Beiträge von widder22

    ....eigentlich wollte ich nur wissen, ob sich jemand damit auskennt, ob in so einem fall die zwangsvollstreckung ausgesetzt werden kann.


    ob die ansprüche verjähren, weiß ich nicht. darum geht`s mir auch gar nicht!


    ich bin nur einfach sauer, vielleicht kann man das nachvollziehen, wenn der kv alles an seinem kind auslässt! das kann nix dafür, dass es behindert ist. aber es hat ein recht darauf, es normal zu behandeln.....und ich versuche nur, dass es sein recht bekommt.

    @ volleybap



    ...der Titel war vorhanden, das JA hat den KV mehrfach angeschrieben, den Mindestunterhalt zu zahlen. Er hat bisher nur 300,- gezahlt, aber aufgrund des Kindesalters muß er jetzt 362,- zahlen. Er wurde aufgefordert seine Einkommensverhältnisse darzulegen, demnach muß er jetzt 470,- zahlen.


    Da aber nur ein Titel von Geburt meines Sohnes besteht, kann demnach auch nur der Mindestunterhalt, bzw. nach dem Regelsatz der Unterhalt gefordert werden. Dem ist der KV aber bisher nicht nachgekommen und das JA hat ihm nach 9 Monaten die Beantragung der Zwangsvollstreckung angedroht. Jetzt hat Ihm der Gerichtsvollzieher wohl zwei Schreiben zukommen lassen, weiß dies auch nur nach Aussage des KV.


    Warum nicht direkt eine Lohnpfändung gemacht wurde, ist mir selber schleierhaft. Lt.Aussage des JA-Mitarbeiter verspricht er sich mehr von einer Sach-u.Taschenpfändung. Ich selber finde das auch absolut unsinnig, zumal der AG und das Konto des KV bekannt ist.


    Aber ich werd jetzt erstmal abwarten müssen....

    @ scharlotte



    ...ich versteh so manches beim kv nicht. ich habe einen behinderten sohn und er hat ihn einfach fallen lassen, nicht mal ein wort, ihm gegenüber gesagt, warum er sich nicht mehr um ihn kümmern kann, einfach so von heut auf morgen....burn-out hin oder her!


    ich stehe auch ganz alleine. mich hat er in all den jahren nicht mal gefragt, ob ich klar komme....daher meine härte, ich kann und will dem kv nicht mehr die stange halten. dafür hat er sich in all den jahren einfach zuviel geleistet! und ich nehme mich da ganz bewußt zurück...es geht hier um mein kind, dass sich nicht alleine wehren kann.

    @ sarek



    ...nee, da haste was falsch verstanden, er soll seit April mtl. 62,- Euro nachzahlen, da das der dann insgesamt der Mindesunterhalt ist. Er hat bisher 300,- / mtl. gezahlt. Jetzt also ab April sind es 362,- (Mindesunterhalt). Nach Berechnung des JA hat er aber ab April tatsächlich zu zahlen an die 470,- Euro mtl., die Klage für die Höherstufung des Unterhaltes kommt dann auch noch auf ihn zu, da er sich hier auch nicht drum gekümmert hat. Also sind es bisher an die 682,- Euro, weshalb die Vollstreckung erstmal läuft und wenn die Klage für die Höherstufung (neuer Titel) durch ist, muß er den ausstehenden Unterhalt auch noch rückwirkend ab April nachzahlen.

    @ Volleybap



    ...Das JA hat die Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher eingeleitet. Dem KV liegen nach seiner Aussage jetzt zwei Aufforderungen des Gerichtsvollziehers vor, dass er den Unterhalt zahlen soll, sonst würde ihm die Abgabe der Eidesstattliche Erklärung, bzw. Haftandrohung bevorstehen.


    Da er ja aber bisher nicht auf die Schreiben reagiert hatte und jetzt wohl durch den Gerichtsvollzieher kalte Füsse bekommt, weiß ich nicht ob er die Zwangsvollstreckung versucht jetzt auszusetzen, wenn er denn überhaupt die Möglichkeit dazu hat?!

    @ Malina



    naja...Zwangsarbeit ist ein bißchen zu grob!


    Aber ich geb dir da gerne Recht, seit April/2010 wird er aufgefordert den Mindesunterhalt zu zahlen, aber da kommt nix. Jetzt kann er es gar nicht verstehen, dass ihm die Zwangsvollstreckung angedroht wird.


    Nunja, ich meine, wenn ich meine Knolle nicht bezahle, dann kann ich auch nicht erwarten, dass sie sich irgendwann in Wohlgefallen auflöst und nix mehr danach kommt.



    Gruß Widder 22

    Hallo zusammen....


    kann mir jemand weiterhelfen??? Bitte!!!


    KV wird seit April/2010 aufgefordert höheren Kindesunterhalt zu zahlen, er hat nicht auf Schreiben vom JA reagiert, jetzt steht dem KV die Zwangsvollstreckung bevor.


    Jedoch ist er seit November/2010 stationär in psychiatrischer Behandlung! Weiß jemand, ob trotzdem die Zwangsvollstreckung durchgezogen wird oder wird er aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung geschützt und brauch nicht zu zahlen???



    Wäre Euch für eine Antwort sehr dankbar.




    VLG Widder22 :winken:

    ich werd jetzt erstmal abwarten, was der JA-Mitarbeiter mir auf meine E-Mail von heute antwortet.


    Sollte da nix gescheites bei rumkommen, werde ich mich einfach mal erkundigen. Es kann doch nicht angehen,dass man so lange auf den ausstehenden Unterhalt warten muss, zumal der KV gut verdient und AG und Konto beim JA bekannt ist. Das ist es was mich tierisch nervt. Ich bin auch berufstätig und muß zusehen, wie ich über die Runden komme. Kann auch nicht einfach mal sagen, heute zahl ich mal meine Rechnungen nicht!!!


    Es ist schon traurig und es tut mir tierisch leid für meinen Sohn :(

    Zitat

    Na dann hast ja genug Geld! Oder möchtest Du vorher dem Jugendamt das Mandat wegnehmen und den ganzen Kram von vorne beginnen? Es geht entweder JA oder Anwalt. Und PKH wird neuerdings eher bewilligt, wenn zuerst das JA tätig war - das arbeitet nämlich umsonst.

    @ MarleneE:


    Nee, leider nicht, sonst würde ich auch nicht eine Vollstreckung über`s JA anleihern und würde meine Nerven schonen. Aber ich habe eine Rechtschutzversicherung, bei der man sich umsonst ein Beratungsgespräch beim RA einholen kann und da würde ich dann auch nichts unversucht lassen.


    Mein Sohn ist behindert und da ist jeder Euro zu wenig!!!! :rolleyes2: .

    paradiesvogel



    Also Auskunft wie der Stand der Dinge ist, müssen die dir schon geben, schließlich bist du der Unterhaltsberechtigte.


    Ich drück dir mal die Daumen, dass alles ganz schnell und gut abläuft bei dir.


    Hast du denn schon einen Titel? Den mußt du natürlich haben, damit im Falle der "Nicht-Kooperation" es überhaupt zur Vollstreckung kommen kann.



    @ mie_u



    ...na das sind ja Aussichten :amok: ....man, da könnte man glatt aus der Haut fahren.


    Ich frage mich nur, ob ich mir das auch erlauben könnte, wenn z.B. ich meine Miete mal so eben ein paar Monate nicht bezahlen würde? Aber Deutsche Mühlen mahlen langsam.....Schei...Bürokratie!!!


    Leider kann man von Luft und Liebe allein so schlecht leben :kotz




    VG Widder22

    Hallo!



    Es ist richtig, dass das Kindergeld bei der Unterhaltberechnung zur Hälfte mit angerechnet wird. Der Betrag für die OGS-Kosten wird meines Erachtens quotal auf den Kindesunterhalt angerechnet. Das heißt, dass er sich auf alle Fälle an den OGS-Kosten beteiligen muß. Wie hoch wäre dann halt zu errechnen.



    VG Widder22

    ....ich finde beide Seiten sollten sich an das vorher Abgemachte halten! Ein Wochenende tauschen, ist auch kein Problem, wenn es früh genug bekannt gegeben wird. Am besten ist es natürlich noch, wenn die Kinder diesbezüglich eingebunden werden und gefragt werden.


    Bei mir ist das so:


    Ich hab einen autistischen Sohn mit Inteligenzminderung, der einen ganz klar geregelten Ablauf braucht, kurzfristige Veränderungen werfen Ihn total aus der Bahn. Den KV scheint dies aber anscheinend seit Anfang des Jahres nicht mehr zu interessieren. Ich meine ich mußte Ihn bezüglich der Wochenenden hin und wieder mal darauf hinweisen, dass er noch einen Sohn habe und dass hat bisher auch 12 Jahre lang eigentlich geklappt....man bekommt zwar ständig zu hören, meine "Kinderfreien Wochenenden" wären ja nur zu meinem Vergnügen etc.,aber das prallt schon lange an mir ab. Klar ist es nicht einfach mit einem Autisten...aber ich liebe meinen Sohn, so wie er ist und ich bin stolz auf ihn! - Jetzt hat der KV aber vor 4 Jahren geheiratet und die schon immer abgesprochenen Wochenenden (von je her im Zwei-Wochenrythmus)immer mal wieder in den letzten 2 Jahren kurzfristig abgesagt oder er ist gar nicht erschienen. Mein Sohn versteht dann die Welt nicht mehr! Ich habe mir 2 Jahre lang den Mund fusselig geredet und versucht dem KV zu erklären, dass er das unserem Sohn so nicht antuen kann, aber als Antwort habe ich dann Anfang des Jahres zu hören bekommen, dass seine Familie den Bach runtergehen würde und er sich nicht mehr um die Belange seines Sohnes kümmern kann.


    Tja, da fühlste dich erstmal wie ins Gesicht geschlagen....und auf die Bitte, dies seinem Sohn doch bitte selber zu erklären hat er nicht mal den Ars.... in der Hose und lässt ihn im Regen stehen.


    Nee,.....ich habe die Nase gestrichen voll, mein Junge bleibt alle Wochenenden bei mir, er ist in den kompletten Ferien bei mir und mittlerweile will er auch gar nicht mehr zu seinem Vater. Für Ihn ist das schwer zu begreifen, aber ich denke so langsam kriegt er die Kurve und erkennt selber, dass sein Vater ihn da ganz schön im Stich gelassen hat.


    Ich versuche Ihn zu unterstützen wo`s geht, d.h. wenn er Fragen nach dem warum und wieso hat, aber ich glaube, selbst ein `normales`Kind hat`s da schon schwer, die Situation so hinzunehmen.


    Leider gibt`s solche Elternteile, ob Vater oder Mutter.....ich kann`s nicht verstehen. Aber ich habe aufgegeben, mir darüber Gedanken zu machen, das geht nur an meine Nerven! Und die brauche ich für mich!!!



    An alle denen es ähnlich geht, nicht den Kopf hängen lassen....immer nach vorne sehen, es gibt so viel Schönes im Leben :blume



    VG Widder22

    ...vielen Dank für die Tipps :wink



    Hab eben direkt nochmal ne E-Mail ans JA gesandt,telefonisch war da mal wieder keiner zu erreichen. Werde mal abwarten, was der JA-Mitarbeiter mir diese Woche noch schreibt. Ansonsten werde ich mich bei RA erkundigen. Der Titel liegt ja nunmehr beim Gerichtsvollzieher und ohne den kann ich ja leider nichts machen.


    Aber wie du schon sagst, von Pfändungen scheint jedenfalls mein Sachbearbeiter nicht viel Ahnung zu haben :kopf .


    Naja, hoffen wir mal das Beste. Bin ja schon froh, dass mir jemand mal ne ungefähre Hausnummer geben konnte, was die Dauer der Pfändung angeht.



    Nochmals ganz lieben Dank!



    VG Widder22