Hi,
erst einmal zum Gericht rennen muss,damit ich es überhaupt in Angrief nehmen kann.
folgende Vorgehensweise:
- du schickst deinem EX (jedesmal) ein Einschreiben mit Rückschein, mit den nötigen Infos, und FRISTSETZUNG. Sollte er nicht nachkommen, so beantragst du eine EA bei Gericht....kannst du selber machen.
- wenn das öfters vorkommt, dann macht das der Richter nicht mit, und überträgt dir das ASR ....zumindest teilweise
- Ergo: kein Problem .... es gibt Schlimmeres
Gruß
babbedeckel