dem Austausch zu deiner Anwältin ? Was sagt diese ?


    Mich würde auch die Begründung des Gerichts interessieren....


    Was genau hat der KV im Wege der einstweiligen Anordnung/Verfügung beantragt und was in der Hauptsache ?

  • Scherben gibts hier schon.


    Vor allem weil hier Wortbruch begangen wurde. Kinder sind nicht blöde.


    Ausserdem fänd ichs ganz nett, wwenn mal gelesen würde!


    Die TM schreibt seit ettlichen Postings, dass das Kind auch in dem ausgemachtne jahr genauso viel Zeit bei ihr, wie beim KV zugebracht hat. Sie sträubt sich auch nicht gegen diesen Kontakt. In keinster Weise.


    Der Vater hat hier Wortbruch begangen, und diesen Schlamassel losgetreten, der zu diesem Trümmerhaufen geführt hat.


    Durch dieses Vorgehen IST das Kind schon ordentlich in Mitleidenschaft gezogen.


    Wichtig wäre nun, eine Entscheidung für den Jungen , in Form einer vorläufigen Sache ( wie geschehen). Aber BEIDE Parteien müssen dabei gehört udn gewichtet werden und dem war nicht so.
    Mit Schwindeleien udn Trickserei, dem sog. "Tatsachen schaffen ist nix gewonnen, ausser wirklich schlimmen Wunden.



    ... zu den "Gefühlsduseleien".... es gibt nicht ganz zufällig den Begriff der emotionalen Intelligenz. Die wird in solchen Fällen leider all zu oft abgeschaltet. Oder sollte sich da zeigen, wie unterentwickelt diese mittlerweile weit verbreitet ist?

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hi,

    Das er in dieser Zeit eigentlich fast zum selben Umfang bei mir war wie bei seinem Vater? Ich glaube schon mehrmals!

    wie hast du oder dein RA dies vor dem Richter dargelegt ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • EinfachIch,
    deine Argumentation fällt, weil der Vater grundsätzlich ganz genau so wie du argumentieren kann.


    Wie möchtest du denn den großzügigen Umgang mit dem Vater sicherstellen, wenn Junior zur Schule geht?
    - Dann muss/müßte dieser sich mit weniger Umgang abfinden/arrangieren... deshalb fällt deine Argumentation.


    es gibt nicht ganz zufällig den Begriff der emotionalen Intelligenz. Die wird in solchen Fällen leider all zu oft abgeschaltet. Oder sollte sich da zeigen, wie unterentwickelt diese mittlerweile weit verbreitet ist?


    Emotionale Intelligenz zeigt sich hier für mein Empfinden darin, dass ich den potentiellen Schaden für das Kind so klein wie möglich halte.


    Ob der Vater "wortbrüchig" wurde (gibt Kind nicht wie vereinbart zurück), oder die Mutter eine schwächelnde Bindungstolleranz zeigte (wenn du nicht willst, musst du nicht zum Vater) ist für den Konflikt des Kindes unwichtig. Es zahlt die Zeche.


    Schadensbegrenzung ist das Stichwort.
    Den Schaden begrenze ich, indem ich die gefühlte Verantwortung für das Wohlergehen eines Elternteils (darf ich gern beim anderen Elternteil sein) vom Kind nehme.
    D.h. für mich, keine Vorwürfe Richtung Vater; keinerlei Bindungsintolleranz zeigen, keine Vorwürfe an die Mutter.
    Einer von beiden sollte dem Kind zuliebe über sich hinauswachsen und beide sollten jetzt, deutlich vor dem Schuleintritt, eine dauerhafte Lösung für das Kind finden.


    Spätestens mit dem Schuleintritt läßt sich das hier gelebte Wechselmodell aufgrund der Entfernung von 150 km ja nicht mehr fortführen.


    Etwas zynisch könnte man auch anmerken, dass dieser Konflikt in der Kindergartenzeit evtl. weniger Probleme nach sich ziehen wird, als in der 1. Klasse... :kopf

  • wie hast du oder dein RA dies vor dem Richter dargelegt ?


    Indem ich es geäußert und vorgetragen habe und ich wollte auch die SMSen vom Vater zeigen die man ja eigentlich nicht manipulieren kann in denen ja auch immer steht,das er den Kleinen am Dienstag bringt, am Montag abholt usw. Auch das die Nachbarn ,Freunde und Verwandten von mir es bezeugen können das er oft bei mir war! Zu den SMSen wurde gleich gesagt: Die sind nicht relevant! Zeugen konnte man nicht anhören, weil es keine öffentliche Verhandlung war!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Hier gehört aber was getrennt!


    "Schwächelnde Bindungstollereanz" und ganz bewusst mit Unwahrheiten und Getrickse arbeiten sind deutlich zwei paar Stiefel!


    Und ich sehe nicht ein Quäntchen Bindungsintolleranz bei der KM. Eher ebi einem Vater, der sich hier über alles hinwegsetzt, was ausgemacht war, auf dass sich auch das Kind verlassen hat.
    Auch wenn er erst vier ist, so kriegt er das doch voll mit, auch wenn er nicht argumentieren kann, wie ein Erwachsener.



    Es lernt: Wortbruch ist legitim, um seine Interessen durchzusetzen, auf meine Eltern kann ich mich auch nicht verlassen, was ich möchte zählt nix. Ich bin sowieso machtlos.



    Es kann ja auch nicht ernsthaft sein, dass eine Mutter, in dem Fall, nur weil der andere Part "Fakten schafft" das so stehen läßt.
    Zwischen den ELTERN gehört das ausgetragen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.


  • Richtig, der Vater hat gemeint vielleicht in zwei Wochen wenn der Kleine denn will!


    Mit der Anwältin habe ich erst am Freitag wieder einen Termin.


    Gründe:


    Das Kind lebte in den ersten Lebensjahren bei der allein sorgeberechtigten Kindesmutter.
    Es bestand zunächst regelmäßiger Kontakt zum Kindesvater,
    später nahm der Antragsteller den Jungen wöchentlich, bzw. jeweils Freitags bis Sonntags (teilweise auch länger) zu sich.
    Nach übereinstimmenden Angaben der Beteiligten haben diese die Betreuung so gehandhabt,
    dass dieser sich- in etwa gleichem Umfang- mal bei dem einen ,mal bei dem anderen Elternteil aufhielt.
    Auf der Grundlage einer zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarung wurde der Lebensmittelpunkt von dem Kind im Haushalt des Antragstellers begründet.
    Die Vereinbarung sieht vor, dass sich das Kind - vorbehaltlich eines Widerrufes durch die Antragsgegnerin- im Zeitraum vom 01.01.2010-01.01.2011 im Haushalt des Antragstellers aufhält.


    Die Vereinbarung wurde zehn Monate umgesetzt,
    in dieser Zeit bestanden regelmäßige Besuchskontakte zur Mutter.



    Das sind die Gründe! Wobei es NICHT stimmt das es bei der Verhandlung übereinstimmigkeiten gab.


    "später nahm der Antragsteller den Jungen wöchentlich, bzw. jeweils Freitags bis Sonntags (teilweise auch länger) zu sich.
    Nach übereinstimmenden Angaben der Beteiligten haben diese die Betreuung so gehandhabt,
    dass dieser sich- in etwa gleichem Umfang- mal bei dem einen ,mal bei dem anderen Elternteil aufhielt."


    Das entspricht nicht der Wahrheit, auch habe ich da nicht zugestimmt.Denn der Kleine ging ja hier in den Kindergarten und er wurde in der Zeit vom Vater immer 14 tägig von Donnerstag Nachmittag bis Sonntag geholt.Habe auch gesagt das der Kindergarten es ja auch bezeugen kann dass der Kleine immer da war!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Ach so, weiß nicht ob es wichtig ist, aber einen Protokollführer gab es auch nicht. Es sah so aus. Auf der einen Seite saßen der Vater, seine Anwältin, zwei Leute von Vaters Jugendamt und der schlaue Verfahrenspfleger (aus dem gleichen Dorf) meines Sohnes !


    Auf der anderen Seite saßen meine Anwältin und ich!


    Das wars!



    Vielleicht wäre noch zu erwähnen, nachdem ich meine Seite geäußert habe und auch der Richterin gesagt habe: Sie haben doch die Beweise gefaxt bekommen?! Hat der eine Herr von Vaters Jugendamt schon gar nichts mehr zu der Sache gesagt,als die Richterin ihn nochmal ansprach!


    Er meinte er könnte da jetzt so auch nichts mehr zu sagen, da er das alles so ja gar nicht wusste und auch nicht mit den anderen beiden Geschwistern von dem Kleinen! Er wusste ja nicht einmal wie alt sind,denn der Kleine sein Vater hat ihm gesagt die wären zu Altersunterschiedlich um miteinander klar zu kommen! Na, die beiden Jungs sind nicht einmal zwei Jahre auseinander! Also das kann ich ja wohl auf jedenfall belegen!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Und ich sehe nicht ein Quäntchen Bindungsintolleranz bei der KM. Eher ebi einem Vater, der sich hier über alles hinwegsetzt, was ausgemacht war, auf dass sich auch das Kind verlassen hat.



    Von "wohnen" habe ich dem Kind nie was gesagt! Ich habe ihm immer nur in dem Moment gesagt wenn Papa hier war und ihn abholen wollte und er so sehr geweint hat und auch selber zum Papa dann immer gesagt hat das er nicht mitfahren möchte (Papa war doch dabei),das er ruhig hier bleiben kann und nicht unbedingt mitfahren muss! Auch dem Vater habe ich dann öfters gesagt,dann lass ihn doch noch ein paar Tage hier wenn er es so gern möchte! Vater hat sich dann immer eine Stunde oder länger vor das weinende Kind gestellt und solange auf es eingeredet bis es dann mit ist.

    Für mich ist das eine Frage der Bindungstolleranz, oder wie nennst du das?


    Die Mutter hat sich darauf verlassen... dem Kind wird das wohl nicht so erklärt worden sein - das arme Mensch wäre total überfordert.
    Willst du mir allen Ernstes erklären, dass ein Kindergartenkind einen Zeitraum von einem Jahr, also von 12 Monaten, begreifen kann?
    Das Kind begreift bestenfalls, dass Mama mit dem Bruder ins Krankenhaus geht und es deshalb solange bei Papa bleibt; spätestens danach hätte das Kind zurück kommen müssen, da wurden die eigentlichen Fakten geschaffen. Und das sollte meiner Meinung nach einfach akzeptiert werden, alles andere zerreist das Kind.


    Und über das zerrissene Kind (bildlich gesprochen) hinweg kann man/frau mit oder ohne EQ dann einem der beiden Eltern die Vorwürfe machen, wer nun evtl. für was an der zerfetzten Kinderseele verantwortlich sei und wer angefangen habe... Das ist mir zu ekelerregend.


    Mir kommt immer mehr der kaukasische Kreidekreis von Brecht in den Sinn...


    Ich würde mein Kind in Liebe und aus Liebe umziehen lassen und mich mit den Begebenheiten einrichten.

  • Was meine Anwältin noch erörterte:


    Unseres Erachtens sei es zwingend erforderlich, zunächst eine Stellungnahme von Mutters Jugendamtes zu den Betreuungsverhältnissen bei der Kindesmutter einzuholen.Das Gericht habe seit Eingang des Antrags nahezu einen Monat Zeit gehabt, eine entsprechende Stellungnahme einzufordern.



    Die Anhörung, die in Anwesenheit des Verfahrensbeistandes Herrn Rechtsanwalt .... durchgeführt wurde ,war nach Mitteilung des Gerichts nicht ergiebig!


    Na, wie denn auch??? Auf einmal stet der Kleine in einem wildfremden Raum mit zwei wildfremden Menschen (Mama musste raus) und sollte reden!!! Er kam raus gerannt nach Mama, Mama MUSSTE ihn wieder rein bringen und die Tür wieder schließen!!!


    Joooo, alles zum Kindeswohl!!!!!! :kopf:kopf:kopf

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • dass ein Kindergartenkind einen Zeitraum von einem Jahr, also von 12 Monaten, begreifen kann?


    Ich kann es auch buchstabieren. Das Kind war NICHT die kompletten 12 Monate beim Vater. Es waren zehn, auch wenn da 2 Monate vielleicht nicht relevant wären. Dann kommt hinzu, das das Kind NICHT NUR beim Vater war! Sondern OFT WÖCHENTLICH bei mir. Ich denke man könnte da schon Wechselmodell zu sagen, auch wenn bei der Woche mal ein oder zwei Tage fehlten.

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









  • Ich schreibe später noch etwas dazu.


    Vorerst: Einen "externen" Protokollführer gibt es idR beim familiengericht nicht. Die Richterin führt quasi protokoll und spricht dies aufs Band, spielt es euch ab und ihr müsst genehmigen.


    Eins liegt mir quer im Magen: dass sie dir gleich, wenn auch nur befristet, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, obwohl du die alleinige Sorge inne hast.

  • Ich kann es auch buchstabieren. Das Kind war NICHT die kompletten 12 Monate beim Vater. Es waren zehn, auch wenn da 2 Monate vielleicht nicht relevant wären. Dann kommt hinzu, das das Kind NICHT NUR beim Vater war! Sondern OFT WÖCHENTLICH bei mir. Ich denke man könnte da schon Wechselmodell zu sagen, auch wenn bei der Woche mal ein oder zwei Tage fehlten.

    Stimmt, die zwei Monate spielen im Zeitempfinden von Kindergartenkindern keine Rolle.


    Ich frage mich immer wieder, wie man auf diese Entfernung (150 km) guten Gewissens ein Wechselmodell beginnen, aufhören und wieder anfangen kann, wenn man weiss, dass aufgrund der in Deutschland bestehenden Schulpflicht dieses irgendwann irgendwie möglichst schadfrei für das Kind beendet werden muss. - Und zwar so, dass die Eltern dann immer noch miteinander reden, ohne dem Kind einen Loyalitätskonfllikt (weint bei Übergabe) aufzuzwingen und ohne dass ein Elternteil sich "betrogen" bzw. zurück gelassen fühlt...

  • Warum sollte das Kind denn nicht beim Vater bleiben? Es ist doch auch sein Kind.


    LG :strahlen

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • Es kann ja auch nicht ernsthaft sein, dass eine Mutter, in dem Fall, nur weil der andere Part "Fakten schafft" das so stehen läßt.


    Jede Mutter schafft erst mal "Fakten" - weil sie das Kind nun mal auf die Welt bringt und dadurch die Hauptbezugsperson ist.
    Dem tragen die Gerichte Rechnung, indem das Kind zumeist bei der Mutter verbleibt bei einer Trennung.