Warum bitte nur Aufenthaltsbestimmungsrecht,was muß noch passieren das die Wach werden,hab die Schnautze voll!!!

  • Hi,

    erst einmal zum Gericht rennen muss,damit ich es überhaupt in Angrief nehmen kann.

    folgende Vorgehensweise:

    • du schickst deinem EX (jedesmal) ein Einschreiben mit Rückschein, mit den nötigen Infos, und FRISTSETZUNG. Sollte er nicht nachkommen, so beantragst du eine EA bei Gericht....kannst du selber machen.
    • wenn das öfters vorkommt, dann macht das der Richter nicht mit, und überträgt dir das ASR ....zumindest teilweise ;)
    • Ergo: kein Problem .... es gibt Schlimmeres

    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Du kannst die Einschreiben auch vom Anwalt schicken lassen, dann erscheint deine Anschrift in keinem Schreiben.

  • @Maschenka
    klingt jetzt vielleicht brutal und hart... es stellt sich mir aber die frage, wenn das alles zutrifft alleine bei vergewaltigung und schwerer Körperverletzung kommt er nicht mit bewährung davon, warum ist er auf freien fuss und sie bekommt ohne probleme ein verfügugn das er sich ihr nicht nähern darf usw.
    Da dies alles nicht zutrifft bin ich da sehr vorsichtig, nichts gegen die TE nur sehe ich es täglich selber in der arbeit, wie solche Fälle klingen wenn man nur eine Seite kennt. Das einfachste beispiel sind die Fälle Andreas Türk oder jetzt Kachelmann.

  • Ich verstehe dich schon, und wenn das alles zutrifft war das sicherlich die hölle,
    nur stellst du hier sachen in den raum die schwere straftaten darstellen... und da hier nirgends was steht von verurteilung usw, was auch bei der entscheidung der richter wegn aqsr durchaus eine rolle spielt, steht... bin ich vorsichtig.

  • @Maschenka
    klingt jetzt vielleicht brutal und hart... es stellt sich mir aber die frage, wenn das alles zutrifft alleine bei vergewaltigung und schwerer Körperverletzung kommt er nicht mit bewährung davon, warum ist er auf freien fuss und sie bekommt ohne probleme ein verfügugn das er sich ihr nicht nähern darf usw.
    Da dies alles nicht zutrifft bin ich da sehr vorsichtig, nichts gegen die TE nur sehe ich es täglich selber in der arbeit, wie solche Fälle klingen wenn man nur eine Seite kennt. Das einfachste beispiel sind die Fälle Andreas Türk oder jetzt Kachelmann.

    Möchte nun nicht unhöfflich klingen,aber hast du schon mal was davon gehört gelesen oder gesehen,das Frauen die so behandelt wurden,
    die Anzeigen aus Angst wieder zurück gezogen haben!!!
    Und außerdem wer sagt den das er keine Einstweiligeverfügung hatte,ohne diese käme die Akte der Staatsanwaltschaft garnicht zu stande,
    Sorry das man aus Angst so Naiv war,und seinen damaligen nicht Hinter Gittern gesperrt hat!
    Mein Sohn ist 12 Jahre,glaubst du ernsthaft er läßt sich von mir noch beeinflußen,und sagt dem Gutachter das sein Erzeuger Ihn umbringen wollte ?
    Fals du der Meinung bist ich bin Rachesüchtig dann hast du dich getäuscht,wir wollen einfach nur zu ruhe kommen ,das ist alles.
    Ps: das ganze ist sehr lange her


    Fg

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


    :strahlen Kindermund tut Wahrheit kunt :strahlen

  • Hi,

    folgende Vorgehensweise:

    • du schickst deinem EX (jedesmal) ein Einschreiben mit Rückschein, mit den nötigen Infos, und FRISTSETZUNG. Sollte er nicht nachkommen, so beantragst du eine EA bei Gericht....kannst du selber machen.
    • wenn das öfters vorkommt, dann macht das der Richter nicht mit, und überträgt dir das ASR ....zumindest teilweise ;)
    • Ergo: kein Problem .... es gibt Schlimmeres

    Gruß
    babbedeckel

    genau dies mache ich doch schon seit 4 Jahren doch es passiert nichts,außer das ich jedesmal zum Gericht rennen darf,
    doch der Richter macht dies die ganze Zeit mit,teilweise ASR habe ich,trotzdem kann ich nichts eigenständig machen!
    Ergo:doch ein problem......mein Sohn wäre fast Verstorben auf Grund des ewigen Disinteresse


    Fg fallen

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


    :strahlen Kindermund tut Wahrheit kunt :strahlen

  • akten bei der staatsanwaltschaft entstehen bei jedem verdacht einer straftat... egal obs zur verhandlung kommt oder nicht.


    das frau evtl aus angst eine strafanzeige zurück zieht ja komtm vor... geht aber nciht bei Vergewaltigung, da dies kein antragsdelikt ist. Wenn du die Aussage verweigerst und er daher nicht verurteilt, angezeigt werden kann und daher noch immer frei herumläuft ist das mit deine schuld, dann wirf keinem Richter vor wie er was entscheidet, und so besteht auch nur deine aussage das er das gemacht hat, er wurde deswegen nie angezeigt oder veruteilt, also besteht noch immer nur der verdacht das er das getan hat, was uach bei der entscheidung des ASR eine rolle spielt. Du hattest die chance damals fakten zu schaffen, du hast es damals, vermutlich teil zu recht und verständlich, versäumt, musst dafür aber jetzt auch die konsequenzen deines handelns damals tragen.



    achja und vergewaltigung verjährt nicht zu shcnell was hindert dich jetzt daran ???

  • Ich verstehe dich schon, und wenn das alles zutrifft war das sicherlich die hölle,
    nur stellst du hier sachen in den raum die schwere straftaten darstellen... und da hier nirgends was steht von verurteilung usw, was auch bei der entscheidung der richter wegn aqsr durchaus eine rolle spielt, steht... bin ich vorsichtig.

    klar Vorsicht hin oder her,doch ich hatte auch keine Lust alles noch einmal zu erörtern was denk ich völlig nachvollziehbar ist.


    Fg fallen

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


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  • Rohezal,
    die TE ist erst seit Kurzem im Frauenhaus.
    Dorhin gehen Menschen im Allgemeinen nicht aus Langeweile.
    Wenn diese Menschen dann den Entschluss gefasst haben, nicht mehr zurück zu gehen, dann brauchen sie einige Zeit, um sich zu sortieren, Überlebenswillen und -kräfte zu aktivieren. Erst dann, wenn sie tatsächlich im tiefsten Herzen akzeptieren "es geht nicht mehr", erst dann beantragen sie ein Näherungsverbot - leider oftmals mit einer derartigen zeitlichen Verzögerung, dass sie dann wieder unglaubwürdig wirken.


    @fallenangel,
    kümmere dich für dich und die Kinder um den bestmöglichen Opferschutz (ich hasse dieses Wort):
    bleib in diesem Frauenhaus, bis du dich über alle Möglichkeiten/Rechte und deren Konsequenzen informiert hast, trau dich immer wieder nachzufragen, falls du unsicher bist.
    Eine Bekannte von mir blieb drei Monate dort, bis sie eine Wohnung gefunden hatte und alle finanziellen Fragen geklärt waren.
    Direkt in die Nähe deiner Familie würde ich nicht ziehen; jeder Gewalttäter taucht dort als nächstes auf. :wink

  • Ich denke es geht bei solchen Entscheidungen nicht darum, was die jeweiligen Partner sich antun, sondern was der/die eine den Kindern antut oder angetan hat?
    Wenn es lange her ist, kann es gut sein, dass der Richter denkt: Es hat sich alles gelegt, wenn Umgang und ABR geregelt sind, gibt es kein Grund (oder nicht genügend Grund) das ASR zuzusprechen. Denke nicht, die Entscheidung hat damit zu tun, ob die Antragsstellerin eine Anzeige zurückgenommen hat ... es werden viele Faktoren eine Rolle spielen.
    Nicht zu vergessen: es kommt doch sehr auf den individuellen Richter darauf an. Es gibt Richter, die partout kein ASR vergeben, ganz egal, was vorliegt. Und andere, die dieses eher tun.

  • Rohezal,
    ich habe "meinen" Vergewaltiger angezeigt, nachdem ich sicher war, dass dies verjährt war; s. Kachelmann - ich könnte das heute noch nicht durchstehen.


    Die ärztlichen Beweise sollten ausreichen. Niemand ist in diesem Land verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten, wenn er die Konsequenzen nicht tragen könnte.

  • nun sind wir beide auf dem selben Nenner. Ja es war mein fehler,ich habe zwar die Andeutung einer Vergewaltigung im Raum gestellt,doch hab ich die Aussage aus
    Angst verweigert. Trotz dessen werf ich den Richtern schon vor,das Sie in dem Sinne(mein Sinne) nicht zum Kindeswohle handeln,den die Gewalt hat er nicht nur an mir
    ausgeübt.Somit ,was hat mein Handeln bezüglich der Vergewaltigung(mein fehler) mit dem Kindeswohle zu tun? Die Konsequenzen sind nun vollgende,ich habe das ABR und 4 Jahre ruhe,was ist danach.


    wie hab ich das zu verstehen,mein Anwalt meinte das es nach dieser Zeit verjährt wer ?

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


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  • zu der sache kachelmann und durchstehen... man hat bei Andreas Türk gesehen was passieren, kann, die frau ist auch erst extrem spät in der verhandlung eingfebrochen und hat gestanden das garniochts war und der mann ist dafür runiert, aber das ist nen anderes thema.


    so schön wie ärztliche ateste auswerten ist, es bleibt immer das problem das das ganze anfechtbar ist, weil ein arzt stellt nur fest was ist... der arzt stellt fest der arm ist gebrochen... der arzt stellt nicht fest der arm ist gebrochen von Freund/ehemann oder von einer schlägerei vor der disco... da kann ein arzt nicht und ist auch nicht sein job. Oft genug ists schon schwer genug für ärzte auszuschliessen ob es von einem unfall stammt.
    Schuldfragen kann/darf nur der richter feststellen.
    Wenn der richter sich darauf beruft das damals dem kind laut ärztlichem atest gewalt angetan wurde... steht immernoch die berufungsmöglichkeit im raum, weil das nur "vermutlich" der Vater war, selbst wenn es eine Akte bei der staatsanwaltschaft gibt, bis zu seiner Veruteilung ist er unschuldig...


    Ich will dich hier nicht niedmachen oder schlecht machen, auch wenn vieles das hier und in anderen threads vielleicht denken, nur können zwischen rechtlichen sachen und dem was man als rechtempfindet sieht oder möchte durchaus welten sein.



    Verjährungsfristen sind im §78 STGB geregelt ich weis ja nicht wie lange das alles her ist.


    Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
    1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
    2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
    3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
    4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
    5. drei Jahre bei den übrigen Taten.


    die "sprichwörtliche" Vergwealtigung §177 ABs 2 STGB (sexuelle Nötigung mit eindringen in den Körpern) ist gem § 38 STGB mit einer Höchststrafe von 15 Jahren erst nach 20 Jahren verjährt.
    du hast also vermutlich noch zeit

  • Ich hätte nie 40 Jahre später eine Anzeige erstattet, wenn ich vor Gericht meine Aussage hätte wiederholen müssen.
    Ich verzichte derzeit auf das Almosen nach dem OEG, weil ich ohne Begleitung mich einem Glaubwürdigkeitsgutachten nicht stellen werde - das wäre derzeit seelischer Selbstmord.


    Solange es in diesem Land keine tatsächliche Täterhaftung gibt ist jede "Opferschutz-Möglichkeit" in Wahrheit eine Täter-schutz-und-Betroffenen-Verhöhnungs-Maßnahme.


    Wer glaubt denn im Ernst, dass die Folgen körperlicher Misshandlung durch einen Elternteil weniger schlimm seien, als die aufgrund sexuellem Missbrauchs? In den Folgen gibt es keinen Unterschied, nur in den Ursachen...

  • Die Diskussion darum, was wer anzeigen kann und welche Prominente gerade zugrunde gerichtet werden, erspare ich mir.


    @fallenangel.
    Du hattest JETZT den Mut in's Frauenhaus zu gehen.
    Dafür dass das erst wenige Tage her ist, hast Du schon sehr viel erreicht!
    Du hast das ABR, der Umgang ist ausgesetzt (wäre er unbetreut, würde ich an Deiner Stelle auf die Barrikaden gehen!)


    Du brauchst nicht für jeden Termin der Klinik die Unterschrift des Vaters. Er gibt einmal sein Einverständnis zur Behandlung (oder auch nicht, siehe babbedeckel) und die Behandlung läuft.


    Viele Richter übertragen erst mal wichtige Teilbereiche des Sorgerechts und warten beim Rest ab. Er braucht ja auch Gründe, z.B. die Gesundheitsfürsorge auf Dich zu übertragen. Das väterliche Sorgerecht ist mittlerweile ein hohes Gut, wird es ohn nachvollziehbaren Grund (Verweigerung einer wichtigen Behandlung) entzogen, zieht sich der Rechtsstreit über Instanzen weg.

  • nicht nur laut Ärztlichen atest auch durch Zeugen,deshalb verstehe ich ja nicht warum nichts mehr auf Ihm zu kam,den die Anzeigen wegen der Gewalt an den Kindern habe ich nicht zurück gezogen.


    Es war 2003

    "Toleranz beginnt mit der Erkenntnis,selbst nicht fehlerfrei zu sein."


    :strahlen Kindermund tut Wahrheit kunt :strahlen

  • wenn du es dirt zutraust und willst das er bestraft wird, kannst du jetzt noch strafantrag stellen. musst dann halt auch erklären warum erst jetzt und nicht damals. Ich persönlich bin dafür wenn jemand so scheisse baut gehört er auch verknackt, wir reden hierja nicht von kaugummi diebstahl.


    bedeutet halt für dich das ganze nochmal aufzurollen,

  • Wenn Du noch Anzeigen laufen hast, solltest Du mal an die Staatsanwaltschaft eine Sachstandsanfrage richten.
    Ansonsten ist die Einbringung von anderen Verfahren in Familiengerichtsverfahren immer ein zweischneidiges Schwert. Einerseits willst Du erreichen, dass der Umgangselternteil wegen bestimmter Dinge - Deinen Fall beschreibst Du ja konkret - Rechte aberkannt bekommt. Dazu bringst Du die Anzeigen bzw. die Unterlagen ein. Andererseits sitzt ein Richter vor den Akten und sieht: Der so Beschuldigte ist anscheinend nicht rechtskräftig für die behaupteten Taten verurteilt worden. Und Du sagst selbst: Du hast im Verfahren Anschuldigungen eingebracht, aber dann die Sache nicht durchgezogen.
    Da ist es eine klassische Konsequenz, dass der Richter sehr unsicher wird, wie die Sache einzuschätzen ist: "Könnte es sein, dass die Mutter nur Behauptungen aufstellt, um den Vater herabzusetzen und anzuschwärzen?" Und: Zumindest in seine Urteilsbegründung darf er die nicht bewiesenen Behauptungen einbringen. Eher sogar umgekehrt.
    Letztlich ist es in allen Verfahren wichtig, die eingebrachten Dinge konsequent durchzuziehen. Sonst fallen sie auf einen zurück.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.