Kindergartenbeitrag - anteilig von Vater mit zu zahlen?

  • Hallo,



    meine 5 jährige Tochter geht den ganzen Tag in die Kita, da ich voll berufstätig bin. Jetzt habe ich neulich irgendwo gelesen, dass die Vater auch den Kindergarten anteilig mit bezahlen müssen?


    Kennt das wer? Muss jemand bei euch das mitbezahlen?? Wo kann ich mich denn schlau machen? Evtl beim Jugendamt?



    Danke schonmal... und liebe Grüße...

    Ich hab keine Macken! Das sind Special-Effects :D

  • Kindergartenbeitrag muss er Anteilig bezahlen.. Hat nichts mit KU zu tun.


    das ist doch einkommensabhängig, wird dann sein einkommen mit eingerechnet?


    danke übrigens für die tolle antwort bez. vernachlässigung :D

    Viele Grüße,
    Wolke1.1



    "Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient
    Vertrauen"
    Jean-Paul Sartre


    :strahlen

  • Bei mir ist es so, dass ich die Hälfte der Staffelstufe 3 zahle, die andere Häfte also die des KVs (wird vom JA übernommen und heißt wirtschaftliche Jugendhilfe). Der Kindergartenbeitrag ist NICHT im Unterhalt enthalten, lediglich das Essen musst du allein zahlen.


    Ich würde mich an die Stelle wenden, die deinen KiGa-Beitrag berechnet... das ist Regional sehr unterschiedlich!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das geht über das Jugendamt. Und wird Anteilsmäßig umgerechnet, d.h. Ihr beide müsst Eure Einkünft offen legen und dann wird es prozentual ausgerechnet.

  • hm..mein Anwalt meinte, der Kiga beitrag müsse von mir voll getragen werden. Der Unterhalt sei dafür mit da....ich zahl ja mtl. 95€ an den KiGa...Essen zahl ich selbst, logo.


    Kann dass ein, daß das bei gewissen Einkommensstufen anderes gehandhabt wird?

  • Kann dass ein, daß das bei gewissen Einkommensstufen anderes gehandhabt wird?


    Es kann zwar sein, dass du "zuviel" oder "mehr" verdienst als der Papa und daher der Papa nix zahlen muss. ABER mit dem KU hat das nix zu tun

  • und indirekt hängt es doch vom unterhalt ab. wenn er eh schon mangelfall ist, oder nicht mehr als die 900 selbstbehalt hat, gibt es auch nichts extra für den kindergarten.

  • und indirekt hängt es doch vom unterhalt ab. wenn er eh schon mangelfall ist, oder nicht mehr als die 900 selbstbehalt hat, gibt es auch nichts extra für den kindergarten


    eben nicht, denn genau das trifft ja in meinem Fall zu ;)

    LG Campusmami



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  • Es gibt eine Abteilung beim Jugendamt, die sich mit den Kindertagesstätten beschäftigt! Dort kann man auch einen eventuellen Freiplatz beantragen, also dass der Anteil des KV übernommen wird in deinem Fall. Frag da mal nach!

  • nein, das ist bei uns nciht der Fall..


    aber der Passus hier "Der Senat ist bisher allerdings davon ausgegangen, dass der Beitrag für den halbtägigen Kindergartenbesuch grundsätzlich keinen
    Mehrbedarf eines Kindes begründet.
    " ist wohl mein Fall - Tochter geht "nur" bis 14 Uhr in den Kiga. Also kein Anspruch, korrekt? Manchmal versteh ich dieses Juristendeutsch nicht richtig.. :hae:

  • Das hat mit den Zeiten nix zu tun. Der KiGa von meinem hat nur bis 13:30 offen, mittags ist da komplett zu

  • eben nicht, denn genau das trifft ja in meinem Fall zu ;)


    Und ich habe wieder die Antwort bekommen, da er Mangelfall ist und wir nicht zusammen leben, muss er nichts beisteuern. Da ich aber arbeite und alleine für den Kindergarten nicht aufkommen kann, zahlt das JA den Platz. Ich zahle lediglich 3,50 Euro Eigenanteil und das Mittagessen selbst!

  • nein, das ist bei uns nciht der Fall..


    aber der Passus hier "Der Senat ist bisher allerdings davon ausgegangen, dass der Beitrag für den halbtägigen Kindergartenbesuch grundsätzlich keinen
    Mehrbedarf eines Kindes begründet.
    " ist wohl mein Fall - Tochter geht "nur" bis 14 Uhr in den Kiga. Also kein Anspruch, korrekt? Manchmal versteh ich dieses Juristendeutsch nicht richtig.. :hae:


    Das war einmal bzw. war so vorgesehen aber wurde nicht umgesetzt.
    Bei uns hat das die Beistandschaft meiner Tochter geregelt. Die haben mich sogar angerufen und gefragt ob die das regeln sollen. Wir zahlen anteilig beide den Kigabeitrag. Er 75%, ich 15% und das Essen.

  • Das ist echt eine Wissenschaft für sich, weil das in jeder Kommune anders gehandhabt wird! Wie gesagt, ich verdiene "soviel" (das ist ja auch sehr relativ :rolleyes: ), dass ich meine Hälfte (beim 2. Kind 1/4 wegen Geschwisterermäßigung) und eben 2 Mittagessen voll zahlen muss, der Teil den eigentlich der KV zahlen müsste wird wegen Niedrigeinkommens vom JA übernommen.

    LG Campusmami



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  • ich hab beide Links mal mit entsprechendne Fragen an den RA weitergeleitet...
    der soll das prüfen und evtl. werde ich den KV bitten, den Ku per 1.1. aktuell zu überweisen....


    Er wird wieder jammern, daß er kein Geld mehr zu Leben hat... (klar..)...aber ich zahl hier so viel für die Kids...da ist das nur fair...