Pfändung bei Jugenamt beantragt

  • Hallo!


    Habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen, kann einfach nichts vergleichbares finden :ohnmacht:




    Vater zahlt den Kindesunterhalt nur in Höhe von 300,- Euro/mtl., seit April/2010 wurde er vom Jugendamt aufgefordert, den Mindestunterhalt in Höhe von 362,- Euro zu zahlen. Aber leider ignoriert er die Aufforderung, lediglich der Aufforderung sein Einkommen anzugeben ist er bisher nachgekommen. Nunmehr sind 8 Monate vergangen, das Jugendamt hat ihm jetzt eine Zwangsvollstreckung angedroht, sowie die Klage bei Nicht-Beantragung der Höherstufung des Kindesunterhalt ab April/2010 bei dem zuständigen Jugendamt über mtl. 465,- Euro aufgrund seines hohen Einkommens(Die muß nämlich der Kindsvater selbst beim seinem zuständigen Jugendamt beantragen, das kann ich nicht machen, da er Unterhaltspflichtiger ist). Bisher hat der Kindsvater (KV) darauf nicht reagiert. Lt.Jugendamt wurde der Titel am 15.10.2010 an den Gerichtsvollzieher gegeben, zur Sach-und Taschenpfändung. Leider sind bisher schon wieder 5 Wochen vergangen und auf meine heutige Anfrage beim Jugendamt, teilte mir man mit, dass das Amtsgericht noch eine Geburtsturkunde des Kindes angefordert habe, die habe der Jugendamt-Mitarbeiter letzte Woche dann an das Amtsgericht gesandt.




    Nun meine Frage:


    Weiß jemand wie lange sich so eine Pfändung hinzieht, bzw. warum hier nicht direkt eine Lohnpfändung vorgenommen wird? Der KV ist berufstätig und verdient gut.


    Desweiteren würde ich gerne wissen, ob man parallel zur Pfändung nicht gleichzeitig die Klage für die Höherstufung des Kindesunterhalt beantragen kann?




    Ich habe den Eindruck, dass das Jugendamt sich da extrem viel Zeit lässt. Bezüglich der Anfrage, was mit der Klage der Höherstufung sei, sagte mir der JA-Mitarbeiter, er wolle erst abwarten, was das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher sage.




    Ich verstehe das nicht so ganz was eine Beantragung einer Klage für Höherstufung des Kindesunterhalt, mit der Pfändung des noch ausstehenden Unterhaltes zu tuen hat????




    Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!!!!


    Schon mal vielen lieben Dank an alle im Vorraus.




    LG Widder22


  • Eine Pfändung kann schon bis zu 4 Wochen dauern. -Weshalb in deinem Fall kein Lohnpfändung eingeleitete wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar. Zumal du bei einer Lohnpfändung auch für die Zukunft Pfänden kannst. Ich hoffe du hast bei der Anzahl der Monate auch darauf geachtet, Verzugszinsen mit zu pfänden.


    Warum übergibst du die Pfändungssache nicht einem Anwalt ? _Der KV muss dann auch diese zahlen.


    Natürlich kannst du auch neben der Pfändung auf Höherstufung des Unterhalts klagen. Hast du einen dynamischen Titel ?-Viell. ist dies auch garnicht notwendig, wenn du einen dynamischen Titel hast.


    Das Jugendamt lässt sich wirklich viel Zeit in deinem Fall.
    --> Tipp für die Zukunft: Nimm alles selbst in die Hand, ggf. mit einem Anwalt an deiner Seite.


    Viele Grüße


  • Hallo und vielen Dank für die Info.... :thanks:




    ich werde dem Jugendamt jetzt mal auf die Füsse treten, denke ich....!


    Die Sache an einen Anwalt geben ist doch wieder mit Kosten verbunden und die müssen nicht unbedingt sein.




    Habe keinen dynamischen Titel, der bisherige Titel wurde damals nach der Geburt meines Sohnes festgelegt. Der KV und ich haben uns später mal darauf geeinigt, dass der damalige beantragte Beistand beim Jugendamt ausgesetzt wird und wir haben uns so auf den Unterhalt geeinigt, war auch alles nie ein Problem. Jetzt ist es aber so, dass der KV geheiratet hat vor 4 Jahren und er nochmal Papa geworden ist, seit dem machte er ständig Ärger, was die Unterhaltszahlung betrifft. Ich habe jetzt einfach die Nase voll gehabt, vom ewigen hinterher telefonieren, wo der Unterhalt bleibt und habe mich an das Jugendamt gewandt. Die haben den KV aufgefordert entsprechend dem Titel den Mindestunterhalt für seinen nunmehr fast 15 Jahre alten Sohn zu zahlen, dies hat er bisher nicht gemacht. Die Gehaltsbescheinigungen hat er dem JA beigebracht und wird aufgrund seines hohen Einkommens nun aufgefordert einen neuen Titel bei seinem Jugendamt zu beantragen. Dies macht er aber auch nicht und hat bisher die Schreiben des JA ignoriert.


    Das JA sagte mir, wenn der KV bis 15.10.10 keine Unterhalts-Höherstufung beantragt hat, würde es Klage gegen Ihn erheben. Aber wie bereits gesagt, will jetzt der JA-Mitarbeiter abwarten, was das Amtsgericht bzgl. der Pfändung sagt.


    Ich werd noch bekloppt hier....man das zieht sich alles wie Kaugummi!!!!!!!!!! :wand




    Es nervt einfach nur alles!!!




    LG Widder 22

  • Die Kosten, die dir beim Anwalt zwecks Pfändung entstehen, werden dem KV normalerweise gleich "mitweggepfändet", dh. der KV muss diese Kosten zahlen, ebenso wie die gerichtskosten iHv ca 15 Euro, die dir durch die Pfändung entstehen.


    Wenn du eine Lohnpfändung vornimmst, dann geht der KH immer gleich von seinem Lohn weg und du kannst auch für die Zukunft pfänden, was ich dir rate, denn dann hast du den KH immer pünktlich auf deinem Konto. -Wenn du meinst, der KV hat den Betrag ganz sicher auf seinem Konto, kannst du auch eine Kontopfändung vornehmen, davon sind dann auch die Sparbücher betroffen.


    Ich würde zum Anwalt gehen, ihm die Situation schildern und dann den gesamten rückständigen Unterhalt vollstrecken, zzgl. Verzugszinsen (evtl Verzugsschaden) und mit ihm die Vorgehensweise bei der Klage bzgl. Unterhalt besprechen. Ggf. erhälst du PKH.


    Sorry, ich möchte nicht alle beim JA über einen Kamm scheren: Aber vom (effektiven) Vollstrecken scheinen sie nicht viel zu verstehen.


    Außerdem kann dir der KV nicht einfach nach Gutdünken zahlen: Du hast einen Titel. Aus und PUNKT.


    Sonst musst du halt beim JA höfflich nahcfragen bzw. Druck machen oder dich mit der Gerichtsvollzieherin in Verbindung setzen.


    Bei der Sach- und Taschenpfändung muss er ohnehin angeben, was er hat, ob er zahlen kann und seine Konten offenlegen. Also mal abwarten.


    Viel Erfolg! -Und hoffentlich klappts nocht vor Weihnachten mit dem Geldsegen.

  • ...vielen Dank für die Tipps :wink



    Hab eben direkt nochmal ne E-Mail ans JA gesandt,telefonisch war da mal wieder keiner zu erreichen. Werde mal abwarten, was der JA-Mitarbeiter mir diese Woche noch schreibt. Ansonsten werde ich mich bei RA erkundigen. Der Titel liegt ja nunmehr beim Gerichtsvollzieher und ohne den kann ich ja leider nichts machen.


    Aber wie du schon sagst, von Pfändungen scheint jedenfalls mein Sachbearbeiter nicht viel Ahnung zu haben :kopf .


    Naja, hoffen wir mal das Beste. Bin ja schon froh, dass mir jemand mal ne ungefähre Hausnummer geben konnte, was die Dauer der Pfändung angeht.



    Nochmals ganz lieben Dank!



    VG Widder22

  • Also ich hab das Spiel hier gerade, momentan ist eine Zwangsöffnung der Wohnung am Laufen, danach kommt wohl die Lohnpfändung.


    Vorab muss ich dir leider Gottes mitteilen, dass sich diese blöden Vollstreckungsgeschichten hinziehen wie steinalter Kaugummi und auch ähnlich angenehm sein. Wir sind jetzt seit 14 Monaten dabei und haben gerade die erste Stufe erreicht.


    Das Unangenehme ist leider, dass du sämtliche Anwaltsbesuche, die mit Unterhalt in Verbindung stehen (gesetzt dem fall du bist Gläubiger und nicht Schuldner) aus eigener Tasche zahlen oder zumindest vorstrecken musst, da du keinen Beratungsschein bekommst.
    Das ist aber wohl auch in deinem fall nicht nötig, denn ich würde mich direkt an den zuständigen Gerichstvollzieher wenden und ihn um eine Pfändung bitten, sobald der Titel zurück ist.
    Nur bist du kein Gläubiger mehr, denn sobald du eine Beistandschaft beim JA hast, treten die als Gläubiger in Erscheinung.


    Ich würd an deiner Stelle bei deinem JA darauf bestehen, dass DIE den Antrag auf Höherstufung bei Gericht stellen, dann läuft das parallel und du bsit schneller am Ziel.

  • Bei uns ist der KV dem Gerichtsvollzieher (auch vom örtlichen JA angeleiert) 4x von der Schippe gesprungen. Wie? Er hat einfach die Tür nicht aufgemacht. Ich wünschte ich könnte meine finanziellen Verpflichtungen auch so aussitzen :muede.

  • Bei uns ist der KV dem Gerichtsvollzieher (auch vom örtlichen JA angeleiert) 4x von der Schippe gesprungen. Wie? Er hat einfach die Tür nicht aufgemacht. Ich wünschte ich könnte meine finanziellen Verpflichtungen auch so aussitzen :muede.


    Liebe Raanan, das geht aber nur so lange, bis der GV IN der Wohnung steht, weil niemand aufmacht. Und das Erwachen ist verdammt unangenehm, da kannst du meinen Ex fragen :D
    besonders, weil er die Kosten für den Schlüsseldienst trägt, die Polizei mit dabei ist somit also mindestens 3 völlig Fremde in seiner Wohnung stehen

  • Hallo und sorry, wenn ich hier quereinsteige, aber ich habe das hier mitgelesen, und hätte da auch eine Frage:


    Ich habe seit zwei Jahren eine Beistandschaft beim Jugendamt, und bekomme UVG in Höhe von 180 Euro.


    Im Januar wird Sohni 12 Jahre alt, dann fällt das UVG weg.


    Wie muss ich jetzt weiterverfahren?


    KV lebt in einer neuen Beziehung und hat aus dieser Bez. eine Tochter, 10 Monate.


    Er arbeitet in einer Versicherung, verdient scheinbar gut ( nachdem was man so hört, was er sich alles leistet...), hat aber auch noch Schulden aus einer früheren selbständigen Tätigkeit, dieses weiss die Versicherung scheinbar nicht....sie soll es auch nicht wissen, deshalb hat er auch noch keine Geschäftsinsolvenz angemeldet....na ja, nicht mein Problem.


    Ich arbeite teilzeit und bekomme ausserdem noch Kinderwohngeld.


    Ich hoffe, ich bekomme hier auch einige Antworten, und noch mal sorry fürs dazwischenfunken, aber ich wollte deswegen nicht einen neuen Thread eröffnen, weil das Thema ist ja doch ziemlich ähnlich.


    Vielen Dank nochmal!!

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • paradiesvogel: Was hat dein SB denn in seiner Funktion als Beistand getan? Wurden schon irgendwelche Pfändungen vorgenommen?
    Ansonsten direkt Kontopfändung, Lohnpfändung und den ganzen Wust, notfalls sogar Sachpfändung


    @all: Der GV hat mich noch einmal angerufen, nachdem er ja nun in Exels Wohnung war und dort eine dämliche Diskussion hatte, in welcher Exel behauptet hat, der Kram gehöre ihm gar nicht. Er möchte jetzt noch einmal hinfahren, diesmal will er mich allerdings als Zeugin dabei haben.
    Wg der Beistandschaft bin ich ja keine Gläubigerin mehr, daher geht das.
    Ich soll ihm Auskunft geben, was genau Exel gehört und was nicht (war ja bei vielen Dingen beim Kauf dabei)


    Würdet ihr das tun?
    Mir gehts vor allem um eine evtl Auseinandersetzung bzw den Nervenkrieg, des es geben wird

  • Hallo,


    also ich weiss nichts von Pfändungen ect. Müsste ich denn davon unterrichtet werden?? Ex hat nur mal vor Monaten behauptet, er zahlt an die Ersatzkasse einen gewissen Betrag....Was das sein soll weiss ich nicht....


    Oh Gott, während ich das hier so schreibe, komm ich mir so dämlich vor....ach ja, ich habe Ex davon in Kenntnis gesetzt, dass ich laut meines Wissens ihn auf Unterhalt verklagen muss wenn das UVG wegfällt....darauf hin meinte EX, ob wir das dann unter uns regeln könnten....??? Das werde ich wohl besser lassen?


    Ich weiss ehrlich nicht, welche Rechte und Möglichkeiten ich habe in dieser Sache....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Also zuerst: Du verklagst ihn nicht auf Unterhalt, wenn er kulant ist, kommt es nichtso hart auf hart.
    Du forderst über das JA Unterhalt von ihm, das JA fordert dann von ihm Nachweise über seinen Verdienst nach denen der Unterhalt berechnet wird. Wenn er kooperativ ist wars das für ihn, dann zahlt er brav und alle sind zufrieden.
    Wenn nicht gehts erst vor Gericht.


    Ruf mal beim zuständigen Beistand an und frag ihn, was der letzte Stand der Dinge ist, damit du selbst bescheid weißt.

  • Danke mie u!


    Ja ich glaube auch, dass es das Beste sein wird, mal beim JA anzurufen....aber "Geschäfte" mach ich lieber nicht mit ihm, er ist nämlich falsch und hinterlistig, und ich trau ihm einfach nicht über dem Weg wenn es ums Geld geht....


    Müssen/dürfen die von der Beistandschaft überhaupt Auskunft geben? Ich denke da an Datenschutz....?

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • paradiesvogel



    Also Auskunft wie der Stand der Dinge ist, müssen die dir schon geben, schließlich bist du der Unterhaltsberechtigte.


    Ich drück dir mal die Daumen, dass alles ganz schnell und gut abläuft bei dir.


    Hast du denn schon einen Titel? Den mußt du natürlich haben, damit im Falle der "Nicht-Kooperation" es überhaupt zur Vollstreckung kommen kann.



    @ mie_u



    ...na das sind ja Aussichten :amok: ....man, da könnte man glatt aus der Haut fahren.


    Ich frage mich nur, ob ich mir das auch erlauben könnte, wenn z.B. ich meine Miete mal so eben ein paar Monate nicht bezahlen würde? Aber Deutsche Mühlen mahlen langsam.....Schei...Bürokratie!!!


    Leider kann man von Luft und Liebe allein so schlecht leben :kotz




    VG Widder22

  • Liebe Raanan, das geht aber nur so lange, bis der GV IN der Wohnung steht, weil niemand aufmacht. Und das Erwachen ist verdammt unangenehm, da kannst du meinen Ex fragen :D
    besonders, weil er die Kosten für den Schlüsseldienst trägt, die Polizei mit dabei ist somit also mindestens 3 völlig Fremde in seiner Wohnung stehen


    Ja, also ich verstehe es auch nicht. Ich meine ich wünsche es keinem, aber wenn man sich das in so einem lapidaren Ton vom JA anhören muss: "Ja, die Gerichtsvollzieherin war 4x da und er war nicht da......" dann muss ich mich doch schon sehr wundern.


    @TE
    Unser KV hat jetzt übrigens die Klage am Hals, 7 Jahre hat sich das JA veräppeln lassen. Ich frage mich gerade, ob er bei der Sachbearbeiterin einen auf Tränendrüse gemacht hat, armer Künstler usw., kann er ganz gut.

  • @ Widder22:


    Danke für die Auskunft! :-)


    Ja, einen Titel habe ich, da habe ich damals bei der Scheidung drauf bestanden, Gott sei Dank wie es scheint ;)


    Ich bin dann mal echt gespannt, wie die am Montag am Amt reagieren, ich glaube, ich habe da das letzte Mal vor eineinhalb Jahren angerufen....




    Lg,
    Paradiesvogel :rainbow:

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Eine Pfändung kann schon bis zu 4 Wochen dauern.


    Es kann schon auch mal 5 Monate dauern. ;)


    ich werde dem Jugendamt jetzt mal auf die Füsse treten, denke ich....!


    Wenn die alles in die Wege geleitet haben, können sie höchstens noch eine Sachstandsanfrage machen. Sie können nicht den Gerichtsvollzieher anschieben.


    Ansonsten werde ich mich bei RA erkundigen.


    Na dann hast ja genug Geld! Oder möchtest Du vorher dem Jugendamt das Mandat wegnehmen und den ganzen Kram von vorne beginnen? Es geht entweder JA oder Anwalt. Und PKH wird neuerdings eher bewilligt, wenn zuerst das JA tätig war - das arbeitet nämlich umsonst.


    Oh Gott, während ich das hier so schreibe, komm ich mir so dämlich vor....ach ja, ich habe Ex davon in Kenntnis gesetzt, dass ich laut meines Wissens ihn auf Unterhalt verklagen muss wenn das UVG wegfällt....darauf hin meinte EX, ob wir das dann unter uns regeln könnten....??? Das werde ich wohl besser lassen?


    Warum nicht?
    Wenn er das zahlt was Du brauchst, ist doch alles in Ordnung?

  • Zitat

    Na dann hast ja genug Geld! Oder möchtest Du vorher dem Jugendamt das Mandat wegnehmen und den ganzen Kram von vorne beginnen? Es geht entweder JA oder Anwalt. Und PKH wird neuerdings eher bewilligt, wenn zuerst das JA tätig war - das arbeitet nämlich umsonst.

    @ MarleneE:


    Nee, leider nicht, sonst würde ich auch nicht eine Vollstreckung über`s JA anleihern und würde meine Nerven schonen. Aber ich habe eine Rechtschutzversicherung, bei der man sich umsonst ein Beratungsgespräch beim RA einholen kann und da würde ich dann auch nichts unversucht lassen.


    Mein Sohn ist behindert und da ist jeder Euro zu wenig!!!! :rolleyes2: .

  • ich werd jetzt erstmal abwarten, was der JA-Mitarbeiter mir auf meine E-Mail von heute antwortet.


    Sollte da nix gescheites bei rumkommen, werde ich mich einfach mal erkundigen. Es kann doch nicht angehen,dass man so lange auf den ausstehenden Unterhalt warten muss, zumal der KV gut verdient und AG und Konto beim JA bekannt ist. Das ist es was mich tierisch nervt. Ich bin auch berufstätig und muß zusehen, wie ich über die Runden komme. Kann auch nicht einfach mal sagen, heute zahl ich mal meine Rechnungen nicht!!!


    Es ist schon traurig und es tut mir tierisch leid für meinen Sohn :(