Lohnsteueränderung und Datum der Trennung

  • Hallo, brauche dringend mal Eure Hilfe... Gleich vorweg, alles seeehr verwirrend...




    Aaalso Trennung war am 24.04. und im September hatten wir uns drauf geeinigt, beim Anwalt den Trennungstermin auf den 01.01. zurückdatieren zu lassen.


    Als ich beim AA war bezüglich ALG (Erziehungszeit ging zu Ende) sagten die mir, ich solle die Lohnsteuerklasse ändern lassen, damit ich per sofort mehr Geld monatlich habe. Auf dem Einwohnermeldeamt sagten sie mir, dass die Lohnsteuerklasse eh nicht im laufenden Jahr geändert wird, sondern dann aktuell wird wennd as neue Jahr beginnt. Allein dadurch war ich schon total verwirrt, weil die beim AA mir ja was ganz anderes sagten. Nun gut, die wollten das Datum der Trennung haben und ich gab in geistiger Umnachtung wahrheitsgemäß den 24.04. an. Erst als ich zu Hause war fiel mir ein, dass ich wohl doch eher den 01.01. hätte sagen sollen... :hae: So, mein Ex war stinkesauer und sagte, ich solle das ändern lassen. GUt, ich war dagewesen, aber die gute Frau sagte mir ich sei zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.. Habe gestern noch mal mit ihm telefoniert und er war auf 180, hat mir wieder Dinge von früher vorgeworfen... :rolleyes2:


    War heute noch mal da auf dem Einwohnermeldeamt und da war nun eine andere, die wollte die Abschrift vom letzten mal haben, aaaber ich finde das nicht. Bin mir noch nicht mal sicher, ob ich da wirklich was bekommen habe... :rolleyes: Aber sie sagte, sie verstehe das mit dem Ändern überhaupt nicht, da das Datum der Trennung keinerlei Auswirkungen hätte... So, nun bin ich komplett verwirrt. Was passiert denn, wenn ich das mit dem 24.04. so lasse??? Ich suche mir hier echt den Wolf, habe alles was die Trennung bestrifft immer in einem Ordner abgeheftet, aber ich finde nichts. Wie gesagt, ich weiß nicht, ob ich überhaupt da was bekommen hatte.




    Verwirrte Grüße, Moosmutzel

  • Hallo!


    Nach einer Trennung muss man die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse muss man also immer ab dem 1. Januar haben, der auf die Trennung folgt.


    Beispiele:


    * Die Eheleute haben sich am 10. März 2008 getrennt. Sie müssen zum 1.1.2009 die Steuerklassen ändern.
    * Die Eheleute haben sich zum 28. Dezember 2008 getrennt. Sie müssen ebenfalls zum 1.1.2009 die Steuerklassen ändern.
    * Die Eheleute haben sich zum 5.1.2009 getrennt. Sie müssen zum 1.1.2010 die Steuerklassen ändern.


    Hättet ihr angegeben, dass ihr euch am 31.12.2009 getrennt habt, dann hättet ihr ab dem 01.01.2010 wechseln können.


    Frag doch sicherheitshalber nochmal den Anwalt.


    LG

    Männer haben Angst vor mir! Warum? Weil ich Ecken, Hirn, Zähne und Kurven habe

  • Du kannst einmal im Jahr die Steuerklasse ändern lassen. Änderung bezieht sich dann immer auf den Jahresanfang.


    Es macht durchaus Sinn bei Trennung am Jahresanfang die Steuerklasse ändern zu lassen da man dadurch mehr Geld Monatlich hat.
    Die Steuerklasse besagt nicht wieviel Steuer Du bezahlst. Sie besagt lediglich wieviel Du vorauszahlen musst.
    Abrechnung passiert immer beim Steuerausgleich.
    Daraus ergibt sich.


    Hast Du nun bis ende des Jahres die Steuerklasse 5 und gibst beim Steuerausgleich die Trennung mit 30.04 an dann hast Du ab 01.05 Steuerklasse 2 und zahlst da weniger Steuern. Dh. Du bekommst dann etwas zurück weil Du ab 01.05 zu viel gezahlt hast.
    Dies ist aber alles Theorie denn i.R. gibt es eine gemeinsame Veranlagung bis Jahresende.

  • Ah okay, danke..


    Aber warum sagt mir die Frau dann, dass wenn die neue Steuerkarte kommt, da dann die neue Steuerklasse drauf ist???? :hae: Hat das ganze denn für IHN Auswirkungen oder die Scheidung???

  • Klar hat das für Ihn Auswirkungen.


    Wenn Du 2 hast dann kann er nicht 3 haben.
    Da zahlt er viel mehr Lohnsteuer.
    Er kann aber verlangen das Du weiter mit veranlagst.
    Muss Dir aber dann die finanziellen Einbussen ausgleichen.

  • Das heißt das ihr zusammen eure Einkommensteuererklärung machen müsst und euer Einkommen dabei zusammengerechnet wird und dann geschaut wird wieviel Steuern ihr davon zu zahlen habt..


    Wie bei noch zusammenlebenden eben auch...

  • Nöö man kann auch 1/1 nehmen.,. oder wenn man zusammen ist und noch zusammenlebt halt 4/4 . Das ist wie 1 bei beiden - da bekommt man dann meist was Zurück bei der Einkommensteuer..

  • Auf die Steuerklasse hat der Termin 01.01. keine Auswirkungen, aber auf das Trennungsjahr. Während des Trennungsjahres bekommst Du wahrscheinlich Trennungsunterhalt und außerdem bekommst Du den Versorgungsausgleich bis zu dem Termin (Betrifft die Rente) hast Du einen eigenen Anwalt?
    LG

  • Wir haben einen Anwalt zusammen, wobei ich den noch nie zu Gesicht bekommen habe geschweige denn weiß wie der heißt... Ist 400km entfernt.


    Wir haben 2 Kinder, wie ist das dann mit der 2/1???


    Beim Anwalt ist ja der 01.01. so angegeben... Bekomme ich dann ab Januar 2011 keinen Trennungsunterhalt mehr?

  • Man kann nciht einen Anwalt zusammen haben..... Denn ein Anwalt ist immer nur sienem Mandanten zur Loyalität verpflichtet. Und beraten über alle Folgen muss er auch nur den...


    Bei Euch hat Dein Mann den Anwalt ? Du weist nicht mal wie der heißt ? Hallo - wach auf . Hätte ich anstelle deines Mannes auch so gemacht..... Denn Du glaubst ja anscheinend wirklich alles was der dir erzähtl...


    Das mit der Steuer hättest Du zb auch den Anwalt alles fragen können - wenn es denn auch deiner wäre...


    ich würde mich auf sowas nie einlassen.



    Wenn dann ist eine Notarielle Vereinbarung zu bevorzugen. Notare müssen beide Parteien unabhängig und Umfassend über alle Folgen der Vereinbarungen die getroffen werden beraten.....

  • Eine Vorverlegung des Trennungjahres sehe ich für einen als Vorteil wenn er Geld erwartet das nach der Zustellung des Scheidungsantrags kommt.
    Weiters werden dann auch die Pensionanteile früher gekappt.


    Also ist eine Vorverlegung für den vom Vorteil der mehr verdient.
    Für den anderen ist es ein Nachteil.
    Wie das bei euch ist weiß ich nicht.

  • Also ich habe das schon so oft gehört, dass man das auch über einen Anwalt regeln kann, deswegen bin ich grad total überascht.... :hae: Werde mich da gleich mal schlau machen...