trennung vom ehepartner, gemeinsames kind, kindesunterhalt, regelinsolvenz....etc.

  • hallo aus der RI-restzeit bis 2013....



    frage - (ich will ja zahlen...habs auch - will mich aber nicht über den tisch ziehen lassen...)


    1. bin im RI - RB angekündigt
    2. bin von meiner ehefrau ausgezogen, eigene wohnung
    3. zahle noch die hälftige miete alter wohnung
    4. zahle die hälfte der wohnung mit meiner freundin


    5. vor dem fam.G wurde vergleich erzielt, daß das kind 50 % bei mir ist, jedoch der lebensmittelpunkt bei der mutter.


    - einzelheit: ich habe die kleine 2 mal in der woche zur übernachtung, wenn die KM am nächsten tag frühschicht hat, ebenso alle 2 wochenenden ab freitag, wenn die KM am wochenende arbeitet.


    a) ich betreue das kind - habe daher die betreuung übernommen - nicht den umgang oder umgangsrecht, das/der mir per vergleich zusteht weil sorgerecht/ABR bei uns ist
    b) ich fahre das kind zur schule an diesen tagen, hole es ab, essen machen, hausis etc....


    frage:


    wer hat erfahrung:


    1. ist der kindesunterhalt in voller höhe zu zahlen, wenn ich das kind BETREUE? (also kein umgang?)
    2. ich habe einige urteile dem JA angezogen, nachdem einige AGs geurteilt haben, daß wenn bereits zu 30 % die betreuung durch den getrennt lebenden partner erfolgt, KEIN KINDESUNTERHALT gezahlt werden muß
    3. kann man in so einem fall die kosten auflisten und eine entsprechende berücksichtigung verlangen OBWOHL das kind per vergleich den lebensmittelpunkt bei der mutter hat?


    - ich habe ein BGH-urteil, das NUR den barunterhalt bei GESCHIEDENEN paaren regelt, nicht bei getrennt lebenden ehe partnern!


    4. das JA nicht faul, hat gleich dem FA geschrieben und um aufstellung der verrechenbaren guthaben gebeten. wenn ich jetzt trotz steuerschulden ein mwst-guthaben beim FA habe, verrechnet momentan das FA die steuerschulden.


    frage: was passiert jetzt mit dem guthaben?


    a) wird es in voller höhe mit den aufgelaufenen steuerschulden verrechnet
    oder
    b) wird das JA für den kindesunterhalt aus dem guthaben bedient und der rest zur steuerschuldentilgung herangezogen???


    bb


    erdinger-pappa

  • Hallo
    mal eine Frage...wieso zieht das Jugendamt Unterhalt ein ? Gibts einen Titel oder gehts um Rückstände der Unterhaltsvorschusskasse ? Davon hängt ja auch ab, inwiefern das Jugendamt an das Finanzamt herantreten kann ..


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • 1. Kindesunterhalt steht immer an erster Stelle. Also zuerst wird der Unterhalt gezahlt, dann die Steuerschuld oder irgend sonstige Insolvenzzahlungen. Rechtlich kann das dazu führen, das die Insolvenz abgebrochen wird ...


    2. Das Wechselmodell ist rechtlich nicht fixiert. Bedeutet: Ist das Kind bei der Mutter gemeldet, bist Du erst einmal barunterhaltsverpflichtet. Es gibt ungefähr genausoviele Gerichtsurteile in die eine wie die andere Richtung. Es ist also immer Einzelfall-Entscheidung. Du kannst Dir der Rechtsposition nicht sicher sein. Höhere Chancen hat allerdings Deine Ex.


    3. Wenn Du noch nicht geschieden bist, steht auch noch Trennungsunterhalt im Raum. Über die Suchfunktion kannst du dich da schlau machen:::

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap: - vielen dank für die antwort - aber:


    zu deiner 1: ist richtig - ich habe z.b. für q3 ein ust-guthaben angemeldet. durch meine regelinsolvenz, wobei auch steuerschulden drin sind, verrechnet das FA! so - das JA hat ans FA geschrieben und um aufrechnung mit evtl. steuerguthaben gebeten. dh. alles was sonst mit der verrechnung ans FA geht, geht dann teilweise ans JA f. kindesunterhaltszahlung?


    zu deiner 2: wir sind getrennt, nicht geschieden, die kleine wohnt bei mir und mamma gem. vergleich vor dem FG. es gibt viele urteile, die dann den kindesunterhalt neutralisieren, wenn sogar nur 30 % der zeit das kind beim getrennten partner VERSORGT, nicht "BE-UMGANGT" wird... außerdem zahle ich noch die hälftige miete der ehemaligen wohnung, wo die ex wohnt...


    zu deiner 3: trennungsunterhalt wird aufgerechnet mit der miete. außerdem verdient sie ebenfalls - lt steuerbescheid f. 2009 werde ich nach gesamt-EK nur 3.500 eur verdienen p./a. sie ca 18keur - möglicherweise ist sie mir zum unterhalt dann verpflichtet...


    @lena1977:



    zu deiner 1: gibt es zum insolvenzabbruch urteile? besonders in so einem fall zur regelinsolvenz? führt das zum verlust der restschuldbefreiung?


    zu deiner 2: ich wohne mit meiner freundin zusammen, zahle hier die hälfte der miete und die hälftige miete der exwohnung.


    zu deiner 3: wie 2



    Igrainne: das lra - abtl. jugend - sport etc. hat das geschrieben, ist ans FA herangetreten. titel gibt es keinen, wollen eur 270 haben, was ich aber bisher abgelehnt habe mit hinweis auf betreuung des kindes während der arbeitszeit meiner frau. da muß erstmal der gegenbeweis ran und die urteile ausgehebelt, daß ich unterhaltspflichtig bin.



    bb


    erdinger-pappa