Einmal für Dummchen- was genau ist ein "Titel"?

  • Titel = Vollstreckungstitel -Dieser ist die Entscheidung ( zB durch Gericht) oder beurkundete Erklärung (zB beim Jugendamt), aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist. Der Vollstreckungstitel begründet einen schuldrechtlichen Anspruch, ist somit Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung.


    Vollstreckungstitel sind zB. rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile, Prozessvergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, vollstreckbare Urkunden.


    Dh., wie hier im Forum häufig der Fall, die Mutter hat entweder über ein Gerichtsurteil oder eine urkundliche Festsetzung beim Jugendamt oder Notar mit dem Vater ihres Kindes vereinbart bzw. wurde dazu verpflichtet, an das Kind einen Betrag x im Monat zu zahlen. Dieses Schriftstück (Urteil, Urkunde) nennt sich umgangsprachlich Titel bzw. Unterhaltstitel. Kommt der Vater dem nicht nach, zahlt also die im Titel festgelegte Summe garnicht oder nicht rechtzeitig, kann die Mutter sein Konto, Lohn uvm. pfänden, also aus dem Titel vollstrecken.