hallo aus der RI-restzeit bis 2013....
frage - (ich will ja zahlen...habs auch - will mich aber nicht über den tisch ziehen lassen...)
1. bin im RI - RB angekündigt
2. bin von meiner ehefrau ausgezogen, eigene wohnung
3. zahle noch die hälftige miete alter wohnung
4. zahle die hälfte der wohnung mit meiner freundin
5. vor dem fam.G wurde vergleich erzielt, daß das kind 50 % bei mir ist, jedoch der lebensmittelpunkt bei der mutter.
- einzelheit: ich habe die kleine 2 mal in der woche zur übernachtung, wenn die KM am nächsten tag frühschicht hat, ebenso alle 2 wochenenden ab freitag, wenn die KM am wochenende arbeitet.
a) ich betreue das kind - habe daher die betreuung übernommen - nicht den umgang oder umgangsrecht, das/der mir per vergleich zusteht weil sorgerecht/ABR bei uns ist
b) ich fahre das kind zur schule an diesen tagen, hole es ab, essen machen, hausis etc....
frage:
wer hat erfahrung:
1. ist der kindesunterhalt in voller höhe zu zahlen, wenn ich das kind BETREUE? (also kein umgang?)
2. ich habe einige urteile dem JA angezogen, nachdem einige AGs geurteilt haben, daß wenn bereits zu 30 % die betreuung durch den getrennt lebenden partner erfolgt, KEIN KINDESUNTERHALT gezahlt werden muß
3. kann man in so einem fall die kosten auflisten und eine entsprechende berücksichtigung verlangen OBWOHL das kind per vergleich den lebensmittelpunkt bei der mutter hat?
- ich habe ein BGH-urteil, das NUR den barunterhalt bei GESCHIEDENEN paaren regelt, nicht bei getrennt lebenden ehe partnern!
4. das JA nicht faul, hat gleich dem FA geschrieben und um aufstellung der verrechenbaren guthaben gebeten. wenn ich jetzt trotz steuerschulden ein mwst-guthaben beim FA habe, verrechnet momentan das FA die steuerschulden.
frage: was passiert jetzt mit dem guthaben?
a) wird es in voller höhe mit den aufgelaufenen steuerschulden verrechnet
oder
b) wird das JA für den kindesunterhalt aus dem guthaben bedient und der rest zur steuerschuldentilgung herangezogen???
bb
erdinger-pappa